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Call-Eckdaten
Verbreitung von europäischen literarischen Werken
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur
Call Nummer
CREA-CULT-2024-LIT
Termine
Öffnung
16.01.2024
Deadline
16.04.2024 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieser Aktion werden Projekte unterstützt, die belletristische Werke von Autor*innen übersetzen, veröffentlichen, vertreiben und bekannt machen, die Staatsangehörige der Länder des Kreativen Europas sind oder dort ihren Wohnsitz haben bzw. als Teil des literarischen Erbes dieser Länder anerkannt sind.
Call-Ziele
Im Einklang mit den oben genannten aktuellen kulturpolitischen Prioritäten sollten die Vorschläge auf Folgendes ausgerichtet sein:
1. Spezifische Prioritäten der Aufforderung
- Stärkung der transnationalen Verbreitung und Vielfalt europäischer literarischer Werke.
- Förderung der Übersetzung, Veröffentlichung und Förderung belletristischer Werke, die in weniger verbreiteten Sprachen verfasst wurden, um deren Verbreitung auf größeren Märkten in Europa und darüber hinaus zu steigern.
- Unterstützung bei der Entwicklung und Erreichung einer großen Leserschaft, insbesondere junger Menschen.
- Förderung und Erhaltung des Berufs von literarischen Übersetzenden, einschließlich der Grundsätze guter Arbeitsbedingungen und gerechter Entlohnung. In diesem Zusammenhang sollten die Verleger sicherstellen, dass der Name des/der Übersetzenden in dem veröffentlichten Buch sichtbar erscheint, vorzugsweise auf dem Umschlag, und dass die Ausgangssprache deutlich genannt wird.
- Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Buchsektors durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stakeholdern innerhalb der Wertschöpfungskette des Buches - insbesondere Buchhandlungen und Bibliotheken.
- Unterstützung der Ukraine im Bereich des Buches. In diesem Zusammenhang werden Projekte gefördert, die darauf abzielen, ukrainische Flüchtlinge und Vertriebene mit Büchern in ukrainischer Sprache zu versorgen.
2. Querschnittsthemen
- Eingliederung und Vielfalt, insbesondere die Gleichstellung von Frauen und Männern
- Ökologisierung des kreativen Europas
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Jedes Projekt muss auf einer soliden Redaktions- und Werbestrategie beruhen, die ein Paket von mindestens 5 förderfähigen belletristischen Werken umfasst, die übersetzt, veröffentlicht und beworben werden sollen. Dieses Paket muss die folgenden Elemente enthalten:
- das vorgeschlagene Paket trägt zur Vielfalt der Literatur im Zielland (oder in den Zielländern) bei, indem es belletristische Werke aus unterrepräsentierten Ländern und insbesondere Werke in weniger verbreiteten Sprachen enthält
- das Format des Buches und die Vertriebsstrategie tragen dazu bei, einen breiten und leichten Zugang zu den europäischen literarischen Werken zu gewährleisten
- die Werbestrategie ermöglicht eine Erweiterung des Leser*innenkreises
- das Projekt fördert die Zusammenarbeit zwischen den Hauptakteuren der Wertschöpfungskette des Buches
- das Projekt trägt dazu bei, das Profil der Übersetzenden zu schärfen und respektiert den Grundsatz der fairen Vergütung
- das Projekt berücksichtigt die Querschnittsthemen des Programms Kreatives Europa und die Prioritäten des Aktionsbereichs Kultur 2024
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Erwartete Ergebnisse
Aktivitäten, die finanziert werden können:
Übersetzungs-, Veröffentlichungs-, Werbe- und Vertriebsaktivitäten sowie Aktivitäten, die sich mit den oben beschriebenen Themen und Prioritäten befassen.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten im Antragsformular (Teil B) in kohärente Arbeitspakete (d. h. größere Unterteilungen des Projekts) gegliedert werden. Jedes Arbeitspaket muss eine entsprechende Liste von Aktivitäten, Leistungen, Meilensteinen und kritischen Risiken enthalten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- Der Antragsteller (d. h. der Koordinator) muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung von Anträgen seit mindestens 2 Jahren rechtlich existent sein.
- Der Antragsteller (d. h. der Koordinator) muss in der Verlags- und Buchbranche tätig sein.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bieten Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien - EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Jedes Projekt muss mindestens 5 förderfähige belletristische Werke enthalten, die übersetzt, veröffentlicht und gefördert werden sollen.
Zusätzlich zu der Mindestanzahl übersetzter belletristischer Werke und als Teil der Unterstützung von Kreatives Europa für die Ukraine können die Vorschläge Aktivitäten und damit verbundene Kosten für den Druck, die Förderung und den Vertrieb von belletristischen Werken in ukrainischer Sprache umfassen.
Das Projekt sollte die folgenden Anforderungen an die Förderfähigkeit der Werke erfüllen:
- Belletristische Werke wie Romane, Kurzgeschichten, Theaterstücke und Hörspiele, Gedichte, Comics sowie Jugend- und Kinderliteratur. Nicht belletristische Werke sind nicht förderfähig. Zu den Sachbüchern gehören Autobiografien, Biografien oder Essays ohne fiktionale Elemente, Reiseführer, Werke aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften (z. B. Geschichte, Philosophie, Wirtschaft usw.) und Werke aus anderen Wissenschaften (z. B. Physik, Mathematik usw.).
- Bereits veröffentlichte Werke.
- Werke, die noch nicht in die Zielsprache übersetzt wurden, es sei denn, die Neuübersetzung entspricht einem eindeutig bewerteten Bedarf.
- Werke von Autor*innen, die Staatsangehörige eines förderfähigen Landes sind oder dort ihren Wohnsitz haben oder die als Teil des literarischen Erbes eines förderfähigen Landes anerkannt sind.
Die Projekte müssen mit den politischen Interessen und Prioritäten der EU übereinstimmen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder ähnlichen Formen der Unterstützung und von Preisen ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- Die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmenden veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Preisvergabe, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
- Die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte wird für Projekte akzeptiert, die die oben genannten Bedingungen erfüllen. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung Dritter in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Projektbudget (Höchstbetrag der Finanzhilfe):
- Kleinprojekte: Projekte, die die Übersetzung von mindestens 5 Büchern vorschlagen, können bis zu 100 000 EUR erhalten.
- Mittlere Projekte: Projekte, die die Übersetzung von mindestens 11 Büchern vorschlagen, können bis zu 200 000 EUR erhalten.
- Großprojekte: Projekte, die die Übersetzung von mindestens 21 Büchern vorschlagen, können bis zu 300 000 EUR erhalten.
Der Gesamtzuschuss pro Projekt darf 200.000 EUR für Einzelbewerber und 300.000 EUR für Vorschläge, die von einem Konsortium (bestehend aus mindestens 2 förderfähigen Organisationen) eingereicht werden, nicht übersteigen.
Der Zuschuss wird als Pauschalbetrag gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
bis zu 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- andere Anhänge:
- Ein Dossier im PDF-Format mit Informationen über Werke/Übersetzungen (obligatorisches PDF, das aus der Creative Europe-Datenbank generiert und heruntergeladen werden muss)
- Erklärung über Veröffentlichungen (obligatorische Vorlage, die heruntergeladen werden muss)
- Lebensläufe oder Biografien der Übersetzenden (obligatorisch)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
CREA-CULT-2024-LIT Call documentCREA-CULT-2024-LIT Call document(885kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Culture
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
Website
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