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Call-Eckdaten
EIT Climate-KIC: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Europäisches Institut für Innovation und Technologie
Termine
Öffnung
12.12.2023
Deadline
22.02.2024 12:00
Budget des Calls
€ 21.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 210.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Pathways2Resilience, das Vorzeigeprojekt im Rahmen der EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel unter der Leitung von EIT Climate-KIC, hat soeben eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen veröffentlicht. Ziel dieser Aufforderung ist es, die erste Gruppe von Regionen auszuwählen, die 21 Mio. EUR an direkten Finanzmitteln erhalten, um transformative Klimaanpassungspläne zu entwickeln.
Call-Ziele
Die Regionen/Gemeinden, die eine P2R-Unterstützung erhalten, weisen eine hohe Anfälligkeit für Klimaauswirkungen auf und verfügen über begrenzte Ressourcen und/oder geringe Anpassungsfähigkeiten, um diese zu bewältigen. Die Subgrantees verfügen über ein umfassendes Verständnis ihrer lokalen Klimarisiken und ihres internen Kapazitätsbedarfs.
Die P2R-Teilnehmenden werden ein starkes Engagement für die EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel zeigen, entweder als Unterzeichnende der Missionscharta oder indem sie sich verpflichten, Unterzeichnende zu werden. Sie müssen auch einen starken politischen Willen zeigen, sich auf eine transformative Resilienzreise zu begeben. Die Subgrantees sind daran interessiert, den P2R-Ansatz der Systeminnovation zu erforschen, die gesamte Regierung einzubeziehen und über Silos hinweg sowohl innerhalb als auch außerhalb der lokalen Behörden zu arbeiten. Die Subgrantees verpflichten sich, ihre Resilienz zu verbessern, ihre Ambitionen für ihre zukünftige oder bestehende transformative Anpassungsplanung durch die RRJ-Methode zu steigern und ihr Wissen und ihren Zugang zu innovativer Anpassungsfinanzierung zu verbessern.
Die Subgrantees werden die erforderlichen internen und/oder externen Kompetenzen mobilisieren, um die Ziele der Mission und von P2R für eine transformative Anpassungsplanung zu erreichen. Die Subgrantees werden versuchen, ihre Kapazitäten zu entwickeln, um effektive Planungsprozesse und -ergebnisse zu entwickeln, eine institutionelle Multi-Stakeholder-Koordination durchzuführen, geeignete Überwachungs-, Bewertungs- und Lerninstrumente zu entwickeln, Klimainformationen zu interpretieren, um lokale KCS zu bewerten, Lücken in den KEC zu ermitteln und einen Plan zum Aufbau von Kapazitäten zu entwickeln, den Finanzbedarf zu ermitteln und einen Plan zur Mobilisierung von Ressourcen zu entwickeln.
Die Subgrantees werden bestehende Anpassungsstrategien, Programme und Projekte kartieren und den Beitrag lokaler und nationaler Anpassungspläne (NAPs) und -strategien zu regionalen Visionen verstehen.
Die Subgrantees werden Mechanismen entwickeln, um Bürger*innen und Interessenvertreter*innen in den Regionen/Gemeinschaften, die an der EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel teilnehmen, sinnvoll in den Wandel zur Klimaresilienz einzubinden. Ihre Beteiligungsstrategie wird sicherstellen, dass eine Vielzahl von Interessenvertretern, einschließlich solcher aus dem öffentlichen und privaten Sektor sowie der Zivilgesellschaft, in ihre geplanten Beteiligungsansätze einbezogen werden. Infolgedessen werden sie verschiedene Stimmen sammeln, einbeziehen und in den Mittelpunkt stellen, um ihre transformative Anpassungsstrategie mitzuentwickeln.
Die Subgrantees werden die Grundsätze der Klimagerechtigkeit in ihre transformativen Anpassungsstrategien integrieren. Sie führen eine umfassende Bewertung der verschiedenen Dimensionen der Klimagerechtigkeit durch, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ethik, Nachhaltigkeitspraktiken, geschlechtsspezifische Ungleichheiten, Migrationsmuster, die Bedürfnisse marginalisierter Gemeinschaften, wirtschaftliche Ungleichheiten, Herausforderungen der physischen Zugänglichkeit, offener digitaler Zugang, Ungleichheiten bei der Verteilung von Umweltauswirkungen und Fragen der Rechenschaftspflicht, wie z. B. Umweltschulden und Reparationen. Folglich werden die Geförderten aufzeigen, wie bestehende und zukünftige Maßnahmen zur Klimagerechtigkeit in die Gesamtstrategie zur transformativen Anpassung integriert werden.
Die Geförderten werden Mechanismen zum Wissensaustausch über ihre Zielregion hinaus einrichten und sich um eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf dem gesamten Kontinent bemühen. Dies beinhaltet die Teilnahme, Organisation und Mitwirkung an Konferenzen, Praxisgemeinschaften der Mission und anderen Netzwerken für die Verbreitung von modernem transformativem Anpassungswissen.
Schließlich werden die Subgrantees ihre Ressourcen sorgfältig auf die verschiedenen Arten von Aktivitäten, KCS und andere Interessengruppen aufteilen.
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Erwartete Ergebnisse
Förderfähige Aktivitäten
Teilfinanzhilfen können eine Kombination von Aktivitäten umfassen, einschließlich der Erstellung von RRJs und Innovationsagenden, des Aufbaus von Kapazitäten, der Einbindung von Interessengruppen, des Projektmanagements, der Kommunikation und der Verbreitung, einschließlich der Berichterstattung.
Die förderfähigen Aktivitäten folgen den Bestimmungen für Aktivitäten im Rahmen der Kostenkategorien von Horizon Europe (HE) und werden wie folgt organisiert:
- Aktivitäten zur Entwicklung von regionalen Pfaden, Plänen und Innovationsportfolios für die Klimaresilienz, die auf bestehenden Bewertungen von Trends und Projektionen zukünftiger Risiken des Klimawandels aufbauen.
- Aktivitäten zur Unterstützung des Prozesses der Entwicklung der Pfade, wie im Themenbereich angegeben, einschließlich der Einbindung relevanter Interessengruppen und des Aufbaus von Kapazitäten.
- Aktivitäten im Zusammenhang mit Kommunikation, Verbreitung und Nutzung sowie Projektmanagementaktivitäten.
Im Einzelnen können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:
- Entwicklung von Ergebnissen (z. B. regionale Wege, Pläne und Innovationsportfolios für die Klimaresilienz, die auf bestehenden Bewertungen von Trends und Projektionen künftiger Risiken des Klimawandels aufbauen);
- Einbindung und Beteiligung von Stakeholdern;
- Aufbau von Kapazitäten, interne und externe Schulungen zum Thema Resilienz;
- Kommunikation, Verbreitung und Verwertung;
- Austausch mit anderen Zuschussempfangenden und anderen Regionen;
- Überwachung und Bewertung; und
- Projektmanagement und lokale Koordination.
Aktivitäten im Zusammenhang mit der Demonstration und Einführung von Klimaanpassungslösungen sind im Rahmen dieser Aufforderung nicht förderfähig.
Von den Zuschussempfangenden wird erwartet, dass sie über ihre Maßnahmen anhand der im RRJ beschriebenen Schritte Bericht erstatten (in Verbindung mit den Zahlungstranchen 2 und 3). Insbesondere müssen sie die folgenden Ergebnisse vorlegen:
- Bericht über die Ausgangssituation
- Strategie zur Klimaresilienz
- Aktionsplan zur Klimaresilienz
- Investitionsplan zur Klimaresilienz
bis zum Ende des Programms und vor der Abschlusszahlung von Seiten des Konsortiums.
Detaillierte Informationen und Anleitungen zur Entwicklung der einzelnen Ergebnisse werden im Rahmen des RRJ Capacity Building bereitgestellt.
Die erwarteten Ergebnisse der P2R-Subgrants sind:
- Mobilisierung des regionalen Interesses und schrittweise Steigerung der Ambitionen und Fähigkeiten der Regionen;
- Entwicklung von Wegen zur Klimaresilienz und damit verbundenen Innovationsagenden mit Unterstützung des regionalen Resilienz-Reise-Rahmens (und unterstützender Dienstleistungen);
- Aktivierung des Engagements von Bürger*innen und verschiedenen Stakeholdern bei der Mitgestaltung der Pfade;
- Ausbau des Wissens über transformative Anpassungsinnovationen in KCS und KEC;
- Verbesserung der Kenntnisse und des Zugangs zu innovativen Anpassungsfinanzierungen; und
- Grundlagenermittlung und Überwachung der regionalen Resilienzfähigkeiten durch die Resilienz-Reifekurve (RMC).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
- Bei den Antragstellern muss es sich um Regionen/Gemeinschaften handeln, die Teil von EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern sind, die in den biogeografischen Regionen Europas liegen.
- Konsortialkoordinatoren müssen juristische Personen sein, die wie folgt definiert sind:
-
- Öffentliche Behörden auf der Ebene der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) 1, 2 und 3 sowie lokale Verwaltungseinheiten (LAU); oder
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts in Übereinstimmung mit Artikel 2.4 der Richtlinie 2014/24/EU.
- Nur diese Einrichtungen können als Koordinatoren fungieren und einen Antrag stellen.
- Private gemeinnützige Einrichtungen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Definition der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission und des KMU-Leitfadens können Teil eines Konsortiums sein.
- Die Antragsteller müssen sich zum Zeitpunkt der Antragstellung für eine Teilnehmer-Identifikationsnummer (PIC) registrieren lassen, die in der Phase der Finanzhilfevereinbarung validiert wird. Alle Zuschüsse werden vorläufig gewährt, bis die PIC-Nummer erfolgreich validiert wurde.
- Anträge von Konsortien, die auch als Anträge mit mehreren Begünstigten bezeichnet werden, zwischen Regionen/Gemeinden werden ermutigt und sind antragsberechtigt, müssen aber einen einzigen benannten Koordinator haben.
weitere Förderkriterien
- Beachten Sie die folgenden besonderen Bedingungen für:
- a) Vereinigtes Königreich (UK)
- Beachten Sie, dass die Europäische Kommission und die Regierung des Vereinigten Königreichs zwar eine grundsätzliche Einigung über die Assoziierung des Vereinigten Königreichs an Horizont Europa ab dem 1. Januar 2024 erzielt haben, die Vereinbarung jedoch vorsieht, dass die Assoziierung nur für Vergabeverfahren ab der Ausführung des Haushaltsplans 2024 gilt. Da diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen den Haushaltsplan 2021 betrifft, kommen britische Einrichtungen für eine Beteiligung an dieser Aufforderung nicht in Frage.
- b) Restriktive Maßnahmen
- Beachten Sie, dass Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU (z. B. Sanktionen) gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV10 unterliegen, nicht als Empfänger von Unterfinanzierungen (z. B. finanzielle Unterstützung für Dritte) oder als Unterauftragnehmer teilnehmen können.
- https://finance.ec.europa.eu/eu-and-world/sanctions-restrictive-measures/overview-sanctions-and-related-resources_en. Siehe auch: https://www.sanctionsmap.eu/#/main.
- c) Nicht staatlich kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russlands und Weißrusslands
- In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Kontext, der die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit Rechtspersonen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht staatlich kontrollierten Gebieten der Ukraine erlaubt. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, kommen sie daher nicht für eine Teilnahme als Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (Unterzuschüsse) oder als Unterauftragnehmer in Frage.
- d) Ungarn
- Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen (d. h. finanzielle Unterstützung für Dritte/Unterauftragnehmer) mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit Einrichtungen, die sie unterhalten, unterzeichnet werden. Betroffene Einrichtungen können sich weiterhin auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bewerben. Sollten die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben werden, sind diese Einrichtungen nicht berechtigt, in einer geförderten Rolle (d. h. als Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte, als Unterauftragnehmer oder als Unterauftragnehmer) mitzuwirken.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
18 Monate
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen werden 40 Teilantragsteller ausgewählt, die jeweils bis zu 210 000 EUR für einen 18-monatigen Förderzeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2025 erhalten. Die regionalen Behörden können sich bis zum 22. Februar 2024 bewerben; im Januar finden Informationsveranstaltungen statt. Bei der Auswahl werden Regionen/Gemeinden mit erhöhter Anfälligkeit und geringer Anpassungsfähigkeit an die Auswirkungen des Klimawandels bevorzugt. Ziel dieser Aufforderung ist es, ein vielfältiges und integratives Portfolio von Regionen zusammenzustellen, um eine umfassende Validierung des P2R-Rahmens zu gewährleisten.
- Die Bewerbungen müssen vollständig sein, einschließlich aller erforderlichen hochgeladenen Dokumente und der RMC-Bewertung.
- Die Bewerbungen müssen in englischer Sprache verfasst sein. Ausnahmen können für unterstützende Dokumente gemacht werden, die in einer der offiziellen Sprachen verfasst sein können, die in der Region/Gemeinschaft, für die der Antrag eingereicht wird, gesprochen wird.
- Die Bewerbung kann in Plaza eingesehen, bearbeitet und eingereicht werden.
- Einreichungsformat: Besuchen Sie https://www.pathways2resilience.eu/first-open-call/ und https://www.pathways2resilience.eu/wp-content/uploads/2023/12/Call-1-FAQ-Guidelines-7.12.23-FINAL.pdf für Informationen zur Registrierung und Bewerbung. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die außerhalb des Systems eingereicht werden, nicht akzeptiert werden.
Für alle anrufbezogenen Fragen verwenden Sie bitte folgende E-Mail: pathways2resilience@climate-kic.org
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