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Call-Eckdaten
Europäische Sportereignisse ohne Gewinnerzielungsabsicht
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-SPORT-2024-SNCESE
Termine
Öffnung
10.01.2024
Deadline
05.03.2024 17:00
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion zielt darauf ab, die Organisation von Sportveranstaltungen mit einer europäischen Dimension zu unterstützen.
Call-Ziele
Die Aktion ist auf die folgenden Bereiche ausgerichtet:
- Freiwilligenarbeit im Sport;
- Soziale Eingliederung durch Sport;
- Bekämpfung von Diskriminierung im Sport, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter;
- Förderung eines gesunden Lebensstils für alle: Die Projekte im Rahmen dieser Priorität konzentrieren sich hauptsächlich auf:
- die Umsetzung der drei Säulen der Initiative HealthyLifestyle4All
- die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung und der EU-Leitlinien für körperliche Betätigung
- die Unterstützung der Durchführung der Europäischen Woche des Sports
- die Förderung von Sport und körperlicher Betätigung als Mittel zur Förderung der Gesundheit
- die Förderung aller Aktivitäten, die zur Ausübung von Sport und körperlicher Bewegung anregen
- Förderung von traditionellen Sportarten und Spielen
Das Projekt muss sich auf eines dieser Ziele konzentrieren. Es kann sich auch auf die übrigen Ziele konzentrieren, aber das Hauptziel muss klar erkennbar sein und im Vorschlag überwiegen.
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung für die Organisation einer europaweiten Sportveranstaltung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder für die Organisation lokaler europäischer Veranstaltungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erwarteten Auswirkungen dieser Aktion sind:
- eine stärkere Sensibilisierung für die Rolle des Sports bei der Förderung der sozialen Eingliederung, der Chancengleichheit und der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität (HEPA)
- verstärkte Teilnahme an Sport, körperlicher Betätigung und freiwilligen Aktivitäten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein.
- im Bereich des Sports tätig sein
Eine solche Organisation kann zum Beispiel sein (nicht erschöpfende Liste):
- eine öffentliche Einrichtung, die für den Sport auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene zuständig ist;
- eine Sportorganisation auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder internationaler Ebene;
- ein Nationales Olympisches Komitee oder ein nationaler Sportverband;
- eine Organisation, die die Bewegung "Sport für alle" vertritt;
- eine Organisation, die auf dem Gebiet der Bewegungsförderung tätig ist;
- eine Organisation, die den Sektor der aktiven Freizeitgestaltung vertritt;
- eine Organisation, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend tätig ist.
Eine europäische Sportveranstaltung ohne Erwerbszweck ist länderübergreifend und umfasst:
- Für die lokale europäische Veranstaltung (Typ I): zwischen 3 und 5 Organisationen beteiligt sind. Jede Organisation muss aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern stammen.
- Für die europäische lokale Veranstaltung (Typ II): mindestens 6 Organisationen aus 6 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern
- Für die europaweite Veranstaltung: mindestens 10 Organisationen (1 einziger Antragsteller + 9 teilnehmende Organisationen, die als assoziierte Partner präsentiert werden) aus 10 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
weitere Förderkriterien
Für die lokalen europäischen Veranstaltungen (Typ I und II) müssen die Aktivitäten in jedem EU-Mitgliedstaat oder Drittland stattfinden, der/das mit dem Programm assoziiert ist, das an der gemeinnützigen europäischen Sportveranstaltung beteiligt ist.
Für die europaweite Veranstaltung müssen die Aktivitäten in dem EU-Mitgliedstaat oder Drittland stattfinden, der/das mit dem Programm assoziiert ist.
Regeln für die Finanzierung:
Die Beiträge für europäische Sportveranstaltungen ohne Erwerbszweck werden in Form von Pauschalbeträgen gezahlt. Die Höhe des Pauschalbetrags hängt von der Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der an dem Projekt beteiligten Organisationen ab.
Die Antragsteller können je nach Anzahl der Veranstaltungen und der Anzahl der am Projekt beteiligten Organisationen zwischen 3 vordefinierten Beträgen wählen:
- Europäische lokale Veranstaltungen Typ I (3-5 Organisationen): € 200,000.00
- Europäische lokale Veranstaltungen Typ II (mind. 6 Organisationen): € 300,000.00
- Europaweite Veranstaltungen (mind. 10 Organisationen): € 450,000.00
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 18 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
Erasmus+ Programme Guide 2023-ENErasmus+ Programme Guide 2023-EN(835kB)
Kontakt
Website
European Education and Culture Executive Agency
Website
European Education and Culture Executive Agency-Sport
EACEA-SPORT@ec.europa.eu
Website
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