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Call-Eckdaten
Kleinere Partnerschaften
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-SPORT-2024-SSCP
Termine
Öffnung
10.01.2024
Deadline
05.03.2024 17:00
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 30.000,00 oder € 60.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Partnerschaften auf kleiner Ebene sollen den Zugang zum Programm für kleine Stakeholder und schwer erreichbare Einzelpersonen in den Bereichen Schulbildung, Erwachsenenbildung, Berufsbildung, Jugend und Sport erweitern.
Call-Ziele
Mit geringeren Zuschussbeträgen für Organisationen, kürzerer Laufzeit und einfacheren Verwaltungsanforderungen im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften zielt diese Aktion darauf ab, Basisorganisationen, weniger erfahrene Organisationen und Neulinge im Programm zu erreichen und die Zugangsbarrieren zum Programm für Organisationen mit geringerer organisatorischer Kapazität zu verringern. Diese Aktion wird auch flexible Formate unterstützen - eine Mischung aus Aktivitäten mit transnationalem und nationalem Charakter, jedoch mit einer europäischen Dimension - und es den Organisationen ermöglichen, mehr Mittel zu haben, um Menschen mit weniger Möglichkeiten zu erreichen. Kleinere Partnerschaften können auch zur Schaffung und Entwicklung transnationaler Netzwerke und zur Förderung von Synergien mit und zwischen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Maßnahmen beitragen.
Ziele:
- Neue, weniger erfahrene Organisationen und kleine Stakeholder sollen für das Programm gewonnen und der Zugang zu ihm erweitert werden. Diese Partnerschaften sollten als erster Schritt für Organisationen in die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene dienen.
- Unterstützung der Eingliederung von Zielgruppen mit geringeren Möglichkeiten
- Förderung einer aktiven europäischen Bürger*innenschaft und Verankerung der europäischen Dimension auf lokaler Ebene
Darüber hinaus gelten die Hauptziele der Kooperationspartnerschaften auch für Kleinstpartnerschaften, und zwar im Verhältnis zu Umfang und Volumen des jeweiligen Projekts:
- Steigerung der Qualität der Arbeit und der Praktiken der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die nicht von Natur aus zu einem bestimmten Sektor gehören;
- Aufbau der Fähigkeit von Organisationen, transnational und sektorübergreifend zu arbeiten;
- Auseinandersetzung mit gemeinsamen Bedürfnissen und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport;
- Ermöglichung von Wandel und Veränderungen (auf individueller, organisatorischer oder sektoraler Ebene), die zu Verbesserungen führen, die dem Kontext der jeweiligen Organisation angemessen sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Eine kleine Partnerschaft ist transnational und umfasst mindestens zwei Organisationen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Es gibt keine Höchstzahl von teilnehmenden Organisationen in einer Partnerschaft.
Alle teilnehmenden Organisationen müssen zum Zeitpunkt der Beantragung eines Zuschusses angegeben werden.
Bei Anträgen, die bei den Nationalen Agenturen in den Bereichen Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung und Jugend eingereicht werden, kann ein und dieselbe Organisation (ein OID) nicht an mehr als 10 Anträgen insgesamt pro Frist beteiligt sein, weder als Antragsteller noch als Partner.
Jede teilnehmende Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland kann als Antragsteller auftreten. Diese Organisation stellt den Antrag im Namen aller teilnehmenden Organisationen, die an dem Projekt beteiligt sind.
Für Anträge, die bei Nationalen Agenturen in den Bereichen Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung und Jugend eingereicht werden, kann eine Organisation nur einen Antrag pro Frist stellen.
Jede öffentliche oder private Organisation, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig ist, kann an einer kleinen Partnerschaft teilnehmen.
Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt auswirkt, stehen Kleinpartnerschaften allen Arten von Organisationen offen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren tätig sind, sowie Organisationen, die bereichsübergreifende Aktivitäten durchführen (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen).
Je nach Priorität und Zielsetzung des Projekts sollten an den kleinen Partnerschaften die geeignetsten und vielfältigsten Partner beteiligt werden, um von deren unterschiedlichen Erfahrungen, Profilen und spezifischem Fachwissen zu profitieren.
weitere Förderkriterien
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die kleinen Partnerschaften entweder:
- mindestens eine horizontale Priorität und/oder
- mindestens eine spezifische Priorität in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die am stärksten betroffen sind.
Bei Projekten in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, können die nationalen Agenturen unter diesen Prioritäten diejenigen stärker berücksichtigen, die in ihrem nationalen Kontext besonders relevant sind (so genannte "europäische Prioritäten im nationalen Kontext"). Die nationalen Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren.
Für Projekte im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität angesprochen werden.
Standort
Alle Aktivitäten einer kleinen Partnerschaft müssen in den Ländern der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden.
Wenn es im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts hinreichend gerechtfertigt ist, können die Aktivitäten auch am Sitz einer Institution der Europäischen Union stattfinden, selbst wenn an dem Projekt keine Organisationen aus dem Land teilnehmen, in dem die Institution ihren Sitz hat.
Regeln für die Finanzierung:
Das vorgeschlagene Finanzierungsmodell besteht aus einem Plan mit zwei möglichen Pauschalbeträgen, die dem Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt entsprechen. Die Antragsteller wählen zwischen den beiden vordefinierten Beträgen je nach den Aktivitäten, die sie durchführen wollen, und den Ergebnissen, die sie erreichen wollen:
- 30.000 EUR
- 60.000 EUR
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 6 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Für kleine Partnerschaften in den Bereichen Berufsbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend, die von einer beliebigen Organisation in diesen Bereichen eingereicht werden:
- An die Nationale Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation ansässig ist.
Für kleine Partnerschaften im Bereich des Sports:
- Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur mit Sitz in Brüssel.
In beiden Fällen kann ein Konsortium von Partnern nur einen Antrag und nur bei einer Agentur pro Frist einreichen.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
Erasmus+ Programme Guide 2023-ENErasmus+ Programme Guide 2023-EN(835kB)
Kontakt
Website
Erasmus+ National Agencies
Website
European Education and Culture Executive Agency-Sport
EACEA-SPORT@ec.europa.eu
Website
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