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Call-Eckdaten
Interreg Bayern-Österreich: Großprojekte (2. Stichtag)
Förderprogramm
Interreg Bayern-Österreich
Termine
Öffnung
01.11.2023
Deadline
15.07.2024 00:00
Förderquote
75%
Budget des Calls
€ 61.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 35.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm INTERREG VI-A Programm Bayern – Österreich 2021-2027 verfolgt die Strategie einer innovativen, zukunftsfähigen Wirtschaft, einer resilienten Umwelt, eines nachhaltigen Tourismus sowie einer integrierten Regionalentwicklung – eingebettet in eine gemeinsame grenzüberschreitende INTERREG Governance. Großprojekte können in allen Spezifischen Zielen (SZ), ausgenommen dem SZ 6 eingereicht werden.
Call-Ziele
Die Programmarchitektur umfasst 5 Prioritäten (PA), die sich auf insgesamt 7 Spezifische Ziele thematisch unterteilen:
- Priorität 1: Zukunftsfähige Wirtschaft
- Ziel 1: Innovatives und zugängliches grenzüberschreitendes Wissenssystem
- Ziel 2: Zukunftsfähige und kompetente Unternehmenslandschaft
- Priorität 2: Resiliente Umwelt
- Ziel 3: Proaktiver Umgang mit Klimawandel und Klimaanpassung
- Ziel 4: Schutz, Verbesserung und Erneuerung der Biodiversität
- Priorität 3: Nachhaltiger Tourismus
- Ziel 5: Nachhaltige und integrierte Tourismusentwicklung
- Priorität 4: Integrierte Regionalentwicklung
- Ziel 6: Integrierte territoriale Entwicklung zur Sicherung der Lebensqualität (nicht für Großprojekte)
- Priorität 5: Grenzüberschreitende Governance
- Ziel 7: Gemeinsamer Abbau von Grenzhindernissen
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Erwartete Ergebnisse
Ziel 1: Innovatives und zugängliches grenzüberschreitendes Wissenssystem
Die FuEuI-Kraft soll unter Nutzung des Potenzials der gesamten Region und möglicher Synergien weiter gestärkt werden. Um Impulse für Neues zu setzen sollen die regionalen Wissenssysteme den Unternehmen zugänglich gemacht werden. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sollen davon profitieren und stärker am Innovationsprozess partizipieren. Durch den grenzüberschreitenden Ansatz können Potenziale vervielfältigt, Synergien genutzt und für die regionale Wirtschaft bedarfsorientiert in Wert gesetzt werden. Es sollen langfristige Netzwerke entstehen und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen in Europa und international sichergestellt werden. Die im Rahmen dieses INTERREG-Programmes umzusetzenden Projekte werden als Ergänzung zu Pfeiler II von Horizont Europa und den IBW-Programmen in Österreich und Bayern verstanden. Im Mittelpunkt stehen eine gemeinsame, grenzüberschreitende Vertiefung und (Weiter-)Entwicklung regionaler Technologiefelder sowie die verbesserte Zugänglichkeit und Nutzung der (halb-)öffentlichen FuEuI-Kapazitäten für unternehmerische Innovationsaktivitäten. Insgesamt müssen die zu fördernden Projekte einen Beitrag zur Entwicklung der FuEuI-Aktivitäten im Programmraum leisten.
Ziel 2: Zukunftsfähige und kompetente Unternehmenslandschaft im Programmraum
Ergänzend zum Wissenssystem ist auch die unternehmerische Kapazität abzusichern. In diesem Sinne sollen unternehmerische Kompetenzen für Innovation, Spezialisierung, Agilität und Resilienz die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft im Programmraum sichern. Anwendungsorientierte Tools und Angebote sollen das Unternehmertum und die betrieblichen Kompetenzen zur erfolgreichen Bewältigung aktueller Herausforderungen stärken. Vor allem Unternehmen und Organisationen sollen davon profitieren und sich auf europäischer und internationaler Ebene zukunftsfähig aufstellen. Bei den zu fördernden Projekten in diesem Spezifischen Ziel ist der grenzüberschreitende Ansatz besonders wichtig, um Erfahrungen auszutauschen, Ressourcen zu bündeln und kritische Massen (bspw. für Tools zum Umgang mit Big Data, Entrepreneurship-Initiativen, Startup-Labore u.a.) zu erreichen. Es sollen gemeinsam Pilotanwendungen und -schulungen, speziell zum Kompetenzaufbau in der regionalen Unternehmenslandschaft zu den Stoßrichtungen Digitale Transformation, umwelt- und klimafreundliche Unternehmen, Fachkräftemangel und Weiterbildung sowie Förderung des Unternehmertums entwickelt und umgesetzt werden. In den Projekten sollen grenzüberschreitend Erfahrungen ausgetauscht, Potentiale (Knowhow) genutzt, bestehende Initiativen ausgeweitet und übertragen sowie neue Angebote gemeinsam aufgebaut werden.
Ziel 3: Proaktiver Umgang mit Klimawandel und Klimaanpassung
Das Förderprogramm eröffnet Spielräume, um sich grenzüberschreitend in den verschiedenen Gebieten und Sektoren des Programmraums proaktiv mit den Fragen des Klimawandels auseinanderzusetzen und gemeinsam Möglichkeiten verstärkter Anpassungsaktivitäten aufzugreifen. Hierzu müssen gemeinsam die Handlungsbereiche für den sensiblen Programmraum über die Grenze hinweg thematisiert und notwendige Anpassungsstrategien an die veränderten klimatischen Bedingungen erarbeitet werden. Ebenso sollen Maßnahmen zu Risikoprävention und ein funktionierendes Katastrophenmanagement im eintretenden Krisenfall etabliert werden. Projekte, die im Spezifischen Ziel 3 unterstützt werden, sollen die Anpassungsfähigkeit bzw. Resilienz von natürlichen und technischen Systemen im Programmraum stärken sowie die sich aus dem Klimawandel ergebenden Risiken und Gefährdungen für den Menschen, Siedlungen und Infrastrukturen im Programmraum minimieren. Auch sollen die Schäden eintretender Naturkatastrophen insbesondere im Berggebiet und entlang der Flüsse durch ein konzertiertes, grenzüberschreitendes Vorgehen möglichst gering gehalten werden.
Ziel 4: Schutz, Verbesserung und Erneuerung der Biodiversität im Grenzraum
Es gilt die Vielfalt an Naturräumen, Natur- und Kulturlandschaften durch integrierte Ansätze zu schützen und ihre Ökosystemdienstleistungen zu sichern bzw. wiederherzustellen sowie die Zusammenarbeit von Verwaltungen und sonstiger Akteure in den verschiedenen Schutzgebieten und Biotopen im Programmraum zu verbessern. Ziel ist also die Naturräume, Natur- und Kulturlandschaften sowie die Biodiversität im Programmraum nicht nur zu schützen, sondern zu verbessern und gemeinsam Erneuerungspotenziale auszuloten und umzusetzen. Es stehen Projekte im Vordergrund, die das gemeinsame Management und die Zusammenarbeit von Schutzgebieten und Biotopen oder deren Vernetzung forcieren. Des Weiteren werden Projekte unterstützt, die integrierte Ansätze im Naturschutz und der Landes- und Biotoppflege sowie konkrete Lebensraum-, Boden- und Artenschutzprojekte beinhalten. Auch eine gemeinsame Wissensgewinnung, -vermittlung und Bewusstseinsbildung können Themen für Projekte sein.
Ziel 5: Nachhaltige und integrierte Tourismusentwicklung
Es gilt gemeinsame Lösungen zu entwickeln, um den Tourismus resilient, sozial- und umweltverträglich sowie integriert weiterzuentwickeln. So soll der Tourismus als Wirtschafts- und Beschäftigungsmotor im Programmraum gestärkt, Arbeitsplätze im Tourismus langfristig gesichert und auf eine wirtschaftliche Erholung in den direkt wie indirekt abhängigen Wirtschaftsbereichen hingewirkt werden. Gleichzeitig ist eine Reduktion potentieller (Nutzungs-)Konflikte anzustreben. Um diese Ziele erreichen zu können, sollen zu fördernde Projekte eine (Weiter-)Entwicklung grenzüberschreitender touristischer Angebote zur Diversifizierung, Nachhaltigkeit und Resilienz in den Fokus stellen. Im Rahmen gemeinsamer Projekte sollen touristische Angebote neu entwickelt sowie bestehende Initiativen weiterentwickelt werden. Auch Projekte, die gemeinsame Strategien oder Aktionspläne für programmraumspezifische Herausforderungen entwickeln, werden unterstützt. Diese sollen problemlösungsorientiert sein und konkrete Risiken und Herausforderungen im funktionalen Tourismusraum adressieren, was weniger durch neue Angebote als vielmehr durch Vernetzung, Koordination, den Erwerb neuer Kompetenzen sowie durch die konkrete (Um-)Gestaltung von Rahmenbedingungen geschieht.
Ziel 7: Gemeinsamer Abbau von Grenzhindernissen
Das Spezifische Ziel 7 stellt den Abbau bestehender Barrieren und Grenzhindernisse in den Fokus um die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten des Governance-Settings im Programmraum zu stärken. So soll das Zusammenleben und -arbeiten im Alltag der Grenzregionen durch Begegnungsmaßnahmen und langfristig angelegte grenzüberschreitende Kooperationen verbessert und die Nutzung vorliegender gemeinsamer Potenziale im Programmraum erleichtert werden.
Die zu fördernden Projekte müssen aktiv zum Abbau der genannten Hindernisse beitragen und sich in einer der drei folgenden Stoßrichtungen einfügen:
- Förderung von Begegnungsmaßnahmen (People2People-Projekte): Durch die Unterstützung von lokalen bzw. kleinregionalen Begegnungsmaßnahmen soll der europäische Gedanke der grenzüberschreitenden Integration für BürgerInnen in Bereichen ihres täglichen Lebens erlebbar gemacht werden. Der Fokus derartiger Kleinstprojekte (bis 5.000 € Gesamtkosten) liegt auf gemeinsamen Veranstaltungen, Treffen und Austauschmöglichkeiten. Primäre AnsprechpartnerInnen für Kleinstprojekte sind die Euregios im Programmgebiet.
- Abbau von rechtlich-administrativen Grenzhindernissen („Border Obstacles“): Mittels Projekten sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Grenzhindernissen aktiv zu begegnen und in Folge das Potenzial der Grenzregion durch Zusammenarbeit besser ausschöpfen zu können. Grundlage für Projekte sind die Themenbereiche des „Border Obstacles“-Papers des INTERREG-Programms, in welche sie sich einfügen müssen.
- Förderung von strukturellen „Governance-Projekten“: Ziel der Projekte ist es, gemeinsame Strukturen aufzubauen und zu etablieren, die einen dauerhaft, langfristig grenzüberschreitenden Charakter aufweisen. Wichtig ist, dass mit Projektende eine verpflichtende Kooperationserklärung vorliegt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Kein Projekt kann von einer einzelnen Organisation durchgeführt werden; es müssen mindestens zwei Partner sein – mindestens einer aus Bayern und einer aus Österreich.
Jedes Projekt muss klar die Kooperation der Projektpartner darlegen - dies wird mittels der vier Kooperationskriterien geprüft, von den vier Kriterien müssen mindestens drei erfüllt werden:
- Gemeinsame Vorbereitung (verpflichtend)
- Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsames Personal
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet setzt sich aus folgenden NUTS-III-Regionen zusammen:
ÖSTERREICH: Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Traunviertel, Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung, Außerfern, Innsbruck, Osttirol, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Bludenz-Bregenzer Wald, Rheintal-Bodenseegebiet
BAYERN: Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf am Inn, Traunstein, Weilheim-Schongau, kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut, kreisfreie Stadt Passau, Landkreis Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, kreisfreie Stadt Kaufbeuren, kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu
Mittelprojekte (also Projekte mit beantragten förderfähigen Kosten von 35.000 € bis zu 100.000 €, welche vom jeweiligen EUREGIO-Gremium ausgewählt werden), können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 6 eingereicht werden und unterliegen den Förderfähigkeitsregeln für Großprojekte. Bei der Antragsstellung ist, anders als bei den Großprojekten, keine Projektskizze notwendig.
Auch Kleinprojekte (beantragte förderfähige Kosten bis zu 35.000 €) können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 6 eingereicht werden, unterliegen allerdings einem vereinfachten Antrags- und Abrechnungsverfahren.
P2P-Projekte sind ausgerichtet zur Förderung von grenzüberschreitenden Begegnungsmaßnahmen und können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 7 eingereicht werden. Bis zu 5.000€ können als förderfähige Kosten beantragt werden. Sie unterliegen ebenso einem vereinfachten Antrags- und Abrechnungsverfahren, bspw. erfolgen Antragstellung und Abrechnung analog. Im Rahmen der Antragstellung müssen die Kosten plausibel dargestellt werden, um den von den Projektpartnern festgelegten Meilensteinen zugeordnet werden zu können. Diese dienen anschließend der Überprüfung des Projekterfolgs.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Vor der formalen Antragstellung ist die für den Leadpartner zuständige Regionale Koordinierungsstelle (RK) zwingend über die Projektidee zu informieren, um eine erste unverbindliche Einschätzung der Förderfähigkeit des Projekts vorzunehmen und um Sie als Projektpartner zielgerichtet beraten zu können. Hierzu muss eine Projektskizze erstellt und abgeschickt werden (siehe Einreichung Projektskizze). Nach Abstimmung mit der RK kann die formale Antragstellung laufend im elektronischen Monitoring System des Programms (Jems) erfolgen. Für die Behandlung im jeweils folgenden Begleitausschuss (Beschlussgremium) ist jedoch eine rechtzeitige Einreichung der Antragsunterlagen zu den festgelegten Fristen erforderlich.
Nach erfolgter Antragstellung findet die formale (Gemeinsame Sekretariat) und inhaltliche (Regionale Koordinierungsstelle) Antragsprüfung gemäß den Projektselektionskriterien, sowie die Beurteilung durch Fachexperten statt. Die Entscheidung über Genehmigung (unter evtl. Auflagen), Zurückstellung oder Ablehnung des Projektantrags obliegt dem bilateralen Begleitausschuss.
Call-Dokumente
Interreg Bayern-Österreich 2021-2027 Programm DEInterreg Bayern-Österreich 2021-2027 Programm DE(302kB)
Kontakt
+43 73277200
gs.interreg@ooe.gv.at
Website
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