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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Interreg Bayern-Österreich: Großprojekte (2. Stichtag)

Förderprogramm

Interreg Bayern-Österreich

Termine

Öffnung
01.11.2023

Deadline
15.07.2024 00:00

Förderquote

75%

Budget des Calls

€ 61.500.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

min. € 35.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Programm INTERREG VI-A Programm Bayern – Österreich 2021-2027 verfolgt die Strategie einer innovativen, zukunftsfähigen Wirtschaft, einer resilienten Umwelt, eines nachhaltigen Tourismus sowie einer integrierten Regionalentwicklung – eingebettet in eine gemeinsame grenzüberschreitende INTERREG Governance. Großprojekte können in allen Spezifischen Zielen (SZ), ausgenommen dem SZ 6 eingereicht werden.

Call-Ziele

Die Programmarchitektur umfasst 5 Prioritäten (PA), die sich auf insgesamt 7 Spezifische Ziele thematisch unterteilen:

  • Priorität 1: Zukunftsfähige Wirtschaft
    • Ziel 1: Innovatives und zugängliches grenzüberschreitendes Wissenssystem
    • Ziel 2: Zukunftsfähige und kompetente Unternehmenslandschaft
  • Priorität 2: Resiliente Umwelt
    • Ziel 3: Proaktiver Umgang mit Klimawandel und Klimaanpassung
    • Ziel 4: Schutz, Verbesserung und Erneuerung der Biodiversität
  • Priorität 3: Nachhaltiger Tourismus
    • Ziel 5: Nachhaltige und integrierte Tourismusentwicklung
  • Priorität 4: Integrierte Regionalentwicklung
    • Ziel 6: Integrierte territoriale Entwicklung zur Sicherung der Lebensqualität (nicht für Großprojekte)
  • Priorität 5: Grenzüberschreitende Governance
    • Ziel 7: Gemeinsamer Abbau von Grenzhindernissen

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Erwartete Ergebnisse

Ziel 1: Innovatives und zugängliches grenzüberschreitendes Wissenssystem

Die FuEuI-Kraft soll unter Nutzung des Potenzials der gesamten Region und möglicher Synergien weiter gestärkt werden. Um Impulse für Neues zu setzen sollen die regionalen Wissenssysteme den Unternehmen zugänglich gemacht werden. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sollen davon profitieren und stärker am Innovationsprozess partizipieren. Durch den grenzüberschreitenden Ansatz können Potenziale vervielfältigt, Synergien genutzt und für die regionale Wirtschaft bedarfsorientiert in Wert gesetzt werden. Es sollen langfristige Netzwerke entstehen und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen in Europa und international sichergestellt werden. Die im Rahmen dieses INTERREG-Programmes umzusetzenden Projekte werden als Ergänzung zu Pfeiler II von Horizont Europa und den IBW-Programmen in Österreich und Bayern verstanden. Im Mittelpunkt stehen eine gemeinsame, grenzüberschreitende Vertiefung und (Weiter-)Entwicklung regionaler Technologiefelder sowie die verbesserte Zugänglichkeit und Nutzung der (halb-)öffentlichen FuEuI-Kapazitäten für unternehmerische Innovationsaktivitäten. Insgesamt müssen die zu fördernden Projekte einen Beitrag zur Entwicklung der FuEuI-Aktivitäten im Programmraum leisten.

Ziel 2: Zukunftsfähige und kompetente Unternehmenslandschaft im Programmraum

Ergänzend zum Wissenssystem ist auch die unternehmerische Kapazität abzusichern. In diesem Sinne sollen unternehmerische Kompetenzen für Innovation, Spezialisierung, Agilität und Resilienz die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft im Programmraum sichern. Anwendungsorientierte Tools und Angebote sollen das Unternehmertum und die betrieblichen Kompetenzen zur erfolgreichen Bewältigung aktueller Herausforderungen stärken. Vor allem Unternehmen und Organisationen sollen davon profitieren und sich auf europäischer und internationaler Ebene zukunftsfähig aufstellen. Bei den zu fördernden Projekten in diesem Spezifischen Ziel ist der grenzüberschreitende Ansatz besonders wichtig, um Erfahrungen auszutauschen, Ressourcen zu bündeln und kritische Massen (bspw. für Tools zum Umgang mit Big Data, Entrepreneurship-Initiativen, Startup-Labore u.a.) zu erreichen. Es sollen gemeinsam Pilotanwendungen und -schulungen, speziell zum Kompetenzaufbau in der regionalen Unternehmenslandschaft zu den Stoßrichtungen Digitale Transformation, umwelt- und klimafreundliche Unternehmen, Fachkräftemangel und Weiterbildung sowie Förderung des Unternehmertums entwickelt und umgesetzt werden. In den Projekten sollen grenzüberschreitend Erfahrungen ausgetauscht, Potentiale (Knowhow) genutzt, bestehende Initiativen ausgeweitet und übertragen sowie neue Angebote gemeinsam aufgebaut werden.

Ziel 3: Proaktiver Umgang mit Klimawandel und Klimaanpassung

Das Förderprogramm eröffnet Spielräume, um sich grenzüberschreitend in den verschiedenen Gebieten und Sektoren des Programmraums proaktiv mit den Fragen des Klimawandels auseinanderzusetzen und gemeinsam Möglichkeiten verstärkter Anpassungsaktivitäten aufzugreifen. Hierzu müssen gemeinsam die Handlungsbereiche für den sensiblen Programmraum über die Grenze hinweg thematisiert und notwendige Anpassungsstrategien an die veränderten klimatischen Bedingungen erarbeitet werden. Ebenso sollen Maßnahmen zu Risikoprävention und ein funktionierendes Katastrophenmanagement im eintretenden Krisenfall etabliert werden. Projekte, die im Spezifischen Ziel 3 unterstützt werden, sollen die Anpassungsfähigkeit bzw. Resilienz von natürlichen und technischen Systemen im Programmraum stärken sowie die sich aus dem Klimawandel ergebenden Risiken und Gefährdungen für den Menschen, Siedlungen und Infrastrukturen im Programmraum minimieren. Auch sollen die Schäden eintretender Naturkatastrophen insbesondere im Berggebiet und entlang der Flüsse durch ein konzertiertes, grenzüberschreitendes Vorgehen möglichst gering gehalten werden.

Ziel 4: Schutz, Verbesserung und Erneuerung der Biodiversität im Grenzraum

Es gilt die Vielfalt an Naturräumen, Natur- und Kulturlandschaften durch integrierte Ansätze zu schützen und ihre Ökosystemdienstleistungen zu sichern bzw. wiederherzustellen sowie die Zusammenarbeit von Verwaltungen und sonstiger Akteure in den verschiedenen Schutzgebieten und Biotopen im Programmraum zu verbessern. Ziel ist also die Naturräume, Natur- und Kulturlandschaften sowie die Biodiversität im Programmraum nicht nur zu schützen, sondern zu verbessern und gemeinsam Erneuerungspotenziale auszuloten und umzusetzen. Es stehen Projekte im Vordergrund, die das gemeinsame Management und die Zusammenarbeit von Schutzgebieten und Biotopen oder deren Vernetzung forcieren. Des Weiteren werden Projekte unterstützt, die integrierte Ansätze im Naturschutz und der Landes- und Biotoppflege sowie konkrete Lebensraum-, Boden- und Artenschutzprojekte beinhalten. Auch eine gemeinsame Wissensgewinnung, -vermittlung und Bewusstseinsbildung können Themen für Projekte sein.

Ziel 5: Nachhaltige und integrierte Tourismusentwicklung

Es gilt gemeinsame Lösungen zu entwickeln, um den Tourismus resilient, sozial- und umweltverträglich sowie integriert weiterzuentwickeln. So soll der Tourismus als Wirtschafts- und Beschäftigungsmotor im Programmraum gestärkt, Arbeitsplätze im Tourismus langfristig gesichert und auf eine wirtschaftliche Erholung in den direkt wie indirekt abhängigen Wirtschaftsbereichen hingewirkt werden. Gleichzeitig ist eine Reduktion potentieller (Nutzungs-)Konflikte anzustreben. Um diese Ziele erreichen zu können, sollen zu fördernde Projekte eine (Weiter-)Entwicklung grenzüberschreitender touristischer Angebote zur Diversifizierung, Nachhaltigkeit und Resilienz in den Fokus stellen. Im Rahmen gemeinsamer Projekte sollen touristische Angebote neu entwickelt sowie bestehende Initiativen weiterentwickelt werden. Auch Projekte, die gemeinsame Strategien oder Aktionspläne für programmraumspezifische Herausforderungen entwickeln, werden unterstützt. Diese sollen problemlösungsorientiert sein und konkrete Risiken und Herausforderungen im funktionalen Tourismusraum adressieren, was weniger durch neue Angebote als vielmehr durch Vernetzung, Koordination, den Erwerb neuer Kompetenzen sowie durch die konkrete (Um-)Gestaltung von Rahmenbedingungen geschieht.

Ziel 7: Gemeinsamer Abbau von Grenzhindernissen

Das Spezifische Ziel 7 stellt den Abbau bestehender Barrieren und Grenzhindernisse in den Fokus um die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten des Governance-Settings im Programmraum zu stärken. So soll das Zusammenleben und -arbeiten im Alltag der Grenzregionen durch Begegnungsmaßnahmen und langfristig angelegte grenzüberschreitende Kooperationen verbessert und die Nutzung vorliegender gemeinsamer Potenziale im Programmraum erleichtert werden.

Die zu fördernden Projekte müssen aktiv zum Abbau der genannten Hindernisse beitragen und sich in einer der drei folgenden Stoßrichtungen einfügen:

  • Förderung von Begegnungsmaßnahmen (People2People-Projekte): Durch die Unterstützung von lokalen bzw. kleinregionalen Begegnungsmaßnahmen soll der europäische Gedanke der grenzüberschreitenden Integration für BürgerInnen in Bereichen ihres täglichen Lebens erlebbar gemacht werden. Der Fokus derartiger Kleinstprojekte (bis 5.000 € Gesamtkosten) liegt auf gemeinsamen Veranstaltungen, Treffen und Austauschmöglichkeiten. Primäre AnsprechpartnerInnen für Kleinstprojekte sind die Euregios im Programmgebiet.
  • Abbau von rechtlich-administrativen Grenzhindernissen („Border Obstacles“): Mittels Projekten sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Grenzhindernissen aktiv zu begegnen und in Folge das Potenzial der Grenzregion durch Zusammenarbeit besser ausschöpfen zu können. Grundlage für Projekte sind die Themenbereiche des „Border Obstacles“-Papers des INTERREG-Programms, in welche sie sich einfügen müssen.
  • Förderung von strukturellen „Governance-Projekten“: Ziel der Projekte ist es, gemeinsame Strukturen aufzubauen und zu etablieren, die einen dauerhaft, langfristig grenzüberschreitenden Charakter aufweisen. Wichtig ist, dass mit Projektende eine verpflichtende Kooperationserklärung vorliegt.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

Deutschland, Österreich

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Kein Projekt kann von einer einzelnen Organisation durchgeführt werden; es müssen mindestens zwei Partner sein – mindestens einer aus Bayern und einer aus Österreich. 

Jedes Projekt muss klar die Kooperation der Projektpartner darlegen - dies wird mittels der vier Kooperationskriterien geprüft, von den vier Kriterien müssen mindestens drei erfüllt werden:

  • Gemeinsame Vorbereitung (verpflichtend)
  • Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
  • Gemeinsame Finanzierung
  • Gemeinsames Personal

weitere Förderkriterien

Das Programmgebiet setzt sich aus folgenden NUTS-III-Regionen zusammen:

ÖSTERREICH: Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Traunviertel, Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung, Außerfern, Innsbruck, Osttirol, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Bludenz-Bregenzer Wald, Rheintal-Bodenseegebiet

BAYERN: Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf am Inn, Traunstein, Weilheim-Schongau, kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut, kreisfreie Stadt Passau, Landkreis Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, kreisfreie Stadt Kaufbeuren, kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu

Mittelprojekte (also Projekte mit beantragten förderfähigen Kosten von 35.000 € bis zu 100.000 €, welche vom jeweiligen EUREGIO-Gremium ausgewählt werden), können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 6 eingereicht werden und unterliegen den Förderfähigkeitsregeln für Großprojekte. Bei der Antragsstellung ist, anders als bei den Großprojekten, keine Projektskizze notwendig.

Auch Kleinprojekte (beantragte förderfähige Kosten bis zu 35.000 €) können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 6 eingereicht werden, unterliegen allerdings einem vereinfachten Antrags- und Abrechnungsverfahren.

P2P-Projekte sind ausgerichtet zur Förderung von grenzüberschreitenden Begegnungsmaßnahmen und können ausnahmslos im Spezifischen Ziel 7 eingereicht werden. Bis zu 5.000€ können als förderfähige Kosten beantragt werden. Sie unterliegen ebenso einem vereinfachten Antrags- und Abrechnungsverfahren, bspw. erfolgen Antragstellung und Abrechnung analog. Im Rahmen der Antragstellung müssen die Kosten plausibel dargestellt werden, um den von den Projektpartnern festgelegten Meilensteinen zugeordnet werden zu können. Diese dienen anschließend der Überprüfung des Projekterfolgs.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung, 
Mobilität & Verkehr

Relevanz für EU-Makroregion

EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Vor der formalen Antragstellung ist die für den Leadpartner zuständige Regionale Koordinierungsstelle (RK) zwingend über die Projektidee zu informieren, um eine erste unverbindliche Einschätzung der Förderfähigkeit des Projekts vorzunehmen und um Sie als Projektpartner zielgerichtet beraten zu können. Hierzu muss eine Projektskizze erstellt und abgeschickt werden (siehe Einreichung Projektskizze). Nach Abstimmung mit der RK kann die formale Antragstellung laufend im elektronischen Monitoring System des Programms (Jems) erfolgen. Für die Behandlung im jeweils folgenden Begleitausschuss (Beschlussgremium) ist jedoch eine rechtzeitige Einreichung der Antragsunterlagen zu den festgelegten Fristen erforderlich.

Nach erfolgter Antragstellung findet die formale (Gemeinsame Sekretariat) und inhaltliche (Regionale Koordinierungsstelle) Antragsprüfung gemäß den Projektselektionskriterien, sowie die Beurteilung durch Fachexperten statt. Die Entscheidung über Genehmigung (unter evtl. Auflagen), Zurückstellung oder Ablehnung des Projektantrags obliegt dem bilateralen Begleitausschuss.

Kontakt

INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027 Gemeinsames Sekretariat
+43 73277200
gs.interreg@ooe.gv.at
Website

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