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Call-Eckdaten
Binnenhäfen - Studien, Arbeiten oder gemischt (Kohäsionsländer)
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2022-COMPCOEN-IWWP-WORKS
Termine
Öffnung
13.09.2022
Deadline
18.01.2023 17:00
Förderquote
85 %
Budget des Calls
€ 3.500.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Entwicklung von Infrastrukturprojekten für die Binnenschifffahrt im Rahmen des Gesamtnetzes des TEN-V.
Call-Ziele
Studien und/oder Arbeiten an Binnenhäfen im Zusammenhang mit:
- Zugang, einschließlich des sicheren Zugangs durch Navigationshilfen, von Binnenhäfen zu Binnenwasserstraßen;
- Basis- und wasserseitige Infrastruktur in Binnenhäfen, einschließlich landseitiger Stromversorgung;
- Hafenauffangeinrichtungen für Öl und andere Abfälle (einschließlich Rückstände aus Abgasreinigungssystemen) und Infrastruktur für die Entgasung von Schiffen, um die Umweltanforderungen zu erfüllen;
- Bereitstellung oder Verbesserung von Straßen-/Schienenzugängen und -verbindungen innerhalb der Binnenhäfen;
- Gewährleistung der ganzjährigen Befahrbarkeit, z. B. durch hydrologische Dienste, Eisbrechereinrichtungen und Ausbaggern des Hafens und der Hafenzufahrten.
Unter wasserseitigen Infrastrukturentwicklungsprojekten ist eine Infrastruktur zu verstehen, die die Schiffbarkeitskapazität im Sinne der Artikel 15 und 16 der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 erhöht oder die multimodale Anbindung des wasserseitigen Verkehrs verbessert. Dies schließt Infrastrukturen aus, die nicht unmittelbar der Schifffahrt zugute kommen.
Projekte zur Entwicklung der wasserseitigen Infrastruktur, die die Schiffbarkeitskapazität und die multimodale Anbindung der Schifffahrt verbessern, können Elemente von Lager- und Umschlaganlagen und -ausrüstungen umfassen. Diese sind jedoch nur dann förderfähig, wenn sie vollständig in ein Binnenschifffahrtsinfrastrukturprojekt integriert und nur ein kleiner Teil davon sind. Mit anderen Worten: Vorschläge, die sich eher auf Lager- und Umschlaganlagen und -ausrüstungen als auf die Infrastruktur konzentrieren, werden nicht als förderfähig angesehen. Darüber hinaus werden Einrichtungen und Ausrüstungen, die nicht speziell für den Umschlag von/auf die Binnenschifffahrt verwendet werden, ebenfalls nicht als förderfähig angesehen.
Infrastrukturen, die speziell für Kreuzfahrtschiffe bestimmt sind, werden nicht gefördert, außer im Hinblick auf die landseitige Stromversorgung.
Hinterlandanbindungen an die Binnenhäfen fallen unter die jeweiligen Verkehrsträgerprioritäten, können aber Teil eines einzigen Projekts sein (z. B. ein Projekt zur Verbesserung der Schienenanbindung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengebiets).
Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen von allen Betreibern diskriminierungsfrei genutzt werden können.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge sind einzureichen von:
- von einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
- von internationalen Organisationen, gemeinsamen Unternehmen oder öffentlichen oder privaten Unternehmen oder Einrichtungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf mindestens EUR 1.000.000 beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
Studien: max. 2-3 Jahre; Arbeiten: max. 4-5 Jahre (jedenfalls Enddatum nicht später als der 31.12.2027)
Zusätzliche Informationen
Das vorläufige Budget der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Zusammenhang mit dem Gesamtnetz - Finanzrahmen für Kohäsionsländer (CEF-T-2022-COMPCOEN) beträgt EUR 3.500.000.000.
Abhängig von den eingegangenen Vorschlägen und den Ergebnissen der Bewertung behält sich die Europäische Kommission das Recht vor:
- die im Arbeitsprogramm 2021-2027 vorgesehene Flexibilität zu nutzen, um das vorläufige Budget der Aufforderung zu überschreiten, oder;
- nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben oder sie auf die Themen der Aufforderung umzuverteilen.
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Unterstützungsschreiben)
- Vollständiger Bericht über die Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) und Vorlage für den KNA-Cashflow - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) von über EUR 10.000.000.
- vereinfachter KNA-Rechner - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) unter EUR 10.000.000
- Umweltverträglichkeitserklärung (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe)
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
Call document CEF-T-2022-COMPCOENCall document CEF-T-2022-COMPCOEN(516kB)
Kontakt
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