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Call-Eckdaten
Übergang zu einem nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Ökosystem - Stärkung von KMU im Tourismus
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-COSME-2023-TOURSME-01
Termine
Öffnung
12.12.2023
Deadline
21.02.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 8.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.700.000,00 und € 2.125.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, KMU zu befähigen und in die Lage zu versetzen, den Übergang zu nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Praktiken zu vollziehen, wie sie im Übergangspfad für den Tourismus (im Rahmen der Aktualisierung der Industriestrategie (KOM(2021)350 endgültig)) als vorrangig angesehen werden.
Call-Ziele
Die Aktion wird zur Umstellung des europäischen Tourismus-Ökosystems beitragen, indem sie direkte und indirekte Unterstützung, sei es in finanzieller oder beratender Form, auch über Konsortien von Organisationen der einschlägigen Akteure der Tourismusbranche, für KMU, einschließlich Start-ups und Unternehmer*innen, bereitstellt, die innovative Konzepte und Projekte entwickeln wollen, die zur Umstellung des EU-Tourismus beitragen. Dies kann auch die Weiterentwicklung und den Transfer von bewährten Verfahren und Lösungen umfassen, die im Rahmen früherer Aufforderungen ermittelt wurden.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserte Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Tourismus-KMU durch bessere Übernahme von Nachhaltigkeitsgrundsätzen, Zugänglichkeitsaspekten, Innovation und Digitalisierung (d. h. Nutzung neuer Technologien, Ökologisierung, Daten) und durch eine größere Kapazität zur Verfolgung der Fußabdrücke;
- Neue Geschäftsmodelle im Tourismus auf der Grundlage von Digitalisierung, neuen Technologien, Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit, Dienstleistungen für alle Arten von Kunden, Kreislaufwirtschaft, Einbeziehung lokaler Gemeinschaften und langfristiger Besucher*innen;
- Verstärkte Zusammenarbeit entlang der touristischen Wertschöpfungskette;
- Verbesserte transnationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Wissenstransfer und Peer-Learning;
- Unterstützung der Erholung des touristischen Ökosystems von den Schocks, die durch COVID-19 und die russische Militäraggression in der Ukraine verursacht wurden, durch die Entwicklung und Bereitstellung bewährter Verfahren für Erholungsinvestitionen mit langfristiger Wirkung für den grünen und digitalen Wandel.
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Erwartete Ergebnisse
Ziel der Aktivität ist es, Folgendes zu bieten:
- Direkte Unterstützung für innovative Projekte, die von Dritten, z. B. KMU, vorgelegt werden,
- Technische Unterstützung, Beratung und Kapazitätsaufbau für eine größtmögliche Anzahl von KMU entsprechend ihren Bedürfnissen, wobei ein breites geografisches Spektrum angestrebt wird,
- Sammlung bewährter Praktiken mit dem Ziel, den politischen Entscheidungsträger*innen aktuelle, empirische Belege für die Umsetzung der im Übergangspfad für den Tourismus festgelegten Prioritäten zu liefern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das alle folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens fünf (5) und höchstens acht (8) unabhängige Einrichtungen aus mindestens drei (3) verschiedenen förderfähigen Ländern
- mindestens zwei (2) Business Support Organisations (BSO) aus zwei (2) verschiedenen förderfähigen Ländern
- mindestens zwei (2) Destinationsmanagementorganisationen (DMO) aus zwei (2) verschiedenen förderfähigen Ländern
- mindestens eine (1) Ausbildungseinrichtung mit Ausbildung oder Forschung als Hauptfunktion, wie z. B. eine Bildungseinrichtung, eine Universität, ein Ausbildungszentrum oder ein Forschungszentrum.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- gelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den in Abschnitt 2 und 10 des Aufrufs genannten Bedingungen zulässig. Aus dem Vorschlag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll und welche Arten von Aktivitäten für Dritte in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Die Kosten für die finanzielle Unterstützung von Dritten werden zu einem Fördersatz von 100 % erstattet.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 30 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
-
Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und erneut hochgeladen werden kann - nur die "Detailed Budget Table SMP COSME GFS 90 template" verwenden und hochladen)
-
Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams (im Einreichungssystem hochzuladen)
-
Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
-
Belege für die operative Kapazität (siehe Abschnitt 7 Finanzielle und operative Kapazität und Ausschluss - Vorlage auf der EISMEA-Website verfügbar)
-
Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend.
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewertenden werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
SMP-COSME-2023-TOURSME call documentSMP-COSME-2023-TOURSME call document(907kB)
Kontakt
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