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Call-Eckdaten
Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Finanzmärkten für Sozialunternehmen
Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds+
Call Nummer
ESF-2023-SUPPLY-DEMAND
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
14.03.2024 17:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 300.000,00 und € 400.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das erwartete Ergebnis ist die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und/oder privaten Einrichtungen jeglicher Art mit dem Ziel, Sozialunternehmern den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und die Investitionsbereitschaft von Sozialunternehmen zu fördern, um sicherzustellen, dass Sozialunternehmen in der Lage sind, rückzahlbare Finanzierungen zu übernehmen.
Call-Ziele
Ziel ist es, zur Entwicklung praktikabler, geeigneter und zuverlässiger Systeme oder Fonds beizutragen, die Finanzmittel für Sozialunternehmen bereitstellen, sowie zu Unterstützungsstrukturen, die Unternehmensentwicklungsdienste und Vernetzungsmöglichkeiten anbieten, um die Investitionsbereitschaft von Sozialunternehmen zu verbessern. Ziel der Aufforderung ist es auch, bewährte Verfahren zur Unterstützung von Sozialunternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln zu ermitteln, zu entwickeln, zu fördern und zu verbreiten.Soziale Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung vieler Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte. Insbesondere spielen sie eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der folgenden Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte ("EPSR"): 3. Chancengleichheit, 4. aktive Unterstützung der Beschäftigung, 5. sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, 11. Kinderbetreuung und Unterstützung für Kinder, 17. Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, 18. Langzeitpflege und 20. Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das erwartete Ergebnis der Aufforderung ist eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und/oder privaten Einrichtungen jeglicher Art mit dem Ziel, Finanzinstrumente zu schaffen, die den Bedürfnissen von Sozialunternehmen gerecht werden. Letztendlich sollte dies mehr Sozialunternehmen in die Lage versetzen, Zugang zu rückzahlbaren Finanzmitteln für die Entwicklung und Skalierung ihres Geschäftsmodells zu erhalten und ihre Abhängigkeit von Zuschüssen zu verringern. Darüber hinaus wird erwartet, dass Investoren und Wirtschaftsförderungsorganisationen ihr Bewusstsein für die Bedürfnisse von Sozialunternehmen schärfen und ihre Fähigkeit verbessern, Finanzprodukte zu konzipieren und zu verwalten, die diesen Bedürfnissen gerecht werden. Es wird erwartet, dass Marktvermittler wie qualifizierte Intermediäre dort eingesetzt werden, wo es sie noch nicht gibt.
Erwartete Ergebnisse
Der Zuschuss richtet sich an Stakeholder, die in der Anfangsphase einer Zusammenarbeit zur Schaffung eines Finanzinstruments zur Unterstützung sozialer Unternehmen stehen.
Die Maßnahmen müssen vollständig in ESF+-förderfähigen Ländern durchgeführt werden und sich auf die Unterstützung von Sozialunternehmen konzentrieren, die kleinere Investitionen (< 500 000 EUR) benötigen.
Im Einklang mit der ESF+-Verordnung ist ein Sozialunternehmen ein Unternehmen, unabhängig von seiner Rechtsform, einschließlich sozialwirtschaftlicher Unternehmen, oder eine natürliche Person, die:
- gemäß seiner Satzung oder einem anderen Rechtsdokument, das nach den Vorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Sozialunternehmen ansässig ist, zu einer Haftung führen kann, als vorrangiges soziales Ziel die Erzielung messbarer, positiver sozialer Auswirkungen, zu denen auch Umweltauswirkungen gehören können, und nicht die Erzielung von Gewinnen für andere Zwecke verfolgt und das Dienstleistungen oder Güter bereitstellt, die eine soziale Rendite erbringen, oder Methoden zur Herstellung von Gütern oder Dienstleistungen anwendet, die soziale Ziele beinhalten;
- seine Gewinne in erster Linie zur Erreichung seines vorrangigen sozialen Ziels verwendet und über vordefinierte Verfahren und Regeln verfügt, die sicherstellen, dass die Gewinnausschüttung das vorrangige soziale Ziel nicht untergräbt;
- unternehmerisch, partizipativ, rechenschaftspflichtig und transparent geführt wird, insbesondere durch die Einbeziehung von Arbeitnehmern, Kunden und Interessengruppen, auf die sich die Geschäftstätigkeit auswirkt.
Die Sozialunternehmen müssen in einem oder mehreren der im Rahmen von ESF+ förderfähigen Länder gegründet worden sein bzw. sich in der Gründungsphase befinden.
Die zu finanzierenden Aktivitäten bestehen in der Entwicklung von Partnerschaften im Bereich der sozialen Finanzierung und von durchführbaren, geeigneten und zuverlässigen Finanzinstrumenten oder -systemen, die Finanzmittel für Sozialunternehmen bereitstellen, sowie in nicht-finanzieller Unterstützung, die darauf abzielt, die Investitionsbereitschaft der Sozialunternehmen zu verbessern (z. B. Unternehmensentwicklung und Vernetzung). Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können die folgenden Aktivitäten durchgeführt werden:
- analytische Tätigkeiten wie eingehende Marktbewertungen, Kartierungsprojekte, Bewertung der Durchführbarkeit und Eignung der Einrichtung von Mechanismen/Instrumenten der sozialen Finanzierung, Entwicklung von Methoden, Werkzeugen und Prozessen, wenn solche Informationen fehlen oder im Kontext des Zielmarktes und des geplanten Finanzinstruments erforderlich sind;
- Kommunikations-/Vernetzungsmaßnahmen, die darauf abzielen, zusätzliche Investoren zu gewinnen (z. B. Organisation von Treffen oder Teilnahme an relevanten Konferenzen/Foren, die potenzielle Investoren versammeln);
- Schulungsaktivitäten und Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten (z. B. zur Entwicklung von Kapazitäten für die Verwaltung von Investitionen und für die Investitionsbereitschaft von Sozialunternehmen);
- Wissensverbreitung und Know-how-Transfer von und zu Peers in anderen ESF+-geförderten Ländern (z. B. Studienbesuch, Expertenworkshop, Schulungssitzung, Anpassung von Instrumenten, Verfahren/Verträgen);
- die Nachbildung oder Anpassung bewährter Finanzierungs- oder Unterstützungsmodelle, die in anderen Ländern umgesetzt werden sollen. Dies kann auch Übersetzungen umfassen;
- Arbeit von Finanzexperten und Anwälten zur Erstellung der rechtlichen Dokumente für die Einrichtung des sozialen Finanzierungsinstruments oder -mechanismus, die nach EU- oder nationalem Recht erforderlich sind;
- IT-Dienstleistungen, falls das Finanzinstrument Web-Tools verwendet oder auf einer Web-Plattform basiert (z. B. Crowdfunding-Plattformen).
Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie in ihrem Antragsformular - Teil B, unter 1.2 Bedarfsanalyse und spezifische Ziele - eine detaillierte Beschreibung ihres Zielmarktes vorlegen. Dies sollte einen Überblick über die derzeitige Situation auf dem Zielmarkt und die bereits verfügbaren Forschungsergebnisse sowie die Bereiche, die einer weiteren Entwicklung bedürfen, umfassen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens ein Antragsteller sollte ein potenzieller Investor sein, der eine Absichtserklärung zur Investition/Ko-Investition in das geplante Finanzprodukt unterzeichnet hat (Anhang A)
- Bei mindestens einem Antragsteller muss es sich um eine Unterstützungsorganisation handeln, die eine Absichtserklärung zur Erbringung von Dienstleistungen zur Unternehmensentwicklung/Investitionsvorbereitung für (potenzielle) Investitionsempfänger unterzeichnet hat (Anhang B);
- Das Konsortium muss aus Antragstellern mit Sitz in mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Ländern bestehen, um das gegenseitige Lernen zu fördern und eine transnationale Dimension zu ermöglichen.
- Zur Förderung des gegenseitigen Lernens und des Erfahrungsaustauschs können die Antragsteller beispielsweise einen zusätzlichen Partner aus einem anderen förderfähigen Land als dem des potenziellen Investors und der unterstützenden Organisation aufnehmen. Investoren und unterstützende Organisationen können auch aus verschiedenen Ländern stammen, wenn dies im Kontext des Projekts sinnvoll ist (z. B. wenn ein grenzüberschreitendes Finanzprodukt geplant ist).
- Alle Mitglieder des Konsortiums müssen die nachstehend beschriebenen Zulassungskriterien erfüllen.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem ESF+ assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Natürliche Personen, d. h. Einzelunternehmer, wenn das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Sozialpartnerorganisationen - Dazu gehören insbesondere die europäischen Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 154 AEUV konsultiert werden (siehe Liste der konsultierten Organisationen), sowie andere Sozialpartnerorganisationen auf europäischer Ebene, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, die aber beispielsweise an der Vorbereitung und Einleitung des europäischen sozialen Dialogs auf sektoraler Ebene beteiligt sind. Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind förderfähig, sofern die Bedingungen für Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (siehe oben) erfüllt sind.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen werden (mit rückwirkender Kraft, falls im Abkommen vorgesehen).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht anwendbar
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte in den letzten 3 Jahren, die mit dem Thema der Aufforderung in Zusammenhang stehen (Vorlage in Teil B verfügbar)
Zusätzliche besondere Anhänge: Bitte beachten Sie, dass alle besonderen Anhänge vorgelegt werden müssen
- Anhang A: (Eine) unterzeichnete Verpflichtungserklärung(en) des (der) potenziellen Investors (Investoren) zur Investition/Co-Investition in das zu schaffende Finanzinstrument.
- Anhang B: Unterzeichnete Verpflichtungserklärung(en) der unterstützenden Organisation(en) zur Bereitstellung von Dienstleistungen zur Unternehmensentwicklung/Investitionsbereitschaft für (potenzielle) Investitionsempfänger.
- Anhang C: Mindestens ein Antragsteller oder Mitantragsteller muss eine Liste der Projekte vorlegen, die die Arbeit der letzten drei Jahre bei der Konzeption oder Umsetzung von Finanzierungsmechanismen für Sozialunternehmen widerspiegeln. Geben Sie für jede Maßnahme die Ziele, den Ort, die Ergebnisse, die Rolle der Organisation und den Grad ihrer Beteiligung, die Kosten usw. an.
- Anhang D: Mindestens ein Antragsteller oder Mitantragsteller muss eine Liste der Projekte vorlegen, die in den letzten drei Jahren im Zusammenhang mit der Konzeption/Bereitstellung von Dienstleistungen zur Unternehmensentwicklung und/oder Investitionsbereitschaft für Sozialunternehmen durchgeführt wurden. Geben Sie für jede Maßnahme die Ziele, den Standort, die Art der erbrachten Dienstleistungen, die Anzahl der Organisationen, die Ergebnisse, die Rolle der Organisation und den Grad ihrer Beteiligung, die Kosten usw. an.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewertenden werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document ESF-2023-Supply-DemandCall document ESF-2023-Supply-Demand(529kB)
Kontakt
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