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Call-Eckdaten
Die Europäische Jugend vereint
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
Call Nummer
ERASMUS-YOUTH-2024-YOUTH-TOG
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
07.03.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 500.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte von European Youth Together zielen auf die Schaffung von Netzwerken zur Förderung regionaler Partnerschaften ab, die in enger Zusammenarbeit mit Jugendlichen aus ganz Europa (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer) durchgeführt werden. Die Netzwerke sollten einen Austausch organisieren, Schulungen (z. B. für Jugendleiter*innen) fördern und es jungen Menschen ermöglichen, selbst gemeinsame Projekte einzurichten, die alle durch physische und Online-Aktivitäten durchgeführt werden können.
Call-Ziele
Die Projekte von European Youth Together zielen darauf ab, eine Zusammenarbeit zu schaffen, die es jungen Menschen in ganz Europa ermöglicht, gemeinsame Projekte einzurichten, Austausche zu organisieren und Schulungen (z. B. für Jugendleiter*innen/ Jugendarbeiter*innen) durch physische und Online-Aktivitäten zu fördern. Die Aktion wird transnationale Partnerschaften für Jugendorganisationen sowohl von der Basis als auch auf großer Ebene unterstützen, um die europäische Dimension ihrer Aktivitäten zu stärken.
Wichtige thematische Schwerpunkte sind die Zusammenarbeit und Förderung der EU-Jugendstrategie 2019-2027 und der Europäischen Jugendziele. Die europäischen Jugendziele spiegeln sich auch in den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin von der Leyen wider. Die Projektvorschläge können auch das Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und die Ergebnisse der Konferenz für die Zukunft Europas behandeln. Die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 sind im Rahmen dieser Aktion relevant.
Jugendnetzwerke sollten Wege zur Schaffung von Solidarität und Inklusion bei der Erholung von der COVID-19-Pandemie prüfen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die bewilligten Projekte sollen ihren erwarteten Beitrag zur EU-Jugendpolitik aufzeigen durch:
- Aufbau auf den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019-2027 und insbesondere durch Aufzeigen, wie sie zu den 'Engage-Connect-Empower'-Prioritäten der Strategie beitragen;
- Aufbau auf den Ergebnissen der Europäischen Jugendziele, des EU-Jugenddialogs, das Vermächtnis des Europäischen Jahres der Jugend 2022 und andere Jugenddebattierprojekte und Meinungsumfragen zur Zukunft Europas wie die Europäische Jugendarbeitsagenda und deren Verknüpfung mit der politischen Entwicklung auf lokaler/regionaler/nationaler/europäischer Ebene;
- Verbesserung der Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben im Sinne einer aktiven Bürger*innenschaft und des Engagements für Entscheidungsträger*innen (Empowerment, neue Fähigkeiten, Einbeziehung junger Menschen in die Projektgestaltung usw.);
- Beitrag zur Verbesserung der Fähigkeiten des Jugendsektors, der an der Basis tätig ist, um länderübergreifend auf Inklusivität, Solidarität und Nachhaltigkeit zu arbeiten und transnationales Lernen und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern zu fördern;
- Ausweitung der bestehenden Best Practices und Reichweite über das reguläre Netzwerk(e) hinaus, einschließlich der Nutzung digitaler Mittel, um unter allen Umständen auch in Situationen der Abgelegenheit, Isolation oder Beschränkung in Verbindung zu bleiben;
- Effektive und attraktive Verbreitung ihrer Ergebnisse unter jungen Menschen, die in Jugendorganisationen tätig sind, aber auch unter Jugendlichen, die nicht an Jugendstrukturen oder Menschen mit weniger Chancen beteiligt sind, zu verbreiten, um den Weg für systematischere Partnerschaften zu ebnen.
In der Regel und im Rahmen der bestehenden nationalen und europäischen Rechtsrahmen sollten die Ergebnisse als offene Bildungsressourcen (OER) sowie auf den Plattformen einschlägiger professioneller, sektoraler oder zuständiger Behörden zur Verfügung gestellt werden. In dem Vorschlag sollte beschrieben werden, wie Daten, Materialien, Dokumente sowie audiovisuelle und soziale Medienaktivitäten durch offene Lizenzen frei zugänglich gemacht und gefördert werden und keine unverhältnismäßigen Einschränkungen enthalten.
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Erwartete Ergebnisse
Mit der Aktion soll mindestens eines der folgenden spezifischen Ziele unterstützt werden:
- Förderung und Entwicklung einer stärkeren transnationalen strukturierten Online- und Offline-Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Jugendorganisationen, um Partnerschaften aufzubauen oder zu stärken, die sich auf Solidarität und integrative demokratische Teilhabe aller konzentrieren, vor dem Hintergrund der Rückwirkungen auf die sozioökonomischen Strukturen und im Einklang mit der EU-Jugendstrategie 2019-2027, den europäischen Jugendzielen, dem EU-Jugenddialog und dem Europäischen Jahr der Jugend 2022.
- Förderung der sechs Grundwerte der EU, die die Basis unserer Gesellschaft bilden: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten.
- Jugendorganisationen, die an Initiativen beteiligt sind, die junge Menschen zur Teilnahme am demokratischen Prozess und an der Gesellschaft ermutigen, indem sie Schulungen organisieren, Gemeinsamkeiten zwischen jungen Europäer*innen aufzeigen und Diskussionen und Debatten über ihre Verbindung zur EU, ihren Werten und demokratischen Grundlagen anregen. Dazu gehören die Organisation von Veranstaltungen im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 und darüber hinaus, die Förderung der Beteiligung unterrepräsentierter Gruppen junger Menschen in der Politik, in Jugendorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft durch die Einbeziehung benachteiligter Jugendlicher, wie z. B. gefährdeter und sozioökonomisch benachteiligter Jugendlicher;
- neue Wege zur Stärkung von Jugendorganisationen durch die Unterstützung innovativer Formen der Zusammenarbeit und der Schaffung, Entwicklung und Verwaltung von Netzwerken. Dies könnte beispielsweise die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen in einem digitalen Kontext durch nicht-formale Lernmethoden und Organisationsmodelle wie alternative Formen des Austauschs und der gegenseitigen Hilfe umfassen.
- Stärkung der europäischen Dimension der Aktivitäten von Jugendorganisationen an der Basis, einschließlich Aktivitäten zur Verbesserung des Zusammenlebens und zur Unterstützung bei der Gestaltung nachhaltiger künftiger Lebensweisen auf transnationaler Ebene, im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und der Initiative Neues Europäisches Bauhaus.
Die Aktion richtet sich an NRO (ohne Erwerbszweck) und öffentliche Einrichtungen, die Projekte vorschlagen, die in der Lage sind, junge Menschen in Partnerschaften zu mobilisieren, die sich auf verschiedene Länder und Regionen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und der mit dem Programm assoziierten Drittländer erstrecken, und die zur Entwicklung und Umsetzung der EU-Jugendstrategie, zur Politikgestaltung und zur Interaktion mit wichtigen Stakeholdern im Jugendbereich beitragen.
Mobilitätsaktivitäten für junge Menschen können eine Schlüsselkomponente von European Youth Together-Projekten sein. Diese Mobilität sollte grenzüberschreitenden Austausch und nicht-formale oder informelle Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen aus ganz Europa bieten, die durch Online-Foren vorbereitet und unterstützt werden können, um zu den Zielen dieser Aktion beizutragen. Alle Aktivitäten sollten dazu beitragen, die Reichweite der Jugend zu vergrößern und junge Menschen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Jugendorganisationen zu erreichen, einschließlich benachteiligter Jugendlicher, um sicherzustellen, dass eine Vielfalt von Stimmen gehört wird.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 5 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens 5 EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
Assoziierte Partner sind zugelassen. Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums.
Die Aktivitäten müssen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland durchgeführt werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) sein:
- juristische Personen;
- mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland;
- Nichtregierungsorganisationen (einschließlich europäischer Jugend-NGOs und nationaler Jugendräte), die im Bereich Jugend arbeiten;
- Öffentliche Behörden auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene;
- Öffentliche oder private Unternehmen (kleine, mittlere oder große Unternehmen, einschließlich Sozialunternehmen) können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.
Begünstigte können zum Beispiel sein:
- eine Non-Profit-Organisation, ein Verband, eine NRO (einschließlich europäischer Jugend-NROs)
- ein nationaler Jugendrat;
- eine öffentliche Behörde auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene;
- eine Bildungs- oder Forschungseinrichtung;
- eine Stiftung.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) ist für Stipendien und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Ausschreibungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Vergabe, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die es jungen Menschen ermöglichen, selbst gemeinsame Projekte zu starten.
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung Dritter in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschreiben.
- Der Höchstbetrag pro FSTP beträgt 60.000 EUR.
- Freiwillige sind nicht zugelassen.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden. Die gleiche Organisation kann bis zum Stichtag nur einen Antrag stellen.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
Erasmus+ Programme Guide 2023-ENErasmus+ Programme Guide 2023-EN(835kB)
Kontakt
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