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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Bereich Jugend
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-YOUTH-2024-CB
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
06.03.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 9.230.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 300.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Bei den Projekten zum Kapazitätsaufbau im Jugendbereich handelt es sich um internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Jugendbereich tätigen Organisationen in der EU und in mit dem Programm assoziierten Ländern einerseits und in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern andererseits. Für letztere richtet sich diese Aktion ausschließlich an Länder in Region 1 (westlicher Balkan), Region 2 (Östliche Partnerschaft) und Region 3 (südlicher Mittelmeerraum). Die Projekte zielen darauf ab, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Jugend und des nicht formalen Lernens als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung und das Wohlergehen von Jugendorganisationen und jungen Menschen zu unterstützen.
Call-Ziele
Die Aktion richtet sich an Organisationen, die im Jugendbereich tätig sind, und hat folgende Ziele
- Steigerung der Kapazität von Organisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten;
- Förderung von Aktivitäten im Bereich des nicht formalen Lernens in den förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, insbesondere in Organisationen, die sich an benachteiligte junge Menschen richten, und Förderung der Beteiligung junger Menschen in ihrer ganzen Vielfalt, um ihre Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten zu verbessern und sie so in die Lage zu versetzen, die aktive Beteiligung junger Menschen an der Gesellschaft sicherzustellen.
- Unterstützung der Entwicklung der Jugendarbeit in den förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, und Verbesserung ihrer Qualität und Anerkennung;
- Förderung der Entwicklung, Erprobung und Einführung von Systemen und Programmen, die es Organisationen ermöglichen, die Mobilität zu nicht formalen Lernzwecken in den förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu verbessern;
- Unterstützung von Organisationen in den förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, bei der Umsetzung der EU-Jugendstrategie (2019-2027), einschließlich der elf europäischen Jugendziele, der europäischen Agenda für Jugendarbeit, des Aktionsplans für die Jugend in den Außenbeziehungen der EU (2022-2027) und der Folgemaßnahmen zum Europäischen Jahr der Kompetenzen (2023);
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen aus verschiedenen Regionen der Welt durch gemeinsame Initiativen;
- Förderung der Teilnahme kleinerer Organisationen sowie von Organisationen aus abgelegenen Gebieten und kleineren Orten
- Stärkung von Synergien und Komplementaritäten zwischen Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, und den formalen Bildungssystemen und/oder dem Arbeitsmarkt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die bewilligten Projekte sollten ihre erwartete Wirkung zeigen, indem sie die Kapazitäten von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, verbessern:
- Beitrag zu den "Engage-Connect-Empower"-Prioritäten der EU-Jugendstrategie 2019-2027 und der Europäischen Agenda für Jugendarbeit.
- Aufbau auf den Ergebnissen der Europäischen Jugendziele, des Jugenddialogs und anderer Jugendprojekte;
- Verbesserung der Einbindung junger Menschen in das demokratische Leben im Sinne einer aktiven Bürgerschaft und der Zusammenarbeit mit Entscheidungsträger*innen (Empowerment, neue Fähigkeiten, Einbeziehung junger Menschen in die Projektgestaltung usw.), insbesondere in den förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern;
- Verbesserung der unternehmerischen und innovativen Fähigkeiten junger Menschen in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
- länderübergreifend zu arbeiten und dabei Inklusivität, Solidarität und Nachhaltigkeit zu gewährleisten;
- Förderung und Beitrag zum transnationalen Lernen und zur transnationalen Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträger*innen, insbesondere in den förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
- Ausweitung der bestehenden Praktiken und der Reichweite über die Partnerschaft hinaus, einschließlich des sinnvollen Einsatzes digitaler Mittel, um unter allen Umständen in Verbindung zu bleiben, selbst in abgelegenen, isolierten oder eingeschränkten Situationen;
- Verknüpfung der Ergebnisse mit lokalen Gemeinschaften, Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung innovativer Ideen, die in anderen Umgebungen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, nachgeahmt und ausgeweitet werden könnten;
- die Eingliederung und Zugänglichkeit von benachteiligten Zielgruppen und Einzelpersonen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, zu demonstrieren;
- Entwicklung neuer Instrumente und Methoden des nicht formalen Lernens, insbesondere solcher, die den Erwerb bzw. die Verbesserung von Kompetenzen fördern, einschließlich innovativer Praktiken im Bereich der Medienkompetenz, insbesondere in den förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern;
- ihre Ergebnisse auf wirksame und attraktive Weise unter jungen Menschen, die in Jugendorganisationen tätig sind, zu verbreiten.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten sich auf die Unterstützung von Jugendorganisationen konzentrieren, die mit jungen Menschen außerhalb der formalen Bildung in einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche arbeiten:
- politische Partizipation, bürgerschaftliches Engagement und Dialog mit Entscheidungsträger*innen;
- Eingliederung junger Menschen mit geringeren Möglichkeiten;
- Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Werte, Führungsqualitäten junger Menschen;
- Befähigung/Engagement/Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen;
- Frieden und Versöhnung nach Konflikten;
- Umwelt und Klima;
- Antidiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter;
- digitale und unternehmerische Fähigkeiten.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. sie müssen einem oder mehreren der oben genannten Themenbereiche entsprechen und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum detailliert beschrieben werden. Wichtig ist, dass sich die Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen Aktion auf den Aufbau und die Stärkung der Kapazitäten von Jugendorganisationen konzentrieren, damit diese besser in der Lage sind, junge Menschen vor allem in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, die von der Aktion erfasst werden.
Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten von Jugendorganisationen, die mit jungen Menschen außerhalb des formalen Lernens arbeiten, integrieren:
- Beitrag zur Förderung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit, der Vernetzung und des Austauschs von Praktiken;
- die strategische Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen einerseits und Behörden andererseits zu fördern, insbesondere in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen und Organisationen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind, sowie mit Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt tätig sind;
- Ausbau der Kapazitäten von Jugendräten, Jugendplattformen und lokalen, regionalen und nationalen Behörden, die sich mit Jugendfragen befassen, insbesondere in den förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
- Verbesserung des Managements, der Governance, der Innovationskapazität, der Führungsqualitäten und der Internationalisierung von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
- Unterstützung der Entwicklung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen durch Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, sowie der Entwicklung von Informations-, Kommunikations- und Medieninstrumenten;
- Unterstützung von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, bei der Entwicklung von Methoden, Instrumenten und Materialien für die Jugendarbeit, einschließlich der Förderung von Initiativen zur Mitgestaltung und Mitkonzeption von Projekten, die eine partizipative Projektentwicklung ermöglichen;
- Unterstützung von Jugendorganisationen, insbesondere in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, bei der Entwicklung neuer Formen der Jugendarbeit und der Bereitstellung von Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen; Erleichterung der Mobilität im Bereich des nichtformalen Lernens.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 4 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 1 Rechtsperson aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland;
- mindestens 2 Rechtspersonen aus 2 verschiedenen förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind und zur selben förderfähigen Region gehören, wie oben unter "Wer kann sich bewerben?
- Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig.
- Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.
Die Aktivitäten müssen in den Ländern der antragstellenden Organisationen (Koordinator, Begünstigte und gegebenenfalls angeschlossene Einrichtungen) stattfinden. In hinreichend begründeten Fällen können die Aktivitäten auch in anderen förderfähigen Ländern dieser Aktion durchgeführt werden.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) sein:
- juristische Personen:
- NRO (einschließlich europäischer Jugend-NRO und nationaler Jugendräte), die im Bereich Jugend tätig sind;
- öffentliche Behörden auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene;
- öffentliche oder private Unternehmen (kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich Sozialunternehmen) können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator.
- die rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern der Regionen 1 (westlicher Balkan), 2 (östliche Nachbarschaft) oder 3 (südliche Mittelmeerländer) ansässig sind. Bitte beachten Sie den Abschnitt "Förderfähige Länder" in Teil A des Programmleitfadens.
Regeln für die Finanzierung:
- Der Zuschuss wird als Pauschalbetrag gewährt.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig.
- Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
Erasmus+ Programme Guide 2023-ENErasmus+ Programme Guide 2023-EN(835kB)
Kontakt
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