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Call-Eckdaten
Jean-Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung: Module
Förderprogramm
Erasmus+ - Jean Monnet Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-JMO-2024-MODULE
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
01.02.2024 17:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 35.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Module sind kurze Lehrprogramme oder Kurse im Bereich der Studien zur Europäischen Union, die an einer Hochschuleinrichtung angeboten werden. Jedes Modul hat einen Mindestumfang von 40 Unterrichtsstunden pro akademischem Jahr für eine Dauer von drei Jahren. Die Module können sich auf ein bestimmtes Fachgebiet der Europastudien konzentrieren oder einen multidisziplinären Ansatz verfolgen und daher den akademischen Beitrag mehrerer Professoren und Experten in Anspruch nehmen. Sie können auch die Form von kurzen Fach- oder Sommerprogrammen annehmen.
Call-Ziele
Die Jean-Monnet-Aktionen "Lehre und Forschung" werden folgende Aspekte abdecken:
- Förderung von Spitzenleistungen in Lehre und Forschung im Bereich der EU-Studien weltweit und Erleichterung der Karriereentwicklung im Bereich der EU-Studien für die nächste Generation.
- Förderung des Dialogs zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft, einschließlich politischer Entscheidungsträger*innen auf lokaler, regionaler, staatlicher und EU-Ebene, Beamten, Akteuren der Zivilgesellschaft, Vertreter*innen der verschiedenen Bildungsebenen und der Medien.
- Wissen und Erkenntnisse zur Unterstützung der EU-Politik zu generieren und die Rolle der EU in Europa und in einer globalisierten Welt zu stärken.
- eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen und das Wissen über die EU in der breiten Gesellschaft zu verbreiten (über die akademische Welt und das Fachpublikum hinaus), um die EU der Öffentlichkeit näher zu bringen.
- sich bemühen, gegenüber Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, als Träger der öffentlichen Diplomatie zu fungieren, die Werte der EU zu fördern und die Sichtbarkeit dessen zu erhöhen, wofür die Europäische Union steht und was sie zu erreichen beabsichtigt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
In order to be eligible, the applicants must be a Higher Education Institution (HEI) established in one of the eligible countries, i.e. an EU Member State or third country associated to the Programme or in an eligible third country not associated to the Programme.
Exception: organisations from Belarus (Region 2) and the Russian Federation (Region 4) are not eligible to participate in this action.
HEIs established in an EU Member State or third country associated to the Programme must be holders of the ECHE certificate (Erasmus Charter for Higher Education).
Only applications by single applicants are allowed.
Please consult the Erasmus Programme Guide for more information.
weitere Förderkriterien
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell. Dieses Finanzierungsmodell würde es ermöglichen, den Schwerpunkt auf die Ergebnisse und nicht auf den Input zu legen und damit die Qualität und den Grad der Verwirklichung der messbaren Ziele in den Vordergrund zu stellen. Mit den Pauschalbeträgen werden Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Ausrüstungskosten und Kosten für Unteraufträge sowie sonstige Kosten (Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung, Übersetzung) gedeckt.
Die Antragsteller müssen in ihrem Antrag die in den Tabellen des Erasmus+ Programmleitfadens (Seite 396-697) angegebene Höhe des Pauschalbetrags beantragen. In den Tabellen ist der Gesamtpauschalbetrag pro Land angegeben, der der Gesamtzahl der Unterrichtsstunden entspricht.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
Erasmus+ Programme Guide 2023-ENErasmus+ Programme Guide 2023-EN(835kB)
Kontakt
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