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Call-Eckdaten
Policy Experiment - Mikro-Anrechnungspunkte
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-POL-EXP-MICRO-CRED
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
04.06.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel von Thema 5 ist es, Reformen und politische Auswirkungen in den Mitgliedstaaten und/oder den mit dem Programm assoziierten Drittländern bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 über ein europäisches Konzept für Mikroanerkennungen für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit zu unterstützen.
Call-Ziele
Microcredentials sind der Nachweis von Lernergebnissen, die Lerndende nach einem geringen Lernvolumen erworben haben. Mikro-Nachweise ermöglichen es Einzelnen, Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auf flexible und gezielte Weise zu erwerben. Sie können dazu beitragen, Lernende, einschließlich benachteiligter und gefährdeter Gruppen, weiterzubilden und umzuschulen, damit sie sich an einen sich schnell verändernden Arbeitsmarkt anpassen können. Mikroanerkennungen ersetzen jedoch nicht die traditionellen Qualifikationen. Die oben erwähnte Empfehlung des Rates enthält drei Bausteine: 1) eine gemeinsame Definition für Mikronachweise, 2) Standardelemente für eine einheitliche Beschreibung von Mikronachweisen und 3) Grundsätze für die Gestaltung, Ausstellung und Verwendung von Mikronachweisen.
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge müssen eine der folgenden Prioritäten betreffen:
- Priorität 11: Ökosysteme für Mikronachweise
- Priorität 12: Mikroausweise für den digitalen und grünen Wandel
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Priorität 11 und Priorität 12:
- Verbesserte Wissens- und Evidenzbasis im Bereich der Gestaltung, Umsetzung, Relevanz, Qualität, Anerkennung und Übertragbarkeit von Mikro-Anrechnungsnachweisen, zusammen mit Informationen über potenziell notwendige systemische Veränderungen im Ökosystem der Mikro-Anrechnungsnachweise auf verschiedenen Ebenen in unterschiedlichen nationalen Strukturen;
- Demonstration des europäischen Mehrwerts durch die Ermittlung und den Austausch von bewährten Praktiken und Erfahrungen bei der Einbeziehung von Mikroqualifikationen in die nationalen Qualifikationsrahmen und in die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik;
- Sicherstellung der Übertragbarkeit der Schlussfolgerungen durch die Erprobung der Umsetzung in verschiedenen nationalen Kontexten;
- Sicherstellung der Skalierbarkeit durch die Einbeziehung eines breiten Spektrums von Stakeholdern, die Teil des Ökosystems der Mikro-Anrechnungspunkte sind.
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Erwartete Ergebnisse
Priorität 11: Mikronachweis-Ökosysteme und Priorität 12: Mikronachweise für den digitalen und grünen Übergang
Zu den Projektaktivitäten gehören z. B. Sitzungen, Konsultationen (online oder physisch), Umfragen, Fokusgruppendiskussionen, Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pilotänderungen, einschließlich Schulungen für Mitarbeiter*innen und Lernende, die an der Erprobung der vorgeschlagenen Lösungen beteiligt sind, Entwurf, Ausstellung/Veröffentlichung und Umsetzung der eigentlichen Mikrozertifikate und der dazu führenden Kurse, Entwurf der Strategien/Empfehlungen/Leitfäden sowie Verbreitungsaktivitäten.
Um die Sichtbarkeit der ausgewählten Projekte zu gewährleisten, müssen die Aktivitäten einen Kommunikations- und Verbreitungsplan umfassen, der unter anderem Folgendes beinhaltet:
- Verbreitung von Informationen über die Aufforderung und das Projekt, seine Ziele und Ergebnisse durch Maßnahmen, die sich an die breite Öffentlichkeit richten;
- Organisation einer Abschlussveranstaltung und Bereitstellung nachhaltiger Online-Verbreitungsmaterialien, die sich an ein breites Spektrum von Anbietern von Mikronachweisen und andere Stakeholderndes Ökosystems der Mikronachweise richten und die Erkenntnisse aus den während der Pilotphase durchgeführten Aktivitäten präsentieren, mit wichtigen Vorschlägen zur Gestaltung, Umsetzung, Relevanz, Qualität, Anerkennung und Übertragbarkeit von Mikronachweisen.
Priorität 11: Mikronachweis-Ökosysteme
Ziel der Prioritätsachse 11 ist es, die Stakeholder bei ihrer Arbeit zu unterstützen, um systemische Veränderungen zu gestalten, die zu folgenden Ergebnissen führen:
- Festlegung des Rahmens und des Zwecks von Mikro-Anrechnungsnachweisen im nationalen Rahmen, gegebenenfalls auch in Bezug auf den nationalen Qualifikationsrahmen;
- Einbeziehung der von Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungseinrichtungen und anderen formalen und nicht formalen Anbietern ausgestellten Mikrodiplome in die einschlägigen Qualitätssicherungsmechanismen;
- Erleichterung des Verständnisses und der Anerkennung von Mikroqualifikationen, die von verschiedenen Stakeholdern ausgestellt werden, und ihrer Übertragbarkeit zwischen Bildungssystemen und auf dem Arbeitsmarkt sowie Förderung eines stärkeren Bewusstseins für die Bedeutung und den Wert von Mikroqualifikationen;
- Die Bereitstellung von Mikroqualifikationen muss relevant und zielgerichtet sein.
Die Begünstigten müssen Methoden für die Gestaltung und Ausstellung von Kleinstnachweisen erforschen, die auf Nachweisen beruhen und für die Bedürfnisse der spezifischen Zielgruppen relevant sind.
Die Begünstigten sollten die bestehenden Kleinstnachweise prüfen, versuchen, Mängel zu ermitteln und optimale und konkrete Lösungen vorzuschlagen, die sich an der oben genannten Empfehlung des Rates orientieren und darauf abzielen, dass die Verfahren so weit wie möglich mit den in anderen Mitgliedstaaten entwickelten Verfahren übereinstimmen.
Die wichtigsten Aktivitäten im Rahmen dieser Priorität könnten Folgendes umfassen (nicht vollständige Liste):
- Prüfung der drei in der oben genannten Empfehlung des Rates festgelegten Bausteine und Erkundung von Möglichkeiten zur vollständigen Einbeziehung des Konzepts der Mikroanerkennung in das nationale Bildungs-/Berufsbildungssystem und den nationalen Qualifikationsrahmen. Falls keine Strategie vorhanden ist, eine Strategie entwerfen und spezifische Empfehlungen für die Behörden auf nationaler/regionaler/lokaler Ebene sowie Leitlinien für Anbieter von Mikroanerkennungen ausarbeiten;
- Untersuchung der Änderungen, die in den bestehenden Qualitätssicherungsmechanismen erforderlich sind, um Mikronachweise einzubeziehen. Ausarbeitung eines Fahrplans für die Erprobung solcher Änderungen. Auswahl von Stellen, die für die Qualitätssicherung zuständig sind, u. a. für die Hochschulbildung, die Berufsbildung und die Erwachsenenbildung, auch in Bezug auf Anbieter außerhalb des formalen Systems, die entsprechende Qualitätssicherungsmechanismen testen könnten. Abgabe von Empfehlungen auf der Grundlage der Projektergebnisse, um eine Qualitätssicherungskultur im Einklang mit Anhang II der Empfehlung des Rates über ein europäisches Konzept für Mikroanerkennungen für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit zu gewährleisten;
- Kartierung der derzeitigen Anerkennungspraktiken für Mikrodiplome, die von Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und/oder anderen formalen und nicht-formalen Anbietern bereitgestellt werden. Untersuchung der erforderlichen Änderungen an den bestehenden Instrumenten und/oder Regeln. Erstellen Sie einen Fahrplan für die Erprobung solcher Änderungen. Auswahl von Anbietern und zuständigen Behörden, die diese für akademische, Ausbildungs- oder Beschäftigungszwecke testen könnten. Ausarbeitung von Empfehlungen auf der Grundlage der Projektergebnisse zur Erleichterung transparenter Anerkennungsverfahren für Kleinstnachweise, die von verschiedenen Anbietern ausgestellt werden, einschließlich der Anerkennung früherer Lernerfahrungen (RPL) und der Validierung nicht-formalen und informellen Lernens (VNFIL), in Übereinstimmung mit Anhang II der Empfehlung des Rates zu einem europäischen Ansatz für Kleinstnachweise für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit;
- Untersuchung der Übertragbarkeit und Skalierbarkeit bestehender Portabilitätslösungen, einschließlich laufender Pilotprojekte (z. B. digitale Portfolios, elektronische Rucksäcke, Anwendungen, die verschiedene Arten von Fähigkeiten bestätigen - einschließlich solcher, die außerhalb der formalen Bildung erworben wurden). Ausarbeitung eines Fahrplans für die Erprobung solcher Übertragbarkeitslösungen. Auswahl von Anbietern, die sie umsetzen könnten. Auf der Grundlage der Projektergebnisse spezifische Empfehlungen zu den notwendigen Änderungen auf nationaler Ebene und Leitlinien für Anbieter von Mikronachweisen ausarbeiten, um die Übertragbarkeit von Mikronachweisen gemäß Anhang II der Empfehlung des Rates über ein europäisches Konzept für Mikronachweise für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit zu gewährleisten;
- Untersuchen Sie, wie Mikrodiplome derzeit genutzt werden, um relevante Fähigkeiten zu entwickeln und die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern, indem Sie z. B. eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und Arbeitgebern, öffentlichen Arbeitsverwaltungen und Sozialpartnern in Betracht ziehen. Untersuchung der erforderlichen Änderungen bei bestehenden Initiativen. Ausarbeitung eines Fahrplans für die Erprobung solcher Änderungen. Auswahl von Anbietern und zuständigen Behörden, die dies testen könnten. Auf der Grundlage der Projektergebnisse konkrete Beispiele und Empfehlungen für die Nutzung des Potenzials von Mikroanerkennungen für eine relevante allgemeine und berufliche Bildung sowie für die Höher- und Umschulung auf dem Arbeitsmarkt geben.
Priorität 12: Mikroanerkennungen für den digitalen und grünen Übergang
Die Maßnahmen sollten mit den in der oben genannten Empfehlung des Rates dargelegten Merkmalen von Mikro-Anrechnungsnachweisen übereinstimmen, und die Erprobung sollte sich insbesondere auf Lernpfade, die Vielfalt der Lernumgebungen und die Gestaltung relevanter Mikro-Anrechnungsnachweise konzentrieren, um auf die Herausforderungen und Chancen des digitalen und grünen Übergangs zu reagieren. Die Ergebnisse des durchgeführten Projekts müssen in den nationalen/regionalen Systemen, die Teil des Projekts sind, umgesetzt werden, wobei das Potenzial besteht, sie auch auf andere Systeme zu übertragen.
Die wichtigsten Aktivitäten im Rahmen dieser Priorität könnten Folgendes umfassen (nicht vollständige Liste):
- Untersuchung und Analyse des aktuellen und künftigen Bedarfs der Wirtschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen im Hinblick auf die Ausstattung junger Menschen und lebenslang Lernender mit zukunftssicheren Kompetenzen, die erforderlich sind, um die Anforderungen des grünen und digitalen Übergangs zu erfüllen. Diese Analyse sollte sich auf Instrumente zur Kompetenzerfassung und -bewertung sowie auf andere solide Erkenntnisse stützen;
- Erkundung der Bedürfnisse und Interessen bestimmter Gruppen, die eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung benötigen;
- Aufzeigen, wie Kurse, die zu Mikroqualifikationen führen, den oben genannten Bedürfnissen dienen könnten;
- Konzeption und Umsetzung relevanter innovativer, zielgerichteter und zugänglicher Kurse, die zu Mikroqualifikationen führen, auf der Grundlage der Ergebnisse der vorherigen Bestandsaufnahme, die allen Lernenden angeboten werden, auch zu Zwecken der Umschulung und Höherqualifizierung;
- Diese auf den Lernenden ausgerichteten Kurse, die zu Mikroanrechnungspunkten führen, können sein:
- Kurse, die Student*innen, Mitarbeiter*innen und anderen Lernenden in formalen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen oder von nicht formalen Anbietern angeboten werden;
- Kurse, die angeboten werden, um Menschen für auf dem Arbeitsmarkt nachgefragte Qualifikationen und Arbeitsplätze weiterzubilden und umzuschulen, auch im Zusammenhang mit dem digitalen und grünen Wandel;
- Kurse, die Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden angeboten werden, um Qualifikationsdefizite und -engpässe in bestimmten Wirtschaftssektoren und Regionen zu beheben;
- eigenständig oder als Module konzipiert.
- In der Hochschulbildung könnten sie auf Kurzstudien-, Bachelor-, Master- oder Promotionsebene (EQR 5 bis 8) angeboten werden und Fähigkeiten und Kompetenzen auf grundlegendem, fortgeschrittenem oder spezialisiertem Niveau behandeln.
- Einbindung von Unternehmen, die unter Arbeitskräfte- und Qualifikationsmangel leiden, in die Zusammenarbeit mit formalen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen bei der Entwicklung von Ad-hoc-Mikroqualifikationen, die potenzielle Arbeitsplätze in den beteiligten Unternehmen schaffen.
- Geplante Outreach-Aktivitäten, einschließlich Kommunikationsmaterialien.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht als Koordinator fungieren.
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner beteiligt sein (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind;
- Im Rahmen des Themenbereichs 5 "Kleinstanerkennungen" muss jedes Projekt mindestens eine öffentliche Behörde auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene als Antragsteller (Begünstigte, nicht angeschlossene Einrichtungen) umfassen, um förderfähig zu sein;
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den Ländern des Programms Erasmus+:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- nicht-EU-Länder: - gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+-Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
weitere Förderkriterien
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
- Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich - Die Teilnahme an dem Programm wurde vom Vereinigten Königreich beantragt. Wenn eine Vereinbarung über die Teilnahme vorliegt, können britische Einrichtungen an dieser Aufforderung teilnehmen (gemäß den Bedingungen der Vereinbarung).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen);
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.
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