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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Policy Experiment - Mikro-Anrechnungspunkte

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2024-POL-EXP-MICRO-CRED

Termine

Öffnung
05.12.2023

Deadline
04.06.2024 17:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 4.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 1.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel von Thema 5 ist es, Reformen und politische Auswirkungen in den Mitgliedstaaten und/oder den mit dem Programm assoziierten Drittländern bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 über ein europäisches Konzept für Mikroanerkennungen für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit zu unterstützen.

Call-Ziele

Microcredentials sind der Nachweis von Lernergebnissen, die Lerndende nach einem geringen Lernvolumen erworben haben. Mikro-Nachweise ermöglichen es Einzelnen, Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auf flexible und gezielte Weise zu erwerben. Sie können dazu beitragen, Lernende, einschließlich benachteiligter und gefährdeter Gruppen, weiterzubilden und umzuschulen, damit sie sich an einen sich schnell verändernden Arbeitsmarkt anpassen können. Mikroanerkennungen ersetzen jedoch nicht die traditionellen Qualifikationen. Die oben erwähnte Empfehlung des Rates enthält drei Bausteine: 1) eine gemeinsame Definition für Mikronachweise, 2) Standardelemente für eine einheitliche Beschreibung von Mikronachweisen und 3) Grundsätze für die Gestaltung, Ausstellung und Verwendung von Mikronachweisen.

Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge müssen eine der folgenden Prioritäten betreffen:

  • Priorität 11: Ökosysteme für Mikronachweise
  • Priorität 12: Mikroausweise für den digitalen und grünen Wandel

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Priorität 11 und Priorität 12:

  • Verbesserte Wissens- und Evidenzbasis im Bereich der Gestaltung, Umsetzung, Relevanz, Qualität, Anerkennung und Übertragbarkeit von Mikro-Anrechnungsnachweisen, zusammen mit Informationen über potenziell notwendige systemische Veränderungen im Ökosystem der Mikro-Anrechnungsnachweise auf verschiedenen Ebenen in unterschiedlichen nationalen Strukturen;
  • Demonstration des europäischen Mehrwerts durch die Ermittlung und den Austausch von bewährten Praktiken und Erfahrungen bei der Einbeziehung von Mikroqualifikationen in die nationalen Qualifikationsrahmen und in die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik;
  • Sicherstellung der Übertragbarkeit der Schlussfolgerungen durch die Erprobung der Umsetzung in verschiedenen nationalen Kontexten;
  • Sicherstellung der Skalierbarkeit durch die Einbeziehung eines breiten Spektrums von Stakeholdern, die Teil des Ökosystems der Mikro-Anrechnungspunkte sind.

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Erwartete Ergebnisse

Priorität 11: Mikronachweis-Ökosysteme und Priorität 12: Mikronachweise für den digitalen und grünen Übergang

Zu den Projektaktivitäten gehören z. B. Sitzungen, Konsultationen (online oder physisch), Umfragen, Fokusgruppendiskussionen, Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pilotänderungen, einschließlich Schulungen für Mitarbeiter*innen und Lernende, die an der Erprobung der vorgeschlagenen Lösungen beteiligt sind, Entwurf, Ausstellung/Veröffentlichung und Umsetzung der eigentlichen Mikrozertifikate und der dazu führenden Kurse, Entwurf der Strategien/Empfehlungen/Leitfäden sowie Verbreitungsaktivitäten.

Um die Sichtbarkeit der ausgewählten Projekte zu gewährleisten, müssen die Aktivitäten einen Kommunikations- und Verbreitungsplan umfassen, der unter anderem Folgendes beinhaltet:

  • Verbreitung von Informationen über die Aufforderung und das Projekt, seine Ziele und Ergebnisse durch Maßnahmen, die sich an die breite Öffentlichkeit richten;
  • Organisation einer Abschlussveranstaltung und Bereitstellung nachhaltiger Online-Verbreitungsmaterialien, die sich an ein breites Spektrum von Anbietern von Mikronachweisen und andere Stakeholderndes Ökosystems der Mikronachweise richten und die Erkenntnisse aus den während der Pilotphase durchgeführten Aktivitäten präsentieren, mit wichtigen Vorschlägen zur Gestaltung, Umsetzung, Relevanz, Qualität, Anerkennung und Übertragbarkeit von Mikronachweisen.

Priorität 11: Mikronachweis-Ökosysteme

Ziel der Prioritätsachse 11 ist es, die Stakeholder bei ihrer Arbeit zu unterstützen, um systemische Veränderungen zu gestalten, die zu folgenden Ergebnissen führen:

  • Festlegung des Rahmens und des Zwecks von Mikro-Anrechnungsnachweisen im nationalen Rahmen, gegebenenfalls auch in Bezug auf den nationalen Qualifikationsrahmen;
  • Einbeziehung der von Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungseinrichtungen und anderen formalen und nicht formalen Anbietern ausgestellten Mikrodiplome in die einschlägigen Qualitätssicherungsmechanismen;
  • Erleichterung des Verständnisses und der Anerkennung von Mikroqualifikationen, die von verschiedenen Stakeholdern ausgestellt werden, und ihrer Übertragbarkeit zwischen Bildungssystemen und auf dem Arbeitsmarkt sowie Förderung eines stärkeren Bewusstseins für die Bedeutung und den Wert von Mikroqualifikationen;
  • Die Bereitstellung von Mikroqualifikationen muss relevant und zielgerichtet sein.

Die Begünstigten müssen Methoden für die Gestaltung und Ausstellung von Kleinstnachweisen erforschen, die auf Nachweisen beruhen und für die Bedürfnisse der spezifischen Zielgruppen relevant sind.

Die Begünstigten sollten die bestehenden Kleinstnachweise prüfen, versuchen, Mängel zu ermitteln und optimale und konkrete Lösungen vorzuschlagen, die sich an der oben genannten Empfehlung des Rates orientieren und darauf abzielen, dass die Verfahren so weit wie möglich mit den in anderen Mitgliedstaaten entwickelten Verfahren übereinstimmen.

Die wichtigsten Aktivitäten im Rahmen dieser Priorität könnten Folgendes umfassen (nicht vollständige Liste):

  • Prüfung der drei in der oben genannten Empfehlung des Rates festgelegten Bausteine und Erkundung von Möglichkeiten zur vollständigen Einbeziehung des Konzepts der Mikroanerkennung in das nationale Bildungs-/Berufsbildungssystem und den nationalen Qualifikationsrahmen. Falls keine Strategie vorhanden ist, eine Strategie entwerfen und spezifische Empfehlungen für die Behörden auf nationaler/regionaler/lokaler Ebene sowie Leitlinien für Anbieter von Mikroanerkennungen ausarbeiten;
  • Untersuchung der Änderungen, die in den bestehenden Qualitätssicherungsmechanismen erforderlich sind, um Mikronachweise einzubeziehen. Ausarbeitung eines Fahrplans für die Erprobung solcher Änderungen. Auswahl von Stellen, die für die Qualitätssicherung zuständig sind, u. a. für die Hochschulbildung, die Berufsbildung und die Erwachsenenbildung, auch in Bezug auf Anbieter außerhalb des formalen Systems, die entsprechende Qualitätssicherungsmechanismen testen könnten. Abgabe von Empfehlungen auf der Grundlage der Projektergebnisse, um eine Qualitätssicherungskultur im Einklang mit Anhang II der Empfehlung des Rates über ein europäisches Konzept für Mikroanerkennungen für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit zu gewährleisten;
  • Kartierung der derzeitigen Anerkennungspraktiken für Mikrodiplome, die von Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und/oder anderen formalen und nicht-formalen Anbietern bereitgestellt werden. Untersuchung der erforderlichen Änderungen an den bestehenden Instrumenten und/oder Regeln. Erstellen Sie einen Fahrplan für die Erprobung solcher Änderungen. Auswahl von Anbietern und zuständigen Behörden, die diese für akademische, Ausbildungs- oder Beschäftigungszwecke testen könnten. Ausarbeitung von Empfehlungen auf der Grundlage der Projektergebnisse zur Erleichterung transparenter Anerkennungsverfahren für Kleinstnachweise, die von verschiedenen Anbietern ausgestellt werden, einschließlich der Anerkennung früherer Lernerfahrungen (RPL) und der Validierung nicht-formalen und informellen Lernens (VNFIL), in Übereinstimmung mit Anhang II der Empfehlung des Rates zu einem europäischen Ansatz für Kleinstnachweise für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit;
  • Untersuchung der Übertragbarkeit und Skalierbarkeit bestehender Portabilitätslösungen, einschließlich laufender Pilotprojekte (z. B. digitale Portfolios, elektronische Rucksäcke, Anwendungen, die verschiedene Arten von Fähigkeiten bestätigen - einschließlich solcher, die außerhalb der formalen Bildung erworben wurden). Ausarbeitung eines Fahrplans für die Erprobung solcher Übertragbarkeitslösungen. Auswahl von Anbietern, die sie umsetzen könnten. Auf der Grundlage der Projektergebnisse spezifische Empfehlungen zu den notwendigen Änderungen auf nationaler Ebene und Leitlinien für Anbieter von Mikronachweisen ausarbeiten, um die Übertragbarkeit von Mikronachweisen gemäß Anhang II der Empfehlung des Rates über ein europäisches Konzept für Mikronachweise für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit zu gewährleisten;
  • Untersuchen Sie, wie Mikrodiplome derzeit genutzt werden, um relevante Fähigkeiten zu entwickeln und die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern, indem Sie z. B. eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und Arbeitgebern, öffentlichen Arbeitsverwaltungen und Sozialpartnern in Betracht ziehen. Untersuchung der erforderlichen Änderungen bei bestehenden Initiativen. Ausarbeitung eines Fahrplans für die Erprobung solcher Änderungen. Auswahl von Anbietern und zuständigen Behörden, die dies testen könnten. Auf der Grundlage der Projektergebnisse konkrete Beispiele und Empfehlungen für die Nutzung des Potenzials von Mikroanerkennungen für eine relevante allgemeine und berufliche Bildung sowie für die Höher- und Umschulung auf dem Arbeitsmarkt geben.

Priorität 12: Mikroanerkennungen für den digitalen und grünen Übergang

Die Maßnahmen sollten mit den in der oben genannten Empfehlung des Rates dargelegten Merkmalen von Mikro-Anrechnungsnachweisen übereinstimmen, und die Erprobung sollte sich insbesondere auf Lernpfade, die Vielfalt der Lernumgebungen und die Gestaltung relevanter Mikro-Anrechnungsnachweise konzentrieren, um auf die Herausforderungen und Chancen des digitalen und grünen Übergangs zu reagieren. Die Ergebnisse des durchgeführten Projekts müssen in den nationalen/regionalen Systemen, die Teil des Projekts sind, umgesetzt werden, wobei das Potenzial besteht, sie auch auf andere Systeme zu übertragen.

Die wichtigsten Aktivitäten im Rahmen dieser Priorität könnten Folgendes umfassen (nicht vollständige Liste):

  • Untersuchung und Analyse des aktuellen und künftigen Bedarfs der Wirtschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen im Hinblick auf die Ausstattung junger Menschen und lebenslang Lernender mit zukunftssicheren Kompetenzen, die erforderlich sind, um die Anforderungen des grünen und digitalen Übergangs zu erfüllen. Diese Analyse sollte sich auf Instrumente zur Kompetenzerfassung und -bewertung sowie auf andere solide Erkenntnisse stützen;
  • Erkundung der Bedürfnisse und Interessen bestimmter Gruppen, die eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung benötigen;
  • Aufzeigen, wie Kurse, die zu Mikroqualifikationen führen, den oben genannten Bedürfnissen dienen könnten;
  • Konzeption und Umsetzung relevanter innovativer, zielgerichteter und zugänglicher Kurse, die zu Mikroqualifikationen führen, auf der Grundlage der Ergebnisse der vorherigen Bestandsaufnahme, die allen Lernenden angeboten werden, auch zu Zwecken der Umschulung und Höherqualifizierung;
  • Diese auf den Lernenden ausgerichteten Kurse, die zu Mikroanrechnungspunkten führen, können sein:
    • Kurse, die Student*innen, Mitarbeiter*innen und anderen Lernenden in formalen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen oder von nicht formalen Anbietern angeboten werden;
    • Kurse, die angeboten werden, um Menschen für auf dem Arbeitsmarkt nachgefragte Qualifikationen und Arbeitsplätze weiterzubilden und umzuschulen, auch im Zusammenhang mit dem digitalen und grünen Wandel;
    • Kurse, die Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden angeboten werden, um Qualifikationsdefizite und -engpässe in bestimmten Wirtschaftssektoren und Regionen zu beheben;
    • eigenständig oder als Module konzipiert.
    • In der Hochschulbildung könnten sie auf Kurzstudien-, Bachelor-, Master- oder Promotionsebene (EQR 5 bis 8) angeboten werden und Fähigkeiten und Kompetenzen auf grundlegendem, fortgeschrittenem oder spezialisiertem Niveau behandeln.
  • Einbindung von Unternehmen, die unter Arbeitskräfte- und Qualifikationsmangel leiden, in die Zusammenarbeit mit formalen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen bei der Entwicklung von Ad-hoc-Mikroqualifikationen, die potenzielle Arbeitsplätze in den beteiligten Unternehmen schaffen.
  • Geplante Outreach-Aktivitäten, einschließlich Kommunikationsmaterialien.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht als Koordinator fungieren.

Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner beteiligt sein (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen).

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)

  • Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind;
  • Im Rahmen des Themenbereichs 5 "Kleinstanerkennungen" muss jedes Projekt mindestens eine öffentliche Behörde auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene als Antragsteller (Begünstigte, nicht angeschlossene Einrichtungen) umfassen, um förderfähig zu sein;
  • Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den Ländern des Programms Erasmus+:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
    • nicht-EU-Länder: - gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+-Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).

weitere Förderkriterien

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
  • Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
  • Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
  • Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich - Die Teilnahme an dem Programm wurde vom Vereinigten Königreich beantragt. Wenn eine Vereinbarung über die Teilnahme vorliegt, können britische Einrichtungen an dieser Aufforderung teilnehmen (gemäß den Bedingungen der Vereinbarung).

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 24 und 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen);
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • Detaillierte Budgettabelle/-berechnung

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.

Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.

Kontakt

European Education and Culture Executive Agency
Website

Erasmus+ National Agencies
Website

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