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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Policy Experiment - Schulbildung

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2024-POL-EXP-SCHOOL

Termine

Öffnung
05.12.2023

Deadline
04.06.2024 17:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 7.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 1.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Dieses europäische Policy Experiment zielt darauf ab, Reformen und politische Auswirkungen in den Mitgliedstaaten im Bereich der Schulbildung zu unterstützen.

Call-Ziele

Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge müssen eine der folgenden Prioritäten betreffen:

  • Priorität 8: Wege zum schulischen Erfolg
  • Priorität 9: Aufbau von Nachhaltigkeitskompetenzen
  • Priorität 10: Unterstützungsstrukturen und -mechanismen zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften

Alle drei Prioritäten stehen im Zusammenhang mit den Prioritäten des Europäischen Bildungsraums (EWR) und den einschlägigen neueren politischen Dokumenten der EU und sind von diesen inspiriert:

  • Integrative Bildung - Empfehlung des Rates über Wege zum schulischen Erfolg und das begleitende Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen sowie die Expertengruppe für unterstützende Lernumgebungen für Gruppen, die von Leistungsschwäche bedroht sind, und für die Förderung des Wohlbefindens in der Schule;
  • Zur grünen Bildung - Empfehlung des Rates zum Lernen für den grünen Übergang und die nachhaltige Entwicklung und GreenComp, der europäische Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit;
  • Förderung der Mobilität von Lehrkräften zu Lernzwecken als Beitrag zu ihrer ständigen beruflichen Weiterentwicklung, zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und zur Verringerung des Lehrermangels in ganz Europa - Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildern, insbesondere der europäischen Mobilität, während ihrer beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Priorität 8: Wege zum schulischen Erfolg

  • Unterpriorität a: Bewertung der Kompetenzen der Lernenden - Entwicklung von Bewertungsmethoden zur Förderung des schulischen Erfolgs aller Lernenden (mit besonderem Schwerpunkt auf der formativen Bewertung)

Entwicklung, Erprobung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen (die in die nationale Bildungspolitik integriert werden sollen) zur Förderung von Beurteilungsformen, die integrativ und zweckmäßig sind (z. B. wirksame Messung von Kompetenzen, einschließlich des sozialen und emotionalen Lernens, und Unterstützung der Kompetenzentwicklung), einschließlich Maßnahmen zum Aufbau von Beurteilungskompetenz für verschiedene Gruppen (Lehrkräfte, Schulleiter*innen und Lernende; politische Entscheidungsträger*innen; Eltern).

  • Unterpriorität b: Aufbau eines systemischen, gesamtschulischen Ansatzes für psychische Gesundheit und Wohlbefinden an Schulen in Europa

Entwicklung, Erprobung, Umsetzung und Bewertung politischer Maßnahmen zur Unterstützung von Schulen und Schulleiter*innen bei der Entwicklung einer integrierten und umfassenden Strategie zur Förderung von Wohlbefinden und psychischer Gesundheit in Schulen; Entwicklung von Lösungen (einschließlich der Einbindung des Wohlbefindens in Lehrpläne, Schulplanungs- und -steuerungsprozesse, Schulungsmaterialien und -kurse für Lehrer und Schulleiter, Handbücher usw.) zur Vorbereitung von Schulleiter*innen, Lehrenden, Ausbilder*innen und anderem Bildungspersonal auf das Verständnis von Fragen des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit und zur Unterstützung der Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen von Lernenden und ihren Lehrer*innen.

Priorität 9: Aufbau von Nachhaltigkeitskompetenzen

  • Verbesserte Methoden für die Vermittlung von Nachhaltigkeitskompetenzen in der formalen Allgemeinbildung;
  • Bessere Verknüpfung von Lehrplaninhalten, Lernergebnissen und Schüler*innenbeurteilung im Hinblick auf Nachhaltigkeitskompetenzen;
  • Bessere Vorbereitung der Lehrkräfte auf die Vermittlung von Nachhaltigkeitskompetenzen.

Priorität 10: Unterstützung von Strukturen und Mechanismen zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften

Die erwartete Wirkung besteht in der Entwicklung, Erprobung und dem Austausch von Praktiken und innovativen Mechanismen zur Überwindung der Haupthindernisse für die Mobilität von Lehrkräften, wie sie in den Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbilder*innen genannt werden.

Die Projekte sollten ihre Wirkung maximieren, indem sie sicherstellen, dass die ermittelten Lösungen offen, allgemein zugänglich, skalierbar und übertragbar sind.

Um eine maximale Wirkung zu erzielen, sollten die Projekte das Fachwissen von politischen Entscheidungsträger*innen im Bereich der Schulbildung, von lokalen und regionalen Koordinatoren, von Schulbesitzer*innen und anderen Koordinierungsstellen, von Schulen und insbesondere von im Rahmen von Erasmus+ akkreditierten Schulen zusammenführen. Die Projekte sollten sich das praktische Know-how von Lehrkräften zunutze machen, die über Erfahrungen mit Erasmus+ (insbesondere Akkreditierungskoordinatoren) oder anderen internationalen Mobilitätsprogrammen verfügen.

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Erwartete Ergebnisse

Priorität 8: Wege zum schulischen Erfolg

Unterpriorität a: Bewertung der Kompetenzen der Lernenden - Entwicklung von Bewertungsmethoden zur Förderung des Schulerfolgs aller Lernenden (mit besonderem Schwerpunkt auf der formativen Bewertung)

Die Projekte sollten mindestens die ersten drei unten genannten Aktivitäten durchführen (weitere Aktivitäten können hinzugefügt werden, die Liste ist nicht vollständig) und die Bildungsbehörden dabei unterstützen:

  • Standards und Leitlinien festzulegen, die einen ausgewogenen und kohärenten Ansatz für die Bewertung der Kompetenzen der Lernenden gewährleisten, der mit den Lehrplänen und Lernstandards in Einklang steht und die formative Bewertung mit traditionelleren, summativen Bewertungsmethoden in Einklang bringt;
  • Entwicklung alternativer Beurteilungsformen, -methoden und -instrumente (einschließlich Feedback, Portfolios usw.), die integrativer und gerechter sind und den Lernenden wirksam helfen, in ihrem Lernprozess voranzukommen und eine breite Palette von Kompetenzen der Lernenden zu messen, einschließlich des Denkens auf höherer Ebene (z. B. Problemlösung, Kreativität, Zusammenarbeit usw.) sowie sozialer und emotionaler Kompetenzen;
  • Unterstützung der Lehrkräfte bei der Erweiterung ihres Bewertungsrepertoires und ihrer Fähigkeit, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Lernenden zu berücksichtigen. Dies sollte auch die Bewertung von Kompetenzen in der Erstausbildung von Lehrkräften und in Programmen zur beruflichen Weiterbildung umfassen, und zwar sowohl in Bezug auf Fachgebiete als auch auf übergreifende Kompetenzen, sowie die Unterstützung für laufende berufliche Lerngemeinschaften und andere Netzwerke;
  • Sicherstellen, dass die Lernenden auf Klassen-, Schul- und politischer Ebene in Entscheidungen über die Bewertung einbezogen werden;
  • Unterstützung von Schulleiter*innen bei der Förderung kohärenter, gesamtschulischer Bewertungsansätze;
  • Gewährleistung der Entwicklung eines gemeinsamen Vokabulars und Erleichterung der Kommunikation und des Dialogs zwischen den Netzwerken und in den Schulen (Schul- und Lehrkräftennetzwerke, Lehrkräfteausbildende und andere Interessengruppen im Bildungsbereich) sowie zwischen Pädagog*innen, Lernenden und ihren Eltern;
  • Erprobung und Verfeinerung neuer Bewertungsansätze in ausgewählten Schulen und Schulnetzen im Hinblick auf die Vorbereitung systemweiter Veränderungen;
  • Gewährleistung einer kontinuierlichen Überwachung und Bewertung, wobei zu prüfen ist, inwieweit sich die Praktiken der Lehrkräfte und die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Einklang mit den neuen vorgeschlagenen Beurteilungsmethoden verändern.

Unterpriorität b: Aufbau eines systemischen, gesamtschulischen Ansatzes für psychische Gesundheit und Wohlbefinden an Schulen in Europa

Auf der Grundlage eines gesamtschulischen Ansatzes für Wohlbefinden und psychische Gesundheit, der sich auf die Empfehlungen des politischen Rahmens "Wege zum schulischen Erfolg" stützt, sollten die Projekte mindestens zwei der folgenden Aktivitäten durchführen:

  • Entwicklung, Anpassung und Umsetzung einer integrierten und umfassenden Strategie für den schulischen Erfolg, bei der Wohlbefinden und psychische Gesundheit eine Schlüsselrolle spielen. Eine solche Strategie sollte einen starken Schwerpunkt auf Prävention legen, gegebenenfalls mit Interventionsmaßnahmen kombiniert werden, evidenzbasiert sein und universelle Maßnahmen mit gezielten und/oder individuellen Maßnahmen für Lernende, die zusätzliche Aufmerksamkeit benötigen, kombinieren. Sie sollte vielschichtig und sektorübergreifend sein (z. B. Zusammenarbeit zwischen Gesundheit, Bildung, Sozialhilfe und Kinderschutz). Es sollte auch eine Reihe klarer Ziele und Pläne mit messbaren Indikatoren oder Kontrollen umfassen;
  • Begleitung von Schulen - von der frühen Kindheit bis zur Sekundarstufe II - beim Aufbau ihrer Kapazitäten für ein günstiges Lernumfeld für Wohlbefinden und psychische Gesundheit durch
    • Verankerung von psychischer Gesundheitskompetenz und sozialem und emotionalem Lernen als Bildungsziel,
    • Entwicklung von Strategien für psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung auf der Grundlage der Bedürfnisse, Stimmen und Fähigkeiten der Lernenden
    • Zugang zu Frühinterventions- und psychosozialen Diensten und Unterstützung
    • eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Schule, Familie und Gemeinschaft, um ein sicheres und förderliches Lernumfeld zu schaffen
    • Verbesserung der Kapazitäten von Bildungsfachkräften, einschließlich Schulleiter*innen, Lehrer*innen und Fachkräften für psychische Gesundheit (z. B. Schulpsycholog*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Schulberater*innen, Schulkrankenpfleger*innen und -ärzt*innen usw.), die in Partnerschaft mit Kindern, Familien und gemeindenahen psychosozialen Diensten arbeiten.
  • Vorbereitung von Schulleiter*innen, Lehrer*innen, Ausbilder*innen und anderen Bildungsfachleuten auf das Verständnis von Fragen des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit, um ihr Wissen und ihre Fähigkeiten systematisch zu stärken, und zwar sowohl im Rahmen der Erstausbildung von Lehrer*innen als auch im Rahmen von Programmen für die berufliche Fortbildung.

Priorität 9: Aufbau von Nachhaltigkeitskompetenzen

Zu den wichtigsten Aktivitäten im Rahmen dieser Prioritätsachse könnten gehören (nicht vollständige Liste):

  • Entwicklung von Modellen und Ansätzen für das Lehren und Lernen von Nachhaltigkeitskompetenzen auf allen Ebenen der formalen Allgemeinbildung auf Schulebene (gegebenenfalls einschließlich der FBBE und der beruflichen Erstausbildung);
  • Erkundung verschiedener Formen der Bewertung von Nachhaltigkeitskompetenzen;
  • Erkundung von Möglichkeiten zum Aufbau von Lehrer*innenkapazitäten in Bezug auf Nachhaltigkeitskompetenzen;
  • Entwicklung, Erprobung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Entwicklung von Nachhaltigkeitskompetenzen.

Priorität 10: Unterstützungsstrukturen und -mechanismen zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften

Ziel dieses europäischen Politikversuchs ist es, die Verankerung der Lernmobilität von Lehrkräften (und generell von Personal) im Ausland als Standard in der Internationalisierungsstrategie von Schulen, in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in der Laufbahn von Lehrkräften zu unterstützen.

Die Projekte sollten mindestens 2 der folgenden Aktivitäten durchführen:

  • Einrichtung von Mobilitätsbüros, Referenzstellen, Mobilitätskoordinatoren oder ähnlichen öffentlichen Unterstützungsdiensten, die Schulen, die Internationalisierungsstrategien entwickeln und grenzüberschreitende Mobilitätsaktivitäten zu Lernzwecken durchführen wollen, administrativ, praktisch, rechtlich und politisch beraten;
  • Schaffung strukturierter Möglichkeiten für Peer-Learning und Mentoring zwischen Lehrkräften und Schulen, die Erfahrung mit der Umsetzung von Lernmobilität haben, und solchen, die weniger erfahren sind;
  • Festlegung und Erprobung vereinfachter Verfahren zur Sicherstellung von Vertretungslehrkräften während der Lernmobilität (z. B. durch Zusammenlegung von Lehrerressourcen oder vereinfachte Einstellungsverfahren);
  • Sammeln von Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten zur Anerkennung der von Schulpersonal geleisteten Projektmanagementarbeit als Teil ihrer regulären (bezahlten) Arbeitsaufgaben, Ausarbeitung praktischer Anleitungen zur Umsetzung solcher Möglichkeiten und Erprobung dieser Möglichkeiten;
  • Aufbau von Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und anderen öffentlichen und privaten Organisationen (Sozialpartner, NRO), die zur Qualität der Lehrermobilität beitragen können.

Darüber hinaus sollten die Projekte mindestens 2 der folgenden Aktivitäten durchführen:

  • Erprobung praktischer und verfahrenstechnischer Lösungen zur Beseitigung administrativer und struktureller Hindernisse für die Mobilität von Lehrkräften (einschließlich des gegenseitigen Austauschs von Lehrkräften für Lehraufträge);
  • Sammeln und Strukturieren von Informationen über bestehende Praktiken und Verfahren zur Anerkennung und Belohnung von Lernergebnissen aus Mobilitätsphasen im Ausland als legitimer und wertvoller Teil der beruflichen Entwicklung von Lehrkräften;
  • Definition und Erprobung von Mobilitätsfenstern im Schuljahr: ein Zeitraum während des Schuljahres, in dem die Entsendung und Aufnahme von Lehrkräften und angehenden Lehrkräften angemessen und leicht umsetzbar ist (z. B. im Hinblick auf leicht verfügbare Vertretungskräfte);
  • Entwicklung und Umsetzung von Modulen zum Erwerb der für die Organisation von Mobilitätsaufenthalten zu Lernzwecken im Ausland erforderlichen Fähigkeiten, die in der Erstausbildung von Lehrkräften und in der kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften eingesetzt werden können (z. B. Sprachkenntnisse, interkulturelle Mediation, digitale Fähigkeiten, vergleichende Lehrplananalyse).

Die Projekte können ihre Wirkung verbessern, indem sie weitere ergänzende Aktivitäten durchführen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf):

  • Aufbau stabiler Partnerschaften zwischen Schulen aus verschiedenen Mitgliedstaaten zur Durchführung regelmäßiger und gegenseitiger Mobilitätsaktivitäten, die in die Lehrpläne der Schulen integriert werden;
  • Schaffung von Synergien zwischen Erasmus+ und anderen lokalen, regionalen, nationalen und EU-Finanzierungsmechanismen;
  • Verbesserung der Kapazitäten von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Aufnahme von Lehrkräften und Lehrkräften in der Ausbildung aus dem Ausland;
  • Schulung von Schulleiter*innen, damit sie das Potenzial der Lernmobilität als Instrument zur Verbesserung der täglichen Arbeit und der Entwicklungsstrategien der Schule besser verstehen und nutzen können;
  • Entwicklung oder deutliche Verbesserung vereinfachter Verfahren für die finanzielle Verwaltung von EU-Zuschüssen für Schulen (im Rahmen der nationalen Finanzierungs- und Rechnungslegungsvorschriften);
  • Zusammenarbeit mit Erasmus+-Lehrkräfteakademien, insbesondere zur Integration und Standardisierung der Lehrkräftemobilität in Lehrkräfteausbildungsprogrammen;
  • Erstellung von Schulungsprogrammen, Lerninstrumenten und/oder Materialien zur Schulung des Schulpersonals in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Lernmobilität.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht als Koordinator fungieren.

Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner beteiligt sein (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen).

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)

  • Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind;
  • Im Rahmen von Thema 4 "Schulbildung" muss der Koordinator eine öffentliche Bildungseinrichtung sein (auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene), die der Struktur des jeweiligen Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung entspricht;
  • Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den Ländern des Programms Erasmus+:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
    • nicht-EU-Länder: - gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+-Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).

weitere Förderkriterien

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
  • Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
  • Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
  • Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich - Die Teilnahme an dem Programm wurde vom Vereinigten Königreich beantragt. Wenn eine Vereinbarung über die Teilnahme vorliegt, können britische Einrichtungen an dieser Aufforderung teilnehmen (gemäß den Bedingungen der Vereinbarung).

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Gesundheit, Soziales, Sport

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 24 und 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen);
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • Detaillierte Budgettabelle/-berechnung

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.

Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.

Kontakt

Erasmus+ National Agencies
Website

European Education and Culture Executive Agency
Website

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