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Call-Eckdaten
Policy Experiment - Schulbildung
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-POL-EXP-SCHOOL
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
04.06.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses europäische Policy Experiment zielt darauf ab, Reformen und politische Auswirkungen in den Mitgliedstaaten im Bereich der Schulbildung zu unterstützen.
Call-Ziele
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge müssen eine der folgenden Prioritäten betreffen:
- Priorität 8: Wege zum schulischen Erfolg
- Priorität 9: Aufbau von Nachhaltigkeitskompetenzen
- Priorität 10: Unterstützungsstrukturen und -mechanismen zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften
Alle drei Prioritäten stehen im Zusammenhang mit den Prioritäten des Europäischen Bildungsraums (EWR) und den einschlägigen neueren politischen Dokumenten der EU und sind von diesen inspiriert:
- Integrative Bildung - Empfehlung des Rates über Wege zum schulischen Erfolg und das begleitende Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen sowie die Expertengruppe für unterstützende Lernumgebungen für Gruppen, die von Leistungsschwäche bedroht sind, und für die Förderung des Wohlbefindens in der Schule;
- Zur grünen Bildung - Empfehlung des Rates zum Lernen für den grünen Übergang und die nachhaltige Entwicklung und GreenComp, der europäische Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit;
- Förderung der Mobilität von Lehrkräften zu Lernzwecken als Beitrag zu ihrer ständigen beruflichen Weiterentwicklung, zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und zur Verringerung des Lehrermangels in ganz Europa - Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildern, insbesondere der europäischen Mobilität, während ihrer beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Priorität 8: Wege zum schulischen Erfolg
- Unterpriorität a: Bewertung der Kompetenzen der Lernenden - Entwicklung von Bewertungsmethoden zur Förderung des schulischen Erfolgs aller Lernenden (mit besonderem Schwerpunkt auf der formativen Bewertung)
Entwicklung, Erprobung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen (die in die nationale Bildungspolitik integriert werden sollen) zur Förderung von Beurteilungsformen, die integrativ und zweckmäßig sind (z. B. wirksame Messung von Kompetenzen, einschließlich des sozialen und emotionalen Lernens, und Unterstützung der Kompetenzentwicklung), einschließlich Maßnahmen zum Aufbau von Beurteilungskompetenz für verschiedene Gruppen (Lehrkräfte, Schulleiter*innen und Lernende; politische Entscheidungsträger*innen; Eltern).
- Unterpriorität b: Aufbau eines systemischen, gesamtschulischen Ansatzes für psychische Gesundheit und Wohlbefinden an Schulen in Europa
Entwicklung, Erprobung, Umsetzung und Bewertung politischer Maßnahmen zur Unterstützung von Schulen und Schulleiter*innen bei der Entwicklung einer integrierten und umfassenden Strategie zur Förderung von Wohlbefinden und psychischer Gesundheit in Schulen; Entwicklung von Lösungen (einschließlich der Einbindung des Wohlbefindens in Lehrpläne, Schulplanungs- und -steuerungsprozesse, Schulungsmaterialien und -kurse für Lehrer und Schulleiter, Handbücher usw.) zur Vorbereitung von Schulleiter*innen, Lehrenden, Ausbilder*innen und anderem Bildungspersonal auf das Verständnis von Fragen des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit und zur Unterstützung der Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen von Lernenden und ihren Lehrer*innen.
Priorität 9: Aufbau von Nachhaltigkeitskompetenzen
- Verbesserte Methoden für die Vermittlung von Nachhaltigkeitskompetenzen in der formalen Allgemeinbildung;
- Bessere Verknüpfung von Lehrplaninhalten, Lernergebnissen und Schüler*innenbeurteilung im Hinblick auf Nachhaltigkeitskompetenzen;
- Bessere Vorbereitung der Lehrkräfte auf die Vermittlung von Nachhaltigkeitskompetenzen.
Priorität 10: Unterstützung von Strukturen und Mechanismen zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften
Die erwartete Wirkung besteht in der Entwicklung, Erprobung und dem Austausch von Praktiken und innovativen Mechanismen zur Überwindung der Haupthindernisse für die Mobilität von Lehrkräften, wie sie in den Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbilder*innen genannt werden.
Die Projekte sollten ihre Wirkung maximieren, indem sie sicherstellen, dass die ermittelten Lösungen offen, allgemein zugänglich, skalierbar und übertragbar sind.
Um eine maximale Wirkung zu erzielen, sollten die Projekte das Fachwissen von politischen Entscheidungsträger*innen im Bereich der Schulbildung, von lokalen und regionalen Koordinatoren, von Schulbesitzer*innen und anderen Koordinierungsstellen, von Schulen und insbesondere von im Rahmen von Erasmus+ akkreditierten Schulen zusammenführen. Die Projekte sollten sich das praktische Know-how von Lehrkräften zunutze machen, die über Erfahrungen mit Erasmus+ (insbesondere Akkreditierungskoordinatoren) oder anderen internationalen Mobilitätsprogrammen verfügen.
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Erwartete Ergebnisse
Priorität 8: Wege zum schulischen Erfolg
Unterpriorität a: Bewertung der Kompetenzen der Lernenden - Entwicklung von Bewertungsmethoden zur Förderung des Schulerfolgs aller Lernenden (mit besonderem Schwerpunkt auf der formativen Bewertung)
Die Projekte sollten mindestens die ersten drei unten genannten Aktivitäten durchführen (weitere Aktivitäten können hinzugefügt werden, die Liste ist nicht vollständig) und die Bildungsbehörden dabei unterstützen:
- Standards und Leitlinien festzulegen, die einen ausgewogenen und kohärenten Ansatz für die Bewertung der Kompetenzen der Lernenden gewährleisten, der mit den Lehrplänen und Lernstandards in Einklang steht und die formative Bewertung mit traditionelleren, summativen Bewertungsmethoden in Einklang bringt;
- Entwicklung alternativer Beurteilungsformen, -methoden und -instrumente (einschließlich Feedback, Portfolios usw.), die integrativer und gerechter sind und den Lernenden wirksam helfen, in ihrem Lernprozess voranzukommen und eine breite Palette von Kompetenzen der Lernenden zu messen, einschließlich des Denkens auf höherer Ebene (z. B. Problemlösung, Kreativität, Zusammenarbeit usw.) sowie sozialer und emotionaler Kompetenzen;
- Unterstützung der Lehrkräfte bei der Erweiterung ihres Bewertungsrepertoires und ihrer Fähigkeit, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Lernenden zu berücksichtigen. Dies sollte auch die Bewertung von Kompetenzen in der Erstausbildung von Lehrkräften und in Programmen zur beruflichen Weiterbildung umfassen, und zwar sowohl in Bezug auf Fachgebiete als auch auf übergreifende Kompetenzen, sowie die Unterstützung für laufende berufliche Lerngemeinschaften und andere Netzwerke;
- Sicherstellen, dass die Lernenden auf Klassen-, Schul- und politischer Ebene in Entscheidungen über die Bewertung einbezogen werden;
- Unterstützung von Schulleiter*innen bei der Förderung kohärenter, gesamtschulischer Bewertungsansätze;
- Gewährleistung der Entwicklung eines gemeinsamen Vokabulars und Erleichterung der Kommunikation und des Dialogs zwischen den Netzwerken und in den Schulen (Schul- und Lehrkräftennetzwerke, Lehrkräfteausbildende und andere Interessengruppen im Bildungsbereich) sowie zwischen Pädagog*innen, Lernenden und ihren Eltern;
- Erprobung und Verfeinerung neuer Bewertungsansätze in ausgewählten Schulen und Schulnetzen im Hinblick auf die Vorbereitung systemweiter Veränderungen;
- Gewährleistung einer kontinuierlichen Überwachung und Bewertung, wobei zu prüfen ist, inwieweit sich die Praktiken der Lehrkräfte und die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Einklang mit den neuen vorgeschlagenen Beurteilungsmethoden verändern.
Unterpriorität b: Aufbau eines systemischen, gesamtschulischen Ansatzes für psychische Gesundheit und Wohlbefinden an Schulen in Europa
Auf der Grundlage eines gesamtschulischen Ansatzes für Wohlbefinden und psychische Gesundheit, der sich auf die Empfehlungen des politischen Rahmens "Wege zum schulischen Erfolg" stützt, sollten die Projekte mindestens zwei der folgenden Aktivitäten durchführen:
- Entwicklung, Anpassung und Umsetzung einer integrierten und umfassenden Strategie für den schulischen Erfolg, bei der Wohlbefinden und psychische Gesundheit eine Schlüsselrolle spielen. Eine solche Strategie sollte einen starken Schwerpunkt auf Prävention legen, gegebenenfalls mit Interventionsmaßnahmen kombiniert werden, evidenzbasiert sein und universelle Maßnahmen mit gezielten und/oder individuellen Maßnahmen für Lernende, die zusätzliche Aufmerksamkeit benötigen, kombinieren. Sie sollte vielschichtig und sektorübergreifend sein (z. B. Zusammenarbeit zwischen Gesundheit, Bildung, Sozialhilfe und Kinderschutz). Es sollte auch eine Reihe klarer Ziele und Pläne mit messbaren Indikatoren oder Kontrollen umfassen;
- Begleitung von Schulen - von der frühen Kindheit bis zur Sekundarstufe II - beim Aufbau ihrer Kapazitäten für ein günstiges Lernumfeld für Wohlbefinden und psychische Gesundheit durch
- Verankerung von psychischer Gesundheitskompetenz und sozialem und emotionalem Lernen als Bildungsziel,
- Entwicklung von Strategien für psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung auf der Grundlage der Bedürfnisse, Stimmen und Fähigkeiten der Lernenden
- Zugang zu Frühinterventions- und psychosozialen Diensten und Unterstützung
- eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Schule, Familie und Gemeinschaft, um ein sicheres und förderliches Lernumfeld zu schaffen
- Verbesserung der Kapazitäten von Bildungsfachkräften, einschließlich Schulleiter*innen, Lehrer*innen und Fachkräften für psychische Gesundheit (z. B. Schulpsycholog*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Schulberater*innen, Schulkrankenpfleger*innen und -ärzt*innen usw.), die in Partnerschaft mit Kindern, Familien und gemeindenahen psychosozialen Diensten arbeiten.
- Vorbereitung von Schulleiter*innen, Lehrer*innen, Ausbilder*innen und anderen Bildungsfachleuten auf das Verständnis von Fragen des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit, um ihr Wissen und ihre Fähigkeiten systematisch zu stärken, und zwar sowohl im Rahmen der Erstausbildung von Lehrer*innen als auch im Rahmen von Programmen für die berufliche Fortbildung.
Priorität 9: Aufbau von Nachhaltigkeitskompetenzen
Zu den wichtigsten Aktivitäten im Rahmen dieser Prioritätsachse könnten gehören (nicht vollständige Liste):
- Entwicklung von Modellen und Ansätzen für das Lehren und Lernen von Nachhaltigkeitskompetenzen auf allen Ebenen der formalen Allgemeinbildung auf Schulebene (gegebenenfalls einschließlich der FBBE und der beruflichen Erstausbildung);
- Erkundung verschiedener Formen der Bewertung von Nachhaltigkeitskompetenzen;
- Erkundung von Möglichkeiten zum Aufbau von Lehrer*innenkapazitäten in Bezug auf Nachhaltigkeitskompetenzen;
- Entwicklung, Erprobung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Entwicklung von Nachhaltigkeitskompetenzen.
Priorität 10: Unterstützungsstrukturen und -mechanismen zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften
Ziel dieses europäischen Politikversuchs ist es, die Verankerung der Lernmobilität von Lehrkräften (und generell von Personal) im Ausland als Standard in der Internationalisierungsstrategie von Schulen, in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in der Laufbahn von Lehrkräften zu unterstützen.
Die Projekte sollten mindestens 2 der folgenden Aktivitäten durchführen:
- Einrichtung von Mobilitätsbüros, Referenzstellen, Mobilitätskoordinatoren oder ähnlichen öffentlichen Unterstützungsdiensten, die Schulen, die Internationalisierungsstrategien entwickeln und grenzüberschreitende Mobilitätsaktivitäten zu Lernzwecken durchführen wollen, administrativ, praktisch, rechtlich und politisch beraten;
- Schaffung strukturierter Möglichkeiten für Peer-Learning und Mentoring zwischen Lehrkräften und Schulen, die Erfahrung mit der Umsetzung von Lernmobilität haben, und solchen, die weniger erfahren sind;
- Festlegung und Erprobung vereinfachter Verfahren zur Sicherstellung von Vertretungslehrkräften während der Lernmobilität (z. B. durch Zusammenlegung von Lehrerressourcen oder vereinfachte Einstellungsverfahren);
- Sammeln von Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten zur Anerkennung der von Schulpersonal geleisteten Projektmanagementarbeit als Teil ihrer regulären (bezahlten) Arbeitsaufgaben, Ausarbeitung praktischer Anleitungen zur Umsetzung solcher Möglichkeiten und Erprobung dieser Möglichkeiten;
- Aufbau von Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und anderen öffentlichen und privaten Organisationen (Sozialpartner, NRO), die zur Qualität der Lehrermobilität beitragen können.
Darüber hinaus sollten die Projekte mindestens 2 der folgenden Aktivitäten durchführen:
- Erprobung praktischer und verfahrenstechnischer Lösungen zur Beseitigung administrativer und struktureller Hindernisse für die Mobilität von Lehrkräften (einschließlich des gegenseitigen Austauschs von Lehrkräften für Lehraufträge);
- Sammeln und Strukturieren von Informationen über bestehende Praktiken und Verfahren zur Anerkennung und Belohnung von Lernergebnissen aus Mobilitätsphasen im Ausland als legitimer und wertvoller Teil der beruflichen Entwicklung von Lehrkräften;
- Definition und Erprobung von Mobilitätsfenstern im Schuljahr: ein Zeitraum während des Schuljahres, in dem die Entsendung und Aufnahme von Lehrkräften und angehenden Lehrkräften angemessen und leicht umsetzbar ist (z. B. im Hinblick auf leicht verfügbare Vertretungskräfte);
- Entwicklung und Umsetzung von Modulen zum Erwerb der für die Organisation von Mobilitätsaufenthalten zu Lernzwecken im Ausland erforderlichen Fähigkeiten, die in der Erstausbildung von Lehrkräften und in der kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften eingesetzt werden können (z. B. Sprachkenntnisse, interkulturelle Mediation, digitale Fähigkeiten, vergleichende Lehrplananalyse).
Die Projekte können ihre Wirkung verbessern, indem sie weitere ergänzende Aktivitäten durchführen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf):
- Aufbau stabiler Partnerschaften zwischen Schulen aus verschiedenen Mitgliedstaaten zur Durchführung regelmäßiger und gegenseitiger Mobilitätsaktivitäten, die in die Lehrpläne der Schulen integriert werden;
- Schaffung von Synergien zwischen Erasmus+ und anderen lokalen, regionalen, nationalen und EU-Finanzierungsmechanismen;
- Verbesserung der Kapazitäten von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Aufnahme von Lehrkräften und Lehrkräften in der Ausbildung aus dem Ausland;
- Schulung von Schulleiter*innen, damit sie das Potenzial der Lernmobilität als Instrument zur Verbesserung der täglichen Arbeit und der Entwicklungsstrategien der Schule besser verstehen und nutzen können;
- Entwicklung oder deutliche Verbesserung vereinfachter Verfahren für die finanzielle Verwaltung von EU-Zuschüssen für Schulen (im Rahmen der nationalen Finanzierungs- und Rechnungslegungsvorschriften);
- Zusammenarbeit mit Erasmus+-Lehrkräfteakademien, insbesondere zur Integration und Standardisierung der Lehrkräftemobilität in Lehrkräfteausbildungsprogrammen;
- Erstellung von Schulungsprogrammen, Lerninstrumenten und/oder Materialien zur Schulung des Schulpersonals in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Lernmobilität.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht als Koordinator fungieren.
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner beteiligt sein (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind;
- Im Rahmen von Thema 4 "Schulbildung" muss der Koordinator eine öffentliche Bildungseinrichtung sein (auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene), die der Struktur des jeweiligen Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung entspricht;
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den Ländern des Programms Erasmus+:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- nicht-EU-Länder: - gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+-Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
weitere Förderkriterien
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
- Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich - Die Teilnahme an dem Programm wurde vom Vereinigten Königreich beantragt. Wenn eine Vereinbarung über die Teilnahme vorliegt, können britische Einrichtungen an dieser Aufforderung teilnehmen (gemäß den Bedingungen der Vereinbarung).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen);
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.
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