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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Policy Experiment - Schulbildung

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2024-POL-EXP-SCHOOL

Termine

Öffnung
05.12.2023

Deadline
04.06.2024 17:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 7.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 1.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Dieses europäische Policy Experiment zielt darauf ab, Reformen und politische Auswirkungen in den Mitgliedstaaten im Bereich der Schulbildung zu unterstützen.

Call-Ziele

Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge müssen eine der folgenden Prioritäten betreffen:

  • Priorität 8: Wege zum schulischen Erfolg
  • Priorität 9: Aufbau von Nachhaltigkeitskompetenzen
  • Priorität 10: Unterstützungsstrukturen und -mechanismen zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften

Alle drei Prioritäten stehen im Zusammenhang mit den Prioritäten des Europäischen Bildungsraums (EWR) und den einschlägigen neueren politischen Dokumenten der EU und sind von diesen inspiriert:

  • Integrative Bildung - Empfehlung des Rates über Wege zum schulischen Erfolg und das begleitende Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen sowie die Expertengruppe für unterstützende Lernumgebungen für Gruppen, die von Leistungsschwäche bedroht sind, und für die Förderung des Wohlbefindens in der Schule;
  • Zur grünen Bildung - Empfehlung des Rates zum Lernen für den grünen Übergang und die nachhaltige Entwicklung und GreenComp, der europäische Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit;
  • Förderung der Mobilität von Lehrkräften zu Lernzwecken als Beitrag zu ihrer ständigen beruflichen Weiterentwicklung, zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und zur Verringerung des Lehrermangels in ganz Europa - Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildern, insbesondere der europäischen Mobilität, während ihrer beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Priorität 8: Wege zum schulischen Erfolg

  • Unterpriorität a: Bewertung der Kompetenzen der Lernenden - Entwicklung von Bewertungsmethoden zur Förderung des schulischen Erfolgs aller Lernenden (mit besonderem Schwerpunkt auf der formativen Bewertung)

Entwicklung, Erprobung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen (die in die nationale Bildungspolitik integriert werden sollen) zur Förderung von Beurteilungsformen, die integrativ und zweckmäßig sind (z. B. wirksame Messung von Kompetenzen, einschließlich des sozialen und emotionalen Lernens, und Unterstützung der Kompetenzentwicklung), einschließlich Maßnahmen zum Aufbau von Beurteilungskompetenz für verschiedene Gruppen (Lehrkräfte, Schulleiter*innen und Lernende; politische Entscheidungsträger*innen; Eltern).

  • Unterpriorität b: Aufbau eines systemischen, gesamtschulischen Ansatzes für psychische Gesundheit und Wohlbefinden an Schulen in Europa

Entwicklung, Erprobung, Umsetzung und Bewertung politischer Maßnahmen zur Unterstützung von Schulen und Schulleiter*innen bei der Entwicklung einer integrierten und umfassenden Strategie zur Förderung von Wohlbefinden und psychischer Gesundheit in Schulen; Entwicklung von Lösungen (einschließlich der Einbindung des Wohlbefindens in Lehrpläne, Schulplanungs- und -steuerungsprozesse, Schulungsmaterialien und -kurse für Lehrer und Schulleiter, Handbücher usw.) zur Vorbereitung von Schulleiter*innen, Lehrenden, Ausbilder*innen und anderem Bildungspersonal auf das Verständnis von Fragen des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit und zur Unterstützung der Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen von Lernenden und ihren Lehrer*innen.

Priorität 9: Aufbau von Nachhaltigkeitskompetenzen

  • Verbesserte Methoden für die Vermittlung von Nachhaltigkeitskompetenzen in der formalen Allgemeinbildung;
  • Bessere Verknüpfung von Lehrplaninhalten, Lernergebnissen und Schüler*innenbeurteilung im Hinblick auf Nachhaltigkeitskompetenzen;
  • Bessere Vorbereitung der Lehrkräfte auf die Vermittlung von Nachhaltigkeitskompetenzen.

Priorität 10: Unterstützung von Strukturen und Mechanismen zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften

Die erwartete Wirkung besteht in der Entwicklung, Erprobung und dem Austausch von Praktiken und innovativen Mechanismen zur Überwindung der Haupthindernisse für die Mobilität von Lehrkräften, wie sie in den Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbilder*innen genannt werden.

Die Projekte sollten ihre Wirkung maximieren, indem sie sicherstellen, dass die ermittelten Lösungen offen, allgemein zugänglich, skalierbar und übertragbar sind.

Um eine maximale Wirkung zu erzielen, sollten die Projekte das Fachwissen von politischen Entscheidungsträger*innen im Bereich der Schulbildung, von lokalen und regionalen Koordinatoren, von Schulbesitzer*innen und anderen Koordinierungsstellen, von Schulen und insbesondere von im Rahmen von Erasmus+ akkreditierten Schulen zusammenführen. Die Projekte sollten sich das praktische Know-how von Lehrkräften zunutze machen, die über Erfahrungen mit Erasmus+ (insbesondere Akkreditierungskoordinatoren) oder anderen internationalen Mobilitätsprogrammen verfügen.

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Erwartete Ergebnisse

Priorität 8: Wege zum schulischen Erfolg

Unterpriorität a: Bewertung der Kompetenzen der Lernenden - Entwicklung von Bewertungsmethoden zur Förderung des Schulerfolgs aller Lernenden (mit besonderem Schwerpunkt auf der formativen Bewertung)

Die Projekte sollten mindestens die ersten drei unten genannten Aktivitäten durchführen (weitere Aktivitäten können hinzugefügt werden, die Liste ist nicht vollständig) und die Bildungsbehörden dabei unterstützen:

  • Standards und Leitlinien festzulegen, die einen ausgewogenen und kohärenten Ansatz für die Bewertung der Kompetenzen der Lernenden gewährleisten, der mit den Lehrplänen und Lernstandards in Einklang steht und die formative Bewertung mit traditionelleren, summativen Bewertungsmethoden in Einklang bringt;
  • Entwicklung alternativer Beurteilungsformen, -methoden und -instrumente (einschließlich Feedback, Portfolios usw.), die integrativer und gerechter sind und den Lernenden wirksam helfen, in ihrem Lernprozess voranzukommen und eine breite Palette von Kompetenzen der Lernenden zu messen, einschließlich des Denkens auf höherer Ebene (z. B. Problemlösung, Kreativität, Zusammenarbeit usw.) sowie sozialer und emotionaler Kompetenzen;
  • Unterstützung der Lehrkräfte bei der Erweiterung ihres Bewertungsrepertoires und ihrer Fähigkeit, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Lernenden zu berücksichtigen. Dies sollte auch die Bewertung von Kompetenzen in der Erstausbildung von Lehrkräften und in Programmen zur beruflichen Weiterbildung umfassen, und zwar sowohl in Bezug auf Fachgebiete als auch auf übergreifende Kompetenzen, sowie die Unterstützung für laufende berufliche Lerngemeinschaften und andere Netzwerke;
  • Sicherstellen, dass die Lernenden auf Klassen-, Schul- und politischer Ebene in Entscheidungen über die Bewertung einbezogen werden;
  • Unterstützung von Schulleiter*innen bei der Förderung kohärenter, gesamtschulischer Bewertungsansätze;
  • Gewährleistung der Entwicklung eines gemeinsamen Vokabulars und Erleichterung der Kommunikation und des Dialogs zwischen den Netzwerken und in den Schulen (Schul- und Lehrkräftennetzwerke, Lehrkräfteausbildende und andere Interessengruppen im Bildungsbereich) sowie zwischen Pädagog*innen, Lernenden und ihren Eltern;
  • Erprobung und Verfeinerung neuer Bewertungsansätze in ausgewählten Schulen und Schulnetzen im Hinblick auf die Vorbereitung systemweiter Veränderungen;
  • Gewährleistung einer kontinuierlichen Überwachung und Bewertung, wobei zu prüfen ist, inwieweit sich die Praktiken der Lehrkräfte und die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Einklang mit den neuen vorgeschlagenen Beurteilungsmethoden verändern.

Unterpriorität b: Aufbau eines systemischen, gesamtschulischen Ansatzes für psychische Gesundheit und Wohlbefinden an Schulen in Europa

Auf der Grundlage eines gesamtschulischen Ansatzes für Wohlbefinden und psychische Gesundheit, der sich auf die Empfehlungen des politischen Rahmens "Wege zum schulischen Erfolg" stützt, sollten die Projekte mindestens zwei der folgenden Aktivitäten durchführen:

  • Entwicklung, Anpassung und Umsetzung einer integrierten und umfassenden Strategie für den schulischen Erfolg, bei der Wohlbefinden und psychische Gesundheit eine Schlüsselrolle spielen. Eine solche Strategie sollte einen starken Schwerpunkt auf Prävention legen, gegebenenfalls mit Interventionsmaßnahmen kombiniert werden, evidenzbasiert sein und universelle Maßnahmen mit gezielten und/oder individuellen Maßnahmen für Lernende, die zusätzliche Aufmerksamkeit benötigen, kombinieren. Sie sollte vielschichtig und sektorübergreifend sein (z. B. Zusammenarbeit zwischen Gesundheit, Bildung, Sozialhilfe und Kinderschutz). Es sollte auch eine Reihe klarer Ziele und Pläne mit messbaren Indikatoren oder Kontrollen umfassen;
  • Begleitung von Schulen - von der frühen Kindheit bis zur Sekundarstufe II - beim Aufbau ihrer Kapazitäten für ein günstiges Lernumfeld für Wohlbefinden und psychische Gesundheit durch
    • Verankerung von psychischer Gesundheitskompetenz und sozialem und emotionalem Lernen als Bildungsziel,
    • Entwicklung von Strategien für psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung auf der Grundlage der Bedürfnisse, Stimmen und Fähigkeiten der Lernenden
    • Zugang zu Frühinterventions- und psychosozialen Diensten und Unterstützung
    • eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Schule, Familie und Gemeinschaft, um ein sicheres und förderliches Lernumfeld zu schaffen
    • Verbesserung der Kapazitäten von Bildungsfachkräften, einschließlich Schulleiter*innen, Lehrer*innen und Fachkräften für psychische Gesundheit (z. B. Schulpsycholog*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Schulberater*innen, Schulkrankenpfleger*innen und -ärzt*innen usw.), die in Partnerschaft mit Kindern, Familien und gemeindenahen psychosozialen Diensten arbeiten.
  • Vorbereitung von Schulleiter*innen, Lehrer*innen, Ausbilder*innen und anderen Bildungsfachleuten auf das Verständnis von Fragen des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit, um ihr Wissen und ihre Fähigkeiten systematisch zu stärken, und zwar sowohl im Rahmen der Erstausbildung von Lehrer*innen als auch im Rahmen von Programmen für die berufliche Fortbildung.

Priorität 9: Aufbau von Nachhaltigkeitskompetenzen

Zu den wichtigsten Aktivitäten im Rahmen dieser Prioritätsachse könnten gehören (nicht vollständige Liste):

  • Entwicklung von Modellen und Ansätzen für das Lehren und Lernen von Nachhaltigkeitskompetenzen auf allen Ebenen der formalen Allgemeinbildung auf Schulebene (gegebenenfalls einschließlich der FBBE und der beruflichen Erstausbildung);
  • Erkundung verschiedener Formen der Bewertung von Nachhaltigkeitskompetenzen;
  • Erkundung von Möglichkeiten zum Aufbau von Lehrer*innenkapazitäten in Bezug auf Nachhaltigkeitskompetenzen;
  • Entwicklung, Erprobung und Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Entwicklung von Nachhaltigkeitskompetenzen.

Priorität 10: Unterstützungsstrukturen und -mechanismen zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften

Ziel dieses europäischen Politikversuchs ist es, die Verankerung der Lernmobilität von Lehrkräften (und generell von Personal) im Ausland als Standard in der Internationalisierungsstrategie von Schulen, in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in der Laufbahn von Lehrkräften zu unterstützen.

Die Projekte sollten mindestens 2 der folgenden Aktivitäten durchführen:

  • Einrichtung von Mobilitätsbüros, Referenzstellen, Mobilitätskoordinatoren oder ähnlichen öffentlichen Unterstützungsdiensten, die Schulen, die Internationalisierungsstrategien entwickeln und grenzüberschreitende Mobilitätsaktivitäten zu Lernzwecken durchführen wollen, administrativ, praktisch, rechtlich und politisch beraten;
  • Schaffung strukturierter Möglichkeiten für Peer-Learning und Mentoring zwischen Lehrkräften und Schulen, die Erfahrung mit der Umsetzung von Lernmobilität haben, und solchen, die weniger erfahren sind;
  • Festlegung und Erprobung vereinfachter Verfahren zur Sicherstellung von Vertretungslehrkräften während der Lernmobilität (z. B. durch Zusammenlegung von Lehrerressourcen oder vereinfachte Einstellungsverfahren);
  • Sammeln von Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten zur Anerkennung der von Schulpersonal geleisteten Projektmanagementarbeit als Teil ihrer regulären (bezahlten) Arbeitsaufgaben, Ausarbeitung praktischer Anleitungen zur Umsetzung solcher Möglichkeiten und Erprobung dieser Möglichkeiten;
  • Aufbau von Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und anderen öffentlichen und privaten Organisationen (Sozialpartner, NRO), die zur Qualität der Lehrermobilität beitragen können.

Darüber hinaus sollten die Projekte mindestens 2 der folgenden Aktivitäten durchführen:

  • Erprobung praktischer und verfahrenstechnischer Lösungen zur Beseitigung administrativer und struktureller Hindernisse für die Mobilität von Lehrkräften (einschließlich des gegenseitigen Austauschs von Lehrkräften für Lehraufträge);
  • Sammeln und Strukturieren von Informationen über bestehende Praktiken und Verfahren zur Anerkennung und Belohnung von Lernergebnissen aus Mobilitätsphasen im Ausland als legitimer und wertvoller Teil der beruflichen Entwicklung von Lehrkräften;
  • Definition und Erprobung von Mobilitätsfenstern im Schuljahr: ein Zeitraum während des Schuljahres, in dem die Entsendung und Aufnahme von Lehrkräften und angehenden Lehrkräften angemessen und leicht umsetzbar ist (z. B. im Hinblick auf leicht verfügbare Vertretungskräfte);
  • Entwicklung und Umsetzung von Modulen zum Erwerb der für die Organisation von Mobilitätsaufenthalten zu Lernzwecken im Ausland erforderlichen Fähigkeiten, die in der Erstausbildung von Lehrkräften und in der kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung von Lehrkräften eingesetzt werden können (z. B. Sprachkenntnisse, interkulturelle Mediation, digitale Fähigkeiten, vergleichende Lehrplananalyse).

Die Projekte können ihre Wirkung verbessern, indem sie weitere ergänzende Aktivitäten durchführen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf):

  • Aufbau stabiler Partnerschaften zwischen Schulen aus verschiedenen Mitgliedstaaten zur Durchführung regelmäßiger und gegenseitiger Mobilitätsaktivitäten, die in die Lehrpläne der Schulen integriert werden;
  • Schaffung von Synergien zwischen Erasmus+ und anderen lokalen, regionalen, nationalen und EU-Finanzierungsmechanismen;
  • Verbesserung der Kapazitäten von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Aufnahme von Lehrkräften und Lehrkräften in der Ausbildung aus dem Ausland;
  • Schulung von Schulleiter*innen, damit sie das Potenzial der Lernmobilität als Instrument zur Verbesserung der täglichen Arbeit und der Entwicklungsstrategien der Schule besser verstehen und nutzen können;
  • Entwicklung oder deutliche Verbesserung vereinfachter Verfahren für die finanzielle Verwaltung von EU-Zuschüssen für Schulen (im Rahmen der nationalen Finanzierungs- und Rechnungslegungsvorschriften);
  • Zusammenarbeit mit Erasmus+-Lehrkräfteakademien, insbesondere zur Integration und Standardisierung der Lehrkräftemobilität in Lehrkräfteausbildungsprogrammen;
  • Erstellung von Schulungsprogrammen, Lerninstrumenten und/oder Materialien zur Schulung des Schulpersonals in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Lernmobilität.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht als Koordinator fungieren.

Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner beteiligt sein (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen).

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)

  • Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind;
  • Im Rahmen von Thema 4 "Schulbildung" muss der Koordinator eine öffentliche Bildungseinrichtung sein (auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene), die der Struktur des jeweiligen Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung entspricht;
  • Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den Ländern des Programms Erasmus+:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
    • nicht-EU-Länder: - gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+-Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).

weitere Förderkriterien

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
  • Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
  • Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
  • Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich - Die Teilnahme an dem Programm wurde vom Vereinigten Königreich beantragt. Wenn eine Vereinbarung über die Teilnahme vorliegt, können britische Einrichtungen an dieser Aufforderung teilnehmen (gemäß den Bedingungen der Vereinbarung).

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Gesundheit, Soziales, Sport

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 24 und 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen);
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • Detaillierte Budgettabelle/-berechnung

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.

Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.

Kontakt

Erasmus+ National Agencies
Website

European Education and Culture Executive Agency
Website

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