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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Policy Experiment: Erwachsenenbildung

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2024-POL-EXP-ADULT

Termine

Öffnung
05.12.2023

Deadline
04.06.2024 17:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 10.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 1.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Projekte zu diesem Thema befassen sich mit dem Bereich Erwachsenenbildung. Diese Projekte unterstützen die Umsetzung der Grundsätze und Ziele des Aktionsplans der Europäischen Säule sozialer Rechte, der Europäischen Agenda für Qualifikationen und insbesondere der Empfehlung des Rates zu individuellen Lernkonten die Initiative zum Pakt für Kompetenzen und die Entschließung des Rates zu einer neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030.

Call-Ziele

Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge müssen eine der folgenden Prioritäten betreffen:

Priorität 6: Kräfte bündeln, um Arbeitnehmer weiterzubilden

Die sich rasch verändernden Qualifikationsanforderungen infolge des digitalen und grünen Wandels erfordern mehr Unterstützung für Erwachsene, damit sie ihre Qualifikationen während ihres gesamten Lebens aktualisieren können. Darüber hinaus macht es die demografische Alterung erforderlich, dass sich Erwachsene weiterbilden, um einen Fachkräftemangel zu vermeiden. All dies erfordert eine stärkere Weiterqualifizierung und Umschulung von Arbeitnehmer*innen und damit eine stärkere Beteiligung an der Erwachsenenbildung, einschließlich der nicht-formalen Erwachsenenbildung in nicht-traditionellen Umfeldern.

Im Rahmen der Projekte dieser Prioritätsachse werden Methoden und Mechanismen ermittelt und erprobt, die öffentliche und private Stakeholder zusammenbringen, um beschäftigte und arbeitslose Arbeitnehmer*innen bei der Umschulung für neue Aufgaben oder neue Arbeitsplätze in großem Umfang zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere Initiativen zur Umschulung von Arbeitnehmer*innen aus Branchen mit rückläufiger Entwicklung in die grüne und digitale Wirtschaft.

Priorität 7: Unterstützung des Pakts für Qualifikationen

Der Pakt für Kompetenzen ist die erste Leitaktion der Europäischen Qualifikationsagenda 2020. Der Pakt ist fest in den Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte verankert und unterstützt die Ziele des Green Deal und des digitalen Wandels, wie sie in der Mitteilung der Kommission "Ein starkes soziales Europa für gerechte Übergänge" dargelegt sind. Er trägt auch dazu bei, das EU-Ziel zu erreichen, dass bis 2030 jedes Jahr 60 % der Erwachsenen an einer Weiterbildung teilnehmen, wie im Aktionsplan der europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt.

Der Pakt für Kompetenzen ist ein Modell zur Bewältigung der Qualifikationsherausforderungen und zur Umsetzung der EU-Industriestrategie sowie des grünen und digitalen Wandels. Er zielt darauf ab, Qualifikationsdefizite im gesamten industriellen Ökosystem zu beseitigen, indem Unternehmen, Arbeitnehmer*innen, nationale, regionale und lokale Behörden, Sozialpartner, Industrieverbände, Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung, Handelskammern und Arbeitsverwaltungen mobilisiert werden, um in Maßnahmen zur Höherqualifizierung und Umschulung zu investieren.

Ziel dieser Prioritätsachse ist die Unterstützung bestehender regionaler Partnerschaften (Partnerschaften auf der Ebene einer Region innerhalb eines Landes oder unter Beteiligung mehrerer Regionen innerhalb eines oder mehrerer Länder) im Rahmen des Pakts für Kompetenzen bei der Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Erfüllung ihrer konkreten Verpflichtungen, in die Ausbildung von Menschen im erwerbsfähigen Alter zu investieren.

An Projekten im Rahmen dieser Priorität sollten daher nur registrierte Mitglieder regionaler Partnerschaften im Rahmen des Pakts für Kompetenzen teilnehmen, einschließlich regionaler und/oder lokaler Behörden.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Priorität 6: Kräfte bündeln, um Arbeitnehmer*innen weiterzubilden

  • Höhere Teilnahmequote von Erwachsenen am lebenslangen Lernen als Beitrag zu dem von den Mitgliedstaaten vereinbarten Ziel, dass bis 2030 jährlich mindestens 60 % aller Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen sollten;
  • Konzepte zur Verbesserung der Ausbildung von Erwachsenen, insbesondere von Arbeitnehmern, die sich in der Übergangsphase befinden, sowie von Arbeitslosen und Nichterwerbspersonen, durch Ansätze, die das Potenzial haben, sich durchzusetzen;
  • Entwürfe für "Umschulungslabors", in denen der öffentliche und der private Sektor gemeinsam Inhalte für die Entwicklung von Kompetenzen für gefragte Berufe in der grünen und digitalen Wirtschaft entwickeln;
  • Modelle für eine verbesserte Berufsberatung und -begleitung für die Höher- und Umschulung von Erwachsenen, insbesondere aus Sektoren mit rückläufiger Entwicklung in die grüne und digitale Wirtschaft;
  • Bessere Überlegungen zu den spezifischen Bedürfnissen von KMU und Kleinstunternehmen bei der Höher- und Umschulung;
  • Verfügbarkeit erprobter und getesteter Plattformen, die zu nationalen Plattformen ausgebaut werden können, um den Ausbildungsbedarf von Unternehmen und Einzelpersonen mit entsprechenden Angeboten zu verknüpfen.

Die Projekte sollten zu einem effektiven strukturellen Kooperationsrahmen führen, in dem alle beteiligten Stakeholder die Verantwortung für die Entwicklung von Erwachsenenqualifikationen teilen.

Priorität 7: Unterstützung des Pakts für Qualifikationen

Die Projekte sollten zu wirksamen strukturellen Kooperationsrahmen zwischen regionalen Qualifikationspartnerschaften im Rahmen des Pakts für Kompetenzen führen.

Die Projekte sollten die regionalen Partnerschaften dabei unterstützen, Vereinbarungen zu konsolidieren, die die Durchführung von Maßnahmen zur Höher- und Umschulung der Erwerbsbevölkerung auf regionaler Ebene ermöglichen, wobei der Schwerpunkt auf der aktiven Einbeziehung aller relevanten Stakeholder, einschließlich der Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung und der KMU, liegt.

Mit den konkreten Verpflichtungen der regionalen Qualifikationspartnerschaften im Rahmen des Pakts sollten Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die entweder durch EU-Mittel oder durch nationale und regionale Unterstützung gefördert werden. Diese Maßnahmen sollten eine starke und dauerhafte Auswirkung auf die Verfügbarkeit von Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten für die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter haben.

Von den Projekten wird erwartet, dass sie sichtbare Auswirkungen auf regionaler Ebene haben, um den Stakeholdern dabei zu helfen, den Qualifikationsbedarf ihrer Wirtschaft besser zu decken, und zwar im Einklang mit ihren regionalen Strategien zur intelligenten Spezialisierung und unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Qualifikationspartnerschaften der relevanten industriellen Ökosysteme auf europäischer Ebene.

Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse sollten die Lösungen für Governance-Strukturen und -Vereinbarungen als Inspiration für andere regionale Partnerschaften dienen, die diese Lösungen replizieren können, um alle relevanten Stakeholder, einschließlich der Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung und insbesondere der KMU, in die gemeinsame Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen einzubeziehen.

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Erwartete Ergebnisse

Priorität 6: Gemeinsame Anstrengungen zur Umschulung von Arbeitnehmern

Die Partnerschaften sollten sich darauf konzentrieren, Wege zu entwickeln, um die Beteiligung von Erwachsenen zu erhöhen, insbesondere die Umschulung von Arbeitnehmer*innen, die sich in der Übergangsphase befinden, von Arbeitslosen oder Nichterwerbspersonen, von Sektoren mit rückläufiger Entwicklung zu Sektoren, die wachsen und mehr Arbeitnehmer*innen mit Fähigkeiten für die grüne und digitale Wirtschaft benötigen. Das Ergebnis wäre die Entwicklung standardisierter Praktiken für Partnerschaftsmodelle für die Zusammenarbeit von Unternehmen mit öffentlichen Stakeholdern, um die Umschulung von Arbeitnehmer*innen aus Sektoren mit rückläufiger Entwicklung in die grüne und digitale Wirtschaft zu verbessern. Besonderes Augenmerk sollte auf die Bedürfnisse von gering qualifizierten und gefährdeten Personen sowie auf diejenigen gelegt werden, die am wenigsten bereit sind, sich auf Ausbildungsmaßnahmen im Erwachsenenalter einzulassen.

Die wichtigsten Aktivitäten im Rahmen dieser Priorität könnten Folgendes umfassen (nicht vollständige Liste):

  • Entwicklung und Erprobung von Schulungsmaterialien, innovativen Schulungsmethoden und Einrichtung von "Umschulungslabors", in denen der öffentliche und der private Sektor gemeinsam Inhalte für die Entwicklung von Qualifikationen entwickeln, insbesondere in Wachstumssektoren, in denen ein Mangel besteht. Diese sollten konkrete Ziele für die Umschulung und Vermittlung von Arbeitnehmer*innen aus schrumpfenden Sektoren, Arbeitslosen oder Nichterwerbspersonen in gefragte Arbeitsplätze in der grünen und digitalen Wirtschaft beinhalten;
  • Mobilisierung von Arbeitgeber*innen zur proaktiven Umschulung ihrer Mitarbeiter und Durchführung von Outreach-Kampagnen durch Unternehmen, Bildungsanbieter, öffentliche und private Organisationen, um mehr Arbeitnehmer, die sich in der Übergangsphase befinden, Arbeitslose oder Nichterwerbspersonen aus Sektoren mit rückläufiger Entwicklung in Sektoren zu mobilisieren und einzubeziehen, die wachsen und mehr Arbeitskräfte mit entsprechenden Qualifikationen benötigen, und zwar durch Up- und Reskilling;
  • Entwicklung geeigneter Instrumente zur Bewertung von Qualifikationen, um das Potenzial von Arbeitnehmer*innen aus Sektoren mit rückläufiger Entwicklung sowie von Arbeitslosen und Nichterwerbspersonen zu ermitteln und sie in die Lage zu versetzen, sich entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen weiterzubilden;
  • Betriebliche Ausbildungsmaßnahmen zur Anwendung von Ausbildungsmaterialien und -methoden, die von den "Reskilling Labs" entwickelt wurden. Dabei sollten auch Arbeitnehmer*innen aus kleinen und mittleren Unternehmen oder Kleinstunternehmen einbezogen werden;
  • Entwicklung digitaler Plattformen, die potenzielle Teilnehmer mit relevanten Schulungen verbinden. Die Plattform sollte auf der Grundlage von Informationen über den Weiterbildungsbedarf unter Verwendung einschlägiger Daten und unter Berücksichtigung der erwarteten Trends aufgebaut sein und Orientierungs- und Beratungsangebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen enthalten. Diese Plattformen sollten so konzipiert und getestet werden, dass sie zu größeren, nationalen Plattformen ausgebaut werden können. Die Erprobung sollte sich vor allem auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen, Kleinstunternehmen und anderen Unternehmen konzentrieren, die nicht über die Möglichkeiten verfügen, proaktive Umschulungsprogramme einzuführen;
  • Ausweitung des Angebots an Kurzprogrammen mit hoher Beschäftigungsfähigkeit, die nach Möglichkeit zu qualitätsgesicherten Mikrodiplomen führen;
  • Einrichtung einer auf die Ziele dieser Aktion ausgerichteten Berufsberatung und -orientierung mit besonderem Schwerpunkt auf den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen und Kleinstunternehmen. Dies könnte auch spezielle Schulungen für Berufsberater in Beratungsdiensten sowie in Unternehmen, Ausbildungszentren und öffentlichen Arbeitsverwaltungen umfassen, um sie für die Karrieremöglichkeiten in der grünen und digitalen Wirtschaft zu sensibilisieren;
  • Während der Schulungsaktivitäten sollten Mentorenprogramme für die Teilnehmer eingerichtet werden;
  • Die Aktivitäten sollten auf ihre Effizienz und Wirkung hin analysiert werden, um eine spätere Ausweitung zu ermöglichen.

Priorität 7: Unterstützung des Pakts für Qualifikation

Die Projekte sollten alle unten aufgeführten Aktivitäten durchführen:

  • Entwicklung und Unterstützung von Governance-Strukturen oder -Vereinbarungen, die Mitglieder innerhalb derselben regionalen Partnerschaft, einschließlich regionaler und/oder lokaler Behörden, verbinden.
  • Unterstützung bei der Definition, Umsetzung und Überwachung konkreter Verpflichtungen einer regionalen Partnerschaft, wie z. B.:
    • Erfassung von Qualifikationsdaten,
    • Höherqualifizierung von gering qualifizierten Personen,
    • Umschulung von Menschen für neue Aufgaben an ihrem Arbeitsplatz oder Umschulung von Menschen aus bestimmten Sektoren mit auf andere Sektoren übertragbaren Qualifikationen.
  • Entwicklung und Unterstützung der Zusammenarbeit in den oben genannten Tätigkeitsbereichen zwischen regionalen und/oder lokalen Behörden und anderen Akteuren, die Mitglieder derselben regionalen Partnerschaft sind.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.

Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht als Koordinator fungieren.

Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner beteiligt sein (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen).

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)

  • Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind;
  • Im Rahmen von Thema 3 "Erwachsenenbildung" - Priorität 7 "Unterstützung des Pakts für Kompetenzen" müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) eingetragene Partner bestehender regionaler Partnerschaften des Pakts für Kompetenzen sein, um förderfähig zu sein;
  • Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den Ländern des Programms Erasmus+:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
    • nicht-EU-Länder: - gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+-Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).

weitere Förderkriterien

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
  • Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
  • Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
  • Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich - Die Teilnahme an dem Programm wurde vom Vereinigten Königreich beantragt. Wenn eine Vereinbarung über die Teilnahme vorliegt, können britische Einrichtungen an dieser Aufforderung teilnehmen (gemäß den Bedingungen der Vereinbarung).

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Gesundheit, Soziales, Sport

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 24 und 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen);
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • Detaillierte Budgettabelle/-berechnung

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.

Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.

Kontakt

Erasmus+ National Agencies
Website

European Education and Culture Executive Agency
Website

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