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Call-Eckdaten
Policy Experiment: Erwachsenenbildung
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-POL-EXP-ADULT
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
04.06.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte zu diesem Thema befassen sich mit dem Bereich Erwachsenenbildung. Diese Projekte unterstützen die Umsetzung der Grundsätze und Ziele des Aktionsplans der Europäischen Säule sozialer Rechte, der Europäischen Agenda für Qualifikationen und insbesondere der Empfehlung des Rates zu individuellen Lernkonten die Initiative zum Pakt für Kompetenzen und die Entschließung des Rates zu einer neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030.
Call-Ziele
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge müssen eine der folgenden Prioritäten betreffen:
Priorität 6: Kräfte bündeln, um Arbeitnehmer weiterzubilden
Die sich rasch verändernden Qualifikationsanforderungen infolge des digitalen und grünen Wandels erfordern mehr Unterstützung für Erwachsene, damit sie ihre Qualifikationen während ihres gesamten Lebens aktualisieren können. Darüber hinaus macht es die demografische Alterung erforderlich, dass sich Erwachsene weiterbilden, um einen Fachkräftemangel zu vermeiden. All dies erfordert eine stärkere Weiterqualifizierung und Umschulung von Arbeitnehmer*innen und damit eine stärkere Beteiligung an der Erwachsenenbildung, einschließlich der nicht-formalen Erwachsenenbildung in nicht-traditionellen Umfeldern.
Im Rahmen der Projekte dieser Prioritätsachse werden Methoden und Mechanismen ermittelt und erprobt, die öffentliche und private Stakeholder zusammenbringen, um beschäftigte und arbeitslose Arbeitnehmer*innen bei der Umschulung für neue Aufgaben oder neue Arbeitsplätze in großem Umfang zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere Initiativen zur Umschulung von Arbeitnehmer*innen aus Branchen mit rückläufiger Entwicklung in die grüne und digitale Wirtschaft.
Priorität 7: Unterstützung des Pakts für Qualifikationen
Der Pakt für Kompetenzen ist die erste Leitaktion der Europäischen Qualifikationsagenda 2020. Der Pakt ist fest in den Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte verankert und unterstützt die Ziele des Green Deal und des digitalen Wandels, wie sie in der Mitteilung der Kommission "Ein starkes soziales Europa für gerechte Übergänge" dargelegt sind. Er trägt auch dazu bei, das EU-Ziel zu erreichen, dass bis 2030 jedes Jahr 60 % der Erwachsenen an einer Weiterbildung teilnehmen, wie im Aktionsplan der europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt.
Der Pakt für Kompetenzen ist ein Modell zur Bewältigung der Qualifikationsherausforderungen und zur Umsetzung der EU-Industriestrategie sowie des grünen und digitalen Wandels. Er zielt darauf ab, Qualifikationsdefizite im gesamten industriellen Ökosystem zu beseitigen, indem Unternehmen, Arbeitnehmer*innen, nationale, regionale und lokale Behörden, Sozialpartner, Industrieverbände, Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung, Handelskammern und Arbeitsverwaltungen mobilisiert werden, um in Maßnahmen zur Höherqualifizierung und Umschulung zu investieren.
Ziel dieser Prioritätsachse ist die Unterstützung bestehender regionaler Partnerschaften (Partnerschaften auf der Ebene einer Region innerhalb eines Landes oder unter Beteiligung mehrerer Regionen innerhalb eines oder mehrerer Länder) im Rahmen des Pakts für Kompetenzen bei der Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Erfüllung ihrer konkreten Verpflichtungen, in die Ausbildung von Menschen im erwerbsfähigen Alter zu investieren.
An Projekten im Rahmen dieser Priorität sollten daher nur registrierte Mitglieder regionaler Partnerschaften im Rahmen des Pakts für Kompetenzen teilnehmen, einschließlich regionaler und/oder lokaler Behörden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Priorität 6: Kräfte bündeln, um Arbeitnehmer*innen weiterzubilden
- Höhere Teilnahmequote von Erwachsenen am lebenslangen Lernen als Beitrag zu dem von den Mitgliedstaaten vereinbarten Ziel, dass bis 2030 jährlich mindestens 60 % aller Erwachsenen an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen sollten;
- Konzepte zur Verbesserung der Ausbildung von Erwachsenen, insbesondere von Arbeitnehmern, die sich in der Übergangsphase befinden, sowie von Arbeitslosen und Nichterwerbspersonen, durch Ansätze, die das Potenzial haben, sich durchzusetzen;
- Entwürfe für "Umschulungslabors", in denen der öffentliche und der private Sektor gemeinsam Inhalte für die Entwicklung von Kompetenzen für gefragte Berufe in der grünen und digitalen Wirtschaft entwickeln;
- Modelle für eine verbesserte Berufsberatung und -begleitung für die Höher- und Umschulung von Erwachsenen, insbesondere aus Sektoren mit rückläufiger Entwicklung in die grüne und digitale Wirtschaft;
- Bessere Überlegungen zu den spezifischen Bedürfnissen von KMU und Kleinstunternehmen bei der Höher- und Umschulung;
- Verfügbarkeit erprobter und getesteter Plattformen, die zu nationalen Plattformen ausgebaut werden können, um den Ausbildungsbedarf von Unternehmen und Einzelpersonen mit entsprechenden Angeboten zu verknüpfen.
Die Projekte sollten zu einem effektiven strukturellen Kooperationsrahmen führen, in dem alle beteiligten Stakeholder die Verantwortung für die Entwicklung von Erwachsenenqualifikationen teilen.
Priorität 7: Unterstützung des Pakts für Qualifikationen
Die Projekte sollten zu wirksamen strukturellen Kooperationsrahmen zwischen regionalen Qualifikationspartnerschaften im Rahmen des Pakts für Kompetenzen führen.
Die Projekte sollten die regionalen Partnerschaften dabei unterstützen, Vereinbarungen zu konsolidieren, die die Durchführung von Maßnahmen zur Höher- und Umschulung der Erwerbsbevölkerung auf regionaler Ebene ermöglichen, wobei der Schwerpunkt auf der aktiven Einbeziehung aller relevanten Stakeholder, einschließlich der Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung und der KMU, liegt.
Mit den konkreten Verpflichtungen der regionalen Qualifikationspartnerschaften im Rahmen des Pakts sollten Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die entweder durch EU-Mittel oder durch nationale und regionale Unterstützung gefördert werden. Diese Maßnahmen sollten eine starke und dauerhafte Auswirkung auf die Verfügbarkeit von Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten für die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter haben.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie sichtbare Auswirkungen auf regionaler Ebene haben, um den Stakeholdern dabei zu helfen, den Qualifikationsbedarf ihrer Wirtschaft besser zu decken, und zwar im Einklang mit ihren regionalen Strategien zur intelligenten Spezialisierung und unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Qualifikationspartnerschaften der relevanten industriellen Ökosysteme auf europäischer Ebene.
Durch die weite Verbreitung der Projektergebnisse sollten die Lösungen für Governance-Strukturen und -Vereinbarungen als Inspiration für andere regionale Partnerschaften dienen, die diese Lösungen replizieren können, um alle relevanten Stakeholder, einschließlich der Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung und insbesondere der KMU, in die gemeinsame Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen einzubeziehen.
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Erwartete Ergebnisse
Priorität 6: Gemeinsame Anstrengungen zur Umschulung von Arbeitnehmern
Die Partnerschaften sollten sich darauf konzentrieren, Wege zu entwickeln, um die Beteiligung von Erwachsenen zu erhöhen, insbesondere die Umschulung von Arbeitnehmer*innen, die sich in der Übergangsphase befinden, von Arbeitslosen oder Nichterwerbspersonen, von Sektoren mit rückläufiger Entwicklung zu Sektoren, die wachsen und mehr Arbeitnehmer*innen mit Fähigkeiten für die grüne und digitale Wirtschaft benötigen. Das Ergebnis wäre die Entwicklung standardisierter Praktiken für Partnerschaftsmodelle für die Zusammenarbeit von Unternehmen mit öffentlichen Stakeholdern, um die Umschulung von Arbeitnehmer*innen aus Sektoren mit rückläufiger Entwicklung in die grüne und digitale Wirtschaft zu verbessern. Besonderes Augenmerk sollte auf die Bedürfnisse von gering qualifizierten und gefährdeten Personen sowie auf diejenigen gelegt werden, die am wenigsten bereit sind, sich auf Ausbildungsmaßnahmen im Erwachsenenalter einzulassen.
Die wichtigsten Aktivitäten im Rahmen dieser Priorität könnten Folgendes umfassen (nicht vollständige Liste):
- Entwicklung und Erprobung von Schulungsmaterialien, innovativen Schulungsmethoden und Einrichtung von "Umschulungslabors", in denen der öffentliche und der private Sektor gemeinsam Inhalte für die Entwicklung von Qualifikationen entwickeln, insbesondere in Wachstumssektoren, in denen ein Mangel besteht. Diese sollten konkrete Ziele für die Umschulung und Vermittlung von Arbeitnehmer*innen aus schrumpfenden Sektoren, Arbeitslosen oder Nichterwerbspersonen in gefragte Arbeitsplätze in der grünen und digitalen Wirtschaft beinhalten;
- Mobilisierung von Arbeitgeber*innen zur proaktiven Umschulung ihrer Mitarbeiter und Durchführung von Outreach-Kampagnen durch Unternehmen, Bildungsanbieter, öffentliche und private Organisationen, um mehr Arbeitnehmer, die sich in der Übergangsphase befinden, Arbeitslose oder Nichterwerbspersonen aus Sektoren mit rückläufiger Entwicklung in Sektoren zu mobilisieren und einzubeziehen, die wachsen und mehr Arbeitskräfte mit entsprechenden Qualifikationen benötigen, und zwar durch Up- und Reskilling;
- Entwicklung geeigneter Instrumente zur Bewertung von Qualifikationen, um das Potenzial von Arbeitnehmer*innen aus Sektoren mit rückläufiger Entwicklung sowie von Arbeitslosen und Nichterwerbspersonen zu ermitteln und sie in die Lage zu versetzen, sich entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen weiterzubilden;
- Betriebliche Ausbildungsmaßnahmen zur Anwendung von Ausbildungsmaterialien und -methoden, die von den "Reskilling Labs" entwickelt wurden. Dabei sollten auch Arbeitnehmer*innen aus kleinen und mittleren Unternehmen oder Kleinstunternehmen einbezogen werden;
- Entwicklung digitaler Plattformen, die potenzielle Teilnehmer mit relevanten Schulungen verbinden. Die Plattform sollte auf der Grundlage von Informationen über den Weiterbildungsbedarf unter Verwendung einschlägiger Daten und unter Berücksichtigung der erwarteten Trends aufgebaut sein und Orientierungs- und Beratungsangebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen enthalten. Diese Plattformen sollten so konzipiert und getestet werden, dass sie zu größeren, nationalen Plattformen ausgebaut werden können. Die Erprobung sollte sich vor allem auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen, Kleinstunternehmen und anderen Unternehmen konzentrieren, die nicht über die Möglichkeiten verfügen, proaktive Umschulungsprogramme einzuführen;
- Ausweitung des Angebots an Kurzprogrammen mit hoher Beschäftigungsfähigkeit, die nach Möglichkeit zu qualitätsgesicherten Mikrodiplomen führen;
- Einrichtung einer auf die Ziele dieser Aktion ausgerichteten Berufsberatung und -orientierung mit besonderem Schwerpunkt auf den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen und Kleinstunternehmen. Dies könnte auch spezielle Schulungen für Berufsberater in Beratungsdiensten sowie in Unternehmen, Ausbildungszentren und öffentlichen Arbeitsverwaltungen umfassen, um sie für die Karrieremöglichkeiten in der grünen und digitalen Wirtschaft zu sensibilisieren;
- Während der Schulungsaktivitäten sollten Mentorenprogramme für die Teilnehmer eingerichtet werden;
- Die Aktivitäten sollten auf ihre Effizienz und Wirkung hin analysiert werden, um eine spätere Ausweitung zu ermöglichen.
Priorität 7: Unterstützung des Pakts für Qualifikation
Die Projekte sollten alle unten aufgeführten Aktivitäten durchführen:
- Entwicklung und Unterstützung von Governance-Strukturen oder -Vereinbarungen, die Mitglieder innerhalb derselben regionalen Partnerschaft, einschließlich regionaler und/oder lokaler Behörden, verbinden.
- Unterstützung bei der Definition, Umsetzung und Überwachung konkreter Verpflichtungen einer regionalen Partnerschaft, wie z. B.:
- Erfassung von Qualifikationsdaten,
- Höherqualifizierung von gering qualifizierten Personen,
- Umschulung von Menschen für neue Aufgaben an ihrem Arbeitsplatz oder Umschulung von Menschen aus bestimmten Sektoren mit auf andere Sektoren übertragbaren Qualifikationen.
- Entwicklung und Unterstützung der Zusammenarbeit in den oben genannten Tätigkeitsbereichen zwischen regionalen und/oder lokalen Behörden und anderen Akteuren, die Mitglieder derselben regionalen Partnerschaft sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht als Koordinator fungieren.
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner beteiligt sein (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind;
- Im Rahmen von Thema 3 "Erwachsenenbildung" - Priorität 7 "Unterstützung des Pakts für Kompetenzen" müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) eingetragene Partner bestehender regionaler Partnerschaften des Pakts für Kompetenzen sein, um förderfähig zu sein;
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den Ländern des Programms Erasmus+:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- nicht-EU-Länder: - gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+-Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
weitere Förderkriterien
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
- Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich - Die Teilnahme an dem Programm wurde vom Vereinigten Königreich beantragt. Wenn eine Vereinbarung über die Teilnahme vorliegt, können britische Einrichtungen an dieser Aufforderung teilnehmen (gemäß den Bedingungen der Vereinbarung).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen);
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.
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