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Call-Eckdaten
Policy Experiment - Höhere Bildung
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-POL-EXP-HIGHER-EDU
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
04.06.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema konzentriert sich auf Priorität 13: nationale/regionale Unterstützung von europäischen Universitätsallianzen.
Call-Ziele
Die Projekte sollten die folgenden zwei Arbeitsbereiche betreffen:
- Arbeitsbereich 1: Schaffung eines unterstützenden Umfelds für Europäische Universitäten und andere ähnliche, seit langem bestehende institutionalisierte Kooperationsmodelle, sowohl im Hinblick auf die entsprechenden Rechtsvorschriften, deren Anwendung als auch auf die Bereitstellung technischer Unterstützung in einer bestimmten Region/einem bestimmten Land.
- Arbeitsbereich 2: Erhöhung der Kohärenz der Finanzierung auf nationaler/regionaler Ebene von Hochschuleinrichtungen, die Teil von Allianzen Europäischer Universitäten und anderen ähnlichen, seit langem bestehenden institutionalisierten Kooperationsmodellen sind, zusätzlich zu den Zuschüssen auf europäischer Ebene im Rahmen von Erasmus+, ergänzt durch andere EU-Instrumente wie Horizont Europa.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die durchgeführten Aktivitäten zu Folgendem beitragen werden
- Verbesserung des unterstützenden Umfelds für Europäische Universitäten und andere ähnliche, seit langem bestehende institutionalisierte Kooperationsmodelle, sowohl im Hinblick auf die entsprechende Gesetzgebung, ihre Anwendung als auch die bereitgestellte technische Unterstützung in einer bestimmten Region/einem bestimmten Land;
- Verbesserung der Finanzierungsmodelle und -modalitäten auf nationaler/regionaler Ebene für Europäische Universitäten und andere ähnliche, seit langem bestehende institutionalisierte Kooperationsmodelle.
Dies kann durch die Umsetzung der entsprechenden konkreten politischen und finanziellen Empfehlungen und durch die Nutzung des Peer-Learning in den betreffenden Regionen/Ländern erreicht werden. Es wird daher erwartet, dass die relevanten Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten letztendlich kurz- bis mittelfristig in den jeweiligen nationalen/regionalen Hochschulsystemen umgesetzt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Arbeit im Rahmen der Arbeitsbereiche 1 und 2 kann verschiedene Arten von Aktivitäten umfassen, wie z. B. Peer-Learning-Aktivitäten (einschließlich z. B. Länderbesuche), thematische Seminare zu Schlüsselfragen im Zusammenhang mit dem Regelungsumfeld/der Finanzierung von Allianzen in den Regionen/Ländern, eingehende gezielte Analysen der nationalen/regionalen Rahmenbedingungen durch Peers/Expert*innen und Beratung durch Peers/Experten (nicht erschöpfende Liste), Berichterstattung und Verbreitung (zur Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen). Diese Liste von Aktivitäten ist nicht vollständig.
Arbeitsbereich 1 kann beispielsweise Arbeiten in Bezug auf das regulatorische/administrative Umfeld in einer bestimmten Region/einem bestimmten Land umfassen, wenn es um Folgendes geht (nicht vollständige Liste):
- Gemeinsame Bildungsprogramme und andere gemeinsame Bildungsaktivitäten:
- gemeinsame Abschlüsse/Diplome
- Akkreditierung (z. B. Fragen zu Fremdsprachen, ECTS-Punkten, ausländischen Lehrkräften)
- Evaluierung/Qualitätssicherung (z. B. institutionelle Qualitätssicherung versus programmbezogene Qualitätssicherung und Anwendung der einschlägigen Bologna-Instrumente)
- Studiengebühren und -systeme
- Auswahl der Studierenden
- Gemeinsames Blended/Online-Lernen
- Interdisziplinarität
- flexible Lernpfade
- Automatische Anerkennung von Studienzeiten im Ausland;
- Regeln für innovative Mobilitätsformate;
- Wohnmöglichkeiten für mobile Studierende im Rahmen von Allianzen;
- Unterschiede in der Autonomie der Hochschuleinrichtungen im jeweiligen nationalen Kontext;
- Förderung der Allianzen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union;
- Technische Unterstützung für / Zusammenarbeit mit Allianzen von Hochschuleinrichtungen in einer bestimmten Region / einem bestimmten Land.
Arbeitsbereich 2 kann beispielsweise Arbeiten zur nationalen/regionalen Finanzierung von Hochschuleinrichtungen umfassen, die Teil von Allianzen von Hochschuleinrichtungen sind, und zwar in Bezug auf (nicht vollständige Liste):
- Höhe und Umfang der Finanzierung;
- Zeitplan und Dauer der Finanzierung;
- Finanzierung von innovativen Mobilitätsformaten;
- Finanzierung von innovativen Bildungsangeboten;
- Abdeckung der verschiedenen Aufgabenbereiche der Allianzen;
- Andere Modalitäten der nationalen/regionalen Finanzierung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern eingereicht werden.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht als Koordinator fungieren.
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können als assoziierte Partner beteiligt sein (nicht als Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation oder in der Arbeitswelt tätig sind;
- Im Rahmen von Thema 6 "Hochschulbildung" - Priorität 13 "Nationale/regionale Unterstützung für europäische Hochschulallianzen" müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sein:
- einschlägige öffentliche Stellen, deren Hochschuleinrichtungen an der Initiative "Europäische Universitäten" oder an anderen ähnlichen, seit langem bestehenden institutionalisierten Kooperationsmodellen beteiligt sind,
- und/oder Einrichtungen, die von ihrem Land mit einem Mandat zur Qualitätssicherung, zur Finanzierung von Allianzen von Hochschuleinrichtungen oder zu anderen spezifischen Bereichen, die für den Erfolg der Europäischen Hochschulinitiative relevant sind, ausgestattet sind
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h. in den Ländern des Programms Erasmus+:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- nicht-EU-Länder: - gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Unter Thema 6 "Hochschulbildung" - Priorität 13 "sind auch Antragsteller aus den folgenden Erasmus+ Partnerländern förderfähig: Region 1
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+-Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
weitere Förderkriterien
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
- Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich - Die Teilnahme an dem Programm wurde vom Vereinigten Königreich beantragt. Wenn eine Vereinbarung über die Teilnahme vorliegt, können britische Einrichtungen an dieser Aufforderung teilnehmen (gemäß den Bedingungen der Vereinbarung).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 36 und 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen);
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Die Finanzhilfe wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.
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