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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Hochschulbildung Aktionsbereich 3
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-CBHE-STRAND-3
Termine
Öffnung
30.11.2023
Deadline
08.02.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 15.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 600.000,00 und € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion Capacity Building in Higher Education (CBHE) unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. In Anbetracht der Art dieses Aktionsbereichs, der auf die Unterstützung von Strukturreformen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern abzielt, muss das Projekt auf die Bedürfnisse der Hochschulbildung in dem/den betreffenden Land/Ländern eingehen.
Call-Ziele
Die Projekte dieses Aktionsbereichs unterstützen die Bemühungen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, um die Entwicklung kohärenter und nachhaltiger Hochschulsysteme, die ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihren allgemeinen Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft gerecht werden. Mainstreaming und Upscaling erfolgreicher Ergebnisse sowie Synergien mit laufender oder geplanter Unterstützung in diesem Bereich im Rahmen bilateraler Förderprogramme sind weitere Elemente dieses Aktionsbereichs. Strukturreformprojekte sind auf die Bedürfnisse förderfähiger Drittländer ausgerichtet, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, um nachhaltige systemische und strukturelle Verbesserungen und Innovationen auf der Ebene des Hochschulsektors zu unterstützen. Durch die Einbeziehung der zuständigen nationalen Behörden (insbesondere der Bildungsministerien) der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, der Hochschuleinrichtungen, der Forschungsinstitute und anderer relevanter Behörden/Einrichtungen und Akteure werden diese Projekte vor allem Folgendes bewirken:
- Förderung der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens unter und zwischen nationalen Behörden, um systemische Verbesserungen und Innovationen im Hochschulbereich zu fördern.
- Förderung integrativer Hochschulsysteme, die Studierenden mit unterschiedlichem Hintergrund die richtigen Bedingungen für den Zugang zum Lernen und für den Erfolg bieten können. Besonderes Augenmerk sollte daher auf Menschen mit geringeren Möglichkeiten gelegt werden.
- Stärkung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, sowie von für die Hochschulbildung zuständigen Stellen und Behörden (insbesondere Ministerien) durch ihre Beteiligung an der Festlegung, Durchführung und Überwachung von Reformprozessen zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme, insbesondere in Bezug auf Qualitätssicherung, Verwaltung und Finanzierung.
- Ermittlung von Synergien mit laufenden EU-Initiativen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittstaaten in Bereichen, die von Erasmus+ abgedeckt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktion soll einen Beitrag zu den übergreifenden Prioritäten der Europäischen Kommission leisten:
- Green Deal (Förderung grüner Arbeitsplätze, klimaneutrale Gesellschaft, Sensibilisierung für Umwelt-Klima-Nachhaltigkeit, grüne und Kreislaufwirtschaft)
- Digitale Transformation (Entwicklung und Verbreitung digitaler Kompetenzen, digitale Pädagogik, Konnektivitätslösungen, Digitalisierung, künstliche Intelligenz)
- Integration von Migrant*innen (Förderung des Zugangs zu Bildung und Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnissen)
- Staatsführung, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung (Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechten, Gleichberechtigung, Demokratie und guter Regierungsführung sowie Bekämpfung von Korruption)
- Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung (Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, Beseitigung des Missverhältnisses zwischen Bildung und Arbeitsmarkterfordernissen)
sowie auf die externe Dimension der internen EU-Politik im Bereich Bildung.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten und Ergebnisse der CBHE-Projekte müssen den förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittstaaten, ihren Hochschuleinrichtungen und -systemen zugutekommen. Im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und dem Pariser Abkommen unterstützt diese Aktion die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittstaaten bei der Bewältigung von sozioökonomischem Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und bei der Reaktion auf jüngste Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, Fragilität und zunehmende soziale, wirtschaftliche und ökologische Ungleichheiten.
Mehr Informationen finden Sie im Programmleitfaden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, muss es sich bei den Antragstellern (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) um öffentliche oder private Rechtspersonen handeln, die unter die folgenden Kategorien fallen:
- Hochschuleinrichtungen (HEIs) oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen;
- Organisationen oder Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind
Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- einem EU-Mitgliedstaat,
- einem mit dem Programm assoziierten Drittland
- in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11.
Koordinator: Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines CBHE-Antrags sein. Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen:
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein.
- Hochschuleinrichtungen in förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sein, ebenso wie ihre angeschlossenen Einrichtungen (falls vorhanden). Sie müssen vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.
Die folgende Mindestzusammensetzung muss beachtet werden:
- mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittstaaten;
- In jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein.
- - mindestens 1 förderfähiges Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist;
- In jedem teilnehmenden Land müssen mindestens zwei Hochschuleinrichtungen und die für die Hochschulbildung zuständige nationale Behörde (z. B. ein Ministerium) vertreten sein.
- Die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss gleich oder höher sein als die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Allgemeine Regeln für alle Konsortien: In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums wird eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung betrachtet.
weitere Förderkriterien
CBHE-Projekte können durchgeführt werden als:
- Nationale Projekte, d. h. Projekte, an denen Einrichtungen aus nur einem förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittland beteiligt sind;
- Mehrländerprojekte (regionale Projekte) innerhalb einer einzigen förderfähigen Region;
- Mehrländerprojekte, an denen mehr als eine förderfähige Region beteiligt ist (regionenübergreifende Projekte). Regionsübergreifende Projekte müssen sich mit Schwerpunktbereichen befassen, die für alle beteiligten Regionen relevant sind, ihre Relevanz für jede Region nachweisen und dies durch eine detaillierte Analyse der gemeinsamen Bedürfnisse und Ziele begründen.
Das Budget der CBHE-Aktion wird zur Unterstützung von Projekten wie folgt verwendet:
- Nationale und regionale Projekte: Voraussichtlich 90 % des Budgets der Aktion
- Überregionale Projekte: Ungefähr 10 % des Budgets der Aktion
Diese Aktion folgt einem Pauschalfinanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 oder 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
Erasmus+ Programme Guide 2023-ENErasmus+ Programme Guide 2023-EN(835kB)
Kontakt
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