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Call-Eckdaten
Jean-Monnet-Netze in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Förderprogramm
Erasmus+ - Jean Monnet Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-JMO-2024-NETWORKS-SCHOOLS
Termine
Öffnung
30.11.2023
Deadline
01.02.2024 17:00
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 300.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Netzwerke von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die Lehrer aus- und weiterbilden, sollen dem neuen Jean-Monnet-Bereich einen internationalen Aspekt verleihen und den Austausch bewährter Praktiken sowie die Erfahrung von Co-Teaching innerhalb einer Gruppe von Ländern ermöglichen. Die Aktivitäten werden ein gemeinsames Verständnis von Lernmethoden zu EU-Themen unter Fachleuten erleichtern, die in unterschiedlichen Kontexten arbeiten und aufgrund der nationalen Gesetzgebung und der Struktur der Lehrpläne mit unterschiedlichen Herausforderungen und Einschränkungen konfrontiert sind.
Call-Ziele
Die Jean-Monnet-Netze in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung zielen darauf ab, Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrendenausbildung beteiligt sind, zu unterstützen, um das Wissen darüber zu erweitern, wie Themen der Europäischen Union unterrichtet werden können.
Der Wissensaustausch von Lehrenden (gemeinsame Arbeit an bestimmten Themen und Methoden, gemeinsame Unterrichtserfahrungen, gemeinsame Aktivitäten) ist die Grundlage der Netzwerkaktivitäten. Zum Beispiel:
- Austausch von Informationen über Inhalte und Förderung der Ergebnisse der angewandten Methoden;
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Schulen/Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4), Lehrendenaus- und -weiterbildungseinrichtungen, die internationale Erfahrungen und ein europäisches Ansehen erhalten;
- Austausch von Wissen und Mobilität für gemeinsames Unterrichten;
- Förderung der Zusammenarbeit und Schaffung einer soliden und nachhaltigen Wissensplattform zwischen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1-4) und/oder Hochschuleinrichtungen, die an der Lehrendenausbildung beteiligt sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. angeschlossene Einrichtungen) sein:
- eine Schule, eine berufsbildende Einrichtung (ISCED 1 - 4) oder eine Hochschuleinrichtung, die über eine gültige ECHE verfügt und die Lehrer von Schulen und/oder berufsbildenden Einrichtungen (ISCED 1 - 4) aus- und/oder weiterbildet;
- mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Hochschuleinrichtungen müssen im Besitz eines gültigen ECHE-Zertifikats sein (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 6 Antragstellern eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens 3 Einrichtungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittstaaten.
- mindestens 4 Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4) ;
- höchstens 2 Hochschuleinrichtungen, die Lehrkräfte von Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4) aus- und/oder fortbilden;
- Für die Zusammensetzung des Konsortiums zählen nur die Begünstigten (nicht die angeschlossenen Einrichtungen).
weitere Förderkriterien
Diese Aktion folgt einem Pauschalfinanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Die Bewilligungsbehörde legt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, der Bewertungsergebnisse, der Finanzierungssätze und des in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Höchstbetrags fest.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Erasmus-Programmleitfaden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DEErasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE(5553kB)
Erasmus+ Programme Guide 2023-ENErasmus+ Programme Guide 2023-EN(835kB)
Kontakt
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