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Call-Eckdaten
Ausbildung nationaler Richter*innen im EU-Wettbewerbsrecht und justizielle Zusammenarbeit zwischen nationalen Wettbewerbsrichter*innen
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-COMP-2023-JUDG
Termine
Öffnung
28.11.2023
Deadline
06.03.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 50.000,00 und € 300.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Kofinanzierung von Projekten zur Ausbildung nationaler Richter*innen im Rahmen der Durchsetzung der europäischen Wettbewerbsregeln. Dazu gehört die öffentliche und private Durchsetzung sowohl der Kartellvorschriften als auch der Beihilfevorschriften, wodurch das Wissen und Know-how der nationalen Richter*innen erweitert wird. Das letzte Ziel besteht darin, eine kohärente und konsistente Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts durch die nationalen Gerichte zu gewährleisten. Diese Ziele können am besten durch Projekte erreicht werden, die sich speziell auf die Rolle der nationalen Richter*innen bei der Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts, ihre besonderen Bedürfnisse und Arbeitsumgebungen sowie bereits vorhandene Schulungen und Kenntnisse konzentrieren.
Call-Ziele
Die Projekte müssen das oben genannte Ziel erfüllen und ihren EU-Mehrwert deutlich unter Beweis stellen, d. h. dass die Intervention der Union in Form von Finanzmitteln durch dieses Finanzhilfeprogramm einen zusätzlichen Nutzen gegenüber den Maßnahmen der Mitgliedstaaten allein bringen kann.
Die Zielgruppe muss aus nationalen Richter*innen aus den förderfähigen Ländern bestehen, die sich mit Wettbewerbsfällen befassen, wie im Abschnitt Ziele definiert. Dazu gehören auch Staatsanwält*innen, angehende nationale Richter*innen und das Personal der nationalen Gerichte.
Die oben definierte Zielgruppe wird im Folgenden als nationale Richter*innen bezeichnet. Ausbildungsprojekte, die sich nicht an nationale Richter*innen aus einem in Abschnitt 6 definierten berechtigten Land richten, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung.
Die Projekte sollten mindestens eine der nachstehend aufgeführten thematischen Prioritäten umfassen, können jedoch mehr als eine Priorität umfassen. Unter jeder unten aufgeführten Priorität werden die Bewerber aufgefordert, eine Reihe von Themen zu wählen, die mindestens einem bestimmten Minimum entsprechen.
Priorität 1: Schulungen zur Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV und des einschlägigen Sekundärrechts.
Die Bewerber*innen sind eingeladen, mindestens 3 der 7 unten aufgeführten Themen auszuwählen:
- Anwendungsbereich von Artikel 101 (Unternehmensbegriff, Konzept der Vereinbarung und konzertierte Praxis);
- Beschränkungen des Wettbewerbs nach Gegenstand und Wirkung gemäß Artikel 101;
- Konzept der Dominanz (einschließlich Marktdefinition und Marktmachtanalyse) gemäß Artikel 102;
- Ausschließende und ausbeuterische Missbräuche nach Artikel 102;
- Wirkungskonzept für den Handel zwischen Mitgliedstaaten;
- Gruppenfreistellung und Richtlinien für vertikale Vereinbarungen;
- Ausnahmen und Richtlinien für horizontale Kooperationsabkommen (einschließlich Nachhaltigkeitsabkommen) blockieren.
Priorität 2: Schulungen zu Verfahrensgarantien und zur wirksamen Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts.
Die Bewerber*innen sind eingeladen, mindestens 2 der 4 unten aufgeführten Themen auszuwählen:
- Durchsetzungsbefugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden (Artikel 5, 22 Verordnung 1/2003, Artikel 6-23 ECN+-Richtlinie)
- Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden (Artikel 11, 12, 13, 22 Verordnung 1/2003; Artikel 24- 29 ECN+-Richtlinie);
- Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Gerichten in den Mitgliedstaaten (Artikel 6, 15 und 16 der Verordnung 1/2003);
- Verfahrensnormen und Grundrechtsgarantien in wettbewerbsrechtlichen Verfahren (Artikel 2 Verordnung 1/2003, Artikel 3, 6-12 ECN+ Richtlinie und einschlägige Rechtsprechung der EU-Gerichte und des EGMR).
Priorität 3: Schulungen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/104 über kartellrechtliche Schadensersatzklagen.
Die Bewerber*innen können mindestens 2 der 5 unten aufgeführten Themen auswählen:
- Die Offenlegung von Beweismitteln in Verfahren im Zusammenhang mit einer Schadensersatzklage;
- Die Weitergabe von Überbelastungen und das Zusammenspiel von Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit demselben Verstoß, die von Geschädigten auf verschiedenen Ebenen der Lieferkette eingeleitet werden,
- Die Quantifizierung kartellrechtlicher Schäden im Rahmen von Schadensersatzklagen, einschließlich der Anwendung der Methoden zur Quantifizierung, die im praktischen Leitfaden der Kommission zur Quantifizierung kartellrechtlicher Schäden aufgeführt sind;
- Die Interaktion zwischen der öffentlichen und der privaten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts, wobei sowohl die positive Interaktion (wie können Antragsteller*innen und Richter*innen von Durchsetzungsmaßnahmen durch Wettbewerbsbehörden profitieren und sie konsultieren) als auch Maßnahmen zur Vermeidung negativer Wechselwirkungen im Mittelpunkt stehen (z. B. Beschränkungen bei der Offenlegung von Beweismitteln und bei der Haftung von Gesamtschuldnern, die aus der Schadensersatzrichtlinie hervorgehen);
- Fallmanagement und bewährte Verfahren bei der Behandlung von Fragen der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts sowie bei der Behandlung der Situation paralleler oder nachfolgender Verfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten.
Priorität 4: Schulungen mit Schwerpunkt auf den zugrundeliegenden ökonomischen Prinzipien des Wettbewerbsrechts.
Bewerber*innen sind eingeladen, mindestens ein Thema auszuwählen:
- Ökonomische Prinzipien und ökonomische Argumentation (z. B. Angebot und Nachfrage, Kostenanalyse, Substitution und strategische Wechselwirkungen in verschiedenen Wettbewerbsumgebungen, Marktdefinition, horizontale und vertikal verbundene Märkte, Marktmacht);
- Prüfung von wirtschaftlichen Beweismitteln in Kartellverfahren (einschließlich Marktdefinition, Marktanteilen, Kostenmaßnahmen und Preis-Kosten-Tests in Fällen von ausschließendem und ausnutzendem Missbrauch);
- Bewertung von wirtschaftlichen Beweismitteln/Studien in kartellrechtlichen Schadenersatzverfahren und deren prozessualer Abwicklung, einschließlich einer Überprüfung der derzeit verwendeten Schätzmethoden (qualitativ und quantitativ), ihrer zugrundeliegenden Vorteile und Grenzen sowie der Bedeutung von Konsistenz, Robustheit und Reproduzierbarkeit der Ergebnisse.
Priorität 5: Schulungen zur Anwendung des Wettbewerbsrechts in regulierten Branchen (wie Energie, Telekommunikation, Pharma, Sektoren) und digitalen Märkten.
Bewerber*innen sind eingeladen, mindestens ein Thema auszuwählen:
- Anwendungsbereich des Wettbewerbsrechts in regulierten Sektoren und Zusammenspiel zwischen Wettbewerbsrecht und sektorspezifischer Regulierung, wie dem Digitalmarktgesetz (DMA);
- Zusammenspiel von Schutzrechten und Wettbewerbsrecht;
- Marktdefinition in regulierten und digitalen Branchen (einschließlich zwei oder mehrseitiger Märkte, Nullpreismärkte);
- Bewertung der Marktmacht und Dominanz in regulierten Branchen und digitalen Märkten (einschließlich regulatorischer Eintrittsbarrieren, Rechte an geistigem Eigentum, direkte und indirekte Netzwerkeffekte, dynamische Effizienz, Bedeutung des Zugangs zu Daten, Single- und Multi-homing)
- Aktuelle Rechtsprechung und Entscheidungspraxis zu regulierten Branchen und digitalen Märkten.
Priorität 6: Ausbildung zu staatlichen Beihilfen und Rolle der nationalen Gerichte bei der Durchsetzung.
Bewerber*innen müssen das dritte Thema angeben und mindestens 1 zusätzliches Thema auswählen, das unten aufgeführt ist (Mindestanzahl der Themen unter dieser Priorität ist 2):
- Beihilfebegriff (einschließlich der Vorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
- Die Verordnungen zur Festlegung von Ausnahmen von der Verpflichtung, staatliche Beihilfemaßnahmen bei der Kommission anzumelden, d. h. hauptsächlich die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung einschließlich seiner Überarbeitung von 2023, um den grünen und digitalen Übergang weiter zu erleichtern und zu beschleunigen;
- Die Rolle der nationalen Gerichte bei der Umsetzung des Beihilferechts (auf der Grundlage der Bekanntmachung über die Durchsetzung des Beihilferechts durch die nationalen Gerichte und der Bekanntmachung über die Rückforderung sowie der praktischen Erfahrungen aus nationalen Gerichtsbarkeiten). Besondere Aufmerksamkeit sollte der Verwendung von Kooperationsinstrumenten gewidmet werden, die den nationalen Gerichten zur Verfügung stehen,
- Wesentliche Aspekte der EU-Verfahrensregeln (z. B. Anmeldeverfahren vor der Europäischen Kommission) und Grundsätze zur Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die im Rahmen dieser Ausschreibung geförderten Projekte sollen zu folgenden Wirkungen beitragen:
- Verbesserte kohärente und konsistente Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts durch nationale Gerichte in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Beihilfevorschriften, durch die Anzahl der nationalen Richter*innen mit umfassendem Wissen und Know-how.
- Stärkung der Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten zwischen den Richter*innen der Mitgliedstaaten, die durch die Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen in Bezug auf die allgemein geltenden EU-Wettbewerbsgesetze erreicht wurden. Befähigung der nationalen Richter*innen, eine kohärente Rechtsprechung anzustreben, wenn sie mit Entwicklungen an der Schnittstelle zwischen Wettbewerbsrecht und neuen rechtlichen oder wirtschaftlichen Entwicklungen konfrontiert werden.
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte müssen maßgeschneiderte Schulungsmaßnahmen zum EU-Wettbewerbsrecht umfassen, wie zum Beispiel:
- Konferenzen;
- interaktive, praxisorientierte Seminare und Workshops;
- gemeinsame Studienaufenthalte bei EU-Gerichten;
- Erstellung von Schulungsmaterialien und Tools für Präsenzschulungen, Blended Learning oder E-Learning wie Handbücher, Handbücher, Datenbanken für Rechtsprechung, Train-the-Trainer-Veranstaltungen, Netzwerkplattformen, Videos, Podcasts, etc. in Kombination mit der Organisation der oben aufgeführten Trainingsaktivitäten.
Die Schulungen sollten praxisorientiert sein, Fallstudien beinhalten, sich auf die relevante Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beziehen und eine Analyse der relevanten EU-Rechtsprechung beinhalten.
Das Umfeld, in dem die partizipative Ausbildung für nationale Richter*innen stattfindet, muss ausreichend gesichert sein, damit die Teilnehmer*innen ohne externe Überwachung und Einmischung frei Meinungen und Erfahrungen austauschen und voneinander lernen können. Projekte richten sich daher bestenfalls ausschließlich an nationale Richter*innen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- gelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- • für private Einrichtungen: gemeinnützige Organisationen sein
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
weitere Förderkriterien
Eine finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht gestattet.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Einreichung von Anträgen muss elektronisch über das Portal Elektronische Einreichung erfolgen (zugänglich über die Themenseite im Bereich Finanzierung & Ausschreibungen). Einreichungen sind NICHT möglich.
Vorschläge (einschließlich Anhänge und Belege) müssen mit den im Einreichungssystem bereitgestellten Formularen eingereicht werden ( NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen nur zur Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (zukünftige Koordinatoren, Begünstigte und verbundene Unternehmen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen und anschließend zusammenzustellen und erneut hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen zum Download im Portal-Einreichungssystem, ergänzt, zusammengestellt und
- detaillierte Budgettabelle
- Lebensläufe (Standard des Kernprojektteams)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
Ihre Bewerbung muss lesbar, zugänglich und ausdruckbar sein. Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) beschränkt. Evaluator*innen werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document SMP-COMP-2023-JUDGCall document SMP-COMP-2023-JUDG(1287kB)
Kontakt
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