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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Ausbildung nationaler Richter*innen im EU-Wettbewerbsrecht und justizielle Zusammenarbeit zwischen nationalen Wettbewerbsrichter*innen

Förderprogramm

Binnenmarktprogramm

Call Nummer

SMP-COMP-2023-JUDG

Termine

Öffnung
28.11.2023

Deadline
06.03.2024 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 1.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 50.000,00 und € 300.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Kofinanzierung von Projekten zur Ausbildung nationaler Richter*innen im Rahmen der Durchsetzung der europäischen Wettbewerbsregeln. Dazu gehört die öffentliche und private Durchsetzung sowohl der Kartellvorschriften als auch der Beihilfevorschriften, wodurch das Wissen und Know-how der nationalen Richter*innen erweitert wird. Das letzte Ziel besteht darin, eine kohärente und konsistente Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts durch die nationalen Gerichte zu gewährleisten. Diese Ziele können am besten durch Projekte erreicht werden, die sich speziell auf die Rolle der nationalen Richter*innen bei der Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts, ihre besonderen Bedürfnisse und Arbeitsumgebungen sowie bereits vorhandene Schulungen und Kenntnisse konzentrieren.

Call-Ziele

Die Projekte müssen das oben genannte Ziel erfüllen und ihren EU-Mehrwert deutlich unter Beweis stellen, d. h. dass die Intervention der Union in Form von Finanzmitteln durch dieses Finanzhilfeprogramm einen zusätzlichen Nutzen gegenüber den Maßnahmen der Mitgliedstaaten allein bringen kann.

Die Zielgruppe muss aus nationalen Richter*innen aus den förderfähigen Ländern bestehen, die sich mit Wettbewerbsfällen befassen, wie im Abschnitt Ziele definiert. Dazu gehören auch Staatsanwält*innen, angehende nationale Richter*innen und das Personal der nationalen Gerichte.

Die oben definierte Zielgruppe wird im Folgenden als nationale Richter*innen bezeichnet. Ausbildungsprojekte, die sich nicht an nationale Richter*innen aus einem in Abschnitt 6 definierten berechtigten Land richten, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung.

Die Projekte sollten mindestens eine der nachstehend aufgeführten thematischen Prioritäten umfassen, können jedoch mehr als eine Priorität umfassen. Unter jeder unten aufgeführten Priorität werden die Bewerber aufgefordert, eine Reihe von Themen zu wählen, die mindestens einem bestimmten Minimum entsprechen.

Priorität 1: Schulungen zur Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV und des einschlägigen Sekundärrechts.

Die Bewerber*innen sind eingeladen, mindestens 3 der 7 unten aufgeführten Themen auszuwählen:

  • Anwendungsbereich von Artikel 101 (Unternehmensbegriff, Konzept der Vereinbarung und konzertierte Praxis);
  • Beschränkungen des Wettbewerbs nach Gegenstand und Wirkung gemäß Artikel 101;
  • Konzept der Dominanz (einschließlich Marktdefinition und Marktmachtanalyse) gemäß Artikel 102;
  • Ausschließende und ausbeuterische Missbräuche nach Artikel 102;
  • Wirkungskonzept für den Handel zwischen Mitgliedstaaten;
  • Gruppenfreistellung und Richtlinien für vertikale Vereinbarungen;
  • Ausnahmen und Richtlinien für horizontale Kooperationsabkommen (einschließlich Nachhaltigkeitsabkommen) blockieren.

Priorität 2: Schulungen zu Verfahrensgarantien und zur wirksamen Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts.

Die Bewerber*innen sind eingeladen, mindestens 2 der 4 unten aufgeführten Themen auszuwählen:

  • Durchsetzungsbefugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden (Artikel 5, 22 Verordnung 1/2003, Artikel 6-23 ECN+-Richtlinie)
  • Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden (Artikel 11, 12, 13, 22 Verordnung 1/2003; Artikel 24- 29 ECN+-Richtlinie);
  • Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Gerichten in den Mitgliedstaaten (Artikel 6, 15 und 16 der Verordnung 1/2003);
  • Verfahrensnormen und Grundrechtsgarantien in wettbewerbsrechtlichen Verfahren (Artikel 2 Verordnung 1/2003, Artikel 3, 6-12 ECN+ Richtlinie und einschlägige Rechtsprechung der EU-Gerichte und des EGMR).

Priorität 3: Schulungen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/104 über kartellrechtliche Schadensersatzklagen.

Die Bewerber*innen können mindestens 2 der 5 unten aufgeführten Themen auswählen:

  • Die Offenlegung von Beweismitteln in Verfahren im Zusammenhang mit einer Schadensersatzklage;
  • Die Weitergabe von Überbelastungen und das Zusammenspiel von Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit demselben Verstoß, die von Geschädigten auf verschiedenen Ebenen der Lieferkette eingeleitet werden,
  • Die Quantifizierung kartellrechtlicher Schäden im Rahmen von Schadensersatzklagen, einschließlich der Anwendung der Methoden zur Quantifizierung, die im praktischen Leitfaden der Kommission zur Quantifizierung kartellrechtlicher Schäden aufgeführt sind;
  • Die Interaktion zwischen der öffentlichen und der privaten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts, wobei sowohl die positive Interaktion (wie können Antragsteller*innen und Richter*innen von Durchsetzungsmaßnahmen durch Wettbewerbsbehörden profitieren und sie konsultieren) als auch Maßnahmen zur Vermeidung negativer Wechselwirkungen im Mittelpunkt stehen (z. B. Beschränkungen bei der Offenlegung von Beweismitteln und bei der Haftung von Gesamtschuldnern, die aus der Schadensersatzrichtlinie hervorgehen);
  • Fallmanagement und bewährte Verfahren bei der Behandlung von Fragen der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts sowie bei der Behandlung der Situation paralleler oder nachfolgender Verfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten.

Priorität 4: Schulungen mit Schwerpunkt auf den zugrundeliegenden ökonomischen Prinzipien des Wettbewerbsrechts.

Bewerber*innen sind eingeladen, mindestens ein Thema auszuwählen:

  • Ökonomische Prinzipien und ökonomische Argumentation (z. B. Angebot und Nachfrage, Kostenanalyse, Substitution und strategische Wechselwirkungen in verschiedenen Wettbewerbsumgebungen, Marktdefinition, horizontale und vertikal verbundene Märkte, Marktmacht);
  • Prüfung von wirtschaftlichen Beweismitteln in Kartellverfahren (einschließlich Marktdefinition, Marktanteilen, Kostenmaßnahmen und Preis-Kosten-Tests in Fällen von ausschließendem und ausnutzendem Missbrauch);
  • Bewertung von wirtschaftlichen Beweismitteln/Studien in kartellrechtlichen Schadenersatzverfahren und deren prozessualer Abwicklung, einschließlich einer Überprüfung der derzeit verwendeten Schätzmethoden (qualitativ und quantitativ), ihrer zugrundeliegenden Vorteile und Grenzen sowie der Bedeutung von Konsistenz, Robustheit und Reproduzierbarkeit der Ergebnisse.

Priorität 5: Schulungen zur Anwendung des Wettbewerbsrechts in regulierten Branchen (wie Energie, Telekommunikation, Pharma, Sektoren) und digitalen Märkten.

Bewerber*innen sind eingeladen, mindestens ein Thema auszuwählen:

  • Anwendungsbereich des Wettbewerbsrechts in regulierten Sektoren und Zusammenspiel zwischen Wettbewerbsrecht und sektorspezifischer Regulierung, wie dem Digitalmarktgesetz (DMA);
  • Zusammenspiel von Schutzrechten und Wettbewerbsrecht;
  • Marktdefinition in regulierten und digitalen Branchen (einschließlich zwei oder mehrseitiger Märkte, Nullpreismärkte);
  • Bewertung der Marktmacht und Dominanz in regulierten Branchen und digitalen Märkten (einschließlich regulatorischer Eintrittsbarrieren, Rechte an geistigem Eigentum, direkte und indirekte Netzwerkeffekte, dynamische Effizienz, Bedeutung des Zugangs zu Daten, Single- und Multi-homing)
  • Aktuelle Rechtsprechung und Entscheidungspraxis zu regulierten Branchen und digitalen Märkten.

Priorität 6: Ausbildung zu staatlichen Beihilfen und Rolle der nationalen Gerichte bei der Durchsetzung.

Bewerber*innen müssen das dritte Thema angeben und mindestens 1 zusätzliches Thema auswählen, das unten aufgeführt ist (Mindestanzahl der Themen unter dieser Priorität ist 2):

  • Beihilfebegriff (einschließlich der Vorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
  • Die Verordnungen zur Festlegung von Ausnahmen von der Verpflichtung, staatliche Beihilfemaßnahmen bei der Kommission anzumelden, d. h. hauptsächlich die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung einschließlich seiner Überarbeitung von 2023, um den grünen und digitalen Übergang weiter zu erleichtern und zu beschleunigen;
  • Die Rolle der nationalen Gerichte bei der Umsetzung des Beihilferechts (auf der Grundlage der Bekanntmachung über die Durchsetzung des Beihilferechts durch die nationalen Gerichte und der Bekanntmachung über die Rückforderung sowie der praktischen Erfahrungen aus nationalen Gerichtsbarkeiten). Besondere Aufmerksamkeit sollte der Verwendung von Kooperationsinstrumenten gewidmet werden, die den nationalen Gerichten zur Verfügung stehen,
  • Wesentliche Aspekte der EU-Verfahrensregeln (z. B. Anmeldeverfahren vor der Europäischen Kommission) und Grundsätze zur Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die im Rahmen dieser Ausschreibung geförderten Projekte sollen zu folgenden Wirkungen beitragen:

  • Verbesserte kohärente und konsistente Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts durch nationale Gerichte in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Beihilfevorschriften, durch die Anzahl der nationalen Richter*innen mit umfassendem Wissen und Know-how.
  • Stärkung der Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten zwischen den Richter*innen der Mitgliedstaaten, die durch die Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen in Bezug auf die allgemein geltenden EU-Wettbewerbsgesetze erreicht wurden. Befähigung der nationalen Richter*innen, eine kohärente Rechtsprechung anzustreben, wenn sie mit Entwicklungen an der Schnittstelle zwischen Wettbewerbsrecht und neuen rechtlichen oder wirtschaftlichen Entwicklungen konfrontiert werden.

Erwartete Ergebnisse

Die Projekte müssen maßgeschneiderte Schulungsmaßnahmen zum EU-Wettbewerbsrecht umfassen, wie zum Beispiel:

  • Konferenzen;
  • interaktive, praxisorientierte Seminare und Workshops;
  • gemeinsame Studienaufenthalte bei EU-Gerichten;
  • Erstellung von Schulungsmaterialien und Tools für Präsenzschulungen, Blended Learning oder E-Learning wie Handbücher, Handbücher, Datenbanken für Rechtsprechung, Train-the-Trainer-Veranstaltungen, Netzwerkplattformen, Videos, Podcasts, etc. in Kombination mit der Organisation der oben aufgeführten Trainingsaktivitäten.

Die Schulungen sollten praxisorientiert sein, Fallstudien beinhalten, sich auf die relevante Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beziehen und eine Analyse der relevanten EU-Rechtsprechung beinhalten.

Das Umfeld, in dem die partizipative Ausbildung für nationale Richter*innen stattfindet, muss ausreichend gesichert sein, damit die Teilnehmer*innen ohne externe Überwachung und Einmischung frei Meinungen und Erfahrungen austauschen und voneinander lernen können. Projekte richten sich daher bestenfalls ausschließlich an nationale Richter*innen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: 
      • gelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
  • • für private Einrichtungen: gemeinnützige Organisationen sein

Besondere Fälle:

Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). 

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. 

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. 

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). 

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).

weitere Förderkriterien

Eine finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht gestattet.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Einreichung von Anträgen muss elektronisch über das Portal Elektronische Einreichung erfolgen (zugänglich über die Themenseite im Bereich Finanzierung & Ausschreibungen). Einreichungen sind NICHT möglich.

Vorschläge (einschließlich Anhänge und Belege) müssen mit den im Einreichungssystem bereitgestellten Formularen eingereicht werden ( NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen nur zur Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (zukünftige Koordinatoren, Begünstigte und verbundene Unternehmen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen und anschließend zusammenzustellen und erneut hochzuladen)
  • obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen zum Download im Portal-Einreichungssystem, ergänzt, zusammengestellt und
    • detaillierte Budgettabelle
    • Lebensläufe (Standard des Kernprojektteams)
    • Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B)
    • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres

Ihre Bewerbung muss lesbar, zugänglich und ausdruckbar sein. Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) beschränkt. Evaluator*innen werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

 

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