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Call-Eckdaten
Innovationsfonds 2023 Net Zero Technologies - Pilotprojekte
Förderprogramm
Innovationsfonds
Call Nummer
INNOVFUND-2023-NZT-PILOTS
Termine
Öffnung
23.11.2023
Deadline
09.04.2024 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 200.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel dieses Themas ist es, hochinnovative, disruptive oder bahnbrechende Technologien in der tiefen Dekarbonisierung zu unterstützen, die zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels erforderlich sind.
Call-Ziele
Folgende Aktivitäten können unter diesem Thema gefördert werden:
Bau und Betrieb von Pilotprojekten, die sich auf die Validierung, Erprobung und Optimierung hochinnovativer, tiefgreifender Dekarbonisierungslösungen in allen Sektoren konzentrieren, die für die Unterstützung durch den Innovationsfonds in Frage kommen.
Pilotprojekte können daher folgende Sektoren betreffen: Sektoren, die in Anhang I und Anhang III der EU-EHS-Richtlinie 2003/87 aufgeführt sind, einschließlich der umweltfreundlichen Kohlenstoffabscheidung und -nutzung (CCU), die wesentlich zur Abschwächung des Klimawandels beiträgt, sowie Produkte, die CO2-Emissionen ersetzenintensive Erzeugung in den in Anhang I der EU-EHS-Richtlinie aufgeführten Sektoren oder Bau und Betrieb innovativer Energiespeicher oder Bau und Betrieb von CO2-Speicherlösungen oder Bau und Betrieb erneuerbarer Energieanlagen (in Photovoltaik, konzentrierter Solarenergie, Onshore- und Offshore-Windenergie, Meeresenergie, Geothermie, Solarthermie und anderen) einschließlich innovativer Systemaspekte wie Anschluss an das Strom/Wärme-Netz.
Bei diesem Thema wird ein höherer Innovationsgrad erwartet als bei den anderen Themen. Folglich können Tätigkeiten finanziert werden, die technische Risiken im Zusammenhang mit den innovativen Technologien und Lösungen angehen, z. B. die Optimierung der Prozess- und Betriebsparameter der Innovation und/oder die Verbesserung der Eigenschaften der hergestellten Endprodukte. Pilotprojekte sollten eine innovative, tiefgreifende Dekarbonisierung oder Netto-Kohlenstoffabbautechnologie oder -lösung in einem betrieblichen Umfeld nachweisen, aber noch nicht in großem Maßstab demonstriert oder kommerziell produziert werden. Dennoch kann das Projekt eine eingeschränkte Produktion/Betrieb zu Testzwecken beinhalten, einschließlich der Lieferung an/von potenziellen Kunden zur Validierung. Typischerweise haben diese Projekte eine begrenzte Lebensdauer (3 bis 5 Jahre). Wenn das Projekt erfolgreich ist, sollte die vorgeschlagene Technologie in die nächste Phase der Großdemonstration oder der ersten kommerziellen Produktion übergehen.
Tiefe Dekarbonisierungstechnologie bedeutet Technologie, die das Potenzial hat, mit einem Klimaneutralitätsziel 2050 voll kompatibel zu sein. Die Pilotanlage selbst sollte sehr geringe Restemissionen aufweisen oder zu einem Netto-CO2-Abbau führen. Weitere Details finden Sie in den Mindestanforderungen unter dem Kriterium zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen.
Projekte in diesem Bereich sollen dazu beitragen, industrielle Kapazitäten, Technologieführerschaft, Resilienz der Lieferkette und strategische Autonomie innerhalb der EU aufzubauen.
Im Rahmen dieses Themas können Projekte, die die Fähigkeit zur Erreichung des Finanzabschlusses innerhalb von zwei Jahren und zur Inbetriebnahme innerhalb von vier Jahren nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung nachweisen, unter dem Kriterium der Projektreife eine höhere Punktzahl erhalten.
Der Höchstbetrag des Innovationsfonds für ein Einzelprojekt zu diesem Thema ist auf 40 Millionen Euro begrenzt.
Gefördert werden können nur Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Arbeit sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen) müssen:
- Juristische Personen (öffentliche oder private Stellen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein: in jedem Land der Welt.
Eine finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht gestattet.
Projekte müssen in EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Ländern (z. B. Norwegen, Island oder Liechtenstein) angesiedelt sein. Projekte können sich auch in Nordirland befinden, sofern sie die Erzeugung, Übertragung, Verteilung oder Lieferung von Strom betreffen.
weitere Förderkriterien
Natürliche Personen sind NICHT berechtigt (mit Ausnahme von Selbständigen, d. h. Einzelhändlern, wenn das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit hat).
Internationale Organisationen sind berechtigt. Die Regeln für berechtigte Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu übernehmen, und Garantien anbieten
zum Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen juristischer Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls können sie keinen Teil der Finanzhilfe beanspruchen).
Das Projekt muss:
- den Finanzabschluss innerhalb von vier Jahren nach Unterzeichnung der Finanzhilfe erreichen (maximale Zeit bis zum Finanzabschluss):
- mindestens 3 Jahre nach Inbetriebnahme arbeiten (mindestens Überwachungszeitraum zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen)
Die Projektlaufzeit kann zwischen 3 und 15 Jahren liegen, von der Unterzeichnung der Finanzhilfe bis zur endgültigen Zahlung. Projekte mit längerer Laufzeit können in hinreichend begründeten Fällen angenommen werden. Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet sind und durch eine Änderung.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 3 und 15 Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/einschlägiger Kostenrechner ("Finanzinformationsdatei")
- Informationen über die Teilnehmer (einschließlich Lebensläufe und frühere Projekte, falls vorhanden)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Rechner zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen
- Machbarkeitsstudie - mindestens einschließlich: Projektbeschreibung (Hintergrundinformationen, Ziele, Verfügbarkeit von Ressourcen und Rohstoffen und Ertragspotenzial, erwartete Projektergebnisse, Innovation); Standortanalyse und strategischer Überblick (Standort, Standortpläne, Einbeziehung und Akzeptanz der Beteiligten); technische Reifegradbewertung (Technologiebereitschaft, Technologieprozess, Technologielieferanten, Machbarkeit der Projektergebnisse); Treibhausgasvermeidungs- und Schlüsselverbrauchszahlen; Umwelt- undwirtschaftliche Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen; technisch-wirtschaftliche Durchführbarkeit; Risiken und Minderungsmaßnahmen (einschließlich Wärmekarte)
- Geschäftsplan - mindestens einschließlich: Zusammenfassung der Geschäftsleitung; Geschäftsvorschlag (Produktmarkt, Wettbewerbsumfeld, regulatorisches Umfeld, Geschäftsmodell und Betriebszeit); Hauptprojektgegenparteien (Beschreibung ihrer Person und Überblick über die wichtigsten Finanzkennzahlen); Diagramm, das die Beziehung zwischen den verschiedenen Projektparteien und dem Projekt zeigt, einschließlich der am Projekt beteiligten Unternehmen, Sponsoren, Aktionäre, Kreditgeber, Abnehmer, Lieferanten, Bauunternehmer und andere Auftragnehmer, Berater und Versicherer; Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Annahmen über Preis, Volumen, Inflation, die zur Ableitung der Projekteinnahmen verwendet werden; Marktanalyse (Marktpotenzial, Trends, Wettbewerbsüberblick, Marktuptake-Strategie...); SWOT- oder Porter 5 Forces-Analyse; Finanzierungsplan: Tabelle mit Verwendungszwecken und Quellen (Schulden, Eigenkapital, sonstige), Angaben zu Finanzierungsquellen mit Schlüsselbegriffen, voraussichtlicher Abschluss und wichtigste Schritte zu deren Erreichung; Zuweisung der Finanzierung einschließlich InnovFund-Zuschuss über die Projektmeilensteine; Investitionsausgaben, OPEX zugrunde liegende Annahmen; wirtschaftliche und andere Annahmen; Risiken und Minderung (Heatmap) einschließlich Sensitivitätsanalyse; Cashflow-Rechnungen, Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der letzten drei Jahre (Konzern- oder Sozialkonten) der Projektbeteiligten und der Projektträgerin, wenn sie seit mehr als drei Jahren besteht
- Detailliertes Finanzmodell - Finanzmusterblatt des Antragstellers mit detaillierten Informationen über Modellannahmen und Berechnungen zur Ableitung der Finanzprognosen (Formeln, keine fest codierten Zahlen oder Makros).
- für alle Themen außer INNOVFUND-2023-NZT-GENERAL-SSP: Wissensaustauschplan - mindestens einschließlich: Kommunikationsaktivitäten; Verbreitungsaktivitäten; Planung von Aktivitäten, die über die obligatorischen Anforderungen an den Wissensaustausch hinausgehen
- Unterstützung des Projekts - Dokumente, die ein glaubwürdiges Engagement für das Projekt anzeigen, einschließlich z. B. Begriffe, Interessensbekundungen oder Unterstützung, Zustimmungsschreiben von Projektförderern, Aktionären, Verwaltungsrat oder Exekutivausschuss, Lieferanten, Abnehmern, Bau/O&M Unternehmen, (falls vorhanden)
- Lieferbedingungen - Hauptliefer-, Bau- und Abnahmeverträge und andere wichtige Handelsverträge für Bau, Betriebsphase, Finanzierung und Entwicklungsstand (falls vorhanden)
- Due-Diligence-Berichte (falls vorhanden)
- Genehmigungen, Lizenzen, Genehmigungen (falls vorhanden)
- andere Anhänge
Ihre Bewerbung muss lesbar, zugänglich und druckbar sein.
Die Vorschläge sind auf maximal 80 Seiten (Teil B) begrenzt. Machbarkeitsstudie, Geschäftsplan und Wissensaustauschplan dürfen jeweils 60 Seiten nicht überschreiten.
Call-Dokumente
Call document Innovfund-2023-NZTCall document Innovfund-2023-NZT(756kB)
Kontakt
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