Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Grenzüberschreitende Projekte im Bereich erneuerbare Energien
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Energie
Call Nummer
CEF-E-2023-CBRENEW-WORKS
Termine
Öffnung
19.12.2023
Deadline
06.02.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 50.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Auf der Grundlage von Artikel 7 und Teil IV des Anhangs der CEF-Verordnung sollen CB RES-Projekte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Planung, Entwicklung und kosteneffizienten Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördern und ihre Integration durch Energiespeicher erleichtern, um einen Beitrag zur langfristigen Dekarbonisierungsstrategie der Union zu leisten, den Energiebinnenmarkt zu vollenden und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Beide Themen im Rahmen dieser Aufforderung zielen darauf ab, die in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 der Kommission aufgeführten Projekte für erneuerbare Energiequellen zu unterstützen und zur Umsetzung dieser Projekte beizutragen.
Call-Ziele
Dieses Thema bezieht sich auf Bauvorhaben, die zur Umsetzung eines CB RES-Projekts beitragen. Arbeiten im Sinne der CEF Energy umfassen den Kauf, die Lieferung und den Einsatz von Bauteilen, Systemen und Dienstleistungen, einschließlich Software, die Entwicklungs-, Bau- und Installationsarbeiten im Zusammenhang mit einem CB RES-Projekt, die Abnahme der Anlagen und die Inbetriebnahme eines CB RES-Projekts. Anträge, die sich auf Bauarbeiten beziehen, müssen die besonderen Bedingungen erfüllen, die in der CEF-Verordnung für diese Projektkategorie festgelegt sind. Die besonderen Bedingungen beziehen sich unter anderem auf das Vorhandensein erheblicher Kosteneinsparungen und/oder Vorteile in Bezug auf die Systemintegration, die ökologische Nachhaltigkeit, die Versorgungssicherheit und die Innovation sowie auf die kommerzielle Unrentabilität der geplanten Investitionen. Nur Projekte, die zu den in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 der Kommission genannten CB-Energieprojekten beitragen, kommen für eine Unterstützung durch EU-Finanzhilfen in Form von Zuschüssen in Betracht.
Bauvorhaben, die sich auf Projektkomponenten beziehen, die unter Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/342 fallen, sind förderfähig. Für jedes der CB RES-Projekte kann die Liste der Komponenten, die in den CB RES-Status einbezogen sind, in den technischen Unterlagen zur Delegierten Verordnung (EU) 2022/2022 der Kommission gefunden werden, in der die CB RES-Liste festgelegt ist. Unter sonst gleichen Bedingungen wird Vorschlägen für Arbeiten, die sich auf Komponenten zur Erzeugung erneuerbarer Energien beziehen, aufgrund des Zuschlagskriteriums "Vorrang und Dringlichkeit" Vorrang vor Vorschlägen eingeräumt, die sich auf Nicht-RES-Komponenten beziehen.
Enthält ein Bauvorschlag eine Nicht-RES-Komponente, so muss er die Notwendigkeit dieser Komponente für die Durchführung des gesamten CB RES-Projekts begründen und nachweisen, dass die Komponente für die Erzeugung erneuerbarer Energien wesentlich ist.
Es werden nur Projekte finanziert, die mit dem EU-Recht in Einklang stehen und die mit den einschlägigen EU-Politiken vereinbar sind, insbesondere in den Bereichen Wettbewerb, Umweltschutz, staatliche Beihilfen und öffentliches Auftragswesen. Gemäß Artikel 11 der CEF-Verordnung sind nur Vorschläge förderfähig, die entweder von einem oder mehreren Mitgliedstaaten eingereicht werden oder die Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten haben, die in einem Unterstützungsschreiben zum Ausdruck kommt. Das Unterstützungsschreiben ist von den Ministerien der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu unterzeichnen, die für die Durchführung der Kooperationsvereinbarung für das zugrunde liegende CB RES-Projekt zuständig sind.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, Projekte zu finanzieren, die zu den Zielen des Europäischen Green Deals sowie zum Pariser Abkommen, den Klima- und Energiezielen für 2030 und den EU-Zielen für Klimaneutralität beitragen, in Übereinstimmung mit den Erwägungsgründen 5 und 30 der CEF-Verordnung und im Einklang mit dem mehrjährigen Arbeitsprogramm.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Drittländer, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass das verfügbare Budget für zwei Aufforderungen gilt (CEF-E-2023-CBRENEW-STUDIES und CEF-E-2023-CBRENEW-WORKS).
Nähere Informationen finden Sie im Call Dokument.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente:
- detaillierte Budgettabelle pro WP (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht erforderlich
- Jährliche Tätigkeitsberichte
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Letter of Support)
- Dossier zur Einhaltung der Umweltvorschriften (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- (Nur für Bauvorhaben) Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) gemäß Artikel 7 der CEF-Verordnung): CBA-Bericht und CBA-Tool
- (Nur für Bauwerke): Geschäftsplan und andere Bewertungen, die zeigen, dass das Projekt wirtschaftlich nicht lebensfähig ist (der Geschäftsplan kann durch eine separate Vorlage für eine Finanztabelle ergänzt werden)
- (Nur für Bauvorhaben): Neueste Fassung des unterzeichneten Kooperationsabkommens, auf dem das CB RES-Projekt basiert.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
Call document CEF-E-2023-CBRENEW-STUDIES and WORKSCall document CEF-E-2023-CBRENEW-STUDIES and WORKS(557kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren