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Call-Eckdaten
Nachhaltige Nicht-Li-Batterien mit europäischen Lieferketten für stationäre Speicher (Batt4EU-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D2-01-02
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
60% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 21.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Batterien, die nicht auf Lithium basieren, haben das Potenzial, Lösungen für die Integration erneuerbarer Energien zu bieten, indem sie Energiespeicherlösungen bereitstellen, entweder eigenständig oder als Teil eines größeren Netzes. Es werden Vorschläge für Projekte erbeten, die die Entwicklung von nicht-lithiumbasierten Batteriesystemen vorantreiben, deren Potenzial zur Herstellung in großem Maßstab zu marktgerechten Kosten aufgezeigt wird und die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (einschließlich Vorschriften für das Recycling/die Wiederverwendung von Batterien). Die Projekte können auf alle stationären Speicheranwendungen abzielen, von einigen kWh in kleinen Haushaltsgeräten hinter dem Zähler bis hin zu vielen MWh in großen Installationen vor dem Zähler.
Call-Ziele
Auch wenn die Anforderungen an die Verpackung stationärer Speicher in Bezug auf Volumen und Masse nicht so streng sind wie bei mobilen Anwendungen, sind die Gesamtkosten (€/kWh/Zyklus) und die Sicherheit entscheidend für den Nachweis der technologischen und wirtschaftlichen Rentabilität. Sicherheitsaspekte treten besonders in den Vordergrund, wenn die Anlagengröße aufgrund der enormen Menge an gespeicherter chemischer Energie zunimmt.
Dieses Thema ist offen für alle Nicht-Lithium-Batteriechemien.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie folgende Aspekte beinhalten:
- Entwicklung und Demonstration nachhaltiger und sicherer Nicht-Lithium-Batterielösungen aus reichlich vorhandenen, ungiftigen Rohstoffen, die in einem großen Teil der stationären Energiespeichermärkte eingesetzt werden können, wobei die Sicherheits- und Nachhaltigkeitsbewertung mit der Empfehlung der Kommission über sichere und nachhaltige Chemikalien und Materialien durch Design abgestimmt wird.
- Entwicklung und Demonstration einer innovativen Nicht-Lithium-Batterietechnologie mit einer für stationäre Energiespeicheranwendungen geeigneten Energiedichte und Leistungsmetrik; und
- Nachweis der Nachhaltigkeit des Batteriesystems und der Kompatibilität mit einer europäischen Lieferkette.
- Die Risiken werden nachweislich so gering wie möglich gehalten und liegen innerhalb der gesellschaftlich akzeptierten Grenzwerte für Toxizität und Sicherheit.
Die Projekte werden können außerdem folgende Aspekte beinhalten:
- Entwicklung neuer Materialien, die die technisch-wirtschaftlichen Leistungen und/oder die Fähigkeit, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, verbessern.
- Aufzeigen, wie Zell- und Systemdesign sowie Materialverbesserungen die technisch-wirtschaftliche Leistung optimieren, indem (i) technische und kommerzielle Ziele und (ii) quantifizierte Erfolgskriterien/KPIs definiert werden, anhand derer die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele sowohl während der Entwicklungs- als auch der Validierungsphase des Projekts bewertet werden können.
- Nachweis eines glaubwürdigen kommerziellen und technischen Weges von den Projektergebnissen bis zu einem Produkt mit stationärer Energiespeicherung unter Berücksichtigung künftiger Herstellungs- und Recyclinganforderungen.
- Nachweis der gegenwärtigen und künftigen Nachhaltigkeit, tragfähiger europäischer Lieferketten und strenger Analysen der komplexen Nachhaltigkeits- und Wiederverwertbarkeitsfragen, einschließlich der Vereinbarkeit mit Vorschriften, einschließlich Recyclingvorschriften.
- Nachweis von minimalen bis gar keinen Wartungsanforderungen.
Die Entwicklung von BMS fällt gegebenenfalls in den Anwendungsbereich, sollte aber nicht den Schwerpunkt des Projekts bilden. In jedem Fall müssen bei der Entwicklung des BMS die Richtlinie über erneuerbare Energien und alle anstehenden Änderungen berücksichtigt werden, insbesondere die Anforderungen an den Echtzeitzugang zu den Daten des BMS.
Projekte, die darüber hinaus die Eignung der in der Entwicklung befindlichen Lösung für andere neu entstehende Energiespeichermärkte aufzeigen, wie z. B. Antriebsenergie für Off-Road- und Verkehrsanwendungen mit ähnlichen Systemanforderungen, werden gefördert.
Projekte, die sich auf die Entdeckung von Materialien für neuartige Chemikalien konzentrieren, fallen nicht in den Geltungsbereich. Materialverbesserungen bekannter chemischer Verfahren zur Erreichung von Leistungs-, Nachhaltigkeits-, Sicherheits- und Kostenzielen sind jedoch möglich.
Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse von Vorschlägen, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein solides Geschäftskonzept und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) enthalten, in denen die möglichen Finanzierungsquellen (insbesondere der Innovationsfonds) angegeben werden.
Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, zu welchen Kapiteln des Strategischen Forschungs- und Innovationsplans für Chemikalien und Werkstoffe sie beitragen werden.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit bei Anwendungsfällen gefördert, insbesondere mit Indien, Afrika und Australien.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die im Rahmen dieses Themas durchgeführt werden, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
In Batterien laufen komplexe und dynamische Prozesse in und zwischen den Materialien sowie an den Grenzflächen/Interphasen innerhalb einer Batteriezelle ab. Mit jeder neuen Batteriechemie, die erforscht wird, ergeben sich neue Herausforderungen für das Verständnis dieser Prozesse. Um die Suche nach neuen Materialien und deren Kombinationen für bestehende und künftige Batteriechemien zu beschleunigen, muss der heute angewandte iterative und fragmentierte Versuch-und-Irrtum-Ansatz ersetzt werden, da er langsam und unzureichend ist.
Um die Entdeckung von Batterieschnittstellen, Materialien und neuen nachhaltigen Konzepten mit hoher Energie- und/oder Leistungsleistung zu beschleunigen, muss eine völlig autonome und chemieneutrale Materialbeschleunigungsplattform (MAP) für Batteriematerialien und -schnittstellen entwickelt werden. Dies ist eine wichtige und langfristige Herausforderung für die europäische Batteriegemeinschaft. Ziel ist es, fortgeschrittene rechnergestützte Modellierung, Materialsynthese, -charakterisierung und -prüfung in mehreren Maßstäben zu integrieren, um autonome Materialentdeckungen und Grenzflächentechnik in einem geschlossenen Kreislauf durchzuführen, was die Entdeckung neuer chemischer Batteriesysteme mit extrem hoher Leistung mindestens um den Faktor fünf beschleunigen würde.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Eine stärkere, widerstandsfähigere und wettbewerbsfähigere europäische Wirtschaftsbasis, die für den umweltfreundlichen und digitalen Wandel gerüstet ist, indem strategische Abhängigkeiten bei kritischen Rohstoffen verringert werden.
- Entwicklung von Post-Lithium-Zellchemien mit Zielwerten für Kosten, Sicherheit, Energiedichte und Leistung auf Zell- und Systemebene, die für die ausgewählten Märkte für stationäre Energiespeicher geeignet sind.
- Glaubwürdige prognostizierte Speicherkosten von weniger als 0,05 €/kWh/Zyklus bis 2030, insbesondere für Anwendungen mit einer (Mindest-)Speicherdauer von bis zu 8 Stunden.
- Aufzeigen eines klaren Weges zu einer realisierbaren, in Europa ansässigen Lieferkette, die die Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen verringert, indem sie durch reichlich vorhandene, ungiftige, inhärent sichere Rohstoffe ersetzt wird und die Auswirkungen möglicher internationaler Handelsunterbrechungen und Zolltarife minimiert, wobei die Anforderungen für eine Reihe von stationären Speicheranwendungen berücksichtigt werden.
- Demonstration des Systems unter Endnutzerbedingungen für mindestens 3.000 Stunden.
- Prognostizierte Produktlebensdauer von 5.000 Zyklen unter typischen Betriebsbedingungen für die ausgewählte Anwendung.
- Eine Batteriespeicherlösung, die in einem breiten Spektrum von Umgebungsbedingungen sicher und effizient arbeitet.
- Ein definiertes Konzept für eine nachweislich sehr nachhaltige, zirkuläre Herstellung des ausgewählten Batterietyps, wobei die Nachhaltigkeit anhand anerkannter wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer und ethischer Kriterien gemessen wird.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2(646kB)
Kontakt
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