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Call-Eckdaten
Fortschrittliche Batteriesystemintegration für Fahrzeuge der nächsten Generation (2ZERO-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-03
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten sich auf die fortschrittliche Integration von Batteriesystemen für Fahrzeuge der nächsten Generation konzentrieren, wobei der Schwerpunkt auf der Konstruktion von Batteriepacks und der Integration in das Fahrzeug liegt.
Call-Ziele
Um die Gesamtkosten von Elektrofahrzeugen zu senken, werden Modularität, Skalierbarkeit und die Entwicklung von Strategien für ihre Umsetzung in Zukunft immer wichtiger werden. Mit der erwarteten Einführung neuer Zelltechnologien werden spezifische Entscheidungen für Verbindungen, Kühlsystemkonzepte und Gehäusematerialien eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Batterieleistung und der Integration der Batterie in die Fahrzeugstruktur spielen. Die Entwicklung und Integration struktureller, thermischer und mechanischer Aspekte (auf verschiedenen Ebenen der Modularität oder Integration) muss verbessert werden, wobei die Vorteile innovativer Zelltypen zu nutzen sind.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte behandeln:
- Strukturelles Design des Batteriepacks und Integration in das Fahrzeug unter Berücksichtigung von Kompromissen in allen wichtigen Bereichen wie Energiedichte, Wärmemanagement, Wartbarkeit und Reparaturfähigkeit, Crash-Sicherheit, Energiedichte, Produktionskosten, zweite Lebensdauer, Demontage- und Recyclingprozesse.
- Intelligente Wärmemanagementsysteme sowohl für die Heizung als auch für die Kühlung mit intelligenten Schnittstellen zu den Fahrzeugsystemen (einschließlich energieeffizienter Vorkonditionierung, Nutzung interner oder externer Energiequellen während des Ladevorgangs), die zu weiteren Verbesserungen des Gesamtwirkungsgrads des Batteriesystems und zur Optimierung des gesamten Batteriesystems beitragen, auch unter Berücksichtigung des Fahrgastkomforts.
- Neuartige Kühlsystemkonzepte, die die geringeren thermischen Beschränkungen von Zellen der Generation 4 ausnutzen und minimale Auswirkungen auf die Systemmasse und -kosten gewährleisten, insbesondere unter Berücksichtigung der thermischen und elektrischen Schnittstellen verschiedener möglicher Zellgeometrien (z. B. Pouch, prismatisch oder zylindrisch).
- Berücksichtigung der Entwicklung des technischen Kommunikationskanals für den Zugang und den Austausch relevanter Datentypen aus dem Batteriemanagementsystem (BMS), wie z. B. Ladezustand (SoC), Gesundheitszustand (SoH), Temperatur (T) oder Spannung (V), die für die Gewährleistung effizienter und sicherer Ladevorgänge unerlässlich sind.
- Digitaler Zwilling des thermischen Verhaltens von Fahrzeug und Batterie für ein optimales Chemie-/Energiemanagement und eine Sicherheitsbewertung der Batterien.
- Verbesserte Kommunikation zwischen Batterie- und Fahrzeugsteuergeräten für einen effizienteren Batteriebetrieb durch Synchronisierung der Steuergeräte des BMS und des Fahrzeugs (es wird erwartet, dass Verbindungen mit Projekten hergestellt werden, die unter dem Thema HORIZON-CL5-2023-D5-01-02: Innovative Batteriemanagementsysteme für Fahrzeuge der nächsten Generation finanziert werden).
Die Projekte sollten den Zugang zu Batterieinformationen berücksichtigen, wie im Vorschlag für die Richtlinie über erneuerbare Energien KOM(2021)557 vom 14. Juli 2021 festgelegt.
Dieses Thema dient der Umsetzung der ko-programmierten Europäischen Partnerschaft "Hin zu einem emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO). Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Für einen emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Neue und innovative Ansätze für die Integration von Batterien in die Fahrzeugstruktur mit Schwerpunkt auf Festkörperzellen der Generation 4, einschließlich modularer Systeme, die für lange Fahrten in Klein- und Mittelklassewagen ohne fest installierte Großbatterie vorübergehend erweitert werden können.
- Verbesserung der Schnellladefähigkeiten auf mindestens 3C, wobei höhere Fähigkeiten für Hochenergiezellen angestrebt werden, unabhängig von der Batterietopologie im Fahrzeug.
- Erhöhung der gravimetrischen Energiedichte des integrierten Pakets (ohne Beiträge der Zellchemie) um mindestens 25 % und der volumetrischen Energiedichte um 70 % (Stand der Technik 2023).
- Senkung der Kosten des Batteriesystems unter Berücksichtigung der Funktionalitäten der Fahrzeugstruktur (ohne Beiträge der Zellchemie, unter 100 EUR/kWh für Systeme, die in leichten Elektrofahrzeugen (EVs) bis 2030 eingesetzt werden). Sicherheitsaspekte der Prototypzellen müssen berücksichtigt werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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