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Call-Eckdaten
Integrierte flexible Multipunkt-Megawatt-Ladesysteme für den Masseneinsatz von Elektro-LKW (2ZERO-Partnerschaft) (2024)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-04
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 17.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 7.000.000,00 und € 8.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das vorliegende Thema befasst sich mit der Entwicklung hin zu Multi-Charger-Hubs für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die für einen breiten Einsatz dieser Fahrzeuge im Jahr 2030 sorgen.
Call-Ziele
Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge der nächsten Generation müssen energieeffizienter und erschwinglicher sein, was bedeutet, dass die Batteriegröße auf ein praktisches Minimum beschränkt werden muss. Um der Forderung nach einer großen Reichweite bei noch kürzeren Ladezeiten gerecht zu werden, ist dann eine Aufladung im Megawattbereich erforderlich. Die Entwicklung von On-Board- und Off-Board-Subsystemen für das Laden mit extrem hoher Leistung wird in einem ersten Schritt im Thema HORIZON-CL5-2022-D5-01-08 behandelt. Das vorliegende Thema befasst sich mit der Entwicklung hin zu Multi-Charger-Hubs, die für einen breiten Einsatz dieser Fahrzeuge im Jahr 2030 sorgen. Eine begrenzte Optimierung der fahrzeuginternen Systeme kann in begründeten Fällen vorgesehen werden. Gleichzeitig wird jedes Ladegerät in diesen Ladestationen für mehrere leichtere Fahrzeuge mit geringerer Leistung (150-350 kW) während der Spitzenzeiten, z. B. an Wochenenden oder in Ferienzeiten, genutzt werden können, wenn die Nachfrage von schweren Nutzfahrzeugen geringer ist. Dies erfordert auch Konzepte für Topologien, die in der Lage sind, ein schweres Fahrzeug oder 4-6 leichte Fahrzeuge an jedem Ladepunkt unterzubringen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Berücksichtigung typischer Anforderungen entlang bedeutender TEN-V-Korridore, auch bei schlechtem Wetter und in Spitzenzeiten, sowie Möglichkeiten für die gemeinsame Nutzung und den Ausgleich der Stromversorgung innerhalb der untersuchten Gebiete, Standorte von Logistikterminals und Lkw-Haltestellen mit nahe gelegenen Depots für das Aufladen von Lkw, Bussen und Baumaschinen über Nacht, Parkplätze usw.
- Erwartet werden auch Beiträge von Karten der EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Länder mit aggregiertem Ladebedarf und erwarteten Standorten von Hochleistungsladestationen sowie Beiträge von Netzbetreibern zu den lokalen und regionalen Bedingungen des Stromnetzes. Solche Ladestationen/-hubs sollten das Laden auf nichtdiskriminierender Basis anbieten.
- Besonderes Augenmerk sollte auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Endnutzenden gelegt werden, einschließlich optimierter Standorte für die Infrastruktur, ihrer umgekehrten Auswirkung auf den Verkehrsfluss, der Benutzerfreundlichkeit und interoperabler Protokolle, die eine universelle Nutzung in verschiedenen Ländern nicht behindern; die Ermittlung und Analyse potenzieller rechtlicher Aspekte und Hindernisse für einschlägige Normungstätigkeiten wird gefördert.
- Die entwickelten Instrumente sollten in der Lage sein, die optimalen Standorte für eine schnelle und leistungsstarke Ladeinfrastruktur zu kartieren (bereits ausgebaute Logistikknotenpunkte, Lkw-Servicezentren, Lkw- und Busdepots und für neue Standorte auch unter Berücksichtigung des Genehmigungsverfahrens) und den Entwicklern der angestrebten Infrastruktur Planungsinformationen zu liefern. Um die Nutzung des Gesamtsystems zu optimieren, sollten Dienste und Werkzeuge entwickelt werden, die die Eigenschaften des fahrzeugseitigen EV-Systems berücksichtigen.
Das Thema ist offen für eine internationale Zusammenarbeit, insbesondere im Hinblick auf Schnittstellenspezifikationen (z. B. mit den USA).
Dieses Thema dient der Umsetzung der ko-programmierten Europäischen Partnerschaft "Hin zu einem emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO). Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Für einen emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Verbesserte Entwürfe, Architekturen und Modelle interoperabler Multipunkt-Megawatt-Ladesysteme für den künftigen Masseneinsatz von Schwerlastkraftwagen und Konzepte für das Management ihrer Netzauswirkungen.
- Werkzeuge zur Ermittlung des Energiebedarfs und der Ladeprofile von Elektrofahrzeugen, die voraussichtlich an Megawatt-Ladesystemen laden werden.
- Integrierte und flexible Interaktionssteuerung und Energiemanagement auf der Grundlage interoperabler und offener Protokolle zwischen On-Board- und Off-Board-Ladekomponenten und den Anbietern lokaler Netznachfrageflexibilität, erneuerbarer Stromerzeugung und Energiespeichersystemen.
- Verbesserte Modellierung der optimalen geografischen Standorte für groß angelegte Megawatt-Ladestationen für schwere und mittelschwere Fahrzeuge sowie für leichte Nutzfahrzeuge zu Spitzenzeiten unter Berücksichtigung der relevanten Herausforderungen für die Netze und deren Entschärfung durch intelligente Ladekonzepte, unter Berücksichtigung der lokal verfügbaren Energienetzkapazitäten und der lokalen Energiespeicherung.
- Werkzeuge und Dienste für die Planung, den Betrieb, die Verfügbarkeit und die Zuverlässigkeit der gesamten Megawatt-Lademultipunkte aus Sicht der Nutzer (Fahrzeugführer, Flottenmanager) und der Netzbetreiber und Energieversorger.
- Hoch energieeffiziente Megawatt-Ladestationen, auch mit optimaler Auslastung von Megawatt-Multipunkt-Ladestationen für HDV-Nutzer, aber auch unter Berücksichtigung anderer Fahrzeugtypen.
- Das vorgeschlagene Konzept für eine Ladestation mit mindestens vier flexiblen Megawatt-Ladepunkten mit einer Leistung von 1 MW oder mehr wird am Ende des Projekts demonstriert, wobei jeder dieser Punkte wiederum in der Lage sein wird, mindestens vier leichtere Fahrzeuge aufzuladen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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