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Call-Eckdaten
Bewertung der Luftschadstoffemissionen von kohlenstoffarmen Kraftstoffen im Schwerlast-, Luft- und Seeverkehrssektor
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-18
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten den Aktionsplan "Null Umweltverschmutzung" unterstützen, indem sie mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Umweltverschmutzung untersuchen, wobei der Schwerpunkt auf der Identifizierung und Quantifizierung neuer Schadstoffe und der Bewertung ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit liegt.
Call-Ziele
Kohlenstoffarme oder kohlenstofffreie Kraftstoffe, die für die Verwendung im nächsten Jahrzehnt vorgeschlagen werden, können berücksichtigt werden, wobei jedoch Kraftstoffe im Vordergrund stehen, die bereits in realen Anwendungen nachgewiesen wurden oder nach den Prognosen im Rahmen des Pakets "Fit for 55" Marktanteile gewinnen sollen.
Eine vollständige Spezifizierung der Schadstoffemissionen sollte unter verschiedenen Betriebsbedingungen, wie sie in der Praxis vorkommen, durchgeführt werden. Daher sollten die zu quantifizierenden Schadstoffe über die Liste der derzeit regulierten Schadstoffe hinausgehen.
Da der Zugang zu Schiffen und Flugzeugen für Tests nicht einfach ist und in den Vorschlägen keine Arbeiten zur Kraftstoff- oder Motorenentwicklung finanziert werden sollten, wird eine Zusammenarbeit mit bestehenden Projekten erwartet, in denen solche Kraftstoffe getestet werden.
Eine Studie über mögliche Minderungsmaßnahmen sollte sich auf alle neuen Schadstoffe konzentrieren, die eine hohe Toxizität, ein hohes Treibhauspotenzial oder beides aufweisen.
Das Potenzial von vorgelagerten Emissionen und der Bildung von Sekundärschadstoffen in der Atmosphäre, die sich aus den neuen Emissionen ergeben, sollte ebenfalls berücksichtigt und quantifiziert werden. Etwaige Kompromisse zwischen den Auswirkungen auf die Treibhausgase in den nächsten 20 Jahren und den Auswirkungen auf die Gesundheit und andere Umweltbereiche sollten ermittelt und bewertet werden.
Die Projekte sollten die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit bewerten, insbesondere die von neu auftretenden Schadstoffen.
In Anbetracht der obigen Ausführungen sollten die Vorschläge alle oben genannten Aspekte und Fragen berücksichtigen, um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen.
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Erwartete Ergebnisse
Zur Unterstützung des Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung sollen die Projektergebnisse einen Beitrag zu allen folgenden erwarteten Resultaten leisten:
- Die Luftschadstoffemissionen von verbrennungsbasierten schweren Nutzfahrzeugen (einschließlich nicht straßengebundener mobiler Maschinen wie Bagger, Planierraupen, Erntemaschinen usw.), Flugzeugen und Schiffen, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, werden gemessen und anhand realer Nutzungsszenarien charakterisiert, wobei eine breite Abdeckung bestehender (zumindest in Form fortgeschrittener Prototypen) Antriebsstränge und Abgasnachbehandlungstechnologien erfolgt.
- Neu auftretende Schadstoffe, die sich aus der Verwendung neuartiger kohlenstoffarmer Kraftstoffe ergeben, werden ermittelt und quantifiziert.
- Im Lichte der jüngsten WHO-Leitlinien werden auch die Konzentrationen ultrafeiner Partikelemissionen bis zu einer Größe von mindestens 10 nm gemessen und die auf diesen Partikeln vorhandenen chemischen Verbindungen charakterisiert (insbesondere krebserregende Verbindungen wie Aldehyde, PAK und NPAH).
- Es werden Projektionen der Luftverschmutzungsbelastung auf der Grundlage plausibler technologischer Entwicklungen bis zum Jahr 2050 erstellt.
- Es werden Technologiepakete zur Eindämmung der neu auftretenden Formen der Verschmutzung vorgeschlagen und die Prognosen entsprechend aktualisiert.
- Es werden verlässliche wissenschaftliche Daten zur Verfügung gestellt, die als Richtschnur für künftige politische und technologische Entscheidungen nach dem Grundsatz "Do no significant harm" dienen.
- Leitprinzipien für optimierte Konstruktion, Betrieb und Wartung zur Minimierung von Emissionen für Konstrukteure und Betreiber.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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