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Call-Eckdaten
Intelligente, kostengünstige, flächendeckende stationäre Langsamlade- und bidirektionale Lösungen in Synergie mit dem Stromnetz für den Masseneinsatz von Elektrofahrzeugen (2ZERO-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-01
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
60% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 7.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der künftige Ausbau der Ladeinfrastruktur sollte flächendeckend erfolgen und mit einer gewissen Vorwegnahme des Wachstums der E-Fahrzeugverkäufe einhergehen. Entsprechende Ladelösungen sollten nahtlose Prozesse ermöglichen, die einfach, über europäische Ländergrenzen hinweg vollständig interoperabel und jederzeit verfügbar sind. Ziel dieses Themas ist es, ein massives, intelligentes und kostengünstiges Laden von E-Fahrzeugen auf der Straße zu ermöglichen und zu verbessern sowie die Gesamteffizienz der Stromversorgung im Netz zu verbessern, einschließlich einer raum- und zeitorientierten Vorhersage und Steuerung des globalen Ladeenergiebedarfs, sowie ein intelligentes Laden zu Hause und im Büro zu ermöglichen und zu verbessern, was durch Vorschläge zur Ergänzung der Ladelösungen auf der Straße untersucht werden könnte.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung mit hocheffizienten, stromsparenden und kostengünstigen intelligenten Ladestationen auf der Straße unter Berücksichtigung der Netzinfrastruktur und -kapazität, der Optimierung der Bauarbeiten und der Netzanforderungen für Dienstleistungen und Ladevorgänge, einschließlich der Parkmuster (Laden auf Lang- und Kurzzeitparkplätzen), um den Bedarf an zusätzlichen Puffern zur Stabilisierung des Netzes zu verringern.
- Berücksichtigung der Bedürfnisse und Anforderungen der Nutzenden im soziokulturellen Kontext verschiedener Gemeinschaften, um die täglichen Gewohnheiten, Praktiken und Ideen in die Gestaltung und Entwicklung einer menschenfreundlichen Infrastruktur einzubeziehen, wobei der Schwerpunkt auf dem öffentlichen Laden liegt (auch unter Berücksichtigung der intelligenten Nutzung von energieverbrauchenden Komfortfunktionen wie Vorwärmen und Kühlen der Kabine und der Batterie während der Verbindung).
- Verwendung statistischer Modelle für Parken, Verkehr, Netzkonfiguration und Energieflüsse zur Vorhersage und Unterstützung der Energieversorgungsplanung in größerem Maßstab (z. B. auf regionaler Ebene), zusammen mit Methoden und Demonstrationen zur Ableitung oder Kalibrierung solcher Modelle auf der Grundlage realer Verkehrs- und Verhaltensdaten.
- Personenzentrierte Anwendungen, die mit Analysefähigkeiten und Mensch-Maschine-Schnittstellen (HMI) für einen benutzerfreundlichen Zugang und eine benutzerfreundliche Bedienung ausgestattet sind und die Interaktionen im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen Standort, Leistung (und deren garantiertem Minimum) und Preis unterstützen, um eine rasche Entscheidungsfindung oder eine Vorabzuweisung von Ladestationen entsprechend den Ladepräferenzen der Nutzenden und dem Ladezustand des Fahrzeugs zu ermöglichen und den Betreibenden von Ladestationen eine Vorhersage des Strombedarfs zu ermöglichen.
- Unterstützung und Demonstration eines intelligenten und bidirektionalen Betriebs in öffentlich zugänglichen Umgebungen über Nacht, um der Nachfrage nach Langzeitladung gerecht zu werden und einige der Anforderungen opportunistischer Ladetypen zu erfüllen, die Menschen zu motivieren, optimal zu laden (Maximierung der Nutzung erneuerbarer Energien) und die Entwicklung und Nutzung von Schnittstellen mit kundenspezifischer Fahrzeugladetechnik zu fördern, die vom Fahrer vorkonditioniert und eingerichtet werden können, einschließlich der Vorabzuweisung von Ladepunkten.
- Entwicklung innovativer Optimierungsfunktionen, die den Echtzeit-Zugang zu Batterieinformationen wie Gesundheitszustand, Ladezustand, Kapazität und Leistungssollwert nutzen, die den Eigentümer*innen, Nutzenden oder anderen Stakeholdern in der Wertschöpfungskette, wie z. B. Gebäude-Energiesystemmanagern, Mobilitäts- und Logistikdienstleistern und Stromakteuren, unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und der Bedingungen für die Datenweitergabe zur Verfügung gestellt werden sollten.
- Es wird erwartet, dass die entwickelten Lösungen zu nichtdiskriminierenden Bedingungen zwischen Nutzenden und Nutzendenklassen angeboten werden und die Wahl des E-Mobilitätsdienstleisters ermöglichen, um zu vermeiden, dass die Verbraucher an einen einzigen E-Mobilitätsdienstleister gebunden sind, der an bestimmte Fahrzeughersteller gebunden ist.
- Optimierung der Nutzung von Energieressourcen und -infrastrukturen, um nicht nur die private Mobilität zu fördern, sondern auch die Nutzung derselben Infrastrukturen durch andere, für den Eigenbedarf bestimmte Leichtfahrzeugflotten zu ermöglichen, wenn deren Bedürfnisse mit dem niedrigen Energieniveau vereinbar sind.
Dieses Thema erfordert einen effektiven Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, sollte außerdem die soziale Innovation berücksichtigt werden.
Die ausgewählten Projekte sind eingeladen, sich an BRIDGE-Aktivitäten zu beteiligen, wenn sie als relevant erachtet werden.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Hin zu einem emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Für einen emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Entwicklung und Demonstration innovativer, interoperabler, effizienter, stromsparender, intelligenter und bidirektionaler Ladestationen auf der Straße, die Hindernisse für die Akzeptanz von E-Fahrzeugen in dicht besiedelten Gebieten beseitigen. Die Nutzerakzeptanz sollte unter dem Gesichtspunkt der Technologie, der Investitionskosten und der Kosten für das Laden quantifizierbar verbessert werden.
- Die vorgeschlagenen innovativen Lösungen sollten leitfähig sein, um die Effizienz zu optimieren und die Kosten zu senken. Idealerweise sollten sie jedoch weder optisch noch physisch störend sein, oder diese Aspekte sollten angesichts des zu erwartenden hohen Verbreitungsgrades, der Probleme für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer mit sich bringen würde, auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
- Entwicklung einer Analysemethode mit repräsentativen Modellen (die EU-weit replizierbar sind), um eine effiziente Planung für die massenhafte Einführung und Integration öffentlicher (und ggf. privater) Ladeinfrastruktur zu gewährleisten, die den konkreten Nutzerbedürfnissen (insbesondere für das nächtliche Aufladen von L-, M1- und N1-Fahrzeugen und deren opportunistisches Aufladen am Tag) gerecht wird und so weit wie möglich mit den bestehenden Kapazitäten des Niederspannungsnetzes und des Stromnetzes kompatibel ist.
- Quantifizierbare Verbesserung der entsprechenden Geschäftsmodelle und Lücken für die Nutzer im Vergleich zum derzeitigen Stand der Technik, wobei auch Überlegungen für weniger dicht besiedelte Gebiete anzustellen sind.
- Entwicklung von soziokulturellen Datenbanken auf städtischer, regionaler und nationaler Ebene, die die täglichen Ladegewohnheiten, Praktiken und Ideen verschiedener Bevölkerungsgruppen (einschließlich Personen mit besonderen Bedürfnissen) umfassen, und deren Integration in Lade- und Planungsinstrumente, um die Ermittlung der effizientesten und am meisten akzeptierten Ladelösungen zu unterstützen. Diese Entwicklungen sollten mit der Arbeit des Forums für nachhaltigen Verkehr zusammenwirken.
- Ermittlung und Analyse potenzieller rechtlicher Aspekte und Hindernisse für einschlägige Normungstätigkeiten durch gemeinsame, interoperable und offene Normen, Protokolle und digitale Dienste.
- Entwicklung einer mehrstufigen Systemarchitektur und von Lösungen für ein intelligentes und bidirektionales Ladestrommanagement, das die Durchdringung mit erneuerbaren Energien erhöht sowie die Netzkapazitäten und die Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes verbessert, indem es Netzüberlastungen abbaut und die Lastkurve abflacht.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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