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Call-Eckdaten
Kombination modernster Technologien zur Emissionsreduzierung und Effizienzsteigerung bei der Konstruktion und Nachrüstung von Schiffen als Beitrag zum Ziel des Pakets "Fit for 55" bis 2030 (ZEWT-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-12
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
60% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte werden die beschleunigte Umrüstung von Binnen- und Seeschiffen auf eine bessere Energieeffizienz und geringere Emissionen unterstützen und sich auf den Kurzstreckenseeverkehr, die Binnenschifffahrt und die Hochseeschifffahrt beziehen, wobei innovative Kombinationen von marktnahen Lösungen genutzt werden.
Call-Ziele
Die Legislativvorschläge im Rahmen des EU-Pakets "Fit for 55", die auf die Verringerung der Emissionen im Schiffsverkehr abzielen, werden die Emissionsreduzierungen auf der Grundlage von Betriebsdaten bewerten, die im Rahmen der MRV-Verordnung der EU erhoben werden. Auf internationaler Ebene wird für die globale Seeschifffahrt der künftige IMO-Kohlenstoffintensitätsindikator und das Datenerfassungssystem (DCS) verwendet werden. Schiffe, die EU-Häfen anlaufen, müssen Daten vorlegen, um die Einhaltung sowohl der MRV- (EU) als auch der DCS- (IMO) Datenanforderungen zu gewährleisten. Dieser Wechsel von der Bewertung der Emissionsreduzierung auf der Grundlage der Konstruktion zur direkten Messung und Überprüfung der tatsächlichen Betriebsemissionen erfordert ein neues Konzept für die Konstruktion. Folglich müssen bei der Schiffskonstruktion Modellierungs- und Simulationstechniken eingesetzt werden, die das erwartete Betriebsprofil und den Lebenszyklus des Schiffes berücksichtigen, um sicherzustellen, dass das gelieferte Schiff oder die Modifikation die erwarteten Emissionsminderungen in der "realen Welt" erbringt.
Bei Neubauten haben die derzeitigen Verbesserungen der Energieeffizienz von Schiffen zu einer Verringerung des Verbrauchs um 15-30 % im Vergleich zu entsprechenden Referenzschiffen im Jahr 2008 geführt. Als Beitrag zu den Fit-for-55-Zielen besteht die Herausforderung darin, mindestens drei Konzeptschiffe zu entwickeln, die eine weitere Verbesserung der Energieeffizienz um mindestens 20 % im Vergleich zu einer Referenzleistung für gleichwertige Schiffe im Jahr 2022 ermöglichen.
Bei diesem Konzept der "betriebsgerechten Auslegung" werden sowohl betriebliche Energieeinsparungen als auch Technologien zur Emissionsminderung integriert und kombiniert. Mehrere zu kombinierende und zu integrierende Technologien und Lösungen sollten so ausgewählt werden, dass sie die größte Wirkung entfalten, und es wird davon ausgegangen, dass diese bereits einzeln demonstriert oder bis TRL 7 entwickelt wurden. Dies könnte zum Beispiel verschiedene Kombinationen von Energieumwandlung/Elektrifizierung/Energieanlagen, nachhaltigen, klimaneutralen und emissionsarmen Kraftstoffen, HVAC, Energiespeicherung, Betrieb, intelligenter Energieüberwachung, erneuerbaren Energien einschließlich Windunterstützung, Hydrodynamik, Cold Ironing, Slow Steaming, Just-in-Time-Planung, Propellerdesigns usw. betreffen.
Um die oben genannte Herausforderung zu bewältigen, wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte behandeln:
- Modellierung des Energiesystems und schnelle Simulationsbewertung zum Nachweis der erwarteten Energieeffizienzgewinne und der Verringerung der Lebenszyklusemissionen, die durch die resultierenden Entwürfe innerhalb ihrer Betriebsreferenzfälle erzielt werden. Bei der Auslegung sollte ein ganzheitlicher/systemischer Ansatz verfolgt werden, der auf dem Gesamtenergiebedarf des Schiffes für die Verwendung in Referenzbetriebsprofilen und Geschäftsfällen basiert.
- Es wird erwartet, dass mindestens drei Schiffskonzepte und Anwendungsfälle für die folgenden Schiffstypen entwickelt werden: Kurzstreckenseeverkehr, Binnenschifffahrt und Hochseeschifffahrt. Für jeden Schiffstyp sollten sowohl Nachrüstungslösungen für das Basisdesign (von 2008) als auch ein völlig neues Design vorgeschlagen werden.
- Entwicklung eines Open-Source-Konstruktionsbewertungswerkzeugs, das zur Bewertung der betrieblichen Kohlenstoffintensität von Schiffskonstruktionen verwendet werden kann.
- Entwicklung von Entscheidungsunterstützungs- oder Automatisierungssystemen, um eine möglichst effiziente Umsetzung von Verbesserungen der betrieblichen Energieeffizienz zu ermöglichen.
- Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse sollten einen überzeugenden Business Case und eine solide Nutzungsstrategie beinhalten. Entwicklung von Geschäftsmodellen zur Erleichterung des Einsatzes der sich ergebenden Schiffskonzepte, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung, die Markterfordernisse und die Möglichkeiten zur Unterstützung des Einsatzes von Einzelanfertigungen. Berücksichtigung des Potenzials von EU-Förderprogrammen wie der Fazilität "Connecting Europe", des Innovationsfonds für den Klimawandel und regionaler Fonds. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie eine klare und glaubwürdige Pipeline von der Entwicklung bis zum operativen Einsatz der entwickelten Konzepte bis 2030 aufzeigen. Dies sollte vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) umfassen, aus denen die möglichen Finanzierungsquellen hervorgehen, die potenziell genutzt werden können.
Gegebenenfalls können sich die Aktivitäten auch auf die Definition einer sicheren Plattform für den Wissensaustausch beziehen, um den notwendigen Datentransfer zu ermöglichen, um detaillierte betriebliche Leistungsinformationen zu erhalten.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) zur Unterstützung der Überwachung ihrer KPIs über die Ergebnisse berichten.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektleistungen und -ergebnisse sollen zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Entwicklung von mindestens drei marktreifen Schiffskonstruktionslösungen für den Kurzstreckenseeverkehr, die Binnenschifffahrt und die Hochseeschifffahrt unter innovativer Nutzung von Kombinationen marktnaher (TRL 7 oder höher) Technologien zur Emissionsreduzierung und Effizienzsteigerung, um die Emissionen der Schifffahrt im Einklang mit den Erwartungen des EU-Gesetzespakets "Fit for 55" zu reduzieren.
- Quantitative Bewertung der Entwürfe zur Erreichung signifikanter Emissionsreduzierungen im Einklang mit den Zielen des EU-Pakets "Fit for 55" und dem Kohlenstoffintensitätsindikator der IMO durch überprüfbare Kennzahlen.
- Erleichterung der kontinuierlichen Verbesserung und Aufrüstung bestehender Schiffe zur Steigerung der Effizienz und zur Verringerung der Emissionen durch Messung und Benchmarking der Betriebsprofile.
- Quantifizierung des Beitrags zur Emissionssenkung durch eine Reihe von Technologien zur Emissionssenkung auf Lebenszyklusbasis. Einschließlich der getrennten und gemeinsamen Betrachtung von Konstruktion und Betrieb in relevanten Umgebungen. Ermöglichung der Bewertung von Nachrüstungs- und Sanierungsoptionen für angewandte Emissionsminderungstechnologien.
- Unterstützung der beschleunigten Umrüstung von Binnen- und Seeschiffen auf bessere Energieeffizienz und geringere Emissionen.
- Entwicklung solider Geschäftsmodelle für die Designkonzepte, um eine hohe Wahrscheinlichkeit der kommerziellen Einführung in Europa zu gewährleisten und die Inbetriebnahme bis 2030 zu erwarten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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