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Call-Eckdaten
Auf dem Weg zu einem fliegenden Prüfstand für die europäische Führungsrolle in der Luftfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-10
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 16.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, die führende Position der EU in der Luft- und Raumfahrtinnovation durch radikale, experimentelle Innovationen, die für emissionsfreie Flugzeuge der Zukunft benötigt werden, deutlich zu stärken. Durch die Schaffung eines fliegenden, experimentellen Prüfstands wird der Übergang Europas zu einer klimaneutralen und digitalen Gesellschaft beschleunigt und die weltweite industrielle Führungsrolle der EU gestärkt. Der europäische fliegende Prüfstand, das E-Plane, wird es ermöglichen, bahnbrechende Ideen zu testen und den nachhaltigen, emissionsfreien Luftverkehr von morgen zu gestalten.
Call-Ziele
Angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Luftfahrt zu dekarbonisieren, wird von der Branche erwartet, dass sie bereit ist, sich von den derzeitigen, über Jahrzehnte entwickelten traditionellen Flugzeugkonstruktionen zu lösen und langfristig zu neuen, nachhaltigen und disruptiven Lösungen für ihr gesamtes Flugzeugportfolio überzugehen.
Ein grundlegender Schritt zur Erreichung des langfristigen Ziels der Entwicklung nachhaltigerer, bahnbrechender Lösungen sind Versuchsflugzeuge, die im Laufe der Jahrzehnte gezeigt haben, dass sie einen dauerhaften Einfluss auf die langfristigen Designentscheidungen und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche haben. Versuchsflugzeuge sind unerlässlich, um Risiken zu minimieren und die Möglichkeiten neuer Lösungen zu verstehen, bevor unumkehrbare Entscheidungen getroffen werden müssen.
Darüber hinaus haben Versuchsflugzeugprogramme einen Agglomerationseffekt auf Schlüsselkompetenzen und -einrichtungen in der gesamten Forschungs- und Entwicklungswertschöpfungskette und stellen eine bemerkenswerte Inspirationsquelle für mehrere Generationen von künftigen aufstrebenden Luft- und Raumfahrtfachleuten und die Gesellschaft im Allgemeinen dar.
Daher ist diese Art von Vorhaben eine ideale Gelegenheit für einen gesamteuropäischen Ansatz, um den Weg zu weisen und auf den Erkenntnissen des H2020-RINGO-Projekts aufzubauen, bei dem ein großer Bedarf an fliegenden Demonstratoren im unteren bis vollen Maßstab zur Validierung und Demonstration neuer Konfigurationen und Konzepte festgestellt wurde. Diese fliegenden Prüfstände sollten sich auf Innovationen konzentrieren, die weit über das hinausgehen, was derzeit im Bereich der sauberen Luftfahrt behandelt wird, und sie sollten sich darauf konzentrieren, Auswirkungen im Jahr 2050 und darüber hinaus zu erzielen.
Die Konzeptflugzeuge sollen auch für Langstreckenflüge (>4000 km) eingesetzt werden, bei denen noch neue radikale Konfigurationen erforscht werden müssen, um Lücken zu schließen, damit sie rechtzeitig umgesetzt werden können, um die Kohlenstoffneutralität der globalen Luftfahrt bis 2050 sicherzustellen. Um neue, bahnbrechende Geschäftsmodelle zu ermöglichen, wird keine Reichweite oder Nutzlast für Passagiere vorgeschrieben. Allerdings sollte die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Konzepts berücksichtigt werden.
Dieses Thema sollte einen Beitrag zur europäischen Qualifikationsagenda leisten. Das Thema richtet sich in erster Linie an RTOs/Akademien/KMUs, mit Unterstützung von Zulieferern und Flugzeugintegratoren. Ein gemeinsames Projekt zu diesem Thema wird sinnvolle Validierungs- und Machbarkeitsstudien sowie eine gemeinsame Plattform ermöglichen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten dazu beitragen, dass die europäische Industrie den doppelten Übergang zur Klimaneutralität und zur digitalen Führungsrolle anführt. Von dem Projekt wird erwartet, dass es alle der folgenden Ergebnisse liefert:
- Entwicklung von Konzepten und Validierung eines Versuchsflugzeugs, mit dem radikal neue Technologien und Flugzeugkonfigurationen, die weit über den Stand der Technik hinausgehen, getestet, validiert und beschleunigt werden;
- Erstellung von Machbarkeitsstudien für das angestrebte Flugzeugkonzept im Hinblick auf eine vorläufige Entwurfsprüfung unter Verwendung solider/erprobter fortgeschrittener Simulations- und Modellierungstechniken;
- Erstellung detaillierter technischer Fahrpläne, die den Weg zu einem fliegenden Prüfstand aufzeigen. Diese Fahrpläne sollten eine Bedarfs- und Lückenanalyse in Bezug auf die technologischen Infrastrukturen für radikale Flugzeugkonfigurationen und die damit verbundene Technologievalidierung und -zertifizierung enthalten;
- Bereitstellung eines vorläufigen Implementierungs- und Ausführungsplans für das angestrebte Flugzeugkonzept, einschließlich eines Geschäfts- und Betriebsmodells.
Die Vorschläge können auch auf eines der folgenden erwarteten Ergebnisse eingehen:
- Die Auswirkungen des angestrebten Luftfahrzeugkonzepts auf das Luftverkehrssystem müssen untersucht werden. Je nach gewähltem Konzept kann dies die Bereiche Flugverkehrsmanagement, Sicherheit (einschließlich Cyber), neue Geschäftsmodelle, unbemannte Luftfahrtsysteme, gesellschaftliche Akzeptanz und Auswirkungen, Lärm und Lebensqualität sowie Aspekte des End-of-Life von Flugzeugen umfassen;
- Nachhaltiges und agiles Design, digitale Fertigungsmethoden und -technologien sowie die Förderung der systemischen Kreislaufwirtschaft in der gesamten Wertschöpfungskette;
- Bereitstellung einer vorläufigen Arbeitsmarktanalyse, einschließlich des Bedarfs an Qualifikationen und Ausbildung, der für die Entwicklung und die kommerzielle Produktion der Konzepte in großem Maßstab erforderlich ist;
- die kritische Abhängigkeit des Luftverkehrs von importierten fossilen Brennstoffen und kritischen Materialien anzugehen und so zu einer deutlichen Verringerung der Abhängigkeiten Europas insgesamt und zur Förderung der europäischen Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit beizutragen;
- neue Ansätze zur Verkürzung der Markteinführungszeit vorschlagen, z. B. durch Digitalisierung von Schlüsselprozessen, virtuelle Zertifizierungstechniken, offene Innovation usw.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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