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Call-Eckdaten
Überwachung der Auswirkungen von EU-Luftfahrt-F&I
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-09
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse sollten ein Instrumentarium zur Überwachung der Auswirkungen, einschließlich Folgenabschätzungen, der europäischen Luftfahrtforschung und -innovation liefern - unter Einbeziehung der Auswirkungen aller für Horizont Europa relevanten Luftfahrt-FuI-Maßnahmen entlang der drei Säulen und unter Einbeziehung von Maßnahmen, die über Technologien und optimierte Betriebsabläufe hinausgehen (d. h. Verwendung nachhaltiger Flugkraftstoffe und marktbasierte Maßnahmen).
Call-Ziele
Der Vorschlag soll auf einer bereits etablierten europäischen Referenz-Toolbox (z. B. entwickelt im Rahmen von HORIZON-CL5-2022-D5-01-14) aufbauen und diese verbessern, die in der Lage ist, die Auswirkungen der europäischen Luftfahrt-FuI zu bewerten, und die zur Durchführung von Folgenabschätzungen für die europäischen Luftfahrt-FuI-Maßnahmen in Horizont Europa eingesetzt wird. Die europäische F&I-Politik für den Luftverkehr und die Luftverkehrspolitik im Allgemeinen benötigen eine (möglichst offene) europäische Fähigkeit zur Bewertung des Erreichten und zur Erstellung von Prognosen über die zu erwartenden Ergebnisse technologischer, betrieblicher, treibstoffbezogener und politischer Optionen, wie z. B. marktbasierte Maßnahmen. Die Toolbox sollte durch ihre Folgenabschätzungen Erkenntnisse liefern, die bei der Kommunikation der Auswirkungen und Erfolge europäischer, nationaler und privater F&I-Investitionen in die Luftfahrt genutzt werden. Folgenabschätzungen, die im Rahmen von Horizon-Partnerschaften und -Missionen durchgeführt werden, sind eine Teilmenge dieses Instrumentariums.
Die Toolbox sollte:
- methodische, wissenschaftlich fundierte und validierte Modelle enthalten, die nachvollziehbar sind;
- über die CO2-Emissionen hinaus den Nicht-CO2-Emissionen und den klimasensiblen Regionen besondere Aufmerksamkeit schenken sowie Wechselwirkungen (z. B. Lärm in der Flughafenumgebung) berücksichtigen;
- Berücksichtigung und Verbesserung (infolge neuer Technologien, Flugzeugkonfigurationen und -einsätze) von Klimabewertungsmethoden und optimierten Flugrouten zur Ermittlung vielversprechender Minderungsoptionen;
- Integration und Nutzung bestehender Toolboxen, die in früheren EU-F&I-Rahmenprogrammen entwickelt wurden (z. B. TEAM_PLAY, CS2-TE);
- in der Lage sein, den Realitätsgrad von Flugzeugtechnologien und Luftverkehrssystemen auf der Grundlage verfügbarer Daten einzustellen;
- über eine interaktive Benutzeroberfläche verfügen und moderne Open-Source-Visualisierungstools einbeziehen;
- mit der Open-Source-Strategie 2020-2023 der Europäischen Kommission übereinstimmen und für die nichtkommerzielle Nutzung für Regierungs-/EU-Studien der EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Länder, der Europäischen Kommission, der EASA und der EUA zur Verfügung gestellt werden;
- mit der Methodik, den Annahmen, den Kriterien und den erforderlichen Daten für einen nahtlosen Datenaustausch mit den Partnerschaften Clean Aviation und SESAR 3 in Einklang gebracht werden. Die Kommission wird außerdem andere Folgenabschätzungen von Horizont Europa berücksichtigen und sie mit dem Technischen Ausschuss für saubere Luftfahrt und dem Wissenschaftlichen Ausschuss von SESAR 3 koordinieren.
- Folgenabschätzungen für relevante europäische F&I-Maßnahmen im Luftverkehr in Horizont Europa aufzunehmen.
Die Teilnehmenden sollten eng mit den zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission, der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit, den europäischen Partnerschaften Clean Aviation und SERAR3 sowie der Europäischen Umweltagentur zusammenarbeiten.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zum folgenden erwarteten Ergebnis beitragen:
- Bereitstellung einer Toolbox, einschließlich Folgenabschätzungen, die als Referenz für die Definition und Bewertung von umwelt-, klima- und wettbewerbspolitischen Optionen für künftige europäische F&I- und Regulierungsmaßnahmen im Luftverkehr dienen wird (z. B. als Referenzsoftware zur Unterstützung künftiger Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission) und die EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Länder, die Europäische Kommission und die EASA in ICAO-Arbeitsgruppen und andere internationale Regulierungsbehörden unterstützt. Das Instrumentarium, einschließlich der Folgenabschätzungen, sollte auch in der Lage sein, Kompromissstudien durchzuführen, alle Luftfahrzeugtypen einzubeziehen, die kosteneffizientesten politischen Optionen in Abhängigkeit von der Zeit (bis 2070) zu untersuchen und politischen Entscheidungsträgern, der Industrie und Wissenschaftlern zu ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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