Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Integration und Erprobung der nächsten Generation elektrischer Antriebsstränge nach 800 V (2ZERO-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-02
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Antriebsstrang-Architekturen der nächsten Generation, die Spannungen von 1200 V und mehr verwenden, könnten dazu beitragen, sicherere, leistungsfähigere und nachhaltigere Endprodukte für Massenmärkte zu schaffen. Ein ganzheitlicher Ansatz für den gesamten Antriebsstrang sollte dazu beitragen, das optimale Spannungsniveau der nächsten Generation zu bestimmen.
Call-Ziele
In den letzten zehn Jahren haben die immer anspruchsvolleren Leistungs- und Anwendungsanforderungen zu einer Erhöhung der Bordnetz-Hochspannung von ursprünglich 400 V auf 800 V in den neuesten Elektrofahrzeugen geführt, die bereits auf niedrigere Kategorien übergegangen sind. Deutlich höhere Spannungen (etwa im Bereich von 1200 V) könnten der nächste logische Schritt sein und im nächsten Jahrzehnt zum Standard werden, was Vorteile in Bezug auf Effizienz, Kupferverbrauch und Gewicht mit sich bringt. Wenn sie nicht richtig gehandhabt werden, könnten sie sich einschränkend auf die Gesamtarchitektur auswirken, insbesondere im Hinblick auf die Gleichstromaufladung und die Effizienz bei niedrigem Stromverbrauch. Daraus ergeben sich neue Herausforderungen für den Antriebsstrang in den Bereichen Motor, Batterie, Verkabelung, Kupplungen usw. sowie für die elektromagnetische Verträglichkeit und die Entwicklung und Integration neuer Leistungshalbleiter.
Um die erwarteten Ergebnisse in dem ständigen Bestreben, die Effizienz und Leistung zu verbessern und gleichzeitig die Erschwinglichkeit zu erhöhen, erfolgreich anzugehen, wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie mehrere der folgenden Aspekte behandeln, die das Erreichen der angestrebten Ziele auf Systemebene nachweisen können:
- Ganzheitliche Bewertung der positiven und negativen Auswirkungen höherer Spannungsniveaus auf Fahrzeug- und Antriebsstrang-Ebene, um die beste Option für die EV-Generation nach 800V zu definieren.
- Entwicklung und Integration von leistungselektronischen Komponenten mit neuen Konzepten für die Miniaturisierung und Modularität von Komponenten. Außerdem müssen Lösungen gefunden werden, die je nach Bedarf und Ökobilanz schnell von modularen zu integrierten Systemen übergehen können.
- Topologien, die an fortschrittliche Halbleiter mit großer Bandlücke und neue Werkstoffe angepasst sind, was zu einer höheren Leistungsdichte führt.
- Modulare Antriebsstrangplattformen mit dem Ziel einer vollständigen mechanischen, elektrischen oder thermischen Integration der drei Hauptsysteme (Elektromotor, Leistungselektroniksysteme und Batteriepack), die von den geringeren Abmessungen und dem Kühlungsbedarf aufgrund der höheren Spannung profitieren.
- Definition geeigneter Test- und Validierungsverfahren auf Komponenten-, Antriebsstrang- oder Fahrzeugebene und deren Demonstration an einem geeigneten Anwendungsfall. Darüber hinaus sollten die Projekte potenzielle regulatorische Aspekte und Hindernisse identifizieren und analysieren, um zur Definition gemeinsamer EU-Standards für Systemvalidierungen beizutragen.
- Kleine, einbaufertige Leistungsmodule an der besten Einbauposition des Systems (z. B. E-Motor oder Batterie) für mehr Designflexibilität bei gleichzeitiger Kostenoptimierung.
- Verpackungs- und Kopplungslösungen, z. B. Substrate, Gießharz, elektrische Verbindungen, die für höhere Spannungen, erhöhte Isolationsanforderungen, Hochfrequenzschaltungen, häufige thermische Zyklen, höhere Temperaturen usw. geeignet sind.
- Wärmeausbreitungstechnologien für kurze Leistungspulse/Wärmeableitungskonzepte für lange Pulse und lange Beschleunigungsphasen.
Die Nutzung von Ergebnissen und Kenntnissen aus ECSEL/KDT-Partnerschaftsprojekten sollte gegebenenfalls vorgesehen werden, ebenso wie Rückmeldungen über künftige Erfordernisse zur Erreichung der Projektergebnisse, falls Probleme auftreten sollten. Die Entwicklung der benötigten Halbleiter ist jedoch nicht Teil der Finanzierung dieses Themas, und es wird erwartet, dass der Vorschlag die Komponenten spezifiziert, die die beteiligten Halbleiterlieferanten für die Forschungsaktivitäten garantieren.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Towards zero emission road transport" (2ZERO) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Für einen emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Sehr schnell ladende, hocheffiziente Elektrofahrzeuge (EVs) für breite Massenmärkte, unter Berücksichtigung von Volumeneffekten und kostenoptimierten Architekturen für zukünftige Märkte.
- Eine Kostenreduzierung von mindestens 20 % bei leistungselektronischen Modulen und Wechselrichtern für eine bestimmte Leistung sowie für den gesamten Antriebsstrang sollte nachgewiesen werden (im Vergleich zu den Kosten der besten Komponenten und Architekturen der aktuellen Generation oder marktnaher Produkte zum Zeitpunkt der Einreichung der Vorschläge).
- Schnellaufladung eines Demonstrationsfahrzeugs für den Massenmarkt im C-Segment von 20 auf 80 Prozent in 10 Minuten mit derzeit verfügbaren 350-kW-Ladegeräten.
- Praktische Reichweitenerhöhung über die Fahrzeit (~20 % bei gleichem Batteriegewicht) bei insgesamt höherem Wirkungsgrad und einfacherem Wärmemanagement des gesamten Antriebsstrangs, so dass kostengünstige und umweltfreundliche Batterien von angemessener Größe für lange Strecken eingesetzt werden können.
- Signifikante Fortschritte bei der Effizienz (Verringerung der Verluste um 25 %) gegenüber dem Stand der Technik in der angestrebten Anwendung mit besonderem Augenmerk auf Teillastbedingungen in EVs und Ladestationen gleichermaßen.
- Rückwärtskompatibilität und Zuverlässigkeitsaspekte.
- Verbesserte Anwendungssicherheit und Robustheit, die zu einer besseren Akzeptanz bei den Nutzern beitragen.
- Verbesserte Ressourceneffizienz mit besseren Auswirkungen auf den Lebenszyklus und Recyclingfähigkeit ¬ als Beitrag zu einem Kreislaufwirtschaftskonzept.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren