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Call-Eckdaten
Koordinierung und Unterstützung der kombinierten Aktivitäten der Mitglieds- und assoziierten Staaten im Hinblick auf die Ziele der Partnerschaft für emissionsfreien Schiffsverkehr (ZEWT-Partnerschaft), um Synergien und Auswirkungen zu erhöhen
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-17
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten sich auf die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den assoziierten Staaten konzentrieren, um die Synergien, die Wirkung und die Effizienz der nationalen Aktivitäten zu erhöhen und die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der ZEWT-Partnerschaft zu beschleunigen.
Call-Ziele
Die EU-Mitgliedstaaten und die assoziierten Länder haben bereits im Rahmen des Horizont-2020-ERA-NET-Kofinanzierungsprogramms MarTERA ("Maritime und marine Technologien für eine neue Ära") zusammengearbeitet, an dem 16 Länder beteiligt waren, die gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht haben, mit denen fast 50 gemeinsame Projekte mit 56 Mio. EUR gefördert wurden. Dadurch wurde eine wertvolle Koordinierung zwischen der nationalen und der europäischen Forschung, auch im Bereich des Schiffsverkehrs, geschaffen. Der Nutzen der Synergien liegt in der Erreichung gemeinsamer Ziele, die mit den Zielen der ZEWT-Partnerschaft übereinstimmen. Dies erfordert eine bessere Koordinierung und Harmonisierung der einzelnen nationalen Förderprogramme sowie die Berücksichtigung und Abstimmung mit der ZEWT-Partnerschaft und den damit verbundenen Ausschreibungen und Projekten. Darüber hinaus sind die nationalen Verwaltungen am besten in der Lage, diese Abstimmung und die verstärkte Beteiligung von KMU an europäischen Projekten, die auf die Ziele der ZEWT abgestimmt sind, zu erleichtern. Eine kritische Masse aus nationalen Behörden und F&I-Finanzierungsstellen aus mehreren EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern wird dazu beitragen, die Wirkung der Aktivitäten der Partnerschaft und der damit verbundenen Aufforderungen und Projekte zu erhöhen, die Umsetzung des SRIA der Partnerschaft zu beschleunigen und die Effizienz, die Synergien und die Auswirkungen der nationalen Aktivitäten, die auf die Ziele der ZEWT ausgerichtet sind, zu verbessern, wobei auch die einschlägigen Netzwerke der nationalen Kontaktstellen von Horizont Europa einbezogen werden.
Im Hinblick auf Maßnahmen, die auf die Ziele der ZEWT-Partnerschaft abgestimmt sind, sollten die Aktivitäten alle nachstehend genannten Aspekte umfassen:
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitglieds- und assoziierten Staaten in einer Vielzahl von Konfigurationen, einschließlich möglicher gemeinsamer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, um die Synergien, die Wirkung und die Effizienz der nationalen Aktivitäten zu erhöhen und die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der ZEWT-Partnerschaft zu beschleunigen. Die Aktivitäten umfassen jedoch nicht die Unterstützung der Projekte selbst und deren Verwaltung.
- Stärkung der Komplementarität der nationalen Programme im Hinblick auf die Übernahme und Umsetzung der europäischen F&I-Ergebnisse, die mit den Zielen der ZEWT abgestimmt sind, und dadurch Steigerung der Wirkung und des Nutzens der europäischen und nationalen Investitionen.
- Verstärkung der Synergien zwischen ZEWT-bezogenen Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa und den Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten im Rahmen anderer EU-Programme wie der Partnerschaft für die blaue Wirtschaft, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, der Fazilität "Connecting Europe", des Innovationsfonds und anderer nationaler Programme
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über ihre Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektleistungen und -ergebnisse zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- Verstärkung der Auswirkungen der europäischen Partnerschaft Zero Emission Waterborne Transport (ZEWT) auf die Verwirklichung des emissionsfreien Schiffsverkehrs in Europa.
- Nutzung der Effizienz von nationalen und EU-F&I-Investitionen zur Beschleunigung der Entwicklung und des Einsatzes von emissionsfreiem Transport auf dem Wasser zum europäischen und nationalen Nutzen.
- Weitere Anpassung der nationalen Programme an die Aktivitäten und Ergebnisse der gemeinsam programmierten Europäischen Partnerschaft ZEWT;
- Einrichtung eines Kooperationsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern zur gemeinsamen Finanzierung von Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit den Zielen der ZEWT-programmierten europäischen Partnerschaft;
- Schaffung einer kritischen Masse und von Exzellenz bei vorwettbewerblichen Durchbrüchen im Zusammenhang mit den Zielen der ZEWT-ko-programmierten Europäischen Partnerschaft.
- Verstärkte Synergien zwischen den ZEWT-Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa und den Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Länder im Rahmen anderer EU-Programme wie der Partnerschaft für eine blaue Wirtschaft, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, der Fazilität "Connecting Europe", des Innovationsfonds und anderer nationaler Programme.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Um eine angemessene Wirkung zu gewährleisten, müssen Vorschläge nationale Behörden oder nationale FuI-Finanzierungsstellen aus mindestens 5 EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern umfassen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags berechnet.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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