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Call-Eckdaten
Demonstration von Technologien zur Minimierung des von der Schifffahrt erzeugten Unterwasserlärms (ZEWT-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-13
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten den Nachweis erbringen, dass der Unterwasser-Strahlungslärm durch wirksame, sichere und kosteneffiziente Lärmminderungsvorrichtungen reduziert wird.
Call-Ziele
Während die laufende Forschung darauf abzielt, den Unterwasserlärm (URN), der die größte Bedrohung für aquatische Arten und die Meeresumwelt darstellt, zu charakterisieren und potenziell vielversprechende Lösungen zur Verringerung der Auswirkungen von URN zu finden, ist die Demonstration von Technologien zur Minimierung der schädlichen Auswirkungen von URN durch den Wasserverkehr noch weniger entwickelt. Bei den derzeitigen URN-Messkampagnen vor Ort werden nicht alle potenziellen, mit dem Wasserverkehr zusammenhängenden Lärmquellen erfasst, und die Auswahl geeigneter Minderungsmaßnahmen ist nach wie vor eine schwierige Aufgabe, da es viele Optionen zur URN-Minderung gibt. Folglich müssen Bewertungen von Fall zu Fall vorgenommen werden, wobei ökologische, betriebliche und wirtschaftliche Faktoren zu berücksichtigen sind und gegebenenfalls frühere Arbeiten, wie das Positionspapier des European Marine Board zum Unterwasserlärm, in Betracht gezogen werden müssen. Eine wichtige Herausforderung ist die Vorhersage von URN in der Entwurfsphase, um bereits in einem frühen Stadium weniger laute und umweltfreundliche Lösungen einsetzen zu können. Diese Herausforderung stellt sich sowohl auf der Ebene der Ausrüstungskonstruktion als auch in der Phase der Schiffsintegration. Die Auswirkungen der Lösungen zur Lärmminderung auf die Treibhausgasemissionen sollten berücksichtigt werden.
Die derzeitigen Ansätze zur Regulierung von URN konzentrieren sich auf kontrollierte Kriterien (feste Geschwindigkeit, kein Wellengang usw.), während Schiffe mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten, Belastungen und Seegangszuständen betrieben werden, was die Herausforderung, ein leises Schiff zu entwerfen, das für ein breites Spektrum von Bedingungen geeignet ist, weiter erschwert. Eine weitere Herausforderung besteht darin, ein Lärmmesssystem an Bord zu betreiben, das der Besatzung sofortige Informationen über die betriebsbedingte Geräuschabstrahlung des Schiffes liefert. Dabei ist zu beachten, dass auch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Treibhausgasemissionen und URN erforderlich sein kann.
Zur Bewältigung der oben genannten Herausforderung wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Entwicklung von Methoden und Modellen zur Vorhersage des unter Wasser abgestrahlten Lärmpegels in der Entwurfsphase.
- Durchführung von Modellierungs- und Feldstudien zur Verbesserung der Wirksamkeit, Sicherheit und Kosteneffizienz von Lärmminderungsvorrichtungen, -maßnahmen und -managementoptionen in verschiedenen Seezuständen und bei unterschiedlichen Schiffsbelastungen. Die ermittelten Lösungen sollten in groß angelegten Demonstrationsprojekten erprobt und demonstriert werden, die gegebenenfalls auch die Überwachung der Reaktion wichtiger empfindlicher Arten umfassen können.
- Im Rahmen der Projekte sollten Systeme für die Lärmmessung an Bord und Systeme zur Unterstützung von Entscheidungen entwickelt werden, um die Lärmbelastung zu verringern und gleichzeitig die Energieeffizienz im Normalbetrieb aufrechtzuerhalten.
- Das Projekt sollte auf dem aktuellen Stand der Dinge aufbauen und beispielsweise das H2020-Projekt SATURN und das LIFE+-Projekt PIAQUO berücksichtigen, um die Entwicklung von Normen für die Spezifikation von Lärmpegeln durch Ausrüstungslieferanten und Werften zu unterstützen. Von den Projekten wird erwartet, dass sie Synergien und Bündelungen mit verwandten Projekten und Aktivitäten vorschlagen, die sich mit Unterwasserlärm befassen, auch mit Lärm aus anderen Quellen als dem Verkehr.
- Darüber hinaus sollte das Projekt auf die Kommunikation mit den europäischen Schiffseignern und -betreibern abzielen, um das Bewusstsein zu schärfen, über die Umweltauswirkungen zu informieren und die technischen Möglichkeiten zur Verringerung des Lärms und seiner Auswirkungen auf die Unterwasserwelt aufzuzeigen.
- Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden, um das Bewusstsein für den Lärm der Schifffahrt zu schärfen und die Häufigkeit und Art des Lärms und seine Auswirkungen auf die Umwelt in Abhängigkeit vom Betriebszustand, den Wetterbedingungen, der Beladung und den Wasserbedingungen (Tiefe, Art des Bodens, Temperatur, Salzgehalt usw.) zu ermitteln, damit sie in künftigen möglichen Vorschriften berücksichtigt werden können.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektleistungen und -ergebnisse zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Demonstration der Reduzierung von Unterwasserstrahlungslärm (URN) durch Großdemonstratoren oder nachgerüstete Schiffe, die Modifikationen zur URN-Reduzierung einsetzen, und Bewertung durch überprüfbare KPIs.
- Demonstration der Wirksamkeit, Sicherheit und Kosteneffizienz von Lärmminderungsvorrichtungen, Lärmminderungsmaßnahmen und Managementoptionen sowie Bewertung anhand überprüfbarer KPIs.
- Entwicklung von Standards für die Spezifikation von Geräuschquellen durch Ausrüstungslieferanten und Werften, die auf dem aktuellen Stand der Technik aufbauen.
- Schärfung des Bewusstseins der europäischen Schiffseigner für die Umweltauswirkungen von Unterwasserlärm und für die Möglichkeiten zur Verringerung des Lärms und seiner Auswirkungen auf die Meeresumwelt.
- Sie liefert den Regulierungsbehörden Beweise für den Unterwasserlärm in der Schifffahrt, damit die Betriebsbedingungen und die Umweltauswirkungen bei künftigen Vorschriften besser berücksichtigt werden können.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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