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Call-Eckdaten
Beschleunigung des klimaneutralen Luftverkehrs, Minimierung der Nicht-CO2-Emissionen
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-07
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 17.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse sollten sich auf die Minimierung der Nicht-CO2-Emissionen des Luftverkehrs konzentrieren.
Call-Ziele
EU-Studien zeigen, dass etwa 50-75 % der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs durch Nicht-CO2-Emissionen verursacht werden. Aufgrund ihres lokalen geografischen Charakters, ihrer Abhängigkeit von atmosphärischen Phänomenen, des unvollständigen Verständnisses und der Ungewissheit sowie der betrieblichen Kompromisse wurden die Nicht-CO2-Emissionen bisher von internationalen und europäischen Regulierungsmaßnahmen weniger berücksichtigt. Jüngste Studien zeigen, dass kosteneffiziente Minderungsmaßnahmen möglich sind, vorausgesetzt, dass gezielte F&I-Maßnahmen zusammen mit Flugtests die letzten Unsicherheiten beseitigen. Jede Vermeidung, die zu einem Anstieg der CO2-Emissionen führt, selbst bei einer Nettoverringerung der Gesamtauswirkungen auf die Klimaerwärmung, wirft heute jedoch die komplexe politische Frage der Abschwächung kurzfristiger und langfristiger Klimaauswirkungen auf.
Jüngste von der EU und den Mitgliedstaaten finanzierte Forschungsaktivitäten (z. B. FP7-REACT4C, SESAR-FLyATM4E, ALARM, SINOPTICA, DLR-WeCARE, H2020-ACACIA, HE-BECOM) haben die Bildung von Kondensstreifen besser charakterisiert und einen besseren Einblick in die NOx-Emissionen des Luftverkehrs und die Ozonbildung ermöglicht. Die Studien haben auch gezeigt, dass der Flugbetrieb, wenn er nur im Hinblick auf den Treibstoffverbrauch optimiert wird, eine stärkere Auswirkung auf das Klima haben kann, da Nicht-CO2-Effekte die geringere Erwärmung durch CO2-Einsparungen kompensieren können.
Die Vermeidung klimasensibler Regionen birgt ein großes Potenzial für die Verringerung der Klimaauswirkungen zu relativ geringen Kosten, ohne dabei wesentlich mehr CO2-Emissionen zu verursachen, die den Gesamteffekt für das Klima überwiegen. Die Integration von Datenanalyse und Wettervorhersage in fortschrittliche Software-Tools zur Entscheidungsunterstützung, die in der Lage sind, die Bildung von Kondensstreifen in Echtzeit vorherzusagen und alternative Flugrouten vorzuschlagen, passt gut in den Rahmen dieses Themas. Dieses Thema zielt darauf ab, klare betriebliche Leitlinien zu integrieren und bereitzustellen, die sich auf validierte Flugtests stützen. Die Charakterisierung der Gas- und Partikelemissionen von Triebwerken, für die keine oder nur unvollständige Daten zur Verfügung stehen, entspricht dem Anwendungsbereich dieses Themas.
Als Folgemaßnahme zur EASA-Studie über Nicht-CO2-Klimaauswirkungen und für die Standardisierung im Hinblick auf Sicherheitserwägungen und die künftige Zertifizierung ist die Beteiligung der EASA (z. B. als Teil der Lenkungsgruppe) sowie die Koordinierung mit den einschlägigen ICAO-Gruppen (CAEP) erforderlich.
Synergien mit SESAR3 sollten ebenfalls genutzt werden - im Hinblick auf die entsprechenden Themen im halbjährlichen Arbeitsprogramm 2022-2023 des Gemeinsamen Unternehmens SESAR3. Darüber hinaus sollte eine internationale Zusammenarbeit für Forschung und Flugverkehrsmanagement angestrebt werden (z. B. SESAR/NextGen).
Synergien können auch mit den Digital Sky Demonstrators in Betracht gezogen werden, insbesondere Flüge zur Demonstration umweltfreundlicher Flugbahnen oder Flüge, die mit Sensoren ausgestattet sind, um Daten zur Bewertung der Nicht-CO2-Auswirkungen des Luftverkehrs zu sammeln. Schließlich sollten auch Synergien mit Destination Earth angestrebt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu mindestens drei der folgenden Ziele beitragen:
- In erster Linie soll das wissenschaftliche Verständnis der Auswirkungen von Aerosolen auf Wolken sowie des Beitrags der NOx-Emissionen des Luftverkehrs zum Klimawandel verbessert werden.
- Weitere Untersuchung der Frage, wie die in der EASA-Studie ermittelten potenziellen politischen Maßnahmen unterstützt werden können, einschließlich der Frage, ob sie verhältnismäßig und durchführbar sind und die Gesamtauswirkungen auf das Klima (CO2- und Nicht-CO2-Emissionen) verringern.
- Durchführung einer detaillierten Analyse des optimalen Verhältnisses zwischen Kosten und Klima.
- Durchführung einer Charakterisierung der Gas- und Partikelemissionen von Triebwerken, wenn die Daten unvollständig oder nicht verfügbar sind.
- Durchführung von Flugtests und Demonstration der Vorteile und Kompromisse beim Treibstoffverbrauch, die sich aus der Umgehung klimasensibler Regionen ergeben.
- Durchführung von Forschungsarbeiten zu Wasserstoff und Drop-in-Kraftstoffen für die Luftfahrt mit dem Ziel, die Nicht-CO2-Emissionen weiter zu reduzieren.
- Entwicklung weiterer Software zur Entscheidungsunterstützung in Echtzeit für Fluggesellschaften und das Flugverkehrsmanagement, um den Ort und die Auswirkungen der Bildung von Kondensstreifen und Zirrusstreifen auf die globale Erwärmung vorherzusagen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 2-4 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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