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Call-Eckdaten
Strukturierung des Schifffahrtssektors, u. a. durch veränderte Geschäfts- und Industriemodelle, um einen kommerziellen emissionsfreien Schifffahrtsverkehr zu erreichen (ZEWT-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-16
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 850.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 850.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Um einen koordinierten Ansatz für die Entwicklung eines emissionsfreien, digitalen, automatisierten und wettbewerbsfähigen europäischen Schiffsverkehrs zu gewährleisten, sollte die Beteiligung aller Arten von privaten und öffentlichen Stakeholdern, einschließlich Finanziers, Befrachter und anderer Stakeholder aus dem kommerziellen Bereich der Schifffahrtsbranche, ins Auge gefasst werden.
Call-Ziele
Der Europäische Green Deal setzt ehrgeizige Ziele, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Dies ist eine wertvolle Chance für die europäische Industrie und insbesondere für die Schifffahrt, in der Europa bei der Entwicklung von Hochtechnologie und umweltfreundlicher, energieeffizienter Schifffahrt führend ist. Auch die Digitalisierung wirkt sich auf die Verringerung der Emissionen und die Steigerung der Effizienz aus, während sie gleichzeitig die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Schifffahrt erhöht und sich daher bereits auf die Geschäftsmodelle und die Dynamik des Sektors auswirkt.
Während Europa im Bereich der fortschrittlichen, digitalen und umweltfreundlichen Schifffahrt nach wie vor weltweit führend ist, werden neue Technologien auf dem Wassertransportmarkt im Allgemeinen nur unzureichend angenommen. Dies ist zum Teil auf den Konservatismus des Sektors und die mangelnde Bereitschaft zu Veränderungen zurückzuführen, sofern diese nicht durch Vorschriften gefördert werden. Ein weiteres Hindernis sind die komplexen kommerziellen Strukturen und Finanzierungsmodelle, die die Interessen von Schiffseignern, die Neubauten in Auftrag geben, von Finanziers, die den Wert von Schiffen nach Typen aufschlüsseln, von Betreibern, die von einem geringeren Treibstoffverbrauch profitieren können, sowie von Ladungseigentümern, die von einem "umweltfreundlichen Image" profitieren können, und von Endverkaufsstellen, bei denen der Einsatz von emissionsarmen Schiffen einen potenziellen kommerziellen Vorteil darstellen kann, voneinander trennen können. Es wurden zwar neue Geschäftsmodelle und Kennzeichnungssysteme entwickelt, um Anreize für eine umweltfreundliche Schifffahrt zu schaffen, sie sind jedoch noch nicht weit verbreitet und weitgehend unbekannt. Es besteht die Notwendigkeit, die Segmente der Schifffahrt objektiv zu analysieren und innerhalb jedes Segments die Geschäftsmodelle zu charakterisieren, die Hindernisse für die Einführung innovativer emissionsarmer und -freier Lösungen für die Schifffahrt zu ermitteln und in Zusammenarbeit mit den Beteiligten Geschäftsmodelle vorzuschlagen, die einen besseren Anreiz für die Steigerung der Investitionen in emissionsarme oder -freie Lösungen in der europäischen Schifffahrt bieten können.
Darüber hinaus ist es wichtig, die Öffentlichkeit und den breiteren, nicht forschungsbasierten Schifffahrtssektor für die wirtschaftliche und ökologische Bedeutung des europäischen Schifffahrtssektors zu sensibilisieren und sein Engagement, seine Fähigkeit und seine Möglichkeiten zur Entwicklung und Umsetzung wettbewerbsfähiger Lösungen hervorzuheben, mit denen die ehrgeizigen Ziele des Europäischen Green Deal erreicht werden können.
Die Zusammenarbeit mit einschlägigen bestehenden Initiativen, wie dem Europäischen Forum für nachhaltige Schifffahrt, CESNI, der Waterborne Technology Platform und anderen, wird von entscheidender Bedeutung sein. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass in den Vorschlägen die Ergebnisse einschlägiger F&I-Projekte (einschließlich Horizont 2020 und Horizont Europa) und relevanter Studien berücksichtigt werden. Die Vorschläge sollten auf alle folgenden Punkte eingehen:
- Ermittlung von Geschäftsmodellen und der finanziellen und kommerziellen Hindernisse für die Einführung innovativer emissionsarmer und/oder emissionsfreier Lösungen für den Transport auf dem Wasser. Die finanziellen Investitionen, die Kennzeichnung und die Vertragsstrukturen sowie die neuen Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, sollten berücksichtigt werden. Eine Analyse der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Geschäftsmotivationen zwischen Charterer, Ladungsbesitzer*innen, Schiffseignern, Verkaufsstelle usw. sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
- Analyse des Bedarfs und des Zeitplans für die Nachrüstung und den Ersatz der derzeitigen europäischen Flotte (einschließlich Binnenschiffe, Fähren, Kurzstreckenseeverkehr, Kreuzfahrtschiffe und Offshore-Schiffe). Die Analyse sollte mit einem Überblick über die europäischen Kapazitäten (in Bezug auf Technologie und qualifizierte Arbeitskräfte) kombiniert werden, die für die Nachrüstung dieser Schiffe zur Verfügung stehen, und etwaige Kapazitätslücken für die rechtzeitige Umsetzung der Emissionsziele des europäischen Green Deal aufzeigen;
- Die Analyse sollte z. B. den Investitionsentscheidungszyklus berücksichtigen: Finanzierungsmodelle, Bunker- und Treibstoffversorgungsinfrastruktur, Verfügbarkeit, Langlebigkeit und Kosten von Technologien, Möglichkeiten zur rechtzeitigen Nachrüstung/Bau eines Schiffes, gut ausgebildete Arbeitskräfte usw. und Anreize und Verbesserungen der Geschäftsmodelle wie neue Vertragsmodelle und Finanzierungsstrukturen vorschlagen;
- Organisation spezifischer Kommunikations- und Verwertungsaktivitäten für relevante Interessengruppen außerhalb der Projektteilnehmer*innen, um sicherzustellen, dass alle Interessengruppen aus den EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern über die entwickelten Lösungen informiert werden;
- Um eine positive gesellschaftliche Wirkung der Aktivitäten zu gewährleisten, wird erwartet, dass einschlägiges sozial- und geisteswissenschaftliches Fachwissen berücksichtigt wird, einschließlich des aktiven Beitrags von Expert*innen und/oder -Institutionen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektleistungen und -ergebnisse zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- Umfassendes Verständnis des Geschäftsmodells sowie der arbeitsrechtlichen, finanziellen und kommerziellen Hindernisse für die Einführung innovativer emissionsarmer und/oder emissionsfreier Lösungen für die Schifffahrt, einschließlich der Berücksichtigung von Schiffsfinanzierungs- und Investitionsstrukturen, Charter- und anderen Verträgen.
- Identifizierung potenzieller Lösungen zur Überwindung von Geschäftsmodellen und kommerziellen Hindernissen für die Einführung innovativer emissionsarmer und emissionsfreier Lösungen in der Schifffahrt.
- Verständnis der Industriekapazitäten und der Art und Weise, wie diese für die Nachrüstung und/oder den Ersatz der derzeitigen europäischen Flotte vorgesehen sind, um die Emissionsreduktions- und Verschmutzungsziele für 2030 und 2050 zu erreichen. Berücksichtigung aller in der europäischen Region verkehrenden Schiffe, einschließlich Binnenschiffe, Kurzstreckenseeverkehr (einschließlich Fähren und Frachtschiffe), Kreuzfahrt- und Offshore-Schiffe;
- Verstärktes Engagement des gesamten Schifffahrtssektors, einschließlich der Finanz- und Versicherungsbranche, der Befrachter, der Betreiber, der Eigentümer*innen, der öffentlichen Stakeholder, der Technologieanbieter sowie der Zivilgesellschaft, um die Bedeutung der europäischen Schifffahrt, ihre Umweltziele und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen anzuerkennen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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