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Call-Eckdaten
Demonstration effizienter, vollständig gleichstrombetriebener Stromnetze in der Schifffahrt für große Schiffe (ZEWT-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-14
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
60% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Projekte sollten leistungselektronische Systeme mit hoher TRL sowie ein neues Konzept für Gleichstromnetze entwickelt werden, das die Fähigkeiten neuer leistungselektronischer Systeme nutzt und verschiedene Gleichstromerzeugungssysteme auf der Grundlage nachhaltiger alternativer Energiequellen ermöglicht.
Call-Ziele
Primäre Gleichstromsysteme werden heute auf zahlreichen Schiffstypen eingesetzt, wobei Batteriespeicher zum Einsatz kommen. Die Anwendung von Gleichstromnetzen an Bord hat bereits begonnen und wird aufgrund ihrer vielversprechenden Aspekte wie Verringerung der Komplexität, erhöhte Modularität und verbesserte Integration erheblich zunehmen. Es sind jedoch weitere Fortschritte erforderlich, um das volle Potenzial eines Gleichstromnetzes an Bord von großen Schiffen (über 5000 BRZ) zu erschließen, das das gesamte Netz sowohl für das primäre als auch für das sekundäre (Hilfs-)Verteilungssystem umfasst, wobei die verschiedenen Bordanwendungen von Schiffselektrifizierungssystemen (z. B. Hochleistungsbrennstoffzellen, Batterien usw.) zu berücksichtigen sind. Die Herausforderung besteht darin, sich nicht nur auf die sekundäre Verteilung zu konzentrieren, sondern auch auf die Integration/Verbindung neuer nachhaltiger Primärenergiesysteme innerhalb eines Gleichstromnetzes, das das gesamte Schiff versorgt.
Um die oben genannte Herausforderung zu bewältigen, wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Entwicklung innovativer leistungselektronischer Systeme mit hohem TRL-Wert (z. B. Umrichter, Leistungsschalter mit logischer Selektivität), die für Anwendungen in der Schifffahrt geeignet und zertifiziert sind.
- Entwicklung eines neuen Konzepts für ein intelligentes, flexibles, steckerfertiges Gleichstromnetz, das die Fähigkeiten der neuen leistungselektronischen Systeme nutzt und verschiedene Gleichstromerzeugungssysteme auf der Grundlage nachhaltiger alternativer Energiequellen ermöglicht.
- Erforschung der Auswirkungen von Konstruktionsentscheidungen, Sicherheitsmaßnahmen und Integration auf das Schiff. Dies erfordert die Entwicklung und bordseitige Integration von Hochleistungsgeräten und -systemen zur Ergänzung des Stromnetzes (z. B. Halbleiterschutz, Halbleitertransformatoren, Siliziumkarbid-Leistungsbauteile),
- Entwicklung eines Prototypsystems in kleinem Maßstab (mind. 100 kW) in einer realen Transportumgebung auf dem Wasser. Demonstration der Funktionalität und der Integration seiner Komponenten, Nachweis der Möglichkeiten für eine weitere Aufwärtsskalierung. Nachweis der Machbarkeit und der Vorteile der Verteilung der Hauptenergie auf der Grundlage von Gleichstrom statt Wechselstrom.
- Validierung des Systems durch Klassifikationsgesellschaften, um die höchsten Standards für Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
- Entwicklung von Normen für Gleichstrom-Mikronetze und Kommunikationsprotokolle an Bord, die besonders für große Schiffe von Nutzen sind, bei denen zwischen der Stromversorgung verschiedener Zonen unterschieden wird (z. B. Zonen mit Verbrennungsmotoren und Zonen mit erneuerbaren Energien).
- Integration neuer leistungselektronischer Systeme in das Schiffsnetz mit fortschrittlichen Steuerungssystemen zur Bewältigung variabler Lasten und zur Unterbrechung hoher Gleichstromstärken.
- Es wird erwartet, dass die Emissionen, die Effizienz und die betrieblichen Einsparungen auf einem relevanten Schiffstyp nachgewiesen werden, um die Forschungsergebnisse zu validieren. Die Übertragbarkeit der Anwendungen muss für eine Reihe von Schiffstypen nachgewiesen werden, einschließlich solcher, die über größere Batteriesysteme und eine längere Autonomie verfügen. Die Demonstration soll als Referenz für ein breites Spektrum von Schiffstypen dienen, die elektrischen Antrieb und Hilfsenergie nutzen.
- Gegebenenfalls sollten Synergien und eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Aktivitäten und Projekten geplant werden, die sich aus den damit verbundenen Initiativen von Horizont Europa ergeben, insbesondere den Partnerschaften Batteries und Clean Hydrogen JU.
- Der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse sollte einen überzeugenden Business Case und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, Kommerzialisierung und Einführung (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) enthalten, in denen die möglichen Finanzierungsquellen angegeben sind, die potenziell genutzt werden können.
Alle relevanten Interessengruppen (Hersteller elektrischer Verteilungs- und Schutzeinrichtungen, Ingenieurbüros, Hersteller elektrischer Ausrüstungen, Nutzende, Werften usw.) sollten sich an den Vorschlägen für die Entwicklung der Systeme beteiligen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektleistungen und -ergebnisse zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- Ermöglichung einer Verringerung der Emissionen aus dem Schiffsverkehr durch verstärkte Elektrifizierung, einschließlich hybrider Energiesysteme.
- Demonstration der Machbarkeit eines sekundären intelligenten Gleichstromnetzes (technischer Rahmen, Verteilungs-/Schutzeinrichtungen).
- Demonstration eines intelligenten Managements und einer intelligenten Steuerung von Hybridkraftwerken, die verschiedene Energiequellen, einschließlich nachhaltiger, klimaneutraler Kraftstoffe, kombinieren, um die Netto-THG-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus zu minimieren
- Entwicklung einer neuen Konfiguration für die gesamte Stromerzeugungsarchitektur für den Großraumtransport auf dem Wasser, die einsatzbereit ist.
- Entwicklung neuer leistungselektronischer Systeme für AC/DC-Wandler und DC-Schutzschalter innerhalb des elektrischen Netzes mit höherem Wirkungsgrad.
- Bewertung der Emissionsreduzierung in der Schifffahrt durch verstärkte Elektrifizierung einschließlich hybrider Stromversorgungssysteme. Benchmarking und Quantifizierung der erreichten THG-Emissionsreduzierung durch relevante quantifizierbare KPIs.
- Bewertung der Betriebskostensenkungen und der Emissionsreduzierung durch Senkung des Energieverbrauchs und Verlängerung der Wartungsintervalle der Stromerzeugungsaggregate anhand überprüfbarer KPIs.
- Bewertung der Effizienz- und Leistungsdichteverbesserungen zur Verringerung des Gesamtvolumens und -gewichts durch überprüfbare KPIs.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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