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Call-Eckdaten
Fortschrittliche digitale Entwicklungswerkzeuge zur Beschleunigung der Entwicklung von softwaredefinierten Fahrzeugen, die eine emissionsfreie Mobilität ermöglichen (2ZERO-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-05
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten digitale Werkzeuge für die Automobilindustrie entwerfen und validieren, um die bestmögliche Kombination aus digitaler Entwicklung und digitalem Betrieb für innovative emissionsfreie Lösungen zu ermöglichen.
Call-Ziele
Die datengesteuerte Entwicklung softwaredefinierter Funktionen und Systeme von Elektrofahrzeugen (z. B. im Zusammenhang mit der Steuerung von Batterien und E-Motoren, prädiktiven Eco-Driving-Funktionen oder der Steuerung der Fahrzeugdynamik sowie des Komforts) erfordert den Einsatz verbesserter Werkzeuge in verschiedenen Bereichen (z. B. Mechanik, Dynamik, Elektrik und Akustik) und Maßstäben (von der Komponente bis zum Fahrzeug in einem Mobilitätsszenario) sowie ein tiefes Verständnis des Fahrzeugbetriebs in der Realität.
Der derzeitige Entwicklungs- und Konstruktionsrahmen erlaubt es jedoch nicht, solche komplexen softwaredefinierten Funktionen und Systeme auf integrierte Weise zu berücksichtigen, was häufig zu Lösungen führt, die für einen bestimmten Betriebspunkt optimiert sind, der nur teilweise repräsentativ für die realen Einsatzbedingungen ist, und bei denen die ressourceneffiziente Wiederverwendung dieser Lösungen über mehrere Fahrzeugplattformen hinweg fehlt. Darüber hinaus ist die Entwicklung von Fahrzeugen, die sich während ihrer Lebensdauer ständig anpassen können (z. B. durch Fernprogrammierung), nicht ausreichend möglich. Daher wird erwartet, dass der Umfang dieses Aufforderungsthemas weit über die heutige Produktentwicklung hinausgeht, wie sie in früheren Horizont 2020-Themen behandelt wurde (z. B. H2020-GV-2018 "Virtuelle Produktentwicklung und Produktion aller Arten von elektrifizierten Fahrzeugen und Komponenten").
Um das Potenzial softwaredefinierter EV-Funktionen und -Fahrzeuge voll ausschöpfen zu können, wird ein fortschrittlicher, dedizierter digitaler Entwicklungsrahmen benötigt. Die Vorschläge zu diesem Thema sollten alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Entwurf und Validierung robuster digitaler Werkzeuge zur effizienten und effektiven Entwicklung komplexer Elektrofahrzeuge, die zunehmend softwaredefiniert sind.
- Fortgeschrittene Methoden für die Entwicklung vertrauenswürdiger (rund um die Uhr verfügbarer, sicherer und geschützter) softwaredefinierter EV-Lösungen.
- Förderung des Einsatzes und der Anpassung von konzeptionellen Werkzeugen und Demonstration der Integration in Entwicklungsrahmen für die virtuelle Zulassung (frühe Demonstratoren), die für alle in 2ZERO betrachteten EV-Typen (von der L-Kategorie bis zu schweren Nutzfahrzeugen) anwendbar sind.
- Konzepte, die die Rückkopplung und Nutzung aller Arten von Daten (z.B. technische Daten, reale Betriebsdaten von EVs) in der Produktentwicklung von softwaredefinierten Fahrzeugfunktionen ermöglichen, einschließlich der automatischen Aktualisierung der angewandten digitalen Werkzeuge und Modelle.
Es wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den ausgewählten Projekten in diesem Themenbereich erwartet und die Modalitäten müssen im Antrag dargelegt werden.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Hin zu einem emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Fortschrittliche digitale Werkzeuge können die Mobilitätsindustrie in die Lage versetzen, softwaredefinierte Elektrofahrzeuge effizient zu entwickeln und zu betreiben, die der Schlüssel zur Verwirklichung nachhaltiger Mobilitätslösungen sind. Kernfunktionen des elektrischen Antriebsstrangs oder der Fahrzeugdynamik werden in erster Linie durch Software ermöglicht und gesteuert. Funktionsaktualisierungen stehen den Endnutzern zur Verfügung, um ein Maximum an Kundennutzen und -zufriedenheit zu erreichen. Solche Modellierungs- und Simulationswerkzeuge und -methoden der nächsten Generation, die z.B. softwaregesteuerte Entwicklung, automatisiertes Engineering sowie glaubwürdige Simulation ermöglichen, ebnen den Weg, um Mobilität auf eine neue Weise sicherer, nachhaltiger und komfortabler zu machen.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Entwurf und Validierung digitaler Werkzeuge für die Automobilindustrie, um die bestmögliche Kombination aus digitaler Entwicklung und digitalem Betrieb für innovative emissionsfreie Lösungen zu ermöglichen, die eine Senkung des Energieverbrauchs um bis zu 20 % ermöglichen, indem z. B. immer die neuesten softwaregesteuerten Energiesparfunktionen eingesetzt werden, die während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs zur Verfügung stehen, und um Leistung, Sicherheit und Zuverlässigkeit durch Konstruktion zu gewährleisten.
- Erhöhung der Innovationsgeschwindigkeit durch Optimierung der Nutzung von Daten (technische, betriebliche, infrastrukturelle Daten usw.) auf effektive und effiziente Weise (Synthese und Nutzung von Daten).
- Beitrag zur Entwicklung von Lösungen für eine zuverlässige "virtuelle" Entscheidungsfindung auf der Grundlage digitaler Zwillinge und zur Verbesserung der Glaubwürdigkeit von Simulationen auf der Grundlage von Prozess- und Artefaktqualitätsmaßnahmen sowie von KPI-gesteuerter Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit.
- Methoden und Werkzeuge für die zuverlässige Modellierung und Simulation von Gesamtfahrzeugsystemen einschließlich ihrer Umgebung.
- Signifikante Verbesserung der Fähigkeiten in Design, Entwicklung und Anwendung von "software-defined" EV und damit Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie.
- Verbesserung der Produktqualität, Verbesserung der Effizienz der Entscheidungsfindung, der Qualität und der Nutzung von Betriebsdaten und damit Beitrag zur Verkürzung der Gesamtentwicklungszeit.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Towards zero emission road transport" (2ZERO) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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