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Call-Eckdaten
Effiziente elektrische Antriebe mit hoher Spannung und geringem Gewicht für einen nachhaltigen Transport auf dem Wasser (ZEWT-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D5-01-11
Termine
Öffnung
07.12.2023
Deadline
18.04.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Aufbauend auf dem derzeitigen Stand der Technik sollten die Projekte zur Batterieelektrifizierung eines breiteren Spektrums von Schiffstypen beitragen, sowohl für die See- als auch für die Binnenschifffahrt, die durch den Bedarf an größeren Batteriesystemen und längerer Autonomie gekennzeichnet sind.
Call-Ziele
Die Spannungshöhe von Batterieanlagen an Bord von Schiffen ist in der Regel begrenzt und liegt innerhalb der Vorschriften für Niederspannungsanlagen. Durch die Erhöhung des Spannungsniveaus des Verteilungssystems an Bord kann die Energieumwandlung einen höheren Wirkungsgrad erreichen und kompakter sein, da der Querschnitt der Leiter kleiner und die Verluste geringer sind. Für Anwendungen in der Schifffahrt (der Begriff Schifffahrt bezieht sich sowohl auf die See- als auch auf die Binnenschifffahrt) stellen sich jedoch nach wie vor Herausforderungen im Zusammenhang mit der Auslegung von Umwandlungssystemen und Isolationsverfahren für die Integration von Niederspannungsbatteriesystemen in Hochspannungs-Wechsel- oder Gleichstromverteilungssystemen. Außerdem müssen die erforderlichen rechtlichen Aspekte festgelegt werden, um die Markteinführung für die Schifffahrt zu erleichtern. Obwohl z. B. Hochspannungs-Li-Ionen-Batteriepakete derzeit eingesetzt werden können, bietet der derzeitige Stand der Technik immer noch Lösungen, die zu schwer sind, um die Elektrifizierung einer breiteren Palette von größeren Wasserfahrzeugen zu ermöglichen. Neue Entwicklungen zeigen jedoch Potenzial für eine Verringerung des Gewichts der Batteriepacks. Die Anpassung und die Lösungen für die Integration in das Fahrzeug, die für neu entwickelte Technologien wie Li-Ion NMC, LTO und LFP zur Verfügung stehen, müssen weiter untersucht werden.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie sich mit allen folgenden Aspekten befassen:
- Entwurf von Batteriemanagementsystemen für Hochspannungsbatterieanlagen für Wechsel- und Gleichstromverteilungssysteme in der Schifffahrt.
- Entwurf und Kontrolle von Umwandlungssystemen, Isolationsdesign und Isolationskoordination.
- Einführung von elektrischen Energiespeichern mit geringem Gewicht, die für die Integration an Bord ausgelegt sind (z. B. kein ISO-Container an Deck).
- Nachhaltigkeits- und Kreislaufkriterien, die vorzugsweise für die gesamte Lebensdauer von Bordbatterielösungen angepasst werden sollten (d. h. Second-Life-Anwendungen).
- Identifizierung und Charakterisierung der spezifischen Anforderungen, die für die Binnenschifffahrt und den Seeverkehr erforderlich sind.
- Entwicklung eines Batteriesicherheitskonzepts, das prinzipiell für die Klassenzulassung geeignet ist, insbesondere für große Batterieräume an Bord, unter Berücksichtigung von Detektions-, Lüftungs- und Feuerlöschtechnik.
- Identifizierung und ggf. Unterstützung der Entwicklung neuer Normen und Zertifizierungsverfahren, die erforderlich sind, um die Einführung der entwickelten neuen Technologien und Lösungen zu erleichtern.
Die neuen Lösungen sollten auch einen wesentlichen Beitrag zur allgemeinen Sicherheit von Batterieanwendungen an Bord leisten (z. B. in Bezug auf Schadstoffemissionen, Brandausbreitung usw.). Der Formfaktor, das Batteriemanagementsystem und die Schnittstelle mit dem Landstromnetz sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie Synergien mit der Horizont-Europa-Batteriepartnerschaft gewährleisten, und sie werden ermutigt, eine Bündelung von Aktivitäten mit dem aus den Themen HORIZON-CL5-2021-D2-01-02 und HORIZON-CL5-2021-D2-01-03 finanzierten Projekt in Betracht zu ziehen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektleistungen und -ergebnisse sollen zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Demonstration einer höheren Leistung, Effizienz, Durchführbarkeit und Zuverlässigkeit von Batterieanlagen in Hochspannungsverteilungssystemen an Bord und dadurch Erleichterung des verstärkten Einsatzes der batteriebetriebenen Schifffahrt.
- Entwicklung und Validierung von Echtzeit-Zustandsüberwachungssystemen für Batterien mit integrierten Algorithmen für prädiktive Analysen.
- Demonstration von Energiespeichersystemen mit einer Kapazität von mehr als 1 MWh, die direkt an Mittelspannungs-Wechselstrom- (3,3 kV oder mehr) oder Gleichstromsysteme (über 1 kV) angeschlossen sind, durch modulare Ansätze.
- Demonstration der Durchführbarkeit eines innovativen Batteriekonzepts mit geringem Gewicht und hoher Energiedichte in Demonstratoren, unter Berücksichtigung von Anwendungen im See- und Binnenschiffsverkehr, einschließlich der Demonstration der Sicherheit von Batterien an Bord.
- Effiziente modulare redundante Umwandlungssysteme mit Niederspannungsbatteriemodulen auf schwimmendem Potenzial und Isolierung für kostengünstige integrierte Batteriemodule und Umwandlungssysteme werden entworfen.
- Bewertung des nachhaltigen Lebenszyklusmanagements von elektrischen Energiespeichersystemen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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