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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Unterstützung regionaler thematischer Netze von Organisationen der Zivilgesellschaft (CSO); regionale Netze zur Förderung unabhängiger pluralistischer Medien und der Meinungsfreiheit; EU-Preis für die Integration der Roma

Förderprogramm

Instrument zur Heranführungshilfe

Call Nummer

EuropeAid/179703/DH/ACT/Multi

Termine

Öffnung
09.11.2023

Deadline
29.12.2023 13:00

Förderquote

90-100%

Budget des Calls

€ 14.400.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird im Rahmen der EU-Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft und des Medienprogramms für die westlichen Balkanstaaten und die Türkei im Zeitraum 2021-2023 (GFK) veröffentlicht. Vor dem Hintergrund einer verbesserten regionalen Zusammenarbeit, gutnachbarschaftlicher Beziehungen und Versöhnung besteht das übergeordnete Ziel des GFK darin, partizipative Demokratien und den EU-Integrations- und Annäherungsprozess in den westlichen Balkanstaaten und der Türkei durch einen verstärkten Beitrag der Zivilgesellschaft und der Medien zu stärken.

Call-Ziele

Das Gesamtziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen besteht darin, im Rahmen einer allgemeinen Vision der verstärkten regionalen Zusammenarbeit, gutnachbarlicher Beziehungen und der Aussöhnung die partizipativen Demokratien und den EU-Annäherungsprozess in den westlichen Balkanstaaten und der Türkei zu stärken.

Die spezifischen Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:

  • Stärkung der Kapazitäten und der Möglichkeiten der zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Beteiligung an der Politik und Entscheidungsfindung in verschiedenen Themenbereichen, einschließlich derjenigen, die im Wirtschafts- und Investitionsplan für den westlichen Balkan behandelt werden.
  • Stärkung der beruflichen Kapazitäten von Journalist*innen, Medien und Medieninstitutionen zur Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen sowie zur Förderung des Medienpluralismus.
  • Stärkere Gleichstellung, Eingliederung und aktive Beteiligung der Roma in den westlichen Balkanstaaten und der Türkei.

Alle Antragsteller werden aufgefordert, geschlechts- und jugendbezogenen Aspekten gebührende Aufmerksamkeit zu schenken, indem sie sicherstellen, dass die Ergebnisse der geschlechts- und jugendbezogenen Analyse durch vorgesehene Aktivitäten und gegebenenfalls spezifische Indikatoren ausdrücklich in die Vorschläge einbezogen werden. Verbindungen zum GAP III, dem YAP und ihren spezifischen thematischen Prioritäten, Zielen und Indikatoren werden dringend empfohlen. Die Art und Weise, wie Gleichstellungs- und Jugendfragen behandelt werden, wird während des Bewertungsprozesses berücksichtigt. Eine Sammlung geschlechtsspezifischer Analysen, die von den Antragstellern eingesehen werden können, ist auf der TACSO 3-Website (www.tasco.eu) zu finden. Dort finden die Antragsteller auch einschlägige "Country Level Implementation Plans" (CLIPs), in denen das strategische Engagement der EU für die Gleichstellung der Geschlechter in jedem IPA-Empfängerland erläutert wird. Der YAP enthält auch die Grundsätze, Prioritäten und Ziele, an denen sich die EU-Maßnahmen zugunsten junger Menschen orientieren, sowie eine vorläufige Liste von EU-Initiativen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)

förderfähige Einrichtungen

Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, muss der Hauptantragsteller:

  • eine juristische Person sein und
  • keinen Erwerbszweck verfolgen und
  • eine Organisation der Zivilgesellschaft (CSO) oder ein repräsentatives Netz von CSO sein, die in einem oder mehreren für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen relevanten Themenbereichen tätig sind (siehe Abschnitt 2.1.3 des Leitfadens für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) und
  • in einem IPA-III-Begünstigten im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe niedergelassen sein - die für die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen berücksichtigten IPA-III-Begünstigten sind: die Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, die Republik Nordmazedonien, die Republik Serbien und die Republik Türkei und
  • unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der Maßnahme zusammen mit dem/den Mitantragsteller(n) und der/den verbundenen Einrichtung(en) verantwortlich sein und nicht als Vermittler fungieren und
  • mindestens zwei Jahre (d. h. 24 Monate) Erfahrung auf dem Gebiet des Loses haben, für das das Konzept/der vollständige Antrag eingereicht wird. Handelt es sich bei dem federführenden Antragsteller um ein Netzwerk zivilgesellschaftlicher Organisationen, gilt dies auch für dessen Mitglieder.
  • mindestens seit November 2021 registriert sein. Handelt es sich bei dem federführenden Antragsteller um ein Netzwerk von Organisationen der Zivilgesellschaft, müssen mindestens zwei Mitglieder des Netzwerks seit mindestens November 2021 registriert sein.
  • Organisationen, die Koordinatoren/Führungsantragsteller für laufende Zuschussverträge sind, die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Nr. EuropeAid/174154/DH/ACT/Multi vergeben wurden, sind als Hauptantragsteller im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht förderfähig. Sie können sich als Mitantragsteller an höchstens einem Projektvorschlag beteiligen, sofern aus dem eingereichten Vorschlag der zusätzliche Nutzen und der unterschiedliche Schwerpunkt der vorgeschlagenen Aktivitäten im Vergleich zu den derzeit finanzierten Aktivitäten klar hervorgeht. In keinem Fall darf er eine Überschneidung mit der laufenden Maßnahme darstellen.

Mitantragsteller(innen)

  • Mitantragsteller müssen die für den Hauptantragsteller geltenden Förderkriterien erfüllen.
  • Ausnahmsweise können bei den Losen 1 bis 11 Akteure mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat als fakultative Mitantragsteller zusätzlich zu den obligatorischen Mitantragstellern (und nicht als Ersatz für diese) einbezogen werden, wie nachstehend beschrieben.

Für Maßnahmen, die im Rahmen aller Lose außer den Losen 10 und 12 eingereicht werden, müssen die Mitantragsteller Organisationen oder Netzwerke von Organisationen der Zivilgesellschaft aus mindestens vier (4) verschiedenen IPA-III-Empfängern vertreten, die nicht mit dem IPA-III-Empfänger identisch sind, in dem der federführende Antragsteller seinen Sitz hat. Das vorgeschlagene Konsortium (einschließlich des federführenden Antragstellers und der Mitantragsteller) muss somit mindestens fünf (5) Organisationen vertreten, die in fünf (5) verschiedenen IPA-III-Empfängern in den westlichen Balkanstaaten und der Türkei ansässig sind (d. h. mindestens ein federführender Antragsteller und vier Mitantragsteller). Netzwerke, die alle IPA-Empfänger abdecken, sind erwünscht.

Für die im Rahmen von Los 10 eingereichten Vorschläge müssen die Mitantragsteller zivilgesellschaftliche Organisationen oder zivilgesellschaftliche Netzwerke aus mindestens einem (1) IPA-III-Empfänger vertreten, der nicht mit dem IPA-III-Empfänger identisch ist, in dem der federführende Antragsteller ansässig ist. Das vorgeschlagene Konsortium (einschließlich des federführenden Antragstellers und der Mitantragsteller) muss also mindestens zwei (2) Organisationen vertreten, die in zwei (2) verschiedenen IPA-III-Empfängern ansässig sind (d. h. mindestens ein federführender Antragsteller und ein Mitantragsteller).

Für Vorschläge, die im Rahmen von Los 12 eingereicht werden, ist die Beteiligung von Mitantragstellern fakultativ.

Für die im Rahmen von Los 11 eingereichten Vorschläge: Als Ausnahme von der Anforderung, dass sie nicht gewinnorientiert sein müssen, und ausschließlich für Maßnahmen im Rahmen von Los 11 sind gewinnorientierte Medienunternehmen als Mitantragsteller zulässig, sofern sie mit den Beihilfe- und Wettbewerbsvorschriften des jeweiligen Landes in Einklang stehen (z. B. De-minimis-Beihilfen). Darüber hinaus sollten alle Produkte, die aus den Projektaktivitäten hervorgehen, für den öffentlichen Gebrauch kostenlos verbreitet werden.

Für die unter Los 11 eingereichten Vorschläge: Sowohl der Hauptantragsteller als auch die Mitantragsteller (falls sie Medieninhalte produzieren) werden aufgefordert, sich der im jeweiligen Land geltenden Selbstregulierung zu unterwerfen (z. B. Mitglieder des Presserats).

weitere Förderkriterien

Höhe der Finanzhilfe und Dauer der Projekte

Jeder im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragte Zuschuss muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstbeträgen liegen und einen EU-Beitrag darstellen, der zwischen den folgenden Mindest- und Höchstprozentsätzen der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme liegt:

Los 1 - Gute Regierungsführung und wirtschaftliche Entwicklung

  • Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
  • Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Höchstbeitrag der EU: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
  • Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.

Los 2 - Versöhnung

  • Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
  • Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
  • Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.

Los 3 - Geschlechtergleichstellung

  • Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
  • Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
  • Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.

Los 4 - LGBTIQ-Gleichstellung

  • Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
  • Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
  • Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.

Los 5 - Eingliederung der Roma

  • Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
  • Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
  • Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.

Los 6 - Eingliederung von Behinderten

  • Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
  • Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
  • Die ursprünglich geplante Dauer einer Maßnahme darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.

Los 7 - Regionales Engagement von CSO bei der Umsetzung der Grünen Agenda

  • Minimaler Zuschussbetrag: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: 750.000,00 EUR.
  • Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Höchstbeitrag der EU: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
  • Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.

Los 8 - Digitale Umstellung

  • Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: 750.000,00 EUR.
  • Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
  • Die ursprünglich geplante Dauer einer Maßnahme darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.

Los 9 - Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürgerbeteiligung

  • Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
  • Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Höchstbeitrag der EU: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
  • Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.

Los 10 - Förderung des jüdischen Lebens und des jüdischen Kulturerbes

  • Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.500.000,00.
  • Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
  • Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.

Los 11 - Medienfreiheit und freie Meinungsäußerung

  • Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Höchstbetrag der Finanzhilfe: EUR 1.300.000,00.
  • Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Höchstbeitrag der EU: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
  • Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.

Los 12 - EU-Preis für die Integration der Roma

  • Höhe des Zuschusses: 400.000,00 EUR.
  • EU-Beitrag: 100% der gesamten förderfähigen Kosten der Aktion.
  • Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 15 Monate und nicht mehr als 24 Monate betragen.

Der Restbetrag (d. h. die Differenz zwischen den Gesamtkosten der Maßnahme und dem beim Auftraggeber beantragten Betrag) muss aus anderen Quellen als dem Gesamthaushalt der Union oder dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden.

Bei allen Losen - mit Ausnahme von Los 12 - müssen mindestens 30 % der gesamten zuschussfähigen Kosten der Aktion für die finanzielle Unterstützung Dritter aufgewendet werden, um diese auf lokaler Ebene tätigen Organisationen zu erreichen und ihre Kapazitäten auszubauen und ihnen die Teilnahme an den regionalen Netzen zu ermöglichen. Der Umfang der finanziellen Unterstützung sollte an das Kapazitätsniveau der Begünstigten und an die Art der zu unterstützenden Aktivitäten angepasst werden.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Um unter dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzureichen, müssen die Hauptantragstellenden folgendes beachten: 

  • Informationen über die an der Maßnahme beteiligten Organisationen müssen vorgelegt werden. Zu diesem Zweck müssen sich Hauptantragstellenden, Mitantragstellenden und verbundene Einrichtungen in PADOR registrieren.  Bitte beachten Sie, dass die Registrierung in PADOR für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen obligatorisch ist.
  • Die Konzeptbeschreibung muss zusammen mit der Erklärung des Hauptantragstellenden (Anhang A.1 Abschnitt 2) online über PROSPECT gemäß den Anweisungen im PROSPECT-Benutzerhandbuch eingereicht werden.
  • Die Anträge müssen gemäß den Anweisungen für das Konzeptpapier im Antragsformular eingereicht werden. 
  • Die Antragstellenden müssen ihren Antrag in englischer Sprache stellen.
Hauptantragstellende, die nach der Vorauswahl ihrer Konzepte aufgefordert werden, einen Vollantrag einzureichen, müssen dafür das Antragsformular im Anhang des Leitfadens verwenden. Die Hauptantragstellenden müssen ihre Vollanträge in derselben Sprache einreichen wie ihre Projektkonzepte. 

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