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Call-Eckdaten
Unterstützung regionaler thematischer Netze von Organisationen der Zivilgesellschaft (CSO); regionale Netze zur Förderung unabhängiger pluralistischer Medien und der Meinungsfreiheit; EU-Preis für die Integration der Roma
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/179703/DH/ACT/Multi
Termine
Öffnung
09.11.2023
Deadline
29.12.2023 13:00
Förderquote
90-100%
Budget des Calls
€ 14.400.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird im Rahmen der EU-Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft und des Medienprogramms für die westlichen Balkanstaaten und die Türkei im Zeitraum 2021-2023 (GFK) veröffentlicht. Vor dem Hintergrund einer verbesserten regionalen Zusammenarbeit, gutnachbarschaftlicher Beziehungen und Versöhnung besteht das übergeordnete Ziel des GFK darin, partizipative Demokratien und den EU-Integrations- und Annäherungsprozess in den westlichen Balkanstaaten und der Türkei durch einen verstärkten Beitrag der Zivilgesellschaft und der Medien zu stärken.
Call-Ziele
Das Gesamtziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen besteht darin, im Rahmen einer allgemeinen Vision der verstärkten regionalen Zusammenarbeit, gutnachbarlicher Beziehungen und der Aussöhnung die partizipativen Demokratien und den EU-Annäherungsprozess in den westlichen Balkanstaaten und der Türkei zu stärken.
Die spezifischen Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:
- Stärkung der Kapazitäten und der Möglichkeiten der zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Beteiligung an der Politik und Entscheidungsfindung in verschiedenen Themenbereichen, einschließlich derjenigen, die im Wirtschafts- und Investitionsplan für den westlichen Balkan behandelt werden.
- Stärkung der beruflichen Kapazitäten von Journalist*innen, Medien und Medieninstitutionen zur Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen sowie zur Förderung des Medienpluralismus.
- Stärkere Gleichstellung, Eingliederung und aktive Beteiligung der Roma in den westlichen Balkanstaaten und der Türkei.
Alle Antragsteller werden aufgefordert, geschlechts- und jugendbezogenen Aspekten gebührende Aufmerksamkeit zu schenken, indem sie sicherstellen, dass die Ergebnisse der geschlechts- und jugendbezogenen Analyse durch vorgesehene Aktivitäten und gegebenenfalls spezifische Indikatoren ausdrücklich in die Vorschläge einbezogen werden. Verbindungen zum GAP III, dem YAP und ihren spezifischen thematischen Prioritäten, Zielen und Indikatoren werden dringend empfohlen. Die Art und Weise, wie Gleichstellungs- und Jugendfragen behandelt werden, wird während des Bewertungsprozesses berücksichtigt. Eine Sammlung geschlechtsspezifischer Analysen, die von den Antragstellern eingesehen werden können, ist auf der TACSO 3-Website (www.tasco.eu) zu finden. Dort finden die Antragsteller auch einschlägige "Country Level Implementation Plans" (CLIPs), in denen das strategische Engagement der EU für die Gleichstellung der Geschlechter in jedem IPA-Empfängerland erläutert wird. Der YAP enthält auch die Grundsätze, Prioritäten und Ziele, an denen sich die EU-Maßnahmen zugunsten junger Menschen orientieren, sowie eine vorläufige Liste von EU-Initiativen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, muss der Hauptantragsteller:
- eine juristische Person sein und
- keinen Erwerbszweck verfolgen und
- eine Organisation der Zivilgesellschaft (CSO) oder ein repräsentatives Netz von CSO sein, die in einem oder mehreren für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen relevanten Themenbereichen tätig sind (siehe Abschnitt 2.1.3 des Leitfadens für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) und
- in einem IPA-III-Begünstigten im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe niedergelassen sein - die für die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen berücksichtigten IPA-III-Begünstigten sind: die Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, die Republik Nordmazedonien, die Republik Serbien und die Republik Türkei und
- unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der Maßnahme zusammen mit dem/den Mitantragsteller(n) und der/den verbundenen Einrichtung(en) verantwortlich sein und nicht als Vermittler fungieren und
- mindestens zwei Jahre (d. h. 24 Monate) Erfahrung auf dem Gebiet des Loses haben, für das das Konzept/der vollständige Antrag eingereicht wird. Handelt es sich bei dem federführenden Antragsteller um ein Netzwerk zivilgesellschaftlicher Organisationen, gilt dies auch für dessen Mitglieder.
- mindestens seit November 2021 registriert sein. Handelt es sich bei dem federführenden Antragsteller um ein Netzwerk von Organisationen der Zivilgesellschaft, müssen mindestens zwei Mitglieder des Netzwerks seit mindestens November 2021 registriert sein.
- Organisationen, die Koordinatoren/Führungsantragsteller für laufende Zuschussverträge sind, die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Nr. EuropeAid/174154/DH/ACT/Multi vergeben wurden, sind als Hauptantragsteller im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht förderfähig. Sie können sich als Mitantragsteller an höchstens einem Projektvorschlag beteiligen, sofern aus dem eingereichten Vorschlag der zusätzliche Nutzen und der unterschiedliche Schwerpunkt der vorgeschlagenen Aktivitäten im Vergleich zu den derzeit finanzierten Aktivitäten klar hervorgeht. In keinem Fall darf er eine Überschneidung mit der laufenden Maßnahme darstellen.
Mitantragsteller(innen)
- Mitantragsteller müssen die für den Hauptantragsteller geltenden Förderkriterien erfüllen.
- Ausnahmsweise können bei den Losen 1 bis 11 Akteure mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat als fakultative Mitantragsteller zusätzlich zu den obligatorischen Mitantragstellern (und nicht als Ersatz für diese) einbezogen werden, wie nachstehend beschrieben.
Für Maßnahmen, die im Rahmen aller Lose außer den Losen 10 und 12 eingereicht werden, müssen die Mitantragsteller Organisationen oder Netzwerke von Organisationen der Zivilgesellschaft aus mindestens vier (4) verschiedenen IPA-III-Empfängern vertreten, die nicht mit dem IPA-III-Empfänger identisch sind, in dem der federführende Antragsteller seinen Sitz hat. Das vorgeschlagene Konsortium (einschließlich des federführenden Antragstellers und der Mitantragsteller) muss somit mindestens fünf (5) Organisationen vertreten, die in fünf (5) verschiedenen IPA-III-Empfängern in den westlichen Balkanstaaten und der Türkei ansässig sind (d. h. mindestens ein federführender Antragsteller und vier Mitantragsteller). Netzwerke, die alle IPA-Empfänger abdecken, sind erwünscht.
Für die im Rahmen von Los 10 eingereichten Vorschläge müssen die Mitantragsteller zivilgesellschaftliche Organisationen oder zivilgesellschaftliche Netzwerke aus mindestens einem (1) IPA-III-Empfänger vertreten, der nicht mit dem IPA-III-Empfänger identisch ist, in dem der federführende Antragsteller ansässig ist. Das vorgeschlagene Konsortium (einschließlich des federführenden Antragstellers und der Mitantragsteller) muss also mindestens zwei (2) Organisationen vertreten, die in zwei (2) verschiedenen IPA-III-Empfängern ansässig sind (d. h. mindestens ein federführender Antragsteller und ein Mitantragsteller).
Für Vorschläge, die im Rahmen von Los 12 eingereicht werden, ist die Beteiligung von Mitantragstellern fakultativ.
Für die im Rahmen von Los 11 eingereichten Vorschläge: Als Ausnahme von der Anforderung, dass sie nicht gewinnorientiert sein müssen, und ausschließlich für Maßnahmen im Rahmen von Los 11 sind gewinnorientierte Medienunternehmen als Mitantragsteller zulässig, sofern sie mit den Beihilfe- und Wettbewerbsvorschriften des jeweiligen Landes in Einklang stehen (z. B. De-minimis-Beihilfen). Darüber hinaus sollten alle Produkte, die aus den Projektaktivitäten hervorgehen, für den öffentlichen Gebrauch kostenlos verbreitet werden.
Für die unter Los 11 eingereichten Vorschläge: Sowohl der Hauptantragsteller als auch die Mitantragsteller (falls sie Medieninhalte produzieren) werden aufgefordert, sich der im jeweiligen Land geltenden Selbstregulierung zu unterwerfen (z. B. Mitglieder des Presserats).
weitere Förderkriterien
Höhe der Finanzhilfe und Dauer der Projekte
Jeder im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragte Zuschuss muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstbeträgen liegen und einen EU-Beitrag darstellen, der zwischen den folgenden Mindest- und Höchstprozentsätzen der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme liegt:
Los 1 - Gute Regierungsführung und wirtschaftliche Entwicklung
- Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
- Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Höchstbeitrag der EU: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
- Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.
Los 2 - Versöhnung
- Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
- Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
- Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.
Los 3 - Geschlechtergleichstellung
- Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
- Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
- Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.
Los 4 - LGBTIQ-Gleichstellung
- Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
- Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
- Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.
Los 5 - Eingliederung der Roma
- Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
- Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
- Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.
Los 6 - Eingliederung von Behinderten
- Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
- Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
- Die ursprünglich geplante Dauer einer Maßnahme darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.
Los 7 - Regionales Engagement von CSO bei der Umsetzung der Grünen Agenda
- Minimaler Zuschussbetrag: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: 750.000,00 EUR.
- Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Höchstbeitrag der EU: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
- Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.
Los 8 - Digitale Umstellung
- Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: 750.000,00 EUR.
- Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
- Die ursprünglich geplante Dauer einer Maßnahme darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.
Los 9 - Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürgerbeteiligung
- Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.000.000,00.
- Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Höchstbeitrag der EU: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
- Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.
Los 10 - Förderung des jüdischen Lebens und des jüdischen Kulturerbes
- Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Maximaler Zuschussbetrag: EUR 1.500.000,00.
- Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Maximaler EU-Beitrag: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
- Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.
Los 11 - Medienfreiheit und freie Meinungsäußerung
- Mindestbetrag der Finanzhilfe: 700.000,00 EUR; Höchstbetrag der Finanzhilfe: EUR 1.300.000,00.
- Mindestbeitrag der EU: 51% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme; Höchstbeitrag der EU: 90% der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
- Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 30 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.
Los 12 - EU-Preis für die Integration der Roma
- Höhe des Zuschusses: 400.000,00 EUR.
- EU-Beitrag: 100% der gesamten förderfähigen Kosten der Aktion.
- Die ursprünglich geplante Dauer einer Aktion darf nicht weniger als 15 Monate und nicht mehr als 24 Monate betragen.
Der Restbetrag (d. h. die Differenz zwischen den Gesamtkosten der Maßnahme und dem beim Auftraggeber beantragten Betrag) muss aus anderen Quellen als dem Gesamthaushalt der Union oder dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden.
Bei allen Losen - mit Ausnahme von Los 12 - müssen mindestens 30 % der gesamten zuschussfähigen Kosten der Aktion für die finanzielle Unterstützung Dritter aufgewendet werden, um diese auf lokaler Ebene tätigen Organisationen zu erreichen und ihre Kapazitäten auszubauen und ihnen die Teilnahme an den regionalen Netzen zu ermöglichen. Der Umfang der finanziellen Unterstützung sollte an das Kapazitätsniveau der Begünstigten und an die Art der zu unterstützenden Aktivitäten angepasst werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Um unter dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einzureichen, müssen die Hauptantragstellenden folgendes beachten:
- Informationen über die an der Maßnahme beteiligten Organisationen müssen vorgelegt werden. Zu diesem Zweck müssen sich Hauptantragstellenden, Mitantragstellenden und verbundene Einrichtungen in PADOR registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung in PADOR für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen obligatorisch ist.
- Die Konzeptbeschreibung muss zusammen mit der Erklärung des Hauptantragstellenden (Anhang A.1 Abschnitt 2) online über PROSPECT gemäß den Anweisungen im PROSPECT-Benutzerhandbuch eingereicht werden.
- Die Anträge müssen gemäß den Anweisungen für das Konzeptpapier im Antragsformular eingereicht werden.
- Die Antragstellenden müssen ihren Antrag in englischer Sprache stellen.
Call-Dokumente
EuropeAid/179703 - Call documentEuropeAid/179703 - Call document(547kB)
Kontakt
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