Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Akademie für Cybersecurity-Fähigkeiten
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2023-SKILLS-05-CYBERACADEMY
Termine
Öffnung
21.11.2023
Deadline
21.03.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Akademie für Cybersicherheitskompetenzen würde ein europäisches Rahmenwerk bilden, in dem verschiedene Aktivitäten zusammengefasst werden, um deren Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Wirkung zu erhöhen. Diese Aktivitäten würden sich an gemeinsamen Zielen, zentralen Leistungsindikatoren und einer gemeinsamen Kommunikationsstrategie orientieren, um eine größere Wirkung zu erzielen.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten sich nur auf eine der folgenden Aktivitäten beziehen (entweder Aktivität 1 oder 2):
1) Schulungsprogramme für KMU, Start-ups und den öffentlichen Sektor für die Cybersicherheitskompetenz
Es wird erwartet, dass die Vorschläge der Akademie, die sich mit dieser Aktivität befassen, neue Ausbildungsmöglichkeiten implementieren oder bestehende erfolgreich ausbauen, wobei der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und öffentlicher Verwaltungen im Bereich der Cybersicherheit liegt. Die vorgeschlagene Ausbildung sollte die Bedürfnisse der Unternehmen berücksichtigen und insbesondere den Zugang zu Cybersicherheitstalenten für KMU und Start-ups in allen Sektoren erleichtern. Um das für die digitale öffentliche Verwaltung erforderliche hohe Maß an Cybersicherheit zu gewährleisten, sollten die Schulungen die Weiterbildung, Umschulung und das interdisziplinäre Verständnis von Cybersicherheit für Beamte berücksichtigen.
Konsortien von Organisationen, die im Bereich der Cybersicherheit tätig sind, und Universitäten oder Ausbildungsanbieter sollten entsprechende Schulungsmaßnahmen entwickeln und durchführen. Zu den Tätigkeiten gehören unter anderem die Ermittlung einschlägiger Schulungskurse, einschließlich Bootcamps zu spezifischen Cybersicherheitsthemen, die gemeinsam mit Industriepartnern geprüft werden, um die Beschäftigungsfähigkeit von Auszubildenden zu verbessern oder die Cybersicherheitsfähigkeiten von Beamten zu erhöhen, Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung der Kurse usw. Bewerbende können online und physisch Training vorschlagen; Online-Schulungen werden jedoch besonders empfohlen. Es wird erwartet, dass die nationalen Cybersicherheits-Kompetenzzentren (NCCs) im Rahmen des Europäischen Cybersicherheits-Kompetenzzentrums (ECCC) den spezifischen Bedürfnissen auf nationaler Ebene gerecht werden, wo erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Cybersicherheitsbereitschaft bestehen. Im Einzelnen sollten die Vorschläge auf der Arbeit der NCCs im Bereich der verfügbaren Cyber-Kompetenzen aufbauen und mit den NCCs und relevanten Mitgliedern der Cyber-Community in diesem Bereich zusammenarbeiten. Allgemeiner sollten die Vorschläge ihren Beitrag zu den Zielen und Aktivitäten der Cybersecurity Skills Academy gemäß der Mitteilung KOM (2023) 207 final, die von der Kommission, dem ECCC und der ENISA umgesetzt wurde, demonstrieren. Es ist vorgesehen, dass weitere Anträge im Rahmen von Aktivität 1 gefördert werden (siehe Abschnitt 10, Förderform, Fördersatz und Förderhöchstbetrag) für die zu erwartenden Förderbeträge. Die im Rahmen dieser Aktivität ausgewählten Vorschläge arbeiten eng mit dem im Rahmen der Aktivität 2 ausgewählten Vorschlag zusammen.
2) Die Cybersecurity Skills Academy: Unterstützung des Betriebs
Es wird erwartet, dass Vorschläge, die sich mit dieser Aktivität befassen, die Tätigkeit der Akademie und ihre Governance wie folgt unterstützen:
- Vorschlag eines Rahmens zur Messung der Auswirkungen der verschiedenen im Rahmen der Akademie in Betracht gezogenen Maßnahmen im Sinne der Mitteilung 'The Cybersecurity Skills Academy' (KOM (2023) 207 final);
- Zusammenführung relevanter Akteure aus allen Mitgliedstaaten, um zur Überwachung der Kompetenzlandschaft für Cybersicherheit beizutragen, ihre Entwicklung zu verfolgen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung spezialisierter Ausbildungsprogramme zu beraten und zu unterstützen insbesondere im Hinblick auf die Cybersicherheit von KMU und öffentlichen Verwaltungen, um die Kompetenzlücke im Bereich der Cybersicherheit zu schließen,
- Zusammenarbeit in enger Abstimmung mit dem ECCC / NCCs und der ENISA sowie einschlägigen EU-finanzierten Projekten, insbesondere Projekten zu Cyber-Kompetenzen, die im Rahmen des DIGITAL Europe-Programms in dieser und früheren einschlägigen Aufforderungen finanziert wurden;
- Untersuchung, Definition und Einrichtung eines wirkungsvollen Programms zur Förderung der Standardisierung von Verfahren zur Anerkennung von Cybersicherheitskompetenzen und zur Berufszertifizierung auf dem europäischen Markt unter Verwendung des Europäischen Rahmens für Cybersicherheitskompetenzen (ECSF) der ENISA als Grundlage;
- Förderung der Entwicklung und Nutzung aktueller Lehrpläne in der Cybersicherheit;
- Kommunikation im Rahmen dieser Initiative durchführen, einschließlich der Verbreitung von Ergebnissen, Ergebnissen und Auswirkungen, um die Interaktion zwischen relevanten Interessengruppen zu fördern und zu erleichtern;
- Nutzen Sie verfügbare Tools wie die Digital Skills & Jobs Platform und/oder die CyberHEAD-Datenbank von ENISA, um die Akademie zu unterstützen und die bestehenden Best Practices zu integrieren, die die Akademie unterstützen.
Es ist vorgesehen, dass nur ein Vorschlag im Rahmen von Aktivität 2 finanziert wird.
Bitte beachten Sie, dass Aktivitäten im Zusammenhang mit der Funktionsweise der Organisation (z. B. Installation/ Ausstattung von Schulungs- und/ oder Besprechungsräumen mit Böden, elektrischen Systemen, Klimaanlagen, Möbeln, physischen Sicherheitskontrollen, Feuersensoren, Kabeln und Steckdosen usw.) wird unter diesem Thema nicht unterstützt.
Darüber hinaus werden Projekte, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, gebeten, mit der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion (CSA) zusammenzuarbeiten, die im Call-Thema DIGITAL-2023- SKILLS-05-SPECIAL-PROGEDU ausgewählt wurde. Diese CSA wird verschiedene Unterstützungs- und Kooperationsaktivitäten für die unter diesem Thema ausgewählten Projekte bereitstellen, und die ergänzende Unterstützung der Aktivität 2 wird untersucht (bitte konsultieren Sie den Anruftext weiter unten in diesem Dokument für das CSA-Thema).
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller:
- Rechtspersonen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- gelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (zusammen "DEP-assoziierte Länder", siehe Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, vorausgesetzt, dass ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu übernehmen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU anzubieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln - Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das aus mindestens 3 Einrichtungen (Begünstigten; nicht verbundenen Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern besteht ODER mindestens 1 Europäisches Konsortium für digitale Infrastruktur (EDIC), das aus mindestens 3 Mitgliedstaaten besteht.
Für Stipendien und Preise ist eine finanzielle Unterstützung Dritter unter folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, umfassend veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen;
- die Aufrufe müssen auf dem Finanzierungs- und Ausschreibungsportal und auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden;
- die Aufrufe müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben;
- bei Änderung der Kündigungsfristen ist dies unverzüglich im Portal zu veröffentlichen und alle registrierten Bewerber über die Änderung zu informieren;
- das Ergebnis der Ausschreibung muss auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabedaten, der Projektlaufzeiten und der endgültigen rechtlichen Namen und Länder des Empfängers;
- die Aufrufe müssen eine klare europäische Dimension haben.
- Ihr Projektantrag muss klar darlegen, warum finanzielle Unterstützung für Dritte benötigt wird, wie sie verwaltet wird, und eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten bereitstellen, für die eine Drittpartei finanzielle Unterstützung erhalten kann. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschreiben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen nur wenn zutreffend):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre, Vorlage in Teil B verfügbar)
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle: nicht zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call document DIGITAL-2023-SKILLS-05Call document DIGITAL-2023-SKILLS-05(713kB)
Kontakt
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren