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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Spezialisierte Bildungsprogramme in den wichtigsten Kompetenzbereichen
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2023-SKILLS-05-SPECIALEDU
Termine
Öffnung
21.11.2023
Deadline
21.03.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist es, die Exzellenz von Hochschuleinrichtungen zu fördern, damit diese bei der Ausbildung der digitalen Fachkräfte der Zukunft weltweit führend sind, und die Kapazität des Bildungsangebots im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen zu erhöhen. Dies sollte zur Entwicklung dynamischer digitaler Bildungsökosysteme führen, in denen Hochschuleinrichtungen sowie innovative Partner aus Industrie und Forschung zusammenarbeiten, um die weltweit besten Talente anzuziehen und zu halten.
Call-Ziele
Primäres Ziel dieses Call-Themas ist es, die Gestaltung und Durchführung von Hochschulprogrammen(en), wie Bachelor- und Masterstudiengängen, die zu einem Abschluss (auf ISCED-Ebenen 6, 7 oder gleichwertig - im Folgenden Programme) führen, zu unterstützen und entsprechende eigenständige Module zu entwickeln (Online, Hybrid oder persönlich) führt zu einer Zertifizierung. Diese Programm(e) und Modul(e) müssen gemeinsam zwischen Hochschulen und Industrie- und/oder Forschungspartnern im Konsortium gestaltet werden. Die Wahl der Art(n) des Studiengangs(s) und des eigenständigen Moduls(s) sowie der genauen Curricula und der Modalitäten (z.B. Bachelor- oder Masterstudium; Einzel- oder Gemeinschaftsabschluss; akademisches oder berufliches Programm usw.) bleibt dem Konsortium überlassen, unter der Voraussetzung, dass sie alle einen Abschluss (anwendbar auf Programm(e)) und eine Zertifizierung (anwendbar auf selbststehende Modul(e)) ergeben, die von der Hochschule(n) freigegeben wurden. Für das Bildungsprogramm(e) und das eigenständige Modul(e) werden Konsortien dringend ermutigt, praxisorientierte Komponenten (z. B. Erwerb praktischer Erfahrungen in einem Unternehmen/einer Organisation, Besuche von Industrieanlagen oder Forschungseinrichtungen usw.) einzubeziehen.
Die Vorschläge zu diesem Thema müssen sich mit der Konzeption und Durchführung mindestens eines der folgenden Programme befassen:
- Typ 1: Programm(e) zum Aufbau fortgeschrittener digitaler Fähigkeiten in einem oder in einer Kombination der folgenden wichtigen digitalen Bereiche (diese Liste ist nicht erschöpfend, jedoch sind unten die digitalen Schlüsselbereiche, die sehr gefördert werden):
- Künstliche Intelligenz
- Blockchain
- Cloud und/oder Edge Computing
- Cybersicherheit
- Daten
- Erweiterte Realität
- Internet der Dinge
- Mikroelektronik
- Photonik
- Quantentechnologien
- Robotik
- Typ 2: Interdisziplinäres Programm(e), das auf den Erwerb fortgeschrittener digitaler Fähigkeiten in bestimmten Sektoren abzielt. Zu adressierende Sektoren (die Liste ist nicht abschließend):
- Landwirtschaft
- Energie
- Finanzen
- Gesundheit
- Gesetz
- Medien und Kultur
- Herstellung
- Nachhaltige und autonome Mobilität
- Weltraum
- Typ 3: Umstellungsprogramm(e) für Studierende, die einen Bachelorstudiengang aus Nicht-IKT-Bereichen abgeschlossen haben, um auf spezialisierte Masterstudiengänge in den oben unter Punkt 1 aufgeführten Bereichen zuzugreifen.
Das vorgeschlagene Projekt(e) müssen mindestens eines der nachstehenden Ziele und ein oder mehrere Unterziele (detaillierte Liste auf den Seiten 7-12 der Ausschreibungsunterlagen) umfassen
- Gestaltung und Bereitstellung von Programm(en) und eigenständigen Modul(en), die den Studierenden die notwendigen theoretischen und praktischen fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, um zum Design beizutragen, Einsatz und Nutzung der aktuellen und zukünftigen Generation digitaler Technologien und Ausstattung der Nutzer fortschrittlicher digitaler Technologien in Nicht-IKT-Sektoren mit den erforderlichen fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten;
- Gewinnung von qualifiziertem Lehrpersonal und Studierenden;
- Modernisierung der teilnehmenden Hochschulen mit digitalen Lösungen, Geräten und Infrastrukturen, mit besonderem Fokus auf die Interoperabilität der IT-Systeme;
- Aufbau struktureller und nachhaltiger Partnerschaften zwischen den Mitgliedern des Konsortiums.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller:
- Rechtspersonen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- gelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (zusammen "DEP-assoziierte Länder", siehe Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, vorausgesetzt, dass ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu übernehmen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU anzubieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln - Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das aus mindestens 6 Antragstellern (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) aus 5 verschiedenen förderfähigen Ländern besteht.
Für Stipendien und Preise ist eine finanzielle Unterstützung Dritter unter folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, umfassend veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen;
- die Aufrufe müssen auf dem Finanzierungs- und Ausschreibungsportal und auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden;
- die Aufrufe müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben;
- bei Änderung der Kündigungsfristen ist dies unverzüglich im Portal zu veröffentlichen und alle registrierten Bewerber über die Änderung zu informieren;
- das Ergebnis der Ausschreibung muss auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabedaten, der Projektlaufzeiten und der endgültigen rechtlichen Namen und Länder des Empfängers;
- die Aufrufe müssen eine klare europäische Dimension haben.
- Ihr Projektantrag muss klar darlegen, warum finanzielle Unterstützung für Dritte benötigt wird, wie sie verwaltet wird, und eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten bereitstellen, für die eine Drittpartei finanzielle Unterstützung erhalten kann. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschreiben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen nur wenn zutreffend):
- detaillierte Budgettabelle/Rechner: Bitte beachten Sie, dass die detaillierte Budgettabelle als Grundlage für die Festsetzung der Pauschalbeträge für die Finanzhilfen dient (und dass die Pauschalbeträge zuverlässige Näherungswerte für die tatsächlichen Kosten eines Projekts sein müssen). Die von Ihnen angegebenen Kosten MÜSSEN den grundlegenden Förderbedingungen für EU-Istkostenfinanzhilfen entsprechen (siehe AGA - Annotierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6). Dies ist besonders wichtig für Käufe und Unteraufträge, die dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (oder gegebenenfalls dem niedrigsten Preis) entsprechen müssen und frei von Interessenkonflikten sein müssen. Wenn die Budgettabelle nicht förderfähige Kosten enthält, kann die Finanzhilfe gekürzt werden (auch später während der Projektdurchführung oder nach Abschluss des Projekts)
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre, Vorlage in Teil B verfügbar)
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle: nicht zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call document DIGITAL-2023-SKILLS-05Call document DIGITAL-2023-SKILLS-05(713kB)
Kontakt
Website
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