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Call-Eckdaten
Photonik-Innovationsfabrik für Europa (Photonics Partnership)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-DIGITAL-EMERGING-01-55
Termine
Öffnung
15.11.2023
Deadline
19.03.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 15.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, eine virtuelle Fabrik mit einer flexiblen und offenen Struktur zu schaffen, die eine Vielzahl von wettbewerbsfähigen Stakeholdern und Diensten ermöglicht, die als nachhaltiges, vollständig integriertes europäisches Ökosystem zur grenzüberschreitenden, tief greifenden Innovationsförderung in den Kerntechnologien der Photonik zum Nutzen der europäischen Industrie tätig sind. Die Fabrik sollte die Einstiegsschwelle in die Photonik senken und die breite Einführung und Integration dieser Technologien in neue Produkte und Verfahren mit großem Wirkungspotenzial auf dem Markt und in der Gesellschaft erleichtern.
Call-Ziele
Die Fabrik soll dazu beitragen, die Einführung bewährter Photonentechnologien in der europäischen Industrie zu beschleunigen, um ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, wobei der Schwerpunkt auf technologischer Souveränität und Widerstandsfähigkeit liegt, während gleichzeitig ein starkes Wachstum neuer Unternehmen gefördert wird. Es wird darauf geachtet, dass es nicht mit bestehenden kommerziellen Angeboten konkurriert.
Die Vorschläge sollten folgende Punkte berücksichtigen:
Ein rationalisierter virtueller Zugang, unterstützt durch ein Netz von Kompetenzzentren, die als ein einziges Konsortium agieren, zu einer Lieferkette, die eine breite Palette von Photonentechnologien anbietet, die das gesamte Innovationsspektrum der Photonik vom Konzept bis zur Kommerzialisierung (TRL 2-7) abdecken.
Die Aktion sollte Wege vom ersten Konzept bis zur Produktion schaffen, wobei skalierbare Fertigungsmethoden in Verbindung mit marktgerechten Pilotlinien und Vorserienproduktionsanlagen zum Einsatz kommen und so die Lücken in den Photonik-Wertschöpfungsketten schließen und Investitionen in die europäische Fertigung auf der Grundlage vollständigerer und ausgereifterer Lösungen freisetzen.
Die Maßnahme muss in erster Linie auf Erstanwender*innen und frühe Nutzer*innen abzielen, um die breitere Einführung und den Einsatz von photonischen Kerntechnologien in innovativen Produkten und Prozessen mit großem kommerziellen Potenzial zu ermöglichen.
Die Unterstützungsmaßnahmen sollten innovativ und industriell relevant sein und eine intensive grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Experten erfordern, um spezifische Innovationsherausforderungen auf der Grundlage von synergetischen Photonik-Kerntechnologien zu bewältigen, und sie sollten unternehmensbezogene Coaching-Aktivitäten umfassen, die direkt mit den Innovationsaktivitäten verknüpft sind, um Industrialisierungsschritte bis hin zur vollständigen Markteinführung als vollständige, den Marktbedürfnissen entsprechende Wertschöpfungskette zu unterstützen.
Nutzer*innen und frühe Anwender*innen können je nach ihren Bedürfnissen individuelle Unterstützungsmaßnahmen auf verschiedenen Stufen der technologischen Reife beginnen: TRL 2 kann für Forscher*innen, die photonische Technologien verwenden, sinnvoll sein, während industrielle Nutzer*innen vielleicht höher beginnen, z. B. bei TRL 4 oder 5. Unterstützungsmaßnahmen sollten die Start-TRL um mindestens zwei Stufen anheben. Alle Aktionen zusammengenommen sollten TRL-Arbeiten zwischen 2 und 7 abdecken.
Die Aktion sollte auf einschlägigen früheren europäischen Initiativen und bestehenden Infrastrukturen auf europäischer und regionaler Ebene aufbauen, einen geeigneten Rahmen für das Qualitätsmanagement und die Messung der Auswirkungen der direkten Innovationsunterstützung verwenden und eine Erfolgsbilanz bei der Unterstützung der Industrie, insbesondere von KMU und Start-ups, durch umfassende grenzüberschreitende Innovationsunterstützung vorweisen.
Die Aktion sollte enge Verbindungen zu etablierten europäischen Photonik-Industrie- und -Investitionsnetzen wie dem Enterprise Europe Network sowie zu (pan-)europäischen digitalen Innovationszentren und Cluster-Organisationen in den Bereichen Photonik und photonikgestützte Anwendungen herstellen.
Die Aktion sollte Unterstützung für die Innovationsbereitschaft in Form von Demonstrationszentren und Erfahrungszentren bieten, die bei der Vorbereitung von Geschäftsszenarien helfen, sowie zusätzliche Unterstützung wie Technologie-, Geschäfts-, Investitions- und geistiges Eigentums-Coaching, das darauf abzielt, die potenziellen künftigen kommerziellen Auswirkungen der Innovationsunterstützungsaktivitäten zu maximieren. Die Maßnahme sollte auch in der Lage sein, einen soliden Geschäftsplan für eine dauerhafte Finanzierung und Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten vorzulegen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft Photonik umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Wesentlich verbesserte Durchdringung der Photonik-Kerntechnologien in zahlreichen Endnutzer-Anwendungsbereichen und Industriesektoren, insbesondere durch sorgfältig ausgewählte KMU und neu gegründete Unternehmen mit dem größten Potenzial für eine hohe Auswirkung in Bezug auf Unternehmenswachstum und Beschäftigung, wodurch eine nachweislich wettbewerbsfähigere und technologisch souveräne europäische Industrie ermöglicht wird.
- Schaffung eines nachhaltigen, gestrafften Ökosystems für Photonik-Innovationen in Europa von TRL 2-7, das einen europäischen grenzüberschreitenden Mehrwert mit einer hohen Hebelwirkung für Investitionen auf nationaler und regionaler Ebene in die Photonik bietet.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 2-5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 4-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 4(579kB)
Kontakt
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