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Call-Eckdaten
Aufbau von Plattformen, Standardisierung und Skalierung von "Cloud-Edge-IoT"-Lösungen
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-DATA-01-05
Termine
Öffnung
15.11.2023
Deadline
19.03.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die CSA sollte ein effizientes Zusammenspiel der verschiedenen Elemente der Datenverarbeitung, der Netzkonnektivität, der KI und des Lernens usw. gewährleisten. Sie sollte ein Konzept mit Hilfe eines Forums erstellen, das eine Verbindung zu den einschlägigen europäischen und nationalen Initiativen und Partnerschaften wie dem Gemeinsamen Unternehmen KDT herstellt und durch aktive gegenseitige Befruchtung zwischen Hochschulen, Industrie und Sektoren einen Mehrwert schafft.
Call-Ziele
CSA-Maßnahmen sorgen für Konsistenz und Verbindungen zwischen den Piloten und ergänzen sie, indem sie horizontale Herausforderungen angehen, die für die Einführung von Edge Computing im erwarteten Maßstab von entscheidender Bedeutung sind. Unterstützung der Programmumsetzung über Projekte und Themen im Bereich Cloud-Edge-IoT hinweg, insbesondere Förderung des Konsenses über Interoperabilität und Standards sowie den Aufbau eines Ökosystems in und über Vertikalen hinweg, eine ökologische und grüne Auswirkung.
Eine fruchtbare Kommunikationsstrategie für ein breiteres Engagement der Stakeholder wird erwartet. Konkrete Aktivitäten sollten Trendscouting, Portfolioanalyse, eine Vielzahl von partizipativen Workshops, die Analyse aufkommender Geschäftsfälle, die Beschleunigung der Technologieeinführung und die Förderung offener Ausschreibungen, insbesondere für KMU und Midcaps, umfassen.
Bessere internationale Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnerregionen, um ein Mindestmaß an Interoperabilität zu gewährleisten, Portabilität, wodurch der Wettbewerb auf dem Markt für Cloud/Edge-Dienste für die europäische Cloud/Edge- und Softwareindustrie gefördert und der europäische Zugang zu ausländischen Märkten erleichtert wird.
Multidisziplinäre Forschungsaktivitäten sollten alle folgenden Themen adressieren:
- Die Vorschläge sollten eine angemessene Expertise in den Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) beinhalten, insbesondere in Bezug auf die Wahrung der Privatsphäre und die Sicherheit am Rande.
- Die Aktivitäten sollten auf bestehenden Standards aufbauen oder zur Standardisierung beitragen. Die Interoperabilität für den Datenaustausch sollte angegangen werden.
- Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder die Zusammenarbeit mit ihnen suchen und Synergien mit anderen einschlägigen europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Förderprogrammen und Plattformen entwickeln; wie KDT JU - erkunden Sie Verbindungen zu INSIDE und EPOSS, insbesondere zu Cyber Physical Systems und Smart Systems Integration.
Die Integration der Gender-Dimension (Geschlechts- und Geschlechteranalyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte ist dabei keine zwingende Voraussetzung.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Unterstützung der Kommission und des Teilnehmerkreises bei der Koordinierung des Vorschlagsportfolios, das sich insbesondere aus HORIZON-CL4-2024-DATA-03 ergibt, und Gewährleistung einer einheitlichen Nutzung der Ergebnisse.
- Durch die Angleichung an nationale oder regionale Initiativen wird ein expandierendes Innovations-Ökosystem geschaffen, das in ganz Europa in lokalen Kontexten verankert ist.
- Unterstützung eines entstehenden Open-Edge-Ökosystems, das mittelständische Unternehmen, KMU und Start-ups umfasst und für den Aufbau einer ausgereiften europäischen Lieferkette entscheidend ist.
- Es wird erwartet, dass die Ergebnisse die Einführung neuartiger Spitzentechnologien in den für die europäische Wirtschaft wichtigsten Sektoren und die Wettbewerbsfähigkeit beschleunigen und eine Analyse übergreifender Aspekte wie offene Standards, Open-Source-Rahmenwerke, Datenkonformität, Sicherheit sowie sektorübergreifende Synergien ermöglichen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 3(339kB)
Kontakt
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