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Call-Eckdaten
Quantensensorik und Metrologie für die Markteinführung
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-DIGITAL-EMERGING-01-45
Termine
Öffnung
15.11.2023
Deadline
19.03.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten sich mit der Entwicklung ausgereifter Quantensensortechnologien und einzelner oder netzbetriebener Geräte befassen, die das Potenzial haben, ein breites Spektrum neuer Anwendungen zu finden, u. a. in den Bereichen Verkehr, präzise Lokalisierung und Zeitmessung, Navigation, Metrologie, Gesundheit, Biologie, Sicherheit, Telekommunikation, Hochfrequenzsensorik und -verarbeitung, Bildgebung und Erkennung, Radar, Energie, Elektronikindustrie, Bauwesen, Bergbau, Prospektion, Luft- und Raumfahrt, Werkstoffe, Kraftfahrzeuge, Energieumwandlung usw.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten fortgeschrittene Prototypen solcher Sensortechnologien demonstrieren, die ein noch nie dagewesenes Maß an Präzision und Stabilität bieten und neue Arten von Sensorik, Bildgebung und Analyse möglich machen. Im Hinblick auf eine rasche Markteinführung sollten sie auf miniaturisierte, integrierte, transportable Quantensensoren abzielen und erste Pläne für deren weitere Industrialisierung und die Ansprache von Kunden durch verbesserte Kosteneffizienz und Benutzerfreundlichkeit bei höherer TRL vorlegen.
Um dies zu erreichen, sollten die Vorschläge relevante Stakeholder aus der gesamten Wertschöpfungskette (von den Werkstoffen über die Geräte bis hin zu Aspekten der Systemintegration) einbeziehen. Sie können auch, soweit relevant, Folgendes umfassen (i) Tätigkeiten und Akteure aus Metrologieinstituten, die Messmethoden und/oder Normen bereitstellen würden, auch für die Entwicklung von Qualitätssicherungsmethoden und für die Normung der angestrebten Quantensensortechnologien; (ii) Strategien wie Validierung und Benchmarking im Vergleich zu anderen Technologien, um den Quantenvorteil eindeutig zu ermitteln und dadurch eine erfolgreiche und wettbewerbsfähige Platzierung auf dem Markt zu unterstützen; (iii) soweit dies zur Erreichung der Projektziele erforderlich ist, könnten die Tätigkeiten auch Fragen der Grundlagenforschung betreffen; (iv) die Zusammenarbeit mit ergänzenden Projekten, die speziell im Bereich der Pilotkapazitäten ("FPA für offene Tests und Experimente und für Pilotproduktionskapazitäten für Quantentechnologien" HORIZON-CL4-2021-DIGITALEMERGING-02-22) eingeleitet wurden, um die Schwelle für die Industrie durch die Transferinfrastruktur zu senken, die von Anwendungslabors, Prüfständen sowie Fertigungs- und Pilotlinieneinrichtungen bereitgestellt wird, die im Rahmen des oben vorgeschlagenen synergetischen FPA behandelt werden.
Schließlich sollten die Vorschläge auch Folgendes abdecken: (jegliche zusätzliche Unterstützung, die sie durch einschlägige nationale oder regionale Programme und Initiativen erhalten können, einschließlich des Beitrags zur Leitung und Gesamtkoordinierung der Leitinitiative für Quantentechnologien. Sie sollten auch dazu beitragen, Exzellenz in ganz Europa zu verbreiten, z. B. durch die Einbeziehung der Länder, die sich erweitern.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu ausgereiften Quantensensortechnologien und -geräten (TRL 6-7) in verschiedenen Anwendungsbereichen beitragen, mit dem Ziel, eine zuverlässige, effiziente Lieferkette aufzubauen, einschließlich erster Normungs- und Kalibrierungsbemühungen für eine rasche Markteinführung.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 4-5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union zu schützen, ist es wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der von der EU verlangt, dass sie Maßnahmen ergreift, um auf ihren Stärken aufzubauen, und dass sie alle strategischen Schwächen, Schwachstellen und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig bewertet und angeht. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie dem folgenden zusätzlichen assoziierten Land beschränkt: Israel.
Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen sich Rechtspersonen, die in einem der oben aufgeführten förderfähigen Länder ansässig sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer nicht förderfähigen Rechtsperson kontrolliert werden, aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten, hinreichend begründeten Ausnahmegründen nur dann an der Aktion beteiligen, wenn durch Garantien des förderfähigen Landes, in dem sie ansässig sind, nachgewiesen werden kann, dass sich ihre Beteiligung an der Aktion nicht nachteilig auf die Strategie, das Vermögen, die Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union auswirken würde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 4(579kB)
Kontakt
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