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Call-Eckdaten
Förderung der transnationalen Forschung und Entwicklung von Quantentechnologien der nächsten Generation, einschließlich grundlegender Theorien und Komponenten (Kaskadenförderung mit FSTP)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-DIGITAL-EMERGING-01-42
Termine
Öffnung
15.11.2023
Deadline
19.03.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 15.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten transnationale Projekte im Bereich der Quantentechnologien unterstützen, Synergien zwischen europäischen, nationalen und regionalen Initiativen fördern und breitere Partnerschaften zwischen den europäischen Stakeholdern im Bereich der Quantentechnologien unterstützen.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten die Vernetzung und Koordinierung nationaler Aktivitäten zur Unterstützung der Quantenflagge unterstützen, indem Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden, die in erster Linie zu Finanzhilfen für Dritte in diesem Bereich gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Anhänge führen. (i) die Lücken in der strategischen Forschungsagenda, die nicht durch die Maßnahmen im Rahmen der Leitinitiative abgedeckt sind; (ii) Unterstützung länderübergreifender Anstrengungen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit kritischer Technologien, Werkstoffe und Ressourcen, die für eine wettbewerbsfähige Entwicklung von Quantentechnologien der nächsten Generation unerlässlich und für strategische Versorgungsketten für ein autonomes und technologisch souveränes gesamteuropäisches Quanten-Ökosystem von zentraler Bedeutung sind; (iii) Unterstützung der frühzeitigen Einbindung der Industrie in länderübergreifende FuE-Agenden für Quantentechnologien der nächsten Generation, wobei eine starke Einbeziehung und Beteiligung von KMU und Start-ups bei der Verwirklichung eines innovativen und flexiblen gesamteuropäischen Quanten-Ökosystems angestrebt wird.
Die Vorschläge sollten eine aktive Beteiligung an den gemeinsamen Aktivitäten des Quanten-Flaggschiffs vorsehen und insbesondere einen Beitrag zu den Aktivitäten der bestehenden Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme "Quanten" leisten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 1-4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, Autonomie und Sicherheit der Union zu schützen, ist die Teilnahme an diesem Thema auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern, der OECD und den Mercosur-Ländern beschränkt. Vorschläge, die Rechtspersonen einschließen, die nicht in diesen Ländern ansässig sind, sind nicht förderfähig.
Diese Entscheidung wurde mit der Begründung getroffen, dass in dem von diesem Thema abgedeckten Forschungsbereich die offene strategische Autonomie der EU besonders gefährdet ist. Es ist wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Nicht-EU-Quelle zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der die EU dazu zwingt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen und alle strategischen Schwächen, Anfälligkeiten und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen.
Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen sich Einrichtungen, die in einem der oben aufgeführten förderfähigen Länder niedergelassen sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Einrichtung eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten hinreichend gerechtfertigten und außergewöhnlichen Gründen nur dann an der Aktion beteiligen, wenn durch Garantien des förderfähigen Landes, in dem sie niedergelassen sind, nachgewiesen werden kann, dass sich ihre Beteiligung an der Aktion nicht nachteilig auf die Strategie, das Vermögen, die Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union auswirken würde.
Wenn die Mittel für Projekte, die im Rahmen des Themas finanziert werden, aus mehr als einem EU-Programm stammen, handelt es sich bei dieser Maßnahme um eine EU-Synergie-Finanzhilfe, für die die folgenden Bedingungen gelten:
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass keine Doppelfinanzierung erfolgt, die kumulierte Finanzierung die gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme nicht übersteigt und die Förderung aus den verschiedenen EU-Programmen anteilig gemäß den Dokumenten berechnet wird, in denen die Förderbedingungen festgelegt sind (Art. 15.4 der Horizon Europe-Verordnung und Art. 63.9 der Verordnung über die gemeinsamen Bestimmungen der Strukturfonds).
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren.
Der Höchstbetrag, der Dritten gewährt werden kann, beträgt 700 000 EUR, um Dritten eine engere Koordinierung sowie eine stärkere Mobilisierung und Bündelung von Ressourcen zwischen regionalen, nationalen und EU-Forschungsprogrammen zur Verwirklichung der Forschungsziele der Quanten-Flaggschiffs im Bereich der Quantentechnologien zu ermöglichen.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge die finanzielle Unterstützung Dritter (FSTP) nutzen, um eine engere Koordinierung sowie eine stärkere Mobilisierung und Bündelung von Ressourcen zwischen regionalen, nationalen und EU-Forschungsprogrammen zu erreichen, damit die Forschungsziele der Leitinitiative im Bereich der Quantentechnologien verwirklicht werden können. Mindestens 85 % der im Vorschlag beantragten EU-Mittel sollten für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden, die im Rahmen gemeinsamer Aufforderungen mit den teilnehmenden nationalen Fördereinrichtungen ausgewählt werden.
Dritte werden durch Projekte in Höhe von rund 2,5 Mio. EUR pro Projekt gefördert. Die EU wird sich mit bis zu 33 % des nationalen Beitrags an den Projekten beteiligen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 4(579kB)
Kontakt
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