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Call-Eckdaten
Pilotlinie(n) für auf 2D-Materialien basierende Geräte
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-DIGITAL-EMERGING-01-31
Termine
Öffnung
15.11.2023
Deadline
19.03.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 33.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 33.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollen die in der experimentellen 2D-Pilotlinie des Graphen-Flaggschiffs eingeleiteten Bemühungen fortsetzen und auf dem dort entwickelten geistigen Eigentum aufbauen, um eine 2DM-Pilotlinie(n) einzurichten, in der europäische Unternehmen, Forschungszentren und akademische Einrichtungen im Pilotmaßstab neuartige elektronische und/oder photonische Geräte und Systeme unter Einbeziehung von 2DM herstellen können.
Call-Ziele
Der Schwerpunkt der Vorschläge sollte auf der (Ko-)Integration von 2DM mit etablierten Technologien wie CMOS-Integration und heterogener Integration liegen.
Die Vorschläge sollten die Bereitstellung von Standard-Halbleitertechnologien wie CMOS, ASICs und planare Wellenleiter beinhalten, die bereits für die Ko-Integration von 2DM angepasst/optimiert sind.
Die Vorschläge sollten den angestrebten Mehrwert gegenüber den derzeitigen Technologien der integrierten Geräte und Systeme angeben. Die Vorschläge sollten die folgenden TRLs berücksichtigen: für elektronische Anwendungen ab TRL 3 bis TRL 5 und für photonische Anwendungen ab TRL 3-4 bis TRL 5-6.
Die multidisziplinären Forschungs- und Innovationstätigkeiten sollten sich mit allen folgenden Aspekten befassen:
- Aufbau des Werkzeugsatzes und der Entwurfsmodule, die für die Entwicklung von Prototypgeräten und -systemen erforderlich sind, sowie Charakterisierung und Bewertung ihrer Leistung und ihrer Fähigkeit, die Geräteanforderungen der angestrebten Anwendungen zu erfüllen.
- Prozesscharakterisierung und -überwachung, um die Qualität der relevanten Bauelementparameter zu kontrollieren und zu gewährleisten und um Vorhersagen über die Ausbeute der integrierten Bauelemente zu ermöglichen.
- Anpassung von Standard-Halbleitertechnologien einschließlich Passivierungsschemata, Strategien zur Ausrichtung von Bauelementen über verschiedene Technologien, Module zur Kontaktierung der 2D-Bauelemente mit der Peripherie, optimierte Planarisierungsstrategien und Packaging-Dienstleistungen.
- Zuverlässigkeits- und Verpackungsanforderungen;
- Implementierung von Mehrfach-Wafer-Läufen oder anderen Angeboten zur bestmöglichen Abdeckung von Geschäftsmöglichkeiten;
- Definition eines nachhaltigen Funktionsmodells über die Projektlaufzeit hinaus, einschließlich Aktivitäten zur Vorbereitung des späteren Transfers der Pilotlinie in eine industrielle Produktionsumgebung; Beispiele für solche Aktivitäten sind die Auseinandersetzung mit relevanten Kostenfragen und Marktperspektiven, potenziellen Geschäftspartnern usw.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein Geschäftsszenario und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt.
Die Forschung sollte auf bestehenden Normen aufbauen oder zur Normung beitragen. Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte angesprochen werden.
Die Vorschläge sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Insbesondere wird erwartet, dass die Projekte Synergien entwickeln und sich auf die Aktivitäten und Ergebnisse der Projekte beziehen, die unter den anderen Themen von "Graphen und 2D-Materialien: Europa an der Spitze" und gegebenenfalls des Gemeinsamen Unternehmens KDT ausgewählt wurden.
Die Vorschläge sollten auch den Beitrag zur Leitung und Gesamtkoordination der Graphen-Flaggschiffinitiative abdecken.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Breit zugängliche Pilotlinie(n) zur Förderung der Entwicklung elektronischer und photonischer Geräte und Systeme, die zweidimensionale Materialien (2DM) (mit)integrieren.
- Signifikante Fortschritte bei der Übernahme von 2DM in den Silizium- und Halbleiterbereich, indem die Herstellung neuer (ko)integrierter Geräte und Systeme auf qualitätskontrollierte Weise ermöglicht wird.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 3-4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 4(579kB)
Kontakt
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