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Call-Eckdaten
KI-gesteuerte Datenverarbeitung und Compliance-Technologien (KI-, Daten- und Robotik-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-DATA-01-01
Termine
Öffnung
15.11.2023
Deadline
19.03.2024 17:00
Förderquote
60% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 38.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 8.000.000,00 und € 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, gemeinsame europäische Datenräume und die Bereitstellung von KI-Daten mit zuverlässigen Mechanismen zur Überwachung, Kontrolle und Verfolgung/Aufzeichnung von Datentransaktionen auszustatten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Zu diesem Zweck werden die Projekte aufgefordert, geeignete Technologien und Methoden wie föderierte und verteilte KI/Analytik einzusetzen und sie mit vertrauenswürdigen KI-Techniken zu verknüpfen, die Privatsphäre und Vertraulichkeit von KI-Trainingsdaten zu schützen und den Energiebedarf zu verringern.
Call-Ziele
Die Entwicklung, Pilotierung und Integration von Systemen, Compliance-Tools und Datensparsamkeit ermöglicht es, die steigenden Datenmengen effizienter zu verarbeiten, nützlicheres Wissen aus Daten zu gewinnen und zur Messung beizutragen, Kennzeichnung, Zertifizierung und Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks von massiven Datenvorgängen (z. B. durch Minimierung der Datenübertragung/des Datenverkehrs, Verbesserung der Energierückgewinnung und/oder Verringerung des Energieverbrauchs von KI-Schulungen/maschinellem Lernen, Wahrung der Privatsphäre und anderen Prozessen).
Die Technologien sollten auf die aufkommenden Bedürfnisse nach praktischen, erschwinglichen und automatisierten Compliance-Tools reagieren (z. B. Wahrung der Privatsphäre, Smart Contracting, Einwilligungsmanagement, Bias-Erkennung, Qualitätsmessung, Nachverfolgung der Datenverwendung usw.)sowie Designprinzipien und Architekturen, die von Natur aus konform sind und die relevanten Cybersicherheitsprobleme adressieren. Compliance sollte im weiteren Sinne verstanden werden und rechtliche, ethische und ökologische Compliance beinhalten. Die im Konsortium vertretenen Kompetenzen sollten alle relevanten Aspekte (technische, rechtliche, kommerzielle, gesellschaftliche, ethische) angemessen abdecken.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit ihnen anstreben und Synergien mit anderen einschlägigen europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Sie sollten insbesondere auf den Ergebnissen der Horizon 2020-Datenplattformprojekte (Thema ICT-13-2019) und den Ergebnissen der unter dem Thema HORIZON-CL4-2021-DATA-01-01 ausgewählten Projekte sowie der unter dem Thema HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-01 zu wählenden Projekte aufbauen. Ebenso sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen Verbindungen schaffen und gegebenenfalls Synergien mit den Gemeinsamen Europäischen Datenräumen und den Europäischen Digitalen Innovationszentren suchen, die im Rahmen des Programms Digitales Europa gefördert werden. Die Interoperabilität für den Datenaustausch sollte gegebenenfalls angegangen werden, wobei der Schwerpunkt auf offenen, standardisierten und vertrauenswürdigen Konzepten liegen sollte.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Unternehmen und der öffentliche Sektor sollen in die Lage versetzt werden, bestehende und neu entstehende Vorschriften (z. B. GDPR, Data Governance Act, Data Act, Artificial Intelligence Act) auf einfache Weise einzuhalten und aus Datenbeständen, die sie besitzen oder auf dem Markt erwerben, einen Wert zu schaffen, und die Bürgerinnen und Bürger sollen sich sicherer fühlen, dass datengesteuerte Systeme sie auf faire, unvoreingenommene und gesetzeskonforme Weise behandeln und ihre Privatsphäre/Anonymität und andere Rechte respektieren, und sie sollen den Überblick über die Verwendung personenbezogener Daten in einer Welt behalten, in der sich "alles" online bewegt.
- Definition, Quantifizierung und Messung von Verzerrungen in Datensätzen (insbesondere in solchen, die für die KI-Entwicklung verwendet werden).
- Verkürzung der Markteinführungszeit und Senkung der Entwicklungskosten für konforme Datenlösungen
- Beitrag zu offenen, vertrauenswürdigen und föderierten gemeinsamen europäischen Datenräumen.
- Quantifizierung und Verringerung des ökologischen Fußabdrucks des Datenbetriebs als Beitrag zum Green-Deal-Ziel "keine Nettoemissionen von Treibhausgasen bis 2050".
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 4-5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 3(339kB)
Kontakt
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