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Call-Eckdaten
Europäische Plattformen zur Förderung aufstrebender Künstler*innen
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur
Call Nummer
CREA-CULT-2024-PLAT
Termine
Öffnung
26.10.2023
Deadline
31.01.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 47.400.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 2.800.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion wird Projekte unterstützen, die darauf abzielen, aufstrebende europäische Künstler*innen und ihre Werke zu fördern, ihre internationale Sichtbarkeit zu verbessern und ihre Verbreitung zu erleichtern. Die Projekte sollten auch den Zugang zu und die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten verbessern und das Engagement und die Entwicklung des Publikums fördern. Diese Projekte müssen so konzipiert und entwickelt werden, dass sie zur Umsetzung der politischen Prioritäten der EU im Bereich der Kultur beitragen, insbesondere der Arbeitsbedingungen von Künstler*innen. Die Maßnahmen der Europäischen Plattformen stehen allen Kultur- und Kreativsektoren offen. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Maßnahme auf die Verwirklichung der Ziele des Kulturbereichs des Programms abzielt, sind Projekte, an denen ausschließlich Organisationen aus dem audiovisuellen Sektor beteiligt sind, nicht für die Finanzierung im Rahmen des Programms vorgesehen.
Call-Ziele
Für die Zwecke dieser Aktion müssen Projekte Plattformen einrichten, die als Schaufenster oder Sprungbretter definiert werden können, die aus einer koordinierenden Organisation und Mitgliedsorganisationen mit einer gemeinsamen Programmierungs- und Branding-Strategie bestehen.
Die Vorschläge sollten die in Abschnitt 1. Hintergrund erläuterten Querschnittsthemen (i) Inklusion und Vielfalt, insbesondere Geschlechtergleichgewicht, und (ii) Ökologisierung des kreativen Europas behandeln.
Die Vorschläge sollten auch die folgenden spezifischen Prioritäten berücksichtigen:
Künstler*innen und Kulturschaffende: Stärkung des Kultur- und Kreativsektors
Im aktuellen Kontext ist die Notwendigkeit, faire, integrative und vielfältige Rahmenbedingungen zu fördern, die aufstrebende Karrieren von Künstler*innen sowie Kultur- und Kreativschaffende unterstützen, von entscheidender Bedeutung und sollte bei der Ausarbeitung von Vorschlägen eine wichtige strategische Überlegung sein. Die Projektvorschläge sollten wirksame Wege zur Gewährleistung und Förderung besserer Arbeitsbedingungen und einer gerechteren Vergütung, zur Entwicklung von Fähigkeiten und zum lebenslangen Lernen sowie zur künstlerischen Freiheit enthalten. Zu diesem Zweck wird den Bewerber*innen dringend empfohlen, sich vom Bericht "Der Status und die Arbeitsbedingungen von Künstler*innen und Kulturschaffenden" inspirieren zu lassen.
Kultur für die Menschen: Stärkung der kulturellen Teilhabe und der Rolle der Kultur in der Gesellschaft.
Mit dieser Priorität sollten die Antragstellenden konkrete Aktivitäten vorschlagen, um die Kapazitäten des Kultur- und Kreativsektors aufzubauen, um die kulturelle Beteiligung sowie das Engagement und die Entwicklung des Publikums zu verbessern, die zur Förderung von Bürgerschaft, Werten und Demokratie beitragen. Vorschläge, die sich mit dieser Priorität befassen, sollten die positiven Aspekte der Kultur für Gesundheit und Wohlbefinden, insbesondere die psychische Gesundheit, berücksichtigen.
Kultur für co-kreative Partnerschaften: Stärkung der kulturellen Dimension der EU-Außenbeziehungen.
Mit dieser Priorität sollten die Antragstellenden konkrete Aktivitäten vorschlagen, um Kulturschaffenden und aufstrebenden Künstler*innen zu helfen, außerhalb der EU-Grenzen, innerhalb und außerhalb der Kreativ-Europa-Teilnehmerländer (aktiver) zu sein und internationale Kulturbeziehungen zu fördern.
Kultur für die digitale Transformation: Helfen Sie den europäischen Kultur- und Kreativsektoren, die neuen Technologien voll zu nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Mit dieser Priorität sollten die Antragstellenden konkrete Aktivitäten vorschlagen, um Fachleuten und aufstrebenden Künstler*innen zu helfen, neue Technologien und Veränderungen, die durch die digitale Transformation vorangetrieben werden, unter anderem auf der Grundlage der digitalen Strategie der EU, kritisch und kreativ anzunehmen.
Die Vorschläge sollten eine vollständige Bedarfsanalyse enthalten und aufzeigen, wie die oben genannten Prioritäten und Querschnittsthemen angegangen werden. Die Art und Weise, wie Vorschläge alle oben genannten Querschnittsthemen und Prioritäten adressieren, wird unter dem Vergabekriterium "Relevanz" bewertet. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 9.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktion zielt darauf ab, rund 15 Plattformen zu unterstützen, die verschiedene Kultur- und Kreativsektoren abdecken. Da die Unterstützung eine strukturierende Wirkung haben soll, ist es nicht beabsichtigt, mehr als eine Plattform zu unterstützen, die auf die gleiche Art von Künstler*innen oder Werken eines gleichen Kultursektors abzielt. Unter Beachtung der Verdienste, die auf der Bewertung der Vergabekriterien beruhen, wird der Evaluierungsausschuss sicherstellen, dass das Portfolio der ausgewählten Projekte vielfältig ist und ein Gleichgewicht zwischen den Kultursektoren respektiert.
Gemeinsam müssen der Koordinator und die Mitglieder der Plattform folgende Aspekte erarbeiten:
- Einrichtung einer Plattform, die sich aus einer koordinierenden Organisation und Mitgliedsorganisationen zusammensetzt (Dritte, siehe Abschnitt 5 und 6).
- Entwicklung einer gemeinsamen und koordinierten künstlerischen Programmstrategie zur Identifizierung und Präsentation aufstrebender europäischer Künstler*innen und ihrer Werke außerhalb ihres Herkunftslandes.
- Einrichtung eines Kaskadenfinanzierungsmechanismus zur Unterstützung aufstrebender Künstler*innen , zur Erhöhung ihres Profils und zur Steigerung und Förderung der kulturellen und künstlerischen Vielfalt Europas. Verpflichten Sie sich, mindestens 70% des Stipendiums für die Unterstützung aufstrebender Künstler*innen zu verwenden.
- Unterstützung von mindestens 50 aufstrebenden Künstler*innen pro Jahr.
- Aufbau einer Strategie zur Entwicklung der Plattform durch Erhöhung der Anzahl der Mitgliedsorganisationen, mindestens eine pro Jahr ab dem zweiten Jahr.
Die oben genannten Elemente sind obligatorisch und müssen im Vorschlag klar ausgeführt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Bewerber müssen eine nachhaltige Strategie für die Koordination und Verwaltung der Plattform sowie für die gemeinsamen Aktivitäten der Mitglieder vorlegen.
Gemeinsame Aktivitäten der Mitglieder:
- Die Vielfalt des europäischen künstlerischen Repertoires durch die Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Programms von nicht-nationalen aufstrebenden Künstler*innen zu fördern, zu feiern und zu fördern,
- Ein faires, integratives und vielfältiges Umfeld für aufstrebende Künstler*innen zu fördern, insbesondere nach effektiven Wegen zu besseren Arbeitsbedingungen und fairer Vergütung zu suchen,
- Zum Aufbau widerstandsfähiger und nachhaltiger Gesellschaften beitragen und die notwendige Anpassung von Praktiken fördern. Aufzeigen, dass eine Strategie und ein progressiver Weg zu nachhaltigen Praktiken vorgesehen sind, sowie Instrumente, die es ermöglichen, diesen Fortschritt zu überwachen,
- Eine starke gemeinsame Kommunikations- und Markenstrategie zu entwickeln und ein europäisches Qualitätslabel zu etablieren,
- Stärkung des Peer-Learning und der Vernetzung, insbesondere mit anderen Plattformen und anderen Projekten, Aktionen und Initiativen, die von Creative Europe unterstützt werden.
Koordination und Management der Plattform:
- Finanzielle Unterstützung der Mitglieder durch einen Kaskadenzuschussmechanismus,
- Erhöhung der europäischen Dimension und Vielfalt der Mitgliedschaft durch Erweiterung der Plattform und ihrer Reichweite.
Diese Aktivitäten sollten in einem soliden strategischen Rahmen formuliert und in Arbeitspaketen strukturiert werden. Ein Arbeitspaket ist ein wichtiger Teilbereich des Projekts. Jedes Arbeitspaket wird von einem Ziel (erwartetes Ergebnis) begleitet und sollte die Aktivitäten, Meilensteine und Leistungen auflisten, die dazu gehören. Weitere Details siehe Abschnitt 10 (Meilensteine und Leistungen).
Die Qualität der vorgeschlagenen Aktivitäten, Arbeitspakete, Leistungen und Meilensteine wird unter dem Vergabekriterium "Qualität der Inhalte und Aktivitäten" bewertet. Weitere Details siehe Abschnitt 9 (Vergabekriterien).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bieten Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien - EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Die Gastorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Ausschreibungen berechtigt, wenn sie Verfahren zur Trennung der Projektmanagement- und Informationsbereitstellungsfunktionen haben und wenn sie in der Lage sind, eine Kostentrennung nachzuweisen (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten decken, die durch ihre anderen Zuschüsse abgedeckt werden). Dies setzt Folgendes voraus:
- Verwendung einer analytischen Buchhaltung, die eine Kostenrechnungsführung mit Kostenzuordnungsschlüsseln und Kostenrechnungsschlüsseln ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes zur Identifizierung und Trennung der Kosten (d. h. zur Zuweisung an eine der beiden Zuschüsse)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die Tätigkeiten anfallen, die durch die beiden Zuschüsse abgedeckt werden (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Nur Anträge von einzelnen Antragstellern sind zulässig (einzelne Begünstigte).
Die finanzielle Unterstützung Dritter ist für Zuschüsse und Preise unter folgenden Bedingungen zulässig: Die Aufrufe müssen eine klare europäische Dimension haben. Finanzielle Unterstützung für Dritte wird in Projekten akzeptiert, die eine Plattform-Mitgliedschaftsvereinbarung enthalten.
Jede Plattform muss aus einer koordinierenden Organisation und mindestens 11 Mitgliedsorganisationen bestehen, die den Status Dritter haben. Die koordinierende Organisation und die Mitgliedsorganisationen müssen juristische Personen sein, die in mindestens 12 verschiedenen teilnehmenden Ländern niedergelassen und offiziell registriert sind (Plattformen haben daher mindestens 12 Organisationen aus 12 verschiedenen förderfähigen Ländern).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Angebotsseitengrenzen und Layout:
- Teil A, der direkt online auszufüllen ist (Verwaltungsinformationen, zusammengefasstes Budget, anrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B, der aus dem Portal-Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt und als PDF im System erneut hochgeladen wird
- Teil C direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
Obligatorische Anhänge und Belege (zum Hochladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-rechner
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- eine Vereinbarung über eine Plattform-Mitgliedschaft, die die Gründung und die Grundsätze der Plattform bestätigt und von allen Mitgliedern unterzeichnet wurde (obligatorisch, Vorlage nicht bereitgestellt - zum Hochladen)
- eine Mitgliederliste (Pflichtfeld, Vorlage vorhanden - zum Hochladen)
Seitenlimit - Teil B: 120 Seiten
Der Zuschuss ist ein Pauschalzuschuss.
Call-Dokumente
Call document CREA-CULT-2024-PLATCall document CREA-CULT-2024-PLAT(691kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Culture
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
Website
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