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Call-Eckdaten
NEWS - Medienkompetenz
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2024-MEDIALITERACY
Termine
Öffnung
26.10.2023
Deadline
07.03.2024 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Unterstützung wird den Wissensaustausch und den Austausch über Medienkompetenzstrategien und -praktiken fördern, um die Entwicklung innovativer grenzüberschreitender Medienkompetenzinitiativen und -gemeinschaften in ganz Europa zu ermöglichen in einer sich ständig verändernden digitalen Medienlandschaft und unter Berücksichtigung des aktuellen Nutzer*innenverhaltens verschiedener Altersgruppen.
Call-Ziele
Gefördert werden sollen Verbundprojekte mit klar definierten Ziel(en) zur Förderung/Zielerreichung bestimmter Bereiche(n)/Ziele(n) im Bereich der Medienkompetenz, die mindestens zwei der folgenden Handlungsfelder adressieren:
- Aktivitäten, die auf Best Practices aus innovativen Medienkompetenzprojekten aufbauen, diese teilen und ausbauen, die einem sich verändernden Medienökosystem Rechnung tragen, insbesondere durch die Überschreitung kultureller, nationaler oder sprachlicher Grenzen und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen Europas.
- Entwicklung innovativer, interaktiver Online-Toolkits zur Bereitstellung von Lösungen für bestehende und zukünftige Herausforderungen im Online-Umfeld, einschließlich Desinformation.
- Entwicklung von Materialien und Toolkits, die es den Bürgern ermöglichen, einen kritischen Umgang mit den Medien zu entwickeln und auf Desinformation zu reagieren.
- Entwicklung von Medienkompetenzpraktiken, die an das sich verändernde Medienumfeld angepasst sind, einschließlich manipulativer Techniken und KI-basierter Medienproduktion.
Alle Vorschläge sollten Bürger*innenbeteiligung, gesellschaftliches Engagement und partizipative Kultur als einen grundlegenden Aspekt ihres Vorschlags betrachten. Die Antragsteller*innen sollten aktiv mit den regionalen Hubs der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) zusammenarbeiten, um bewährte Praktiken auszutauschen und Überschneidungen bei den zu behandelnden Medienkompetenzinitiativen zu vermeiden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Der Call for Proposals führt zu:
- paneuropäischen Konsortien, die bewährte Verfahren über nationale, kulturelle und sprachliche Grenzen hinweg ausbauen und Instrumente und Maßnahmen zur Medienkompetenz entwickeln und erweitern, um den Transfer solcher Praktiken an ein möglichst breites Publikum zu gewährleisten, für verschiedene Arten der Medienbereitstellung;
- Foren für den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf bestimmte Altersgruppen, Gruppen mit eingeschränkten Medienkompetenzen oder Zugangsmöglichkeiten oder Gruppen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind,
- Unterstützung von Medienkompetenzexperten bei der Anpassung ihrer Praktiken an sich schnell entwickelnde Medienformate und sich verändernde Medienkonsummuster.
Erwartete Ergebnisse
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kommen folgende Aktivitäten in Betracht:
- Erstellung und/oder Verbreitung von mehrsprachigem und/oder multikulturellem Material, einschließlich interaktiver Inhalte zur Verbesserung der digitalen Fähigkeiten der Bürger*innen und ihres Verständnisses der Medienlandschaft und ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Desinformation
- Entwicklung von Materialien für Bürger*innen und Ausbilder*innen für alle oder alle Alters- und Gesellschaftsgruppen
- Entwicklung innovativer Medienkompetenz-Lösungen für die zukünftige Medienlandschaft (das Projekt kann Prototypen beinhalten, sich aber nicht ausschließlich auf die IT-Entwicklung konzentrieren)
- Schulungsmaßnahmen für Bürger*innen und Erziehende, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren über Sprach-, Staats- und Kulturgrenzen hinweg
- Organisation von öffentlichen Veranstaltungen und/oder Workshops zur Sensibilisierung und zum Austausch bewährter Verfahren
- Community-geführte Aktivitäten, um die oben genannten Werkzeuge und Materialien anzupassen und zugänglich zu machen
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bieten Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien - EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Die Gastorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Ausschreibungen berechtigt, wenn sie Verfahren zur Trennung der Projektmanagement- und Informationsbereitstellungsfunktionen haben und wenn sie in der Lage sind, eine Kostentrennung nachzuweisen (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten decken, die durch ihre anderen Zuschüsse abgedeckt werden). Dies setzt Folgendes voraus:
- Verwendung einer analytischen Buchhaltung, die eine Kostenrechnungsführung mit Kostenzuordnungsschlüsseln und Kostenrechnungsschlüsseln ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes zur Identifizierung und Trennung der Kosten (d. h. zur Zuweisung an eine der beiden Zuschüsse)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die Tätigkeiten anfallen, die durch die beiden Zuschüsse abgedeckt werden (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Die Anträge müssen von einem Konsortium aus mindestens 3 Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Unternehmen) eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt:
- mindestens 3 unabhängige Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern
- Konsortien können Profit- und Non-Profit-Organisationen (privat oder öffentlich), Behörden (national, regional, lokal), internationale Organisationen, Universitäten und Bildungseinrichtungen, Medienorganisationen, Forschungs- und Technologieinstitutionen und Technologieanbieter umfassen
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Angebotsseitengrenzen und Layout:
- Teil A, der direkt online auszufüllen ist (Verwaltungsinformationen, zusammengefasstes Budget, anrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B, der aus dem Portal-Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt und als PDF im System erneut hochgeladen wird
- Teil C direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call document CREA-CROSS-2024-MEDIALITERACYCall document CREA-CROSS-2024-MEDIALITERACY(668kB)
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