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Call-Eckdaten
Innovationslabor
Förderprogramm
Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich
Call Nummer
CREA-CROSS-2024-INNOVLAB
Termine
Öffnung
26.10.2023
Deadline
25.04.2024 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 7.482.102,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Ziele des Creative Innovation Lab bestehen darin, die Zusammenarbeit zwischen dem audiovisuellen Sektor und anderen CCSs zu fördern, um ihren ökologischen Übergang zu begleiten und/oder ihre Wettbewerbsfähigkeit und/oder die Verbreitung, Sichtbarkeit und Auffindbarkeit zu verbessern Verfügbarkeit, Vielfalt und Publikum europäischer Inhalte über Grenzen hinweg. Die Unterstützung zielt auch darauf ab, den europäischen audiovisuellen Sektor und andere CCSs in die Lage zu versetzen, sich besser an die Möglichkeiten anzupassen, die sich durch die Entwicklung künstlicher Intelligenz und virtueller Welten bieten.
Call-Ziele
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen audiovisuellen und anderen Kultur- und Kreativsektors: Transparenz, Datenerhebung und angemessene Nutzung von künstlicher Intelligenz/Big Data, Anpassung an die Herausforderungen und Chancen, die sich aus den laufenden Veränderungen in diesen Sektoren ergeben;
- Verbesserung der Anpassung des europäischen audiovisuellen und anderen Kultur- und Kreativsektors an die Möglichkeiten, die die Entwicklung virtueller Welten (auch metaverse(s)) bietet.
- Verbesserung der Produktion/Finanzierung und Verbreitung europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter;
- Erhöhung der Sichtbarkeit, Auffindbarkeit, Verfügbarkeit und Vielfalt europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter;
- Erhöhung des potenziellen Publikums europäischer audiovisueller und kultureller Inhalte im digitalen Zeitalter.
- Beschleunigung des ökologischen Wandels des europäischen audiovisuellen, kulturellen und anderen Kreativsektors im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Grünen Deals und des Neuen Europäischen Bauhauses
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Erwartete Ergebnisse
Die InnovLab-Unterstützung soll die Konzeption, Entwicklung und/oder Verbreitung innovativer Werkzeuge, Modelle oder Lösungen unterstützen, die im audiovisuellen und anderen Kultur- und Kreativsektor (CCS) mit einem hohen Potenzial der Replizierbarkeit in diesen Sektoren anwendbar sind.
Projekte müssen sich daher auf eines (oder mehrere) der folgenden Themen konzentrieren:
- Virtuelle Welten als neues Umfeld für die Förderung europäischer Inhalte, Publikumserneuerung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Content-Industrie;
- Innovative Business Tools für Produktion, Finanzierung, Vertrieb oder Promotion, die durch neue Technologien (KI, Big Data, Blockchain, Virtuelle Welten, NFT usw.) ermöglicht oder verbessert werden, insbesondere:
- Rechteverwaltung und Monetarisierung (einschließlich innovativer gebündelter Abonnementangebote für den Zugriff auf verschiedene europäische Kulturinhalte von verschiedenen bestehenden europäischen Plattformen) bei gleichzeitiger Gewährleistung von Transparenz und fairer Vergütung für Urheber*innen und Künstler*innen;
- Datenerhebung und -analyse, mit besonderem Schwerpunkt auf Vorhersagen für die Erstellung von Inhalten und die Entwicklung von Zielgruppen (einschließlich innovativer sektorübergreifender Instrumente zur Verbesserung der Qualität des Abonnentendienstes und einer besseren Aufwertung der von europäischen Online-Plattformen angebotenen europäischen Inhalte);
- "Grünere" Praktiken, um die Auswirkungen auf die Umwelt des audiovisuellen und anderen Kultursektors im Einklang mit dem Green Deal der Kommission und der Initiative Neues Bauhaus zu verringern.
Im Mittelpunkt der Aufforderung steht die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem audiovisuellen und anderen Kultur- und Kreativbereichen. Daher müssen die Anträge den Umfang des sektorübergreifenden Ansatzes, die Bedingungen für seine Umsetzung und den erwarteten Nutzen für die betroffenen Sektoren deutlich machen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- in einem der am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Länder niedergelassen und direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, Eigentum von Staatsangehörigen aus diesen Ländern. Wenn ein Unternehmen an der Börse notiert ist, bestimmt der Standort der Börse grundsätzlich seine Staatsangehörigkeit.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und bieten Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Gremien - EU-Gremien (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Organisationen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als 'Alleinbegünstigte' oder 'Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit' teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, sie auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Unternehmen, andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Die Gastorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Ausschreibungen berechtigt, wenn sie Verfahren zur Trennung der Projektmanagement- und Informationsbereitstellungsfunktionen haben und wenn sie in der Lage sind, eine Kostentrennung nachzuweisen (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten decken, die durch ihre anderen Zuschüsse abgedeckt werden). Dies setzt Folgendes voraus:
- Verwendung einer analytischen Buchhaltung, die eine Kostenrechnungsführung mit Kostenzuordnungsschlüsseln und Kostenrechnungsschlüsseln ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes zur Identifizierung und Trennung der Kosten (d. h. zur Zuweisung an eine der beiden Zuschüsse)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die Tätigkeiten anfallen, die durch die beiden Zuschüsse abgedeckt werden (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen (siehe Liste oben) können an der Ausschreibung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Zuschüsse abgeschlossen werden (rückwirkend, sofern im Abkommen vorgesehen).
weitere Förderkriterien
Anträge von einzelnen Antragstellern (einzelne Begünstigte) sowie Anträge eines Konsortiums von mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) sind zulässig.
Für Zuschüsse und Preise ist eine finanzielle Unterstützung Dritter unter folgenden Bedingungen möglich:
- die Aufforderungen müssen offen sein, umfassend veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen;
- die Aufrufe müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben;
- das Ergebnis der Ausschreibung muss auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Vergabedaten, der Projektlaufzeiten und der endgültigen rechtlichen Namen und Länder des Empfängers;
- die Aufrufe müssen eine klare europäische Dimension haben.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte wird in Projekten akzeptiert, die von einem Antragsteller eingereicht werden, der über nachgewiesene Erfahrungen in der Vergabe und Verwaltung von Zuschüssen oder Fonds verfügt.
- Ihr Projektantrag muss klar darlegen, warum finanzielle Unterstützung für Dritte benötigt wird, wie sie verwaltet wird und eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten bereitstellen, für die eine Drittpartei finanzielle Unterstützung erhalten kann. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschreiben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Angebotsseitengrenzen und Layout:
- Teil A, der direkt online auszufüllen ist (Verwaltungsinformationen, zusammengefasstes Budget, anrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B, der aus dem Portal-Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt und als PDF im System erneut hochgeladen wird
- Teil C direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
Obligatorische Anhänge und Belege (zum Hochladen):
- Informationen zu Unabhängigkeit und Eigentumskontrolle
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call document CREA-CROSS-2024-INNOVLABCall document CREA-CROSS-2024-INNOVLAB(707kB)
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