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Call-Eckdaten
Europäische Partnerschaft: Eine Gesundheit gegen Mikrobenresistenz
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-DISEASE-09-01
Termine
Öffnung
26.10.2023
Deadline
11.04.2024 17:00
Förderquote
30%
Budget des Calls
€ 100.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 100.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Partnerschaft sollte zu den Prioritäten beitragen, die im Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen festgelegt sind, der einen europäischen Rahmen mit Maßnahmen bietet, die sich auf Bereiche mit dem höchsten Mehrwert für die Mitgliedstaaten konzentrieren, einschließlich der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.
Call-Ziele
Die Europäische Partnerschaft für One Health AMR sollte die Koordinierung, Angleichung der Aktivitäten und Finanzierung zwischen Ländern in der EU und darüber hinaus ermöglichen sowie die Erleichterung der nationalen Kohärenz zwischen verschiedenen Diensten/Ministerien, die für die verschiedenen Aspekte der Antibiotikaresistenz und die beteiligten Sektoren (z. B. Gesundheit von Mensch und Tier, Landwirtschaft, Umwelt, Innovation) verantwortlich sind.
Diese Partnerschaft sollte auch dazu beitragen, die Ziele der Pharmazeutischen Strategie für Europa zu erreichen, um den ungedeckten medizinischen Bedarf an Antibiotikaresistenzen zu decken und sicherzustellen, dass der Nutzen von Innovation Patienten in der EU erreicht und unterstützt die Ziele des neuen EU4Health-Programms sowie die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie.
Dank ihrer Fähigkeit, verschiedene Interessengruppen (z. B. Forschungsfördernde, Gesundheitsbehörden, Bürger*innen, Gesundheitseinrichtungen, Innovator*innen, politische Entscheidungsträger*innen) zusammenzubringen, wird die Partnerschaft eine kritische Masse an Ressourcen schaffen und eineStrategische Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA).
Die kofinanzierte Europäische Partnerschaft für antimikrobielle Resistenzen im Bereich One Health sollte im Rahmen eines gemeinsamen Aktionsprogramms umgesetzt werden, das von der Koordinierung transnationaler Forschungsanstrengungen bis hin zu anderen Aktivitäten wie Koordinierungs- und Vernetzungsaktivitäten reicht Programme zum Kapazitätsaufbau, Vermittlungs- und Mobilitätsprogramme, Arbeit an Forschungsinfrastrukturen und -ressourcen, einschließlich Schulungs- und Verbreitungsaktivitäten.
Die Umsetzung der künftigen Europäischen Partnerschaft für OH AMR sollte zum Aufbau eines Europäischen Forschungs- und Innovationsraums (EFR) beitragen, um Forschung und Innovation im Kampf gegen AMR schnell und gemeinsam zu unterstützen.
Es sollte nach den folgenden 3 Hauptzielen strukturiert werden:
1. Zusammenarbeit und Ausrichtung der Forschungs- und Innovationsagenden zu OH AMR
Die Partnerschaft sollte wichtige AMR-Stakeholder mobilisieren und vernetzen, die die Disziplinen Humanmedizin, Veterinärmedizin, Landwirtschaft und Umwelt umfassen und ein breites Spektrum von Krankheitserregern, Bakterien, Pilzen, Parasiten und Viren durch einen Querschnitt umfassen interdisziplinär ein Gesundheitsansatz. Es sollte einen Rahmen bieten, um die aktuellen Wissenslücken zu schließen und bestehende Silos in der AMR-Forschungslandschaft zu durchbrechen und die Integration nationaler und internationaler wissenschaftlicher und politischer Gemeinschaften mit der Industrie und der Zivilgesellschaft zu erleichtern.
Dazu könnte die Partnerschaft, wenn auch nicht ausschließlich, folgende Aktivitäten unterstützen:
- Gemeinsame strategische Programmierung und globale Koordinierung von Forschung und Innovation durch eine vereinbarte One Health AMR SRIA (die die wissenschaftlichen Bereiche Therapeutik, Überwachung, Diagnostik, Übertragung, Prävention und Intervention, Umwelt und soziale Verhaltenswissenschaften abdeckt).
- Gezielte Forschungs- und Innovationsbemühungen auf die tatsächlichen Bedürfnisse (Herausforderung) von Entscheidungsträgern und Interessenträgern auszurichten.
- Schaffung eines transnationalen Systems, das die Zusammenarbeit zwischen EU, MS und internationalen Initiativen unterstützt.
2. Forschung und Innovation fördern
Die Partnerschaft sollte den Europäischen Forschungsraum stärken, indem sie Spitzenleistungen in den Bereichen innovative Forschung, Kapazitätsaufbau, Programme zur Entwicklung von Talenten unterstützt und das Engagement der noch nicht beteiligten Länder und Sektoren erweitert.
Dazu könnte die Partnerschaft, wenn auch nicht ausschließlich, folgende Aktivitäten unterstützen:
- Unterstützung exzellenter OH AMR-Forschung und Entwicklung neuer Präventionsmethoden, Interventionen, Behandlungen und Diagnosen durch jährliche gemeinsame transnationale Forschungsaufrufe und Forschungsnetzwerkaufrufe.
- Entwicklung neuer Instrumente zur Unterstützung von Forschung und Innovation.
- Vernetzung, Ausbildung und Mobilität von Forschenden unterstützen.
- Erleichterung des Austauschs und der Nutzung von Daten und Forschungsinfrastruktur.
3. Lösungen entwickeln
- Erleichterung der Übersetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in innovative Lösungen.
- Verbindung, Zusammenführung und Ausrichtung der Verbreitung von Ergebnissen mit anderen Initiativen zur Unterstützung evidenzbasierter Politik im gesamten One Health-Bereich.
- Gesellschaftliches Engagement durch die Verbindung von Wissenschaft und Gesellschaft, das Bewusstsein für die Herausforderungen von AMR, die Wertschöpfung, das Wohlergehen der Bürger*innen und die Nachhaltigkeit der Umwelt schafft.
Die Partnerschaft soll auch folgende Aspekte berücksichtigen:
Stärkung des OH-AMR-Ökosystems durch die Integration von Aktivitäten, die wichtige Stakeholder für AMR einbeziehen, die den Bereich der Human-, Veterinär- und Umweltdisziplinen und das breite Spektrum von Krankheitserregern, einschließlich Pilzen und Viren, umfassen.
Durchführung von Kooperationsaktivitäten mit internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), den G7- und G20-Foren, und dem globalen AMR R&D Hub, mit dem Ziel, Doppelarbeit zu vermeiden. Die internationale Zusammenarbeit wird auch mit Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen gefördert, in denen AMR weit verbreitet ist und sich leicht nach Europa ausbreiten kann.
Aufbau einer robusten Kommunikation und eines effektiven Informationsaustauschs zwischen verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen und zwischen mehreren Bereichen der Gesellschaft (als Patient*innen, Ärzt*innen, Tierärzt*innen, Apotheker*innen, Lebensmittelhersteller*innen, Pharmaindustrie, Politiker*innen und Forschende (einschließlich der Sozial- und Geisteswissenschaften).
Die Governance-Struktur der Partnerschaft sollte die relevanten Stakeholder im Vorfeld einbeziehen, um die Forschungs- und Innovationsaktivitäten zu koordinieren, zu steuern und zu gestalten, die Nutzung und Aufnahme der Ergebnisse zu erleichtern und zu einer wissenschaftsbasierten Kommunikation des Risikos der Ausbreitung von AMR beizutragen. Die Governance- und operativen Strukturen der Partnerschaft sollten auch einen Dialog über Nachhaltigkeit fördern, der über die Finanzierung durch EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation hinausgeht.
Die Governance sollte wichtige Interessenträger einbeziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forschungs- und Innovationsgemeinschaft, Patient*innen und Bürger*innen, Gesundheits- und Pflegefachkräfte und Innovationsträger.
Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten sowie den mit Horizon Europe assoziierten Ländern offen und bleibt auch für Drittländer offen, die beitreten möchten.
Die Partnerschaft sollte auf der bestehenden Initiative JPIAMR aufbauen, diese ergänzen und darüber hinausgehen.
Um die Kohärenz und Komplementarität der Aktivitäten zu gewährleisten und Wissens- und Investitionsmöglichkeiten zu nutzen, wird die Partnerschaft voraussichtlich entsprechende Kooperationen mit anderen Horizon Europe-Partnerschaften eingehen (institutionalisiert und kofinanziert, wie die künftige Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierschutz) und Missionen gemäß dem Arbeitsdokument über die Kohärenz und die Synergien der beitrittswilligen europäischen Partnerschaften im Rahmen von Horizon Europe sowie zur Prüfung der Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Aktivitäten auf EU- und internationaler Ebene. Die Vorschläge sollten auch Synergien mit EU-Programmen berücksichtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf EU4Health. Die Partnerschaft sollte sich an EU-weiten Initiativen zu Open Access und FAIR-Daten orientieren.
Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, dem Privatsektor und außereuropäischen Institutionen und Experten kann in Betracht gezogen werden. Die Beteiligung von Drittländern wird gefördert. Ihre Verpflichtungen gegenüber der Partnerschaft wären für die Berechnung der EU-Mittel nicht förderfähig. Bewerbende sollten in ihrem Vorschlag die Methodik für ihre Zusammenarbeit und die Ziele beschreiben, die sie mit dieser Art der Zusammenarbeit erreichen möchten.
Die Vorschläge sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen bündeln, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung transnationaler Vorschläge umzusetzen, die zu Zuschüssen an Dritte führen. Finanzielle Unterstützung durch die Teilnehmer an Dritte ist eine der Aktivitäten dieser Aktion, um ihre Ziele erreichen zu können.
Bei der Definition von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen muss diese Partnerschaft berücksichtigen, ob der wirksame Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen, -Institutionen sowie die Einbeziehung relevanter SSH-Fachkenntnisse erforderlich ist um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Dieses Thema zielt darauf ab, Aktivitäten zu unterstützen, die eine oder mehrere erwartete Auswirkungen von Ziel 3 "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder dazu beitragen. Zu diesem Zweck sollten Vorschläge zu diesem Thema darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet, zugeschnitten und dazu beitragen:
- Die Reaktion der EU auf die Eindämmung antimikrobieller Resistenzen (AMR) wird verbessert und die EU als international anerkannter Motor für Forschung und Innovation im Bereich AMR gestärkt, wodurch ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Zusammenhang mit AMR geleistet wird;
- Die EU und die nationalen Agenturen, die wissenschaftlichen Gemeinschaften, die politischen Entscheidungsträger und die Geldgeber verstärken ihre Zusammenarbeit und Koordinierung für einen verstärkten One Health (OH)-Ansatz zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR), der ein starkes und strukturiertes Ökosystem mit gemeinsamen Beweisen bildet, Tools und Methoden, die sektorübergreifend arbeiten;
- Forschungsfördernde, politische Entscheidungsträger*innen, relevante Agenturen und Behörden sowie die Forschungsgemeinschaft sind in der Lage, die aktuellen Lücken zu schließen und bestehende Silos in Bezug auf AMR gemäß dem Europäischen Aktionsplan für eine Gesundheit gegen AMR zu durchbrechen;
- Forschungsfördernde richten ihre Forschungspolitik und -aktivitäten aus, übernehmen und implementieren sie, um die optimale Entwicklung neuartiger Lösungen zur Vorbeugung und Behandlung von von AMR betroffenen Infektionskrankheiten zu ermöglichen, verbesserte Überwachung und Diagnose und Kontrolle der Ausbreitung resistenter Mikroorganismen, Prüfung und Validierung solcher Lösungen und Erleichterung ihrer Aufnahme oder Umsetzung, um auf die Notwendigkeit einer Verringerung der Belastung durch AMR zu reagieren,
- Die EU wird als international anerkannter Akteur für OH AMR gestärkt und trägt wesentlich zur globalen Zusammenarbeit und Koordinierung bei, indem sie über Europa hinaus expandiert;
- Die Forschungsgemeinschaft profitiert und nutzt einen verbesserten umfassenden Wissensrahmen, der die EU, nationale/regionale Daten- und Informationsinfrastrukturen integriert, um die transnationale Forschung zu verbessern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US-amerikanischen National Institutes of Health für europäische Forscher*innen ist jede juristische Person mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika berechtigt, Unionsmittel zu erhalten. Da der US-Beitrag für die Berechnung des EU-Beitrags zur Partnerschaft berücksichtigt wird, muss das betreffende Konsortium von Forschungsförderern aus förderfähigen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern dieser Teilnahme ausdrücklich zustimmen.
Begünstigte können Dritte finanziell unterstützen. Die Unterstützung Dritter kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Die finanzielle Unterstützung der Teilnehmer an Dritte ist eine der Hauptaktivitäten der Aktion, um ihre Ziele erreichen zu können. In Anbetracht der Art der Maßnahme und ihres Ambitionsniveaus beträgt der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, 10,00 Mio. EUR.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3(557kB)
Kontakt
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